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Document C2013/313/09
Appeal Chamber
Rechtsmittelkammer
Rechtsmittelkammer
ABl. C 313 vom 26.10.2013, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 313/5 |
Rechtsmittelkammer
2013/C 313/09
Am 23. September 2013 hat das Gericht beschlossen, dass die Rechtsmittelkammer für die Zeit vom 23. September 2013 bis zum 31. August 2016 aus dem Präsidenten des Gerichts und zwei Kammerpräsidenten, die nach einem Rotationssystem zum Einsatz kommen, oder, wenn der Vizepräsident zu tagen hat, dem Vizepräsidenten und einem Kammerpräsidenten besteht.
Um den erweiterten Spruchkörper mit fünf Richtern zu bilden, tagen folgende Richter einschließlich des Präsidenten der Rechtsmittelkammer: die drei Richter des ursprünglich befassten Spruchkörpers und zwei Kammerpräsidenten, die nach einem Rotationssystem zum Einsatz kommen, oder, wenn der Vizepräsident zu tagen hat, der Vizepräsident und ein Kammerpräsident.