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Document 52017XG0615(02)

Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018

ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 35–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/35


Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018

(2017/C 189/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

1.

den in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen dargelegten politischen Hintergrund dieses Themas;

IN ANERKENNUNG FOLGENDER ASPEKTE:

2.

die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend — Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (1) verfolgte das Ziel, einen sektorenübergreifenden Ansatz zu schaffen, der zur Befähigung junger Menschen in Europa beiträgt und ihnen die Mittel und Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben an die Hand gibt;

3.

die Entschließung des Rates über „einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“ (2) stellt bis heute die umfassendste und ehrgeizigste Jugendstrategie der EU dar. Der Anwendungszeitraum des Rahmens fiel in die Finanz- und Wirtschaftskrise, von der zwar die gesamte EU-Bevölkerung und alle Mitgliedstaaten in größerem oder geringerem Ausmaß betroffen waren, deren negative Auswirkungen jedoch junge Menschen — und darunter besonders junge Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten — überproportional trafen, was zu hohen Arbeitslosenquoten, einem erhöhten Risiko für einen Zerfall des Sozialgefüges, politischer Entfremdung und sogar Radikalisierung mit Gewaltbereitschaft und Extremismus führte, was wiederum eine Herausforderung für die demokratischen Werte und den sozialen Zusammenhalt darstellte;

4.

wie aus den Jugendberichten 2012 und 2015 der Europäischen Kommission sowie dem Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (3) ersichtlich, hat der Rahmen nicht nur bei der jugendpolitischen Zusammenarbeit einen wichtigen und wertvollen Beitrag geleistet, sondern auch für das Leben, die Zukunftsaussichten, das Wohlbefinden, die Teilhabe und die Inklusion von jungen Menschen in der gesamten Europäischen Union;

5.

die EU-Arbeitspläne für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (4) und 2016-2018 (5) haben die Instrumente und Prozesse für die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa gestärkt und verbessert, indem dieser besser auf die Ziele der Strategie Europa 2020 abgestimmt und auf neue Herausforderungen eingegangen wurde —

STELLT FEST,

6.

dass der Anwendungszeitraum des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa Ende 2018 ausläuft und die auf zehn Jahre angelegte Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung Europa 2020 sowie das Programm Erasmus+ nur noch bis Ende 2020 in Kraft sind;

BETONT,

7.

dass die Förderung und die Wahrung der in Artikel 2 EUV (6) dargelegten Werte der Europäischen Union und die Stärkung der europäischen Identität junger Menschen sowie ihres Vertrauens in das europäische Projekt durch die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und die Förderung ihrer politischen Teilhabe sowie ihres staatsbürgerlichen und ehrenamtlichen Engagements und ihrer Lernmobilität weiterhin eine bedeutende Rolle bei den Entscheidungen über die zukünftige jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa spielen werden;

8.

dass die Jugendarbeit sowie das nicht-formale und informelle Lernen im Jugendbereich eine zentrale Rolle spielen und dass sie zur Entwicklung der Fähigkeiten junger Menschen beitragen;

IST SICH DARIN EINIG,

9.

dass ein neuer Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 ausgearbeitet und unterstützt werden sollte, der auf einem sektorenübergreifenden Ansatz mit einem klaren Mehrwert auf EU-Ebene beruht und mögliche EU-Arbeitspläne für die Jugend einschließt, wobei die Resultate der Evaluierung des derzeitigen Rahmens zu berücksichtigen sind;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

10.

sicherzustellen, dass der Rahmen für die zukünftige jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse sowie umfassender und inklusiver Konsultationen mit allen einschlägigen Akteuren — einschließlich mit jungen Menschen, Jugendarbeitsträgern (7), (professionellen oder ehrenamtlichen) Jugendbetreuerinnen und -betreuern und politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen — konzipiert wird, damit ein Konsens über die zukünftigen Ziele für die Jugendpolitik und ein Bekenntnis zu diesen Zielen erreicht werden kann;

11.

darauf bedacht zu sein, dass der Rahmen für die zukünftige jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa sektorenübergreifend, flexibel, bedarfsorientiert und transparent ist, und die sich rasch ändernden politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf europäischer und internationaler Ebene zu berücksichtigen;

12.

sicherzustellen, dass Erasmus+ und andere Programme und Instrumente zur Umsetzung des Rahmens beitragen und gegebenenfalls damit in Einklang gebracht werden;

13.

den Schwerpunkt des Rahmens auf die konkreten jugendpolitischen Themen zu legen, die in der Zuständigkeit der für Jugendfragen verantwortlichen Strukturen liegen, aber auch Entwicklungen und Initiativen in verwandten Politikbereichen zu stärken, um sektorenübergreifende Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung herbeizuführen;

14.

den strukturierten Dialog und seine Ziele zu evaluieren, zu prüfen und zu erneuern, mit dem Ziel, einen innovativen, aussagekräftigen und gezielten konstruktiven Dialog nicht nur mit jungen Menschen aus Jugendorganisationen zu ermöglichen, sondern auch mit jungen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und eingeschränkten Möglichkeiten sowie mit nichtorganisierten Jugendlichen;

15.

stärker darauf einzugehen, welche Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen) und Werte junge Menschen für ein erfülltes persönliches, soziales und berufliches Leben benötigen, und insbesondere darum bemüht zu sein, junge Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten zu erreichen und einzubinden;

16.

die Rolle zu berücksichtigen, die das Internet, die sozialen Medien und die Digitalisierung spielen können, wenn es darum geht, unter jungen Menschen Solidarität, politische Teilhabe und aktive Bürgerschaft zu fördern und politische Entfremdung, Populismus, Propaganda und Radikalisierung, die zu gewaltbereitem Extremismus führen kann, zu bekämpfen;

17.

politische Instrumente, Werkzeuge und Methoden sowie ergänzende Kooperationen wie die Partnerschaft zwischen EU und Europarat im Jugendbereich zu beurteilen, weiter zu stärken und wenn möglich weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, die wirksame jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 beizubehalten und zu verbessern;

KOMMT DAHER ÜBEREIN,

18.

die künftigen Vorsitze zu ersuchen, einen Entwurf für einen neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 auszuarbeiten und dabei die vorliegenden Schlussfolgerungen sowie die anstehende Initiative der Kommission für eine EU-Jugendstrategie nach 2018 zu berücksichtigen. Dieser Entwurf sollte dem Rat zur Annahme vorgelegt werden.


(1)  Dok. 9008/09.

(2)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(3)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 17.

(4)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5.

(5)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1.

(6)  ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 17.

(7)  „Jugendarbeitsträger“ sind Organisationen, Agenturen und sonstige Einrichtungen, staatlich gefördert oder auf freiwilliger Basis, die auf Jugendarbeit ausgerichtete Programme, Projekte, Initiativen und Aktivitäten für junge Menschen anbieten.


ANLAGE

POLITISCHER KONTEXT

1.

Vertrag über die Europäische Union (1);

2.

Erneuerter Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), in dem zwei allgemeine strategische Ziele und ein zweigleisiges Vorgehen zu ihrer Umsetzung dargelegt werden, in dessen Rahmen speziell auf junge Menschen ausgerichtete Initiativen sowie Initiativen für die durchgängige Berücksichtigung von Jugendbelangen in acht Aktionsbereichen gefördert werden. Der Rahmen sieht außerdem dreijährige Arbeitszyklen mit im Vorfeld festgelegten Prioritäten vor, sowie einen strukturierten Dialog mit jungen Menschen, über den die für den Prozess notwendigen Informationen erlangt werden;

3.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2015), in dem die Auswirkungen des Rahmens für den Zeitraum 2013 bis 2015 bewertet wurden;

4.

Europa 2020, die auf zehn Jahre angelegte Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung, einschließlich ihrer Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“;

5.

Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung;

6.

Mitteilung der Kommission vom 28. April 2015 zur Europäischen Sicherheitsagenda, in der es heißt, dass die Teilhabe der Jugend bei der Verhütung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung eine maßgebliche Rolle spielt, ebenso wie die Verbreitung gemeinsamer europäischer Werte, die Förderung der sozialen Inklusion, die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und Toleranz;

7.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“;

8.

Entschließung des Rates vom 15. Dezember 2016 zu einer neuen Agenda für Kompetenzen für ein inklusives und wettbewerbsfähiges Europa;

9.

Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2016 zu den Themen „Investieren in Europas Jugend“, „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ und „Ein Europäisches Solidaritätskorps“;

10.

Weißbuch zur Zukunft Europas — Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien.


(1)  ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 13.


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