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Richtlinie

Eine Richtlinie ist ein von den Organen der EU erlassener Rechtsakt, der sich an die EU-Mitgliedstaaten richtet und, wie in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich ist. Eine Richtlinie ist Teil des abgeleiteten Rechts der EU, der Gesamtregelungen, die aus den in den EU-Verträgen (Primärrecht) festgelegten Grundsätzen und Zielen hervorgehen.

Die innerstaatlichen Stellen der EU-Länder, an die sich die Richtlinie richtet, bestimmen die Form und Mittel, die zur Integration der Richtlinie ins nationale Recht eingesetzt werden (formell „Umsetzung“). Dies muss im Allgemeinen innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der Richtlinie geschehen.

Die innerstaatlichen Maßnahmen müssen die von der Richtlinie vorgeschriebenen Ziele verwirklichen, um zu greifen. Die nationalen Behörden sind gehalten, der Europäischen Kommission die verabschiedeten Maßnahmen mitzuteilen.

Richtlinien können Mindeststandards festlegen, oft in Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtssysteme in einigen Mitgliedstaaten bereits höhere Standards gesetzt haben. In diesem Fall haben die Mitgliedstaaten das Recht, höhere Standards festzulegen, als sie in der Richtlinie vorgegeben werden.

In anderen Fällen setzen Richtlinien einheitliche Harmonisierungsgrenzen fest. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten keine strengeren Vorschriften als die in der Richtlinie festgelegten einführen dürfen.

Sollte ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht ins nationale Recht integrieren, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und beim Gerichtshof der Europäischen Union die Verurteilung der Staaten beantragen.

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