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Document C2006/321/03
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4178 — MAN Ferrostaal/Eurotecnica Group) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4178 — MAN Ferrostaal/Eurotecnica Group) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4178 — MAN Ferrostaal/Eurotecnica Group) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 321 vom 29.12.2006, p. 3–3
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
29.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 321/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4178 — MAN Ferrostaal/Eurotecnica Group)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2006/C 321/03)
1. |
Am 19. Dezember 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 [und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5)] der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen MAN Ferrostaal AG („Ferrostaal“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Eurotecnica Melamine S.A. („Eurotecnica“, Luxemburg), das zu Eurotecnica Group SA gehört, durch Aktienkauf. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4178 — MAN Ferrostaal/Eurotecnica Group, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.