EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020XG0616(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 2020/C 202 I/01

ST/8711/2020/INIT

ABl. C 202I vom 16.6.2020, p. 1–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CI 202/1


Schlussfolgerungen des Rates zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

(2020/C 202 I/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

die Schlussfolgerungen des Rates zur Bedeutung von 5G für die europäische Wirtschaft und zur Notwendigkeit der Begrenzung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit 5G,

die Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft eines hoch digitalisierten Europas nach 2020: „Förderung der digitalen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union und des digitalen Zusammenhalts“,

die Schlussfolgerungen des Rates über Cybersicherheitskapazitäten und deren Aufbau in der EU,

die Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung europäischer Inhalte für die Digitalwirtschaft,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“,

das Weißbuch mit dem Titel „Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz — Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Sichere 5G-Einführung in der EU — Umsetzung des EU-Instrumentariums“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft — Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt — Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gemeinsamer europäischer Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19“,

die Empfehlung der Kommission für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten,

die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien zum Datenschutz bei Mobil-Apps zur Unterstützung der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“ —

1.   

IST SICH der Bedeutung der digitalen Technologien für den Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere als Mittel zur Verwirklichung einer klimaneutralen EU bis 2050 — wie im europäischen Grünen Deal hervorgehoben wurde — und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Verwirklichung von Fortschritten im Bildungswesen und bei neuen digitalen Kompetenzen, zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zur Förderung des Gemeinwohls und zur Förderung einer besseren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, BEWUSST; BEGRÜßT das jüngst vorgelegte Digitalpaket der Europäischen Kommission, bestehend aus den Mitteilungen über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und über eine europäische Datenstrategie sowie dem Weißbuch mit dem Titel „Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz — Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“;

2.   

IST SICH DARIN EINIG, dass Europa über die Vorzüge und Stärken — unter anderem eine solide industrielle Basis und einen dynamischen digitalisierten Binnenmarkt — verfügt, um die in der Digitalwirtschaft vorhandenen Chancen zu nutzen und die dort bestehenden Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig seine Inklusivität — insbesondere für die am stärksten gefährdeten Gruppen —, Nachhaltigkeit, geografische Ausgewogenheit und Vorteile für alle Mitgliedstaaten sowie die uneingeschränkte Achtung der gemeinsamen Werte der EU und der Grundrechte zu gewährleisten; FORDERT die Kommission, die Mitgliedstaaten, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft AUF, diese Bemühungen zu unterstützen und sich daran zu beteiligen; IST SICH BEWUSST, dass bei der Wirksamkeit dieser Maßnahmen die besondere Situation der europäischen Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigt werden sollte, wobei sicherzustellen ist, dass sich der digitale Wandel auf das gesamte Gebiet erstreckt;

3.   

IST SICH DARIN EINIG, dass die Beschleunigung des digitalen Wandels eine wesentliche Komponente der Reaktion der EU auf die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise sein wird, wie in der gemeinsamen Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 26. März hervorgehoben wurde;

4.   

UNTERSTREICHT, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Organe ihre Bemühungen zur Förderung der Digitalisierung des Binnenmarkts, in dem die digitale Wirtschaft sich durch ein hohes Maß an Vertrauen, Sicherheit und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie eine starke Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage eines transparenz-, wettbewerbs- und innovationsfördernden und technologieneutralen Rahmens auszeichnet, weiter verstärken sollten; FORDERT die Kommission AUF, bei der Ausarbeitung des neuen Rahmens für die digitale Zukunft Europas einen zielgerichteten, flexiblen, faktenbasierten und auf Problemlösung ausgerichteten Ansatz zu verfolgen, um ungerechtfertigte grenzübergreifende Hindernisse anzugehen sowie Einheitlichkeit und Kohärenz mit den geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen;

5.   

BETONT, dass es im Nachkrisenkontext gilt, die digitale Souveränität in der EU sowie die Führungsrolle in den strategischen internationalen digitalen Wertschöpfungsketten als Schlüsselelemente zu schützen und auszubauen, um für strategische Autonomie, globale Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung zu sorgen und gleichzeitig die gemeinsamen Werte der EU, Transparenz, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und das Engagement für die internationale Zusammenarbeit mit dem öffentlichen und privaten Sektor sowie der Wissenschaft sicherzustellen; ERKENNT in diesem Zusammenhang AN, wie wichtig der Beitrag von Forschung und Innovation (FuI) für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas ist und dass ihm eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der nächsten Generation digitaler Technologien zukommt;

6.   

BETONT, dass der digitale Wandel auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt haben wird, insbesondere da sich die Nachfrage nach Kompetenzen ändert und bestimmte Arten von Arbeitsplätzen allmählich wegfallen und neue geschaffen werden; FORDERT die Kommission AUF, den Strategien und Initiativen der EU in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialschutz Rechnung zu tragen, um deren Synergie mit den digitalpolitischen Strategien und Initiativen zu verwirklichen;

7.   

IST SICH DARIN EINIG, dass es zur Verwirklichung dieser Ziele erforderlich ist, die Investitionen im Zusammenhang mit dem Aufbauplan der EU sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene erheblich zu verstärken und umfassender zu koordinieren, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Infrastrukturprojekte von großer Tragweite gelegt werden muss, durch die Europa in die Lage versetzt wird, innerhalb der globalen digitalen Wertschöpfungsketten sowie bei Innovation und Kreativität eine führende Rolle zu übernehmen; UNTERSTREICHT die kritische Bedeutung des Programms „Digitales Europa“ für den Aufbau und Einsatz — in hinreichendem globalem Umfang — von digitalen Kapazitäten in der gesamten Union, insbesondere in Bezug auf künstliche Intelligenz, Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit und digitale Kompetenzen, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, und der Fazilität „Connecting Europe“ (Digitales) für die EU-weite Einführung von Gigabit-Netzen und für den allumfassenden Zugang zu fortgeschrittenen digitalen Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität über alle Wertschöpfungsketten hinweg; WÜRDIGT ferner den wichtigen Beitrag des künftigen Programms „Horizont Europa“ und der Strukturfonds zum digitalen Wandel; BETONT, dass für diese Programme ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen; ERMUTIGT die Mitgliedstaaten, im Nachkrisenkontext die notwendigen Reformen durchzuführen und die erforderlichen Ressourcen zu bündeln, um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene zu stärken; WEIST DARAUF HIN, dass Satelliten und andere weltraumgestützte Systeme und Dienste von entscheidender Bedeutung für die Einführung und das Funktionieren zahlreicher digitaler Anwendungen sowie für die Bereitstellung einer Anbindung in abgelegenen Gebieten und für die Beobachtung von Umweltveränderungen und Klimaänderungen sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die europäischen Weltraumprogramme weiter zu fördern, um die bestmöglichen Grundvoraussetzungen für den digitalen Wandel zu schaffen;

8.   

WÜRDIGT die entscheidende Rolle, die digitalen Technologien wie Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität, Blockchain-Technologien, künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen bei der Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 — insbesondere in den Bereichen Telearbeit, Fernunterricht und Forschung — zukommt; BETONT, wie wichtig es für die EU ist, dass sie sich auf vertrauenswürdige digitale Instrumente stützen und autonome technologische Entscheidungen treffen kann, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang besser zu schützen;

9.   

BEGRÜßT die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien zum Datenschutz bei Mobil-Apps zur Unterstützung der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“ und die Empfehlung für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter und aggregierter Mobilitätsdaten; FORDERT, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Frage des Zugangs zu Betriebssystemen und deren Interoperabilität gelegt wird, was sich in der derzeitigen COVID-19-Krise als wesentlich erwiesen hat;

10.   

FORDERT die Mitgliedstaaten und die Kommission AUF, die mit der COVID-19-Pandemie gemachten Erfahrungen gründlich zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, die in die Umsetzung der aktuellen und künftigen Digitalpolitik der Union einfließen werden; ERKENNT AN, wie wertvoll der grenzübergreifende Austausch von Informationen in Echtzeit, die digitale Kommunikation und die internationale Koordinierung für die Reaktion auf die COVID-19-Pandemie sind; BETONT, wie wertvoll internetbasierte Technologien im Hinblick darauf sind, in Zeiten, in denen das öffentliche Leben eingeschränkt ist, den Dialog, die Wirtschaftstätigkeit und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten; HEBT HERVOR, dass internetgestützte Dienste die Chance bieten, die Beeinträchtigungen für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, abzuschwächen;

Daten und Cloud

11.

ERKENNT die Bedeutung der Datenwirtschaft als Schlüsselfaktor für den Wohlstand Europas im digitalen Zeitalter AN und HEBT die Herausforderungen HERVOR, die mit dem erheblichen Anstieg der Menge der verfügbaren Daten — insbesondere infolge vernetzter Objekte — verbunden sind; UNTERSTREICHT, dass die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft mit dem Menschen im Mittelpunkt und im Einklang mit den gemeinsamen Werten der EU, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten auf der Grundlage der Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und unter Wahrung des Rechts auf Privatsphäre und Datenschutz, des Wettbewerbsrechts und der Rechte des geistigen Eigentums erfolgen sollte; BETONT, dass Einzelpersonen, Beschäftigte und Unternehmen in Europa auf der Grundlage gesicherter Dateninfrastrukturen und widerstandsfähiger und vertrauenswürdiger Wertschöpfungsketten die Kontrolle über ihre Daten behalten sollten, wobei der EU-Grundsatz der Offenheit gegenüber Drittländern gewahrt werden sollte. Dies sollte die Autonomie Europas stärken und Europa zum weltbesten Ort für den Austausch, den Schutz, die Speicherung und die Nutzung von Daten machen;

12.

ERKENNT AN, dass Europa, um eine kritische Masse zu erreichen und in der Datenwirtschaft erfolgreich zu sein, insbesondere durch die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur der Zusammenführung und dem Austausch von Daten zwischen öffentlichen Verwaltungen, zwischen Unternehmen, zwischen Forschungseinrichtungen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Forschungseinrichtungen Vorrang einräumen muss, wobei die Privatsphäre gewahrt bzw. gestärkt werden muss und Geschäftsgeheimnisse sowie die Rechte des geistigen Eigentums zu wahren sind; UNTERSTREICHT, dass die Grundsätze der offenen Wissenschaft und die Empfehlungen der Research Data Alliance die öffentlichen Entscheidungsträger in sinnvoller Weise dabei unterstützen, einen flexiblen gemeinsamen Ansatz für die Erhebung, Verarbeitung und Verfügbarkeit von Daten zu fördern; BEGRÜßT in diesem Zusammenhang die Entwicklung der „Europäischen Cloud für offene Wissenschaft“ (EOSC);

13.

BEGRÜßT die Absicht der Kommission, die Entwicklung eines kohärenten horizontalen Rahmens für den Datenzugang und die Datennutzung durch den privaten sowie den öffentlichen Sektor in der gesamten EU auszuloten, der sich insbesondere auf die Senkung der Transaktionskosten für freiwilligen Datenaustausch und freiwillige Datenbündelung, auch durch Standardisierung, stützt, damit eine bessere Interoperabilität von Daten erzielt werden kann; FORDERT die Kommission AUF, konkrete Vorschläge zur Daten-Governance vorzulegen und die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume für strategische Sektoren der Industrie und Bereiche von öffentlichem Interesse — unter anderem für die Bereiche Gesundheitswesen, Umwelt, öffentliche Verwaltung, Fertigung, Landwirtschaft, Energie, Mobilität, Finanzdienstleistungen und entsprechende Kompetenzen — zu fördern; UNTERSTREICHT, dass die gemeinsamen europäischen Datenräume auf einer gemeinsamen Anstrengung des öffentlichen und des privaten Sektors basieren sollten, wobei das Ziel darin bestehen sollte, dass alle beteiligten Parteien hochwertige Daten bereitstellen;

14.

UNTERSTREICHT, dass ein breiterer Datenzugang und eine umfassendere Datennutzung potenziell mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden sein können, wie etwa unzureichende Datenqualität, Datenvoreingenommenheit und Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder unlautere Handelsbedingungen, und dass all diesen Herausforderungen mit einem umfassenden Ansatz sowie geeigneten politischen Instrumenten begegnet werden muss; ERMUTIGT daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem geltenden Recht der Union und der Mitgliedstaaten, wie etwa der Datenschutz-Grundverordnung, und unter Berücksichtigung der FAIR-Grundsätze (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar — Findable, Accessible, Interoperable and Reusable/FAIR) konkrete Schritte zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu unternehmen;

15.

BETONT den Wert der Nutzung und Weiterverwendung von öffentlichen Daten und Unternehmensdaten für die Wirtschaft sowie die Bedeutung der Nutzung von Daten für das Gemeinwohl, unter anderem für eine bessere politische Entscheidungsfindung und intelligentere Gemeinschaften sowie für die Bereitstellung verbesserter öffentlicher Dienste und für die Forschung im öffentlichen Interesse; UNTERSTÜTZT daher die Kommission in ihrer Absicht, Möglichkeiten für eine Förderung des Datenaustauschs zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen auszuloten, wobei die legitimen Interessen der Unternehmen im Zusammenhang mit ihrem sensiblen Daten-Know-how berücksichtigt werden;

16.

ERMUTIGT die Kommission, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Bildung neuer datengesteuerter Ökosysteme zu erleichtern; FORDERT in diesem Zusammenhang die Kommission NACHDRÜCKLICH AUF, Gespräche darüber aufzunehmen, nach welchen Modalitäten ein fairer Zugang zu in privater Hand befindlichen Daten und deren faire Nutzung gewährleistet werden kann, unter anderem durch die Förderung von Datenweitergabevereinbarungen auf der Grundlage fairer, transparenter, angemessener, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Bedingungen;

17.

HEBT HERVOR, dass Cloud-Infrastrukturen und -Dienste für die europäische digitale Agilität, Souveränität, Sicherheit, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit und somit auch für Europa wichtig sind, damit die Datenwirtschaft umfassend genutzt werden kann. Daher sollte der Schutz kritischer europäischer Daten in diesen Infrastrukturen gewährleistet sein; FORDERT die Zusammenführung vertrauenswürdiger und sicherer europäischer Cloud-Dienste und Hochleistungsrechenkapazitäten, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis genutzt werden können; UNTERSTREICHT, wie wichtig ein europäischer Ansatz für den Cloud-Verbund ist, der für Klein- und Kleinstunternehmen besonders nützlich und für alle europäischen Interessengruppen gleichermaßen zugänglich sein sollte; BETONT ferner, dass dieser Verbund mithilfe der zugrunde liegenden hochleistungsfähigen Verbindungsinfrastrukturen — einschließlich Seekabeln, die das europäische Festland, die Inseln und die Regionen in äußerster Randlage verbinden — auf wirksame und effiziente Weise aufgebaut werden muss; ERKENNT AN, dass eine Diversifizierung erforderlich ist und daher mit Anbietern von außerhalb der EU, die die gemeinsamen Werte der EU sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten, zusammengearbeitet werden muss;

18.

ERMUTIGT die Kommission, im Bedarfsfall durch neue Vorschläge sicherzustellen, dass in Europa erbrachte Cloud-Dienste den wichtigsten Interoperabilitäts-, Portabilitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen, um unter anderem dafür zu sorgen, dass keine Anbieterabhängigkeit besteht, und ausgewogene, faire und transparente Vertragsbedingungen für den Zugang aller Marktteilnehmer zu Cloud-Infrastrukturen und Cloud-Diensten sicherzustellen; FORDERT die Kommission AUF, die Bereitstellung eines kohärenten Rahmens auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und der Selbstregulierung für Cloud-Dienste in Form eines „Cloud-Regelwerks“ zu beschleunigen, um für mehr Klarheit zu sorgen und die Einhaltung zu erleichtern;

Künstliche Intelligenz

19.

ERKENNT AN, dass es sich bei der künstlichen Intelligenz um eine in rascher Entwicklung begriffene Technologie handelt, die zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu einer Vielfalt an gesellschaftlichen Vorteilen beitragen kann, indem sie etwa die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, das Gemeinwohl, die allgemeine und berufliche Bildung und die Gesundheitsversorgung verbessert oder die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel unterstützt; BETONT die positive Rolle von Anwendungen der künstlichen Intelligenz bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang den zügigen und innovativen Einsatz von KI-Anwendungen;

20.

BETONT, dass einige Anwendungen der künstlichen Intelligenz gleichzeitig eine Reihe von Risiken mit sich bringen können, darunter eine verzerrte und undurchsichtige Entscheidungsfindung, die das Wohlergehen, die Menschenwürde oder die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger — etwa das Recht auf Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Privatsphäre, Datenschutz, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit — beeinträchtigt und somit Stereotypen und Ungleichheiten verstärkt. Weitere Risiken schließen Missbrauch mit kriminellen oder böswilligen Absichten wie Desinformation ein;

21.

IST SICH BEWUSST, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz dort, wo die grundlegenden Rechte des Einzelnen berührt werden, angemessenen Schutzmaßnahmen unterliegen sollte, wobei die Anforderungen des Datenschutzes und die übrigen Grundrechte zu berücksichtigen sind; BETONT, dass die angemessenen ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft werden müssen, um Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Geltungsbereichs und der Anwendbarkeit neuer Vorschriften zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sollte auf Chancen und Risiken eingegangen und das Vertrauen in die künstliche Intelligenz gestärkt werden und ferner sollten Innovationen gefördert werden;

22.

ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, einen ethischen und auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für die KI-Politik zu fördern; UNTERSTÜTZT den von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Exzellenz und Vertrauen verfolgten Ansatz mit dem zweifachen Ziel, die Einführung künstlicher Intelligenz über ein das ganze Gebiet der EU abdeckendes Netz von Drehscheiben für digitale Innovation zu fördern und auf die mit bestimmten Anwendungen dieser Technologie verbundenen Risiken schon frühzeitig — bei ihrer Entwicklung und Erprobung — einzugehen und dabei der Nutzung von Technologien zur Gesichtserkennung sowie der Nutzung sonstiger biometrischer Daten besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

23.

BEGRÜßT die Konsultation zu den im Weißbuch der Kommission und im begleitenden Bericht über die Auswirkungen in Hinblick auf Sicherheit und Haftung enthaltenen politischen Vorschlägen und FORDERT die Kommission AUF, unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die einem risikobasierten, verhältnismäßigen und — erforderlichenfalls — regulatorischen Ansatz für künstliche Intelligenz einschließlich eines auf Freiwilligkeit beruhenden Kennzeichnungssystems folgen, das das Vertrauen stärkt und der Sicherheit und Gefahrenabwehr gerecht wird und gleichzeitig Innovationen und die Nutzung der Technologie fördert;

24.

ERMUTIGT die Mitgliedstaaten, die Forschungs- und Entwicklungsbemühungen sowie den Einsatz vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz in Europa als Teil des koordinierten Plans für künstliche Intelligenz auch weiterhin zu fördern; ERSUCHT die Kommission, den koordinierten Plan für künstliche Intelligenz nach Abschluss der öffentlichen Konsultationen zum Weißbuch über künstliche Intelligenz zu bewerten;

Grundlagentechnologien und digitale Wertschöpfungsketten

25.

WÜRDIGT die Bedeutung von Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien und Cloud-Computing als Wegbereiter für technologische Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit auf Weltebene und einen erfolgreichen digitalen Wandel, die die Grundlagen für vorrangige Bereiche wie künstliche Intelligenz, Big Data, Blockchain-Technologien, Internet der Dinge und Cybersicherheit bilden;

26.

UNTERSTÜTZT die Fortführung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC), mit dem in Europa ein weltweit führendes Ökosystem für hypervernetzte und zusammengeschlossene HPC-Dienste und -Dateninfrastrukturen, das sowohl der Wissenschaft als auch der Wirtschaft zur Verfügung steht, geschaffen werden soll und damit verbundene Kompetenzen entwickelt werden sollen, um den Zugang zu diesen technologischen Ressourcen zu erweitern; ERSUCHT die Kommission, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, Investitionen in die HPC-Infrastruktur zu fördern und den Zugang für KMU sicherzustellen;

27.

IST SICH BEWUSST, wie wichtig Mikroelektronik „Made in Europe“ als wesentliche Grundlagentechnologie für einen erfolgreichen digitalen Wandel in vielen Industriezweigen wie Automobilbau, Fertigung, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und Sicherheit, Landwirtschaft und Gesundheitswesen ist; BETONT das Potenzial sicherer, nachhaltiger und vertrauenswürdiger Hard- und Software-Wertschöpfungsketten für die Schaffung und Festigung des Vertrauens in europäische digitale Technologien;

Cybersicherheit

28.

BETONT, wie wichtig die Cybersicherheit als Schlüsselkomponente für einen digitalisierten Binnenmarkt ist, da sie Vertrauen in die digitale Technologie und den Prozess des digitalen Wandels schafft; STELLT FEST, dass eine verstärkte Netzanbindung zwar digitale Dienste ermöglicht, aber auch dazu führen kann, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und staatliche Stellen Cyberbedrohungen und Fällen von Cyberkriminalität ausgesetzt sind, deren Zahl und Komplexität zunimmt; BETONT in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Integrität, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen sowie elektronischer Kommunikationsnetze, -dienste und -endgeräte sicherzustellen; STIMMT der Auffassung ZU, dass ein koordinierter Ansatz zur Eindämmung der Hauptrisiken gewährleistet und umgesetzt werden muss, etwa im Rahmen der laufenden gemeinsamen Arbeit auf der Grundlage des Instrumentariums der EU für 5G-Cybersicherheit und der sicheren 5G-Einführung in der EU; UNTERSTÜTZT die fortgesetzte strategische, operative und technische Zusammenarbeit zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten; BETONT, dass die Cybersicherheit eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten darstellt, dass jedoch die durch Technikgestaltung und Voreinstellungen bewirkte Sicherheit eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Nutzer ist; ERMUTIGT zu Formen der freiwilligen öffentlich-privaten Zusammenarbeit und Kooperation und BETONT, wie wichtig es ist, die EU-Bürgerinnen und -Bürger durch geeignete Programme für digitale Kompetenzen über die Eindämmung von Cyberbedrohungen aufzuklären;

29.

IST SICH BEWUSST, welcher Wert einer Stärkung der Fähigkeit der EU zukommt, böswillige Cyberaktivitäten zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren, indem ihr Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten („Cyber Diplomacy Toolbox“) genutzt wird;

30.

BEGRÜßT die Pläne der Kommission, für kohärente Vorschriften für die Marktteilnehmer zu sorgen und einen sicheren, soliden und angemessenen Informationsaustausch über Bedrohungen sowie Zwischenfälle zu erleichtern — auch durch eine Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) —, um Optionen nachzugehen, mit denen unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, einschließlich der Verantwortung für ihre nationale Sicherheit, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe — insbesondere auf wesentliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten — verbessert wird und wirksamere Reaktionen auf sie ermöglicht werden;

31.

UNTERSTÜTZT die Kommission bei der Stärkung des Binnenmarkts für Cybersicherheitsprodukte, -dienste und -verfahren, da ein digitalisierter Binnenmarkt nur dann gedeihen kann, wenn die breite Öffentlichkeit darauf vertraut, dass diese Produkte, Dienste und Verfahren ein angemessenes Maß an Cybersicherheit bieten. Mindestanforderungen an die Produkte des Internets der Dinge (Internet of Things/IoT) werden ein Mindestniveau an Cybersicherheit für Unternehmen und Verbraucher gewährleisten; HEBT in diesem Zusammenhang HERVOR, dass KMU als ein wesentlicher Baustein des europäischen Cybersicherheits-Ökosystems unterstützt werden müssen; BETONT, dass Cybersicherheitsstandards und gegebenenfalls Zertifizierungssysteme für IKT-Produkte, -Dienste und -Verfahren auf der Grundlage europäischer oder internationaler Normen und im Einklang mit dem Rechtsakt zur Cybersicherheit weiterentwickelt werden müssen; IST SICH DARIN EINIG, dass dies einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung der Sicherheit der auf den Markt gebrachten vernetzten Produkte darstellt, wobei jedoch Innovationen nicht behindert werden dürfen. In beiden Bereichen sollte die Agentur der EU für Cybersicherheit (ENISA) eine wichtige Rolle dabei übernehmen, unionsweit ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit zu erreichen; NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, ein gemeinsames EU-Cybersicherheitsreferat einzurichten;

32.

UNTERSTÜTZT die Anstrengungen, die darauf abzielen, die technologische und industrielle Fähigkeit der Union, sich vor Cyberbedrohungen zu schützen, durch die Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern, um ihre Wirtschaft und ihre kritischen Infrastrukturen autonom zu sichern und zu einer weltweit führenden Kraft auf dem Markt für Cybersicherheit zu werden; ERMUTIGT zur strategischen und nachhaltigen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftszweigen, Forschungsgemeinschaften im Bereich Cybersicherheit und staatlichen Stellen, zur Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit und zur Koordinierung und Bündelung der Investitionen von Cybersicherheitsunternehmen und -Start-ups in Innovationen mit dem Ziel, dass sie weltweit expandieren können; dies gilt etwa für die laufenden gemeinsamen Arbeiten zur Schaffung eines Netzes nationaler Koordinierungszentren zusammen mit dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung;

5G/6G und Netzanbindung

33.

BETONT, dass die Ziele der EU für die Gigabit-Netzanbindung bis 2025 mit sicheren Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen nur verwirklicht werden können, wenn als Grundlage für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft in Europa verstärkt in Netze investiert wird, die Gigabit-Geschwindigkeiten bieten können und für alle Haushalte in ländlichen und städtischen Gebieten, für Unternehmen und andere sozioökonomische Akteure sowie für die wichtigsten europäischen Verkehrskorridore als Grundlagen für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft in Europa verfügbar sind; FORDERT die Kommission AUF, die Gigabit-Mitteilung entsprechend zu präzisieren, und BEGRÜßT die Mittel, die über die Finanzierungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten zur Erreichung dieses Ziels in Gebieten, in denen der Markt versagt, eingesetzt werden; ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Nachhaltigkeit aller bestehenden Breitbandtechnologien, die zum Aufbau von Netzinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität in ganz Europa beitragen können, weiter zu untersuchen; FORDERT die Kommission AUF, die Roaming-Verordnung zu überarbeiten und den Mitgliedstaaten Empfehlungen vorzulegen, wie sie die Kosten des Netzausbaus senken und den Aufbau von Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen, erleichtern können; FORDERT die Kommission ferner AUF, bis Ende 2021 ein Paket zusätzlicher Maßnahmen zur Unterstützung des Bedarfs für den laufenden und den anlaufenden Netzaufbau vorzuschlagen, einschließlich der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten und eines neuen Programms für die Funkfrequenzpolitik sowie einer Überprüfung der einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen zugunsten gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen einschließlich der Breitbandleitlinien der Kommission, und zwar so bald wie möglich, um die erforderliche öffentliche Finanzierung zu erleichtern, was auch die Bereitstellung einer Anbindung an Netze mit sehr hoher Kapazität in ländlichen und abgelegenen Gebieten einschließt;

34.

BETONT, dass die COVID-19-Pandemie die Notwendigkeit einer schnellen und allgegenwärtigen Netzanbindung gezeigt hat, die jedoch in vielen europäischen Regionen noch nicht vorhanden ist;

FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, die Investitionsbedingungen zu verbessern, unter anderem durch

i)

öffentliche Finanzierungsprogramme auf europäischer Ebene, wo dies erforderlich ist, um Investitionen in Netzinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, besonders in ländlichen Gebieten, zu unterstützen,

ii)

die Vergabe von 5G-Frequenzen bis Ende 2020 — unter Berücksichtigung etwaiger Verzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie — unter berechenbaren und investitionsfreundlichen Bedingungen,

iii)

die Sicherstellung wirksamer und transparenter Prozesse, die einen beschleunigten Ausbau von Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen, ermöglichen, und

iv)

die rechtzeitige Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen im Einklang mit dem EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit („5G-Toolbox“);

35.

FORDERT die Kommission auf, einen überarbeiteten Aktionsplan für 5G und 6G vorzulegen, der durch angemessene Finanzierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Mitteln sowohl aus dem mehrjährigen Finanzrahmen als auch aus dem EU-Aufbaufonds unterstützt wird. Diese Schritte sollten die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Akteure im Einklang mit den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts in die fortschrittlichsten 5G-Netz- und -Dienstelösungen investieren können und Anreize für europäische Unternehmen geschaffen werden, mit der Entwicklung und dem Aufbau von Technologiekapazitäten im 6G-Bereich zu beginnen; IST SICH BEWUSST, wie wichtig der Schutz des geistigen Eigentums ist, um Anreize für FuE-Investitionen zu schaffen, damit die Industrie in der EU weiterhin an der Entwicklung von Schlüsseltechnologien für 5G und 6G teilnimmt, was für die Verwirklichung der EU-Konnektivitätsziele für 2025 erforderlich ist;

36.

BETONT, dass bei der Einführung neuer Technologien wie 5G/6G die Fähigkeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie der Justiz, ihre legitimen Aufgaben wirksam zu erfüllen, gewahrt werden sollte; TRÄGT den internationalen Leitlinien über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder RECHNUNG; WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit 5G-Netzen vorzugehen, insbesondere im Hinblick auf falsche Behauptungen, dass solche Netze eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder mit COVID-19 in Verbindung stehen;

37.

FORDERT die Mitgliedstaaten und die Kommission AUF, Informationen über bewährte Verfahren und Methoden für die Umsetzung der einschlägigen Schlüsselmaßnahmen auszutauschen, die im Rahmen des 5G-Instrumentariums für Cybersicherheit empfohlen werden, und insbesondere gegebenenfalls bei wichtigen Anlagen und Einrichtungen, die in den von der EU koordinierten Risikobewertungen als kritisch und sensibel eingestuft werden, die einschlägigen Beschränkungen für Lieferanten, die ein hohes Risiko aufweisen, anzuwenden. Alle potenziellen Anbieter müssen auf der Grundlage gemeinsamer objektiver Kriterien bewertet werden; BEGRÜßT die Absicht der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Empfehlung über die Cybersicherheit von 5G-Netzen zu bewerten, und FORDERT die Kommission in diesem Zusammenhang AUF, eine Bewertung der Umsetzung des Instrumentariums vorzulegen und gegebenenfalls weitere Methoden und Instrumente zur Minderung möglicher Cybersicherheitsrisiken im 5G-Bereich zu prüfen;

Ökologische Nachhaltigkeit

38.

ERKENNT AN, dass digitale Infrastrukturen, Technologien und Anwendungen entscheidende Voraussetzungen für die Bewältigung der klima- und umweltbezogenen Herausforderungen in Europa sind, wie im europäischen Grünen Deal vorgeschlagen; FORDERT das digitale Ökosystem Europas AUF, sobald wie möglich aktiv dazu beizutragen, dass das Ziel einer klimaneutralen EU erreicht wird; BETONT, dass die Diskrepanz zwischen dem grünen und dem digitalen Wandel beispielsweise durch spezielle Förderprogramme beseitigt werden muss, damit das volle Potenzial der digitalen Technologien für den Umwelt- und Klimaschutz nutzbar wird;

39.

ERMUTIGT die Kommission und die Mitgliedstaaten, durch den Einsatz von Spitzentechnologien die Fähigkeit, Klima- und Umweltrisiken vorherzusehen, zu verbessern und auf diese Weise die weltweite Führungsrolle der EU zu stärken; FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, gemeinsam mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen die Führung bei der Entwicklung einer weltweiten Umweltdatenstrategie bis 2025 zu übernehmen;

40.

BETONT, dass intelligente digitale Lösungen bereichsübergreifend genutzt werden müssen, insbesondere um vorrangig die Energieeffizienz zu verbessern und um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen; BEGRÜßT die Absicht der Kommission, mit digitalen Produktpässen zu arbeiten, um die Rückverfolgbarkeit und den Informationsaustausch über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu ermöglichen;

41.

STELLT jedoch FEST, dass der IKT-Sektor heute in beträchtlichem Umfang zu dem steigenden Prozentsatz der weltweiten Treibhausgasemissionen beiträgt und der stark zunehmende Einsatz annehmen lässt, dass sich dieser CO2-Fußabdruck in den kommenden Jahren möglicherweise verdoppeln wird, sofern keine angemessenen Maßnahmen getroffen werden; IST SICH daher DARIN EINIG, dass der IKT-Sektor selbst seinen ökologischen Fußabdruck und seine Treibhausgasemissionen weiter verringern sollte; WÜRDIGT das Vorbild der öffentlichen und privaten digitalen Vorreiter und ERMUTIGT sie, ihre Erfahrungen weiterzugeben; BEGRÜßT die Absicht der Kommission, bis 2030 zusammen mit einer ausführlichen Folgenabschätzung Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Energieeffizienz verbessert wird und die Klimaneutralität von Datenzentren und netzen unter anderem durch die Förderung innovativer Technologien verringert wird, wobei auch Altsysteme berücksichtigt werden sollen, und die digitale Obsoleszenz verhindert wird;

42.

STIMMT der Auffassung ZU, dass die Verbraucher über den CO2-Fußabdruck von Geräten unterrichtet werden müssen, während ihnen gleichzeitig ein erweiterter Anspruch darauf eingeräumt wird, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums Geräte einfach und zu einem erschwinglichen Preis repariert werden und Software automatisch aktualisiert wird; ERMUTIGT die Mitgliedstaaten, die Kapazitäten für Reparatur, Demontage und Recycling von Elektronik auszubauen und die neuen Kriterien für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung von Rechenzentren und Cloud-Diensten in ihre nationalen Aktionspläne für das öffentliche Beschaffungswesen aufzunehmen; ERMUTIGT DAZU, dass im Rahmen der Beschaffungspolitik der Mitgliedstaaten und der Organe und Einrichtungen der EU Produkte verwendet werden, die aus der Wiederverwertung stammen oder recycelte Materialien enthalten;

Elektronische Gesundheitsdienste

43.

ERKENNT AN, dass die COVID-19-Krise aufzeigt, wie wichtig der digitale Wandel im Gesundheits- und Pflegewesen und für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und ihrer Reaktion auf die Pandemie ist; BETONT, dass die Entwicklung eines europäischen Gesundheitsdatenraums durch die Kommission — gemeinsam mit den Mitgliedstaaten — das Potenzial dafür birgt, die Entwicklung einer wirksamen Prävention, Diagnose, Behandlung und Pflege zu unterstützen. Damit können auch mehr Kostenwirksamkeit und Workflow-Optimierungen im Gesundheitswesen gewährleistet werden, wodurch bessere Gesundheitsergebnisse für die Patienten, bessere epidemiologische Überwachungssysteme und die längerfristige Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu erreichen sind; IST SICH DARIN EINIG, dass der europäische Gesundheitsdatenraum zweck- und qualitätsorientiert sein sollte. Dies erfordert ein gemeinsames Verständnis der Verwendung von Gesundheitsdaten im Einklang mit dem internationalen Recht, dem Unionsrecht und dem nationalen Recht und unter vollständiger Einhaltung der spezifischen hohen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten;

44.

WEIST im Hinblick auf die Zeit nach der COVID-19-Krise DARAUF HIN, dass mobile Anwendungen, die der Nachverfolgung und Warnung von Kontaktpersonen dienen, umfassende Garantien für die Achtung der Grundrechte bieten sollten, insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten und des Schutzes der Privatsphäre, und im Einklang mit den mit Unterstützung der Kommission ausgearbeiteten Leitlinien grenzüberschreitende Interoperabilität bieten sollten; FORDERT die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck AUF, in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission über einen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus strenge Schutzvorkehrungen zu treffen;

45.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten, ihre Kräfte im Rahmen EU-weiter Anstrengungen zu bündeln, um die Investitionen in Systeme, die innerstaatlich und grenzübergreifend einen sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu Gesundheitsdaten bieten, zu erhöhen und deren Einsatz auszuweiten, indem sie insbesondere Optionen für die Entwicklung eines europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten, das dazu beitragen soll, Fragmentierung und mangelnde Interoperabilität zu überwinden, prüfen, die Maßnahmen im Hinblick auf europäische Leitlinien unterstützen und die Strategien für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth) im Rahmen des europäischen Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste angleichen, wobei die uneingeschränkte Einhaltung der spezifischen strengen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten sichergestellt wird; STELLT FEST, dass darüber hinaus erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um den Austausch von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zu ermöglichen, sodass die personalisierte und präventive Medizin vorangebracht werden kann;

Gesetz über digitale Dienste

46.

BEGRÜßT die Absicht der Kommission, die Vorschriften für digitale Dienste durch die Annahme eines Gesetzespakets für digitale Dienste zu verstärken, zu modernisieren und zu präzisieren, und BETONT, dass in diesem Bereich zügig gehandelt werden muss;

47.

STELLT FEST, dass die Plattformwirtschaft ein wichtiger Teil des Binnenmarkts ist, da sie europäische Unternehmen und Verbraucher über nationale Grenzen hinweg verbindet, Handel, Unternehmertum und neue Geschäftsmodelle ermöglicht und ferner die Auswahl an Waren und Dienstleistungen für die Verbraucher vergrößert; IST SICH BEWUSST, dass sich das Ausmaß und die Vielfalt neuer digitaler Geschäftsmodelle und Dienste im Laufe der Zeit erheblich verändern und einige Dienste neue Herausforderungen mit sich gebracht haben, denen der bestehende Regelungsrahmen nicht immer gerecht wird; HEBT die wichtigen Vorteile HERVOR, die die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) hinsichtlich der Rechtssicherheit, des grenzüberschreitenden Handels und des Wachstums der digitalen Dienste mit sich gebracht hat;

48.

BETONT, dass klare und harmonisierte evidenzbasierte Regeln für die Verantwortlichkeiten und die Rechenschaftspflicht für digitale Dienste erforderlich sind, die den Internet-Mittlern ein angemessenes Maß an Rechtssicherheit garantieren würden; BETONT, dass die Fähigkeiten auf europäischer Ebene und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden verbessert werden müssen, wobei die Grundprinzipien des Binnenmarkts zu wahren und zu stärken sind, und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden muss und ihre Rechte im Digitalbereich im gesamten Binnenmarkt geschützt werden müssen;

49.

BETONT, dass auf wirksame und verhältnismäßige Weise gegen illegale Online-Aktivitäten und -Inhalte — darunter die Verbreitung illegaler, gefälschter und gefährlicher Güter — vorgegangen werden muss, während gleichzeitig der Schutz der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, in einem offenen, freien und sicheren Internet zu wahren ist; IST SICH BEWUSST, dass gegen die Online-Verbreitung von Hassreden und Desinformation vorgegangen werden muss;

50.

ERKENNT AN, dass einige sehr große Online-Plattform-Unternehmen kleineren Unternehmen Sichtbarkeit verleihen und den Marktzugang ermöglichen. Sie gelangen aber auch in den Besitz umfangreicher Vermögenswerte, darunter enorme Datenmengen, die sie möglicherweise zu „Torwächtern“ (Gatekeeper) der digitalen Wirtschaft machen. Dies birgt möglicherweise die Gefahr, dass neue Innovatoren am erfolgreichen Markteintritt gehindert werden und die Auswahl für die Verbraucher eingeschränkt wird; BEGRÜßT, dass die Kommission derzeit die Eignung der EU-Wettbewerbsregeln für das digitale Zeitalter bewertet und überprüft und die Einleitung einer Sektoruntersuchung plant; UNTERSTÜTZT die Kommission in ihrer Absicht, Nachweise für diese Problematik zusammenzutragen und die Einführung von Ex-ante-Regulierungsmaßnahmen weiter zu prüfen, um sicherzustellen, dass auf Märkten, die von als „Torwächter“ fungierenden großen Plattformen mit erheblichen Netzeffekten geprägt sind, Fairness und freie Zugänglichkeit für Innovatoren, Unternehmen und neue Marktteilnehmer sichergestellt bleiben;

Medienpolitik

51.

UNTERSTÜTZT den Plan, eine zukunftssichere Medienpolitik zu stärken, indem freie und vertrauenswürdige Medien gefördert werden. Qualitätsjournalismus, eine vielfältige, nachhaltige und unabhängige Medienlandschaft, Transparenz und eine starke Förderung der Medienkompetenz sind im Prozess des digitalen Wandels besonders wichtig und für die europäische Demokratie von entscheidender Bedeutung, wobei sie auch dazu beitragen, der Online-Verbreitung von gezielten Falschmeldungen und Desinformation entgegenzuwirken. Bei diesen Bemühungen sollte auch das kulturelle und kreative Potenzial berücksichtigt werden, um europäische Inhalte zu stärken. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des EU-Programms „Kreatives Europa“, über dessen Unterprogramm „MEDIA“ innovative audiovisuelle Projekte unterstützt werden sollten;

Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, öffentliche Verwaltungen, Standards und Blockchain-Technologien

52.

IST SICH BEWUSST, dass Lösungen in Bezug auf digitale Identifizierung und Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Dienste für die Zustellung von Einschreiben und Website-Authentifizierung) nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den digitalisierten Binnenmarkt sind, sondern auch dazu beitragen werden, die Gesellschaft der Zukunft zu gestalten; FORDERT die Kommission AUF, die bestehenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, um unter anderem einen zuverlässigen gemeinsamen, interoperablen und technologieneutralen Rahmen für die digitale Identität zu schaffen und so den Wettbewerbsvorteil der europäischen Unternehmen zu sichern und die gemeinsamen Werte der EU und Grundrechte wie den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre zu gewährleisten; FORDERT die Kommission in diesem Zusammenhang AUF, Vorschläge für die Weiterentwicklung des auf die eIDAS-Verordnung gestützten derzeitigen Rahmens für grenzübergreifende Identifizierung und Authentifizierung zu einem Rahmen für eine europäische digitale Identität zu prüfen, die die Mitgliedstaaten dazu veranlassen würden, allen Europäerinnen und Europäern weithin nutzbare, sichere und interoperable digitale Identitäten für sichere Online-Transaktionen mit staatlichen Stellen und im Privatbereich zur Verfügung zu stellen; HEBT HERVOR, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass eine schnelle Weiterentwicklung der öffentlichen Online-Dienste, die es den Bürgern ermöglichen, aus der Ferne mit den Behörden in Kontakt zu treten, erforderlich ist;

53.

IST SICH BEWUSST, dass ein zügiger und umfassender digitaler Wandel bei den öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen ein wesentliches Element des digitalisierten Binnenmarkts und der Krisenbewältigungsstrategie und eine treibende Kraft für neue und innovative technologische Lösungen für öffentliche Dienste und gesellschaftliche Herausforderungen ist; IST SICH BEWUSST, dass zwischen den Ländern Unterschiede hinsichtlich des Reifegrads und der Qualität von Daten bestehen, was die Fähigkeit zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen beeinträchtigt; FORDERT die Kommission AUF, eine verstärkte EU-Strategie für die digitale Verwaltung vorzuschlagen, bei der auf die digitale Einbeziehung aller Bürger und privaten Akteure geachtet wird und die dazu dienen soll, den digitalen Wandel bei den öffentlichen Verwaltungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu unterstützen, wobei auch Interoperabilität und gemeinsame Standards für sichere Datenflüsse und Dienste im öffentlichen Sektor ohne Grenzen einbegriffen sind; ERKENNT AN, dass die öffentlichen Verwaltungen zusätzlich dafür verantwortlich sind, dass die Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden und den gleichen Anspruch auf Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten haben;

54.

ERKENNT AN, dass die Digitalisierung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten das Potenzial hat, den Zugang zur Justiz EU-weit zu erleichtern und zu verbessern; FORDERT die Kommission AUF, den digitalen grenzüberschreitenden Austausch zwischen den Mitgliedstaaten in Straf- und in Zivilsachen zu erleichtern und die Nachhaltigkeit und laufende Weiterentwicklung der technischen Lösungen, die für den grenzüberschreitenden Austausch entwickelt wurden, sicherzustellen;

55.

IST SICH BEWUSST, dass die Normung ein wichtiges strategisches Instrument zur Unterstützung der europäischen Industrie- und Digitalpolitik ist; BEGRÜßT die Absicht der Kommission, eine Strategie für die Normung zu entwickeln, mit der gleiche Wettbewerbsbedingungen und Interoperabilität ermöglicht und das europäische Normungssystem und seine Verwaltung gestärkt werden und ferner sichergestellt wird, dass die EU über die notwendigen Instrumente verfügt, um europäische Technologiestandards auf globaler Ebene aufzustellen und zu fördern — einschließlich der Förderung der umweltgerechten Gestaltung digitaler Dienste und Geräte — und das Engagement europäischer Akteure in globalen Normungsgremien mit Unterstützung der europäischen Normungsorganisationen und der ENISA anzuregen; ERKENNT AN, dass gut etablierte internationale Normen und die langjährige Branchenpraxis berücksichtigt werden müssen;

56.

STELLT FEST, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten ausloten sollten, die die Blockchain-Technologie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, der Gesellschaft und der Wirtschaft unter anderem im Hinblick auf Nachhaltigkeit, ein besseres Funktionieren der öffentlichen Dienste und die Rückverfolgbarkeit von Produkten bieten kann, um mit vertrauenswürdigen dezentralen Datenaustausch- und Transaktionssystemen für Sicherheit zu sorgen; SIEHT der geplanten Blockchain-Strategie der Kommission, mit der die europäische Führungsrolle in diesem Bereich gestärkt werden soll, ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;

Kompetenzen und Bildung

57.

STELLT FEST, dass die EU in allen Wirtschaftsbereichen einer wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften mit digitalen Grundkenntnissen sowie einer Lücke von einer Million IKT-Fachkräften gegenübersteht, was ihr digitales Entwicklungspotenzial zu behindern droht; FORDERT die Mitgliedstaaten und die Kommission AUF, Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, und um die derzeitige Kompetenzlücke bis 2025 unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten zu halbieren;

58.

BETONT, dass die COVID-19-Pandemie den Bedarf an digitalen Kompetenzen aufgezeigt, aber die Bürger auch dazu motiviert hat, sich diese Kompetenzen anzueignen, um sich auf Telearbeit und andere Formen der digitalen Mitwirkung — darunter die Nutzung digitaler Bildungsmethoden infolge der Schließung von Schulen und Hochschulen während der Pandemie — einzustellen;

59.

FORDERT die Mitgliedstaaten — in Zusammenarbeit mit der Kommission — und die Privatwirtschaft AUF, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte für das digitale Zeitalter zu ergreifen, die Arbeitskräfte zu diversifizieren und hochqualifizierte Technologie- und IKT-Fachkräfte, auch aus dem Kreis der migrierten Europäerinnen und Europäer, anzuwerben, und gleichzeitig digitale Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer anzupassen und den Schulen zuverlässige und schnelle Internetverbindungen bereitzustellen, um die Nutzung digitaler Bildungsressourcen zu fördern;

60.

ERMUTIGT ZUR Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten — und auch mit der Privatwirtschaft — bei der Umsetzung der neuen europäischen Kompetenzagenda, insbesondere der bei dieser Zusammenarbeit bestehenden Verpflichtung, einen Weg aufzuzeigen, wie durch Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten der Anteil der EU-Bevölkerung mit grundlegenden digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen bis 2025 von derzeit 57 % auf 65 % erhöht werden kann, und BEGRÜßT die Absicht der Kommission, die Kompetenzagenda im Jahr 2020 zu überarbeiten;

61.

BEGRÜßT die Überarbeitung des koordinierten Aktionsplans für künstliche Intelligenz, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erfolgen soll und auf die Kompetenzen ausgerichtet ist, die für die Arbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz erforderlich sind; IST SICH BEWUSST, dass Europa seine datenbezogenen Ziele nur dann erreichen kann, wenn angemessen in Fertigkeiten und Datenkompetenz investiert wird, unter anderem durch die Ausbildung einer ausreichenden Zahl von Datenexperten und Datenstewards, damit die erforderlichen digitalen Kompetenzen vermittelt werden;

62.

BEGRÜßT die Absicht der Kommission, den Aktionsplan für digitale Bildung im Jahr 2020 zu überarbeiten, um — wie in der Mitteilung mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ dargelegt — die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen; BEGRÜßT die Unterstützung, mit der im Rahmen des künftigen Programms Erasmus+ und des Programms „Digitales Europa“ grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen entwickelt werden sollen, unter anderem durch den Austausch bewährter Verfahren, Experimente, Pilotprojekte und die Ausweitung erfolgreicher Projekte;

63.

FORDERT die Mitgliedstaaten — in Zusammenarbeit mit der Kommission — und die Akteure im Bildungsbereich AUF, den MINT-Fächern in der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Gewicht beizumessen; BEGRÜßT, dass sich die Kommission, wie in der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 dargelegt, zur ausgewogenen Teilhabe von Frauen und Männern in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, auch beim digitalen Wandel, bekennt; UNTERSTÜTZT die Einführung der nationalen Strategien der Mitgliedstaaten in Bezug auf Mädchen und Frauen in der digitalen Welt;

Internationale Dimension

64.

STELLT FEST, dass die EU weltweit die offenste Region für fairen Handel und faire Investitionen ist und bleiben wird, während andere Länder in allen Teilen der Welt in protektionistische Praktiken verfallen; BETONT, dass die mit dem digitalen Wandel verbundenen Vorteile nur nutzbar sind, wenn international zusammengearbeitet und der Marktzugang verbessert wird und handelserleichternde Vorschriften für ein breites Spektrum an Bereichen bestehen, darunter unter anderem grenzüberschreitende Datenflüsse von und nach Drittländern — vorbehaltlich Ausnahmen aufgrund legitimer Ziele der staatlichen Politik —, Quellcodeoffenlegungsanforderungen, Zölle auf elektronische Übertragungen, die Ausweitung des Übereinkommens über Informationstechnologie (ITA) und elektronische Transaktionen sowie die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre, des Verbraucherschutzes sowie der Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum; ERMUTIGT daher die Kommission, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich Handelsverhandlungen zu nutzen, um sich für Normen und Regulierungsansätze einzusetzen, die transparent, nichtdiskriminierend und vertrauenswürdig sind und den digitalen Handel fördern; UNTERSTÜTZT die Kommission in ihren Bemühungen, einen internationalen Ansatz für Datenflüsse zu fördern und sich gleichzeitig aktiv für ihr Modell eines sicheren und offenen globalen Internets einzusetzen und ehrgeizige Ziele im Hinblick auf den Marktzugang zu verfolgen;

65.

BETONT, dass die Umsetzung des Besitzstands im digitalen Bereich durch die Bewerberländer eine Priorität darstellt; UNTERSTREICHT, dass eine starke digitale Präsenz in der Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik der EU eine nachhaltige Entwicklung in unseren Partnerländern ermöglichen kann und sollte; BEGRÜßT in diesem Zusammenhang das Bekenntnis zur weiteren aktiven Förderung unserer europäischen digitalen Standards und Werte in der ganzen Welt;

66.

IST SICH BEWUSST, dass die internationale Koordinierung mit den Nachbarländern der EU sichergestellt werden muss, um den wirksamen Aufbau der 5G-Infrastruktur sicherzustellen;

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

67.

BETONT, dass unsere Steuersysteme an das digitale Zeitalter angepasst werden müssen und gleichzeitig eine gerechte und wirksame Besteuerung sichergestellt werden muss, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 und 22. März 2019 dargelegt wurde;

Fazit

68.

BETONT, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der im Digitalpaket vom 19. Februar 2020 angekündigten Maßnahmen überwacht werden müssen, unter anderem auch mittels eines aktualisierten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft; FORDERT den Rat, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Sozialpartner AUF, aktiv zum Erfolg des Digitalpakets beizutragen; ERSUCHT die Kommission, den Rat regelmäßig über die Fortschritte zu unterrichten, die bei der Umsetzung der im Digitalpaket angekündigten Maßnahmen erzielt wurden.

Top