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Document 32009R1292

Verordnung (EU) Nr. 1292/2009 der Kommission vom 21. Dezember 2009 zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 675/2009, (EG) Nr. 676/2009 und (EG) Nr. 677/2009 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien, über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Spanien und über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Portugal hinsichtlich des Ausschreibungstermins

ABl. L 347 vom 24.12.2009, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/05/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1292/oj

24.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 347/22


VERORDNUNG (EU) Nr. 1292/2009 DER KOMMISSION

vom 21. Dezember 2009

zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 675/2009, (EG) Nr. 676/2009 und (EG) Nr. 677/2009 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien, über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Spanien und über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Portugal hinsichtlich des Ausschreibungstermins

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 144 in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 675/2009 (2), (EG) Nr. 676/2009 (3) und (EG) Nr. 677/2009 (4) der Kommission sind Ausschreibungen über die Ermäßigung des Zolls gemäß Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eröffnet worden, der bei der Einfuhr von Sorghum nach Spanien, der Einfuhr von Mais nach Spanien bzw. der Einfuhr von Mais nach Portugal zu erheben ist.

(2)

Die nach Spanien eingeführte Maismenge, die im Rahmen des Kontingents zu ermäßigtem Einfuhrzoll, verringert um die Mengen Getreidesubstitutionserzeugnisse gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal (5), verbucht werden kann, entspricht zwischen dem Zeitpunkt der Eröffnung der Ausschreibungen und dem 17. November 2009 nur 13 % des Kontingentes. Die nach Spanien eingeführte Sorghummenge, die im Rahmen des Kontingents zu ermäßigtem Einfuhrzoll verbucht werden kann, ist kaum nennenswert. Die nach Portugal eingeführte Maismenge, die im Rahmen des Kontingents zu ermäßigtem Einfuhrzoll verbucht werden kann, entspricht nur 13 % des Kontingentes. In Anbetracht der Marktbedingungen in Spanien und Portugal dürfte die Eröffnung der Ausschreibungen bis zum 17. Dezember 2009 nicht erlauben, ausreichende Mengen einzuführen, um den Kontingenten zu entsprechen.

(3)

Daher sind die Ausschreibungen über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien sowie von Mais nach Portugal bis Ende Mai 2010 zu verlängern, damit die Einfuhrkontingente ausgeschöpft werden können.

(4)

Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 675/2009, Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 676/2009 und Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 677/2009 werden die Ausschreibungen bis zum 27. Mai 2010 eröffnet.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt bis zum 28. Mai 2010.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Dezember 2009

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Neelie KROES

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)   ABl. L 196 vom 28.7.2009, S. 5.

(3)   ABl. L 196 vom 28.7.2009, S. 6.

(4)   ABl. L 196 vom 28.7.2009, S. 7.

(5)   ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 57.


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