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Document 62019CA0131
Case C-131/19 P: Judgment of the Court (Eighth Chamber) of 25 June 2020 — European Commission v CX (Appeal — Civil Service — Disciplinary proceedings — Rights of the defence — Right to be heard — Annex IX to the Staff Regulations of Officials of the European Union — Article 4 — Opportunity for the official who cannot be heard to comment in writing or to be represented — Article 22 — Hearing of the official by the Appointing Authority prior to the adoption of the disciplinary penalty — Alleged inability of the official to be heard and to make written submissions or to be represented — Assessment of medical evidence — Failure of the General Court of the European Union to reply to arguments raised at first instance)
Rechtssache C-131/19 P: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Juni 2020 — Europäische Kommission/CX (Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Disziplinarverfahren – Verteidigungsrechte – Anspruch auf rechtliches Gehör – Anhang IX des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Art. 4 – Möglichkeit für den Beamten, der nicht angehört werden kann, seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen – Art. 22 – Anhörung des Beamten durch die Anstellungsbehörde vor der Verhängung der Disziplinarstrafe – Beamter, der außerstande sein soll, angehört zu werden sowie seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen – Würdigung der medizinischen Beweise – Keine Antwort des Gerichts der Europäischen Union auf im ersten Rechtszug angeführte Argumente)
Rechtssache C-131/19 P: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Juni 2020 — Europäische Kommission/CX (Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Disziplinarverfahren – Verteidigungsrechte – Anspruch auf rechtliches Gehör – Anhang IX des Statuts der Beamten der Europäischen Union – Art. 4 – Möglichkeit für den Beamten, der nicht angehört werden kann, seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen – Art. 22 – Anhörung des Beamten durch die Anstellungsbehörde vor der Verhängung der Disziplinarstrafe – Beamter, der außerstande sein soll, angehört zu werden sowie seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen – Würdigung der medizinischen Beweise – Keine Antwort des Gerichts der Europäischen Union auf im ersten Rechtszug angeführte Argumente)
ABl. C 279 vom 24.8.2020, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 279/10 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 25. Juni 2020 — Europäische Kommission/CX
(Rechtssache C-131/19 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Verteidigungsrechte - Anspruch auf rechtliches Gehör - Anhang IX des Statuts der Beamten der Europäischen Union - Art. 4 - Möglichkeit für den Beamten, der nicht angehört werden kann, seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen - Art. 22 - Anhörung des Beamten durch die Anstellungsbehörde vor der Verhängung der Disziplinarstrafe - Beamter, der außerstande sein soll, angehört zu werden sowie seine Bemerkungen schriftlich darzulegen oder sich vertreten zu lassen - Würdigung der medizinischen Beweise - Keine Antwort des Gerichts der Europäischen Union auf im ersten Rechtszug angeführte Argumente)
(2020/C 279/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid, T. S. Bohr und C. Ehrbar)
Andere Partei des Verfahrens: CX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018, CX/Kommission (T-743/16 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:937), wird aufgehoben. |
2. |
Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |