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Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (bis 2026)
Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Im Jahr 2020 hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt und einen Durchführungsrechtsakt erlassen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2156 sind am in Kraft getreten.
Die Richtlinie 2010/31/EU wird mit Wirkung vom aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2024/1275 (siehe Zusammenfassung) ersetzt.
Der Gebäudesektor in der EU ist der größte einzelne Energieverbraucher in Europa mit einer Energieabsorptionsrate von 40 % und rund 75 % an Gebäuden, die nicht energieeffizient sind. Angesichts dieser schlechten Energieeffizienzniveaus besteht eines der langfristigen Ziele der EU darin, den Gebäudebestand zu dekarbonisieren. Diese Richtlinie ist ein wichtiges Element zur Steigerung der Effizienz von Gebäuden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Abl. L 153 vom , S. 13-35).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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