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Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz
Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz
Die Richtlinie 2012/27/EU und ihre Änderung haben zum Ziel, das EU-Energierecht an die Energieeffizienz- und Klimazielen für 2030 anzupassen und zur Strategie für die Energieunion beizutragen, um:
Die Richtlinie 2012/27/EU sah vor, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verbessern, und schrieb allen EU-Ländern vor, nationale Energieeffizienzziele festzulegen, um dies zu erreichen. Sie fördert die Energieeffizienz* in der gesamten EU durch einen gemeinsamen Rahmen von Maßnahmen, die alle Stufen der Energiekette abdecken, von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zum Endverbrauch.
Diese Richtlinie, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/2002, ist zusammen mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und einer neuen Governance-Verordnung Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“.
Die wichtigsten Änderungen der Richtlinie von 2012 umfassen Folgendes:
Die Richtlinie 2012/27/EU ist am Dienstag, 4. Dezember 2012 in Kraft getreten und musste bis Donnerstag, 5. Juni 2014 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie (EU) 2018/2002 ist am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten und muss größtenteils bis 25. Juni 2020 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden bestimmte geänderte Vorschriften, bei denen die Frist am 25. Oktober 2020 endet. Dazu gehören:
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210-230)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Saubere Energie für alle Europäer (COM(2016) 860 final vom 30.11.2016)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (COM(2015) 80 final vom 25.2.2015)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie – Leitlinien der Kommission (COM(2013) 762 final vom 6.11.2013)
Letzte Aktualisierung: 04.05.2023