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Document 62014CN0533

Rechtssache C-533/14: Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 24. November 2014 — Toorank Productions BV, andere Partei: Staatssecretaris van Financiën

ABl. C 65 vom 23.2.2015, p. 21–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/21


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 24. November 2014 — Toorank Productions BV, andere Partei: Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-533/14)

(2015/C 065/32)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Toorank Productions BV

Kassationsbeschwerdegegner: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

1.

Ist Position 2206 der KN dahin auszulegen, dass ein durch Gärung von Apfelkonzentrat gewonnenes Getränk mit der Bezeichnung „Ferm fruit“, das auch als Basisgetränk für die Herstellung verschiedener anderer Getränke verwendet wird, einen Alkoholgehalt von 16 % vol hat, durch Reinigung (darunter Ultrafiltration) farb-, geruchs- und geschmacksneutral ist und dem kein destillierter Alkohol zugefügt wurde, in diese Position einzureihen ist? Falls nein: Ist Position 2208 der KN dahin auszulegen, dass ein solches Getränk in diese Position einzureihen ist?

2.

Ist Position 2206 der KN dahin auszulegen, dass ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 14 % vol, das durch Mischen des vorstehend in Frage 1 umschriebenen (Basis-)Getränks mit Zucker, Aromen, Farb- und Geschmacksstoffen sowie Verdickungs- und Konservierungsmitteln gewonnen wurde und keinen destillierten Alkohol enthält, in diese Position einzureihen ist? Falls nein: Ist Position 2208 der KN dahin auszulegen, dass ein solches Getränk in diese Position einzureihen ist?


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