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Document 52018DC0155

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018 für den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäichen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal

COM/2018/0155 final

Brüssel, den 22.2.2018

COM(2018) 155 final

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 1
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018

für den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäichen Union
zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal


Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 , insbesondere auf Artikel 41,

den am 30. November 2017 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 2 ,

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat hiermit den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan 2018 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einführung    

2.    Finanzierung aus den EUSF-Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018    

3.    Für den Haushaltsplan 2018 beantragte Mittel    

4.    Übersicht nach Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)    

1.Einführung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2018 wird zusammen vorgelegt mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Höhe von 104 166 951 EUR zwecks Hilfeleistung für Griechenland aufgrund der Erdbeben auf Lesbos, für Frankreich aufgrund der Hurrikane auf St. Martin und Guadeloupe sowie für Portugal und Spanien aufgrund der Waldbrände, die sich im Laufe des Jahres 2017 in Galicien und Centro ereignet haben 3 .

Im EBH Nr. 1/2018 wird beantragt, in den Gesamthaushaltsplan 2018 die notwendigen Mittel – sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch für Zahlungen – nach Abzug der bereits an Griechenland, Frankreich und Portugal gezahlten Vorschüsse (6 520 846 EUR) einzustellen.

2.    Finanzierung aus den EUSF-Zuweisungen für die Jahre 2017 und 2018

Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 4 (im Folgenden „MFR-Verordnung“) belief sich der verfügbare Gesamtbetrag für die Inanspruchnahme des EUSF Anfang 2018 auf 421 142 057 EUR. Das war die Summe der verbleibenden Zuweisung für 2018 in Höhe von 280 371 754 EUR (d. h. 574 342 834 EUR abzüglich 293 971 080 EUR, die bereits im Jahr 2017 in Anspruch genommen wurden 5 ) und der verbleibenden Zuweisung für 2017 in Höhe von 140 770 303 EUR, die nicht in Anspruch genommen und auf das Jahr 2018 übertragen wurden.

Der Betrag, der zu diesem Zeitpunkt des Jahres 2018 noch in Anspruch genommen werden kann, beläuft sich auf 277 556 348 EUR. Dies entspricht dem Anfang 2018 für die Inanspruchnahme des EUSF verfügbaren Gesamtbetrag (421 142 057 EUR) abzüglich eines Betrags in Höhe von 143 585 709 EUR, der einbehalten wird, um der Verpflichtung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der MFR-Verordnung nachzukommen, 25 % der jährlichen Zuweisung für 2018 bis zum 1. Oktober 2018 zur Verfügung zu halten.

3.Für den Haushaltsplan 2018 beantragte Mittel

Da für diese EUSF-Fälle bereits ein Betrag von 6 520 846 EUR als Vorschuss ausgezahlt wurde, schlägt die Kommission vor, im Haushaltsplan 2018 die Haushaltslinie 13 06 01 „Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft“ um 97 646 105 EUR sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch an Mitteln für Zahlungen aufzustocken (siehe Tabelle unten).

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

13 06 01

Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft

97 646 105

97 646 105

Insgesamt    

97 646 105

97 646 105

4.Übersicht nach Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)

Rubrik

Haushalt 2018

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2018

Haushalt 2018

 

(einschl. EBH Nr. 1/2018)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Intelligentes und integratives Wachstum

77 533 697 652

66 624 486 101

77 533 697 652

66 624 486 101

davon im Rahmen des GSV

1 113 697 652

 

 

1 113 697 652

 

Obergrenze

76 420 000 000

 

 

76 420 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

22 001 452 724

20 097 167 844

 

 

22 001 452 724

20 097 167 844

davon im Rahmen des GSV

762 452 724

 

 

 

762 452 724

 

Obergrenze

21 239 000 000

 

 

 

21 239 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

1b

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

55 532 244 928

46 527 318 257

 

 

55 532 244 928

46 527 318 257

davon im Rahmen des GSV

351 244 928

 

 

 

351 244 928

 

Obergrenze

55 181 000 000

 

 

 

55 181 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

2.

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

59 285 323 122

56 083 793 633

 

 

59 285 323 122

56 083 793 633

Obergrenze

60 267 000 000

 

 

 

60 267 000 000

 

Spielraum

981 676 878

 

 

 

981 676 878

 

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 234 516 899

43 188 677 466

 

 

43 234 516 899

43 188 677 466

Teilobergrenze

44 163 000 000

 

 

 

44 163 000 000

 

EGFL-Spielraum

927 833 101

 

 

 

927 833 101

 

3.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

3 493 241 199

2 980 707 175

 

 

3 493 241 199

2 980 707 175

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

837 241 199

 

 

 

837 241 199

 

Obergrenze

2 656 000 000

 

 

 

2 656 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

4.

Europa in der Welt

9 568 842 411

8 906 075 154

 

 

9 568 842 411

8 906 075 154

Obergrenze

9 825 000 000

 

 

 

9 825 000 000

 

Spielraum

256 157 589

 

 

 

256 157 589

 

5.

Verwaltung

9 665 513 627

9 666 318 627

 

 

9 665 513 627

9 666 318 627

Obergrenze

10 346 000 000

 

 

 

10 346 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 318 000 000

 

 

 

- 318 000 000

 

Spielraum

362 486 373

 

 

 

362 486 373

 

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

7 579 920 627

7 580 725 627

 

 

7 579 920 627

7 580 725 627

Teilobergrenze

8 360 000 000

 

 

 

8 360 000 000

 

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 318 000 000

 

 

 

- 318 000 000

 

Spielraum

462 079 373

 

 

 

462 079 373

 

6.

Ausgleichszahlungen

 

 

Obergrenze

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

Negativreserve

 

 

Insgesamt

159 546 618 011

144 261 380 690

159 546 618 011

144 261 380 690

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

837 241 199

678 340 197

 

837 241 199

678 340 197

davon im Rahmen des GSV

1 113 697 652

 

 

1 113 697 652

 

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

 

 

 

Obergrenze

159 514 000 000

154 565 000 000

 

159 514 000 000

154 565 000 000

davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

- 318 000 000

 

 

- 318 000 000

 

Spielraum

1 600 320 840

10 981 959 507

 

1 600 320 840

10 981 959 507

 

Sonstige besondere Instrumente

566 902 000

419 600 000

97 646 105

97 646 105

664 548 105

517 246 105

Insgesamt

160 113 520 011

144 680 980 690

97 646 105

97 646 105

160 211 166 116

144 778 626 795

(1)    ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2)    ABl. L XX vom XX.2.2018.
(3)      COM(2018) 150 vom 22.2.2018.
(4)      Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(5)

   Beschluss (EU) 2017/1599 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien.

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