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Document 52015IP0068

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015 (2014/2222(INI))

ABl. C 316 vom 30.8.2016, p. 83–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/83


P8_TA(2015)0068

Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015 (2014/2222(INI))

(2016/C 316/10)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

gestützt auf die Artikel 145, 148, 152 und 153 Absatz 5 AEUV,

gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV (Solidarität),

gestützt auf Artikel 349 AEUV hinsichtlich spezifischer Maßnahmen für Gebiete in äußerster Randlage,

gestützt auf die Europäische Sozialcharta in der geänderten Fassung, insbesondere Artikel 30 zum Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014 (2),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2014 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2015“ (COM(2014)0902) und den diesem beigefügten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020 (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und seine diesbezügliche Entschließung vom 15. November 2011 (4),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt — einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu dem Thema „Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte der Rolle und der Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euro-Währungsgebiets“ (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zu Jugendbeschäftigung (8),

unter Hinweis auf den „Global Wage Report 2014/2015“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 5. Dezember 2014,

unter Hinweis auf das Arbeitspapier der OECD vom 9. Dezember 2014 mit dem Titel „Trends in Income Inequality and its Impact on Economic Growth“ (Trends bei der Einkommensungleichheit und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2014 mit dem Titel „Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen“ (COM(2014)0446),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. September 2011 (9) und vom 16. Januar 2014 (10) zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0043/2015),

A.

in der Erwägung, dass sich Europa für das Modell der sozialen Marktwirtschaft einsetzen muss, mit dem ein nachhaltiges Wachstum sichergestellt wird, um der nächsten Generation Arbeitsplätze statt Schulden zu hinterlassen;

B.

in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und soziale Lage in der EU weiterhin trostlos ist, sowie in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Aufschwung den Wirtschaftsprognosen der Kommission vom Herbst 2014 zufolge fragil bleibt; in der Erwägung, dass die Wachstumsrate im Euro-Währungsgebiet trotz der Tatsache, dass die Wachstumsraten im Euro-Währungsgebiet in den letzten beiden Jahren negativ waren, 2014 0,8 % und 2015 1,1 % erreichen soll; in der Erwägung, dass die Aussichten nur für wenige Mitgliedstaaten besser sind, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ihre eigenen Prognosen in den letzten Jahren systematisch nach unten korrigiert hat; in der Erwägung, dass das vorhergesagte Gesamtdefizit in der EU der 28 für das Jahr 2014 zwar auf 3 % reduziert wurde, es in einigen Mitgliedstaaten jedoch nach wie vor hoch bleibt, was zeigt, dass Bedarf für eine weitere Haushaltskonsolidierung besteht, die mit Wachstum und der Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze kompatibel ist, da die Erholung weder stabil noch auf eine solide Grundlage gestützt ist;

C.

in der Erwägung, dass die schnelle Haushaltskonsolidierung während der Wirtschaftskrise die Mitgliedstaaten daran gehindert hat, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, was zeigt, dass die Haushaltspolitik differenziert sein und von der Situation eines jeden Mitgliedsstaats abhängen sollte; in der Erwägung, dass der stark gefallene Ölpreis einen zusätzlichen Antrieb für die Wirtschaft vieler Mitgliedstaaten bedeuten kann, insbesondere wenn dies schnell zu geringeren Energiekosten für Familien und Unternehmen führt;

D.

in der Erwägung, dass die EU ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik weiterhin verbessern muss, damit sie die Ziele der Strategie Europa 2020 so schnell wie möglich verwirklichen kann, wobei gleichzeitig die Risiken einer dauerhaften Stagnation und Deflation überwunden werden müssen, sowie in der Erwägung, dass dazu weitere Anstrengungen zur Förderung von Investitionen und Strukturreformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in einer sozial vertretbaren Art und Weise notwendig sind; in der Erwägung, dass ein ökologischer Wandel erforderlich ist, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft und zu einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen; in der Erwägung, dass die EU infolge der Krise, aufgrund des Verlusts ihrer industriellen Basis und aufgrund des Mangels an Vertrauen seitens der Investoren und Unternehmer in Besorgnis erregender Weise in der Weltwirtschaft an Gewicht verliert, während andere Länder deutliche Anzeichen einer Erholung zeigen; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Rezession im Euro-Währungsgebiet laut Schätzungen des IWF vom Oktober 2014 gestiegen ist und bis zum Ende des Jahres 35-40 % erreichen könnte;

E.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten eine überaus wichtige Rolle dabei spielen, beschäftigungspolitische Maßnahmen zu verabschieden, einschließlich Maßnahmen für die Jugendbeschäftigung, und dass solche Maßnahmen am besten auf nationaler Ebene umgesetzt werden;

F.

in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit dem raschen Altern ihrer Bevölkerung so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifen muss;

G.

in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquote trotz Verbesserungen (erstmalig seit 2011 konnte ein leichter Anstieg bei Vollzeitverträgen verzeichnet werden) weiterhin auf einem historischen Höchststand befindet und fast 25 Millionen Menschen in der EU ohne Arbeit sind; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit Besorgnis erregend hoch ist und 12 Millionen Menschen seit über einem Jahr arbeitslos sind (4 % mehr als im Vorjahr); in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nicht entscheidend gesunken ist (im Vergleich zu 2013 nur um 1,9 %) und einen europaweiten Durchschnitt von 21,2 % erreicht hat; in der Erwägung, dass 75 % der Langzeitarbeitslosen in der EU unter 35 Jahre alt sind; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktlage für Jugendliche unabhängig von ihrem Bildungsgrad in einigen Mitgliedstaaten besonders kritisch ist;

H.

in der Erwägung, dass der Europäische Sozialfonds mit der Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vollständig und richtig genutzt werden müssen, um damit nachhaltige Projekte zu finanzieren, mit denen die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft wird;

I.

in der Erwägung, dass der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET) auch weiterhin hoch ist und in der Erwägung, dass der Anteil junger Roma in dieser Gruppe unverhältnismäßig hoch ist;

J.

in der Erwägung, dass verschiedene Faktoren, einschließlich des Scheiterns bei der Schaffung eines positiven Umfeldes zur Förderung von Investitionen und Wachstum, des Rückgangs der Markteinkommen und der Schwächung der Auswirkungen der sozialen Transferleistungen im Zeitverlauf (11), sowie die Bemühungen einiger Mitgliedstaaten, ihr wirtschaftliches Gleichgewicht durch Kürzungen ihrer Sozialausgaben wiederherzustellen, zu einem beträchtlichen Rückgang der verfügbaren Haushaltsbruttoeinkommen geführt haben, wodurch Millionen europäischer Familien von Ausgrenzung bedroht sind und die Ungleichheiten alarmierend gestiegen sind, auch die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten; in der Erwägung, dass jeder vierte Europäer von Armut bedroht ist; in der Erwägung, dass Unterbeschäftigung und Prekariat einen Höhepunkt erreicht haben und dass für 50 % aller Arbeitssuchenden das Finden einer Beschäftigung nicht ausreicht, um sie aus der Armut herauszuführen;

K.

in der Erwägung, dass die Zahlen für 2013 — die jüngsten verfügbaren Zahlen — einen historisch hohen Wert der Langzeitarbeitslosigkeit von 5,1 % aller Arbeitskräfte der EU-28 ergeben; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur verheerende Folgen für den gesamten Lebenszyklus einer Einzelperson hat, sondern auch auf EU-Ebene in struktureller Arbeitslosigkeit münden kann;

L.

in der Erwägung, dass 25,1 % der EU-Bevölkerung derzeit von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Wachstumsrate der Kinderarmut höher liegt als die durchschnittliche Wachstumsrate der Armut insgesamt, und in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten jedes dritte Kind unterhalb der Armutsgrenze lebt;

M.

in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer die Gruppe bilden, die am ehesten langzeitarbeitslos ist; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 im Jahr 2012 in einem Arbeitsverhältnis standen; in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer verstärkt unter den Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben für die Sozial- und Gesundheitsdienste und die Sozialleistungen leiden; in der Erwägung, dass einige Gruppen älterer Menschen wie etwa Menschen, die älter als 80 Jahre alt sind, ältere Frauen, ältere Migranten oder ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind;

N.

in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Krise die öffentlichen Ausgaben gerade zu dem Zeitpunkt empfindlich gekürzt wurden, da aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit eine verstärkte soziale Absicherung notwendig wurde; in der Erwägung, dass Zuweisungen aus den nationalen Haushalten für die soziale Absicherung weiter gestreckt wurden, da die Beiträge angesichts eines groß angelegten Stellenabbaus oder aufgrund von Lohnkürzungen sanken und das Europäische Sozialmodell somit ernsthaft gefährdet wurde; in der Erwägung, dass die geforderten Reformen nicht die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger in den Bereichen Beschäftigung und Soziales decken;

O.

in der Erwägung, dass der Abbau der Armut nicht nur eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020 ist, sondern auch eine soziale Verantwortung der Mitgliedstaaten, und die Schaffung menschenwürdiger und nachhaltiger Arbeitsplätze der beste Ausweg aus der Armut ist; in der Erwägung, dass die Bemühungen daher darauf konzentriert sein müssen, den Zugang zur Arbeit zu erleichtern, insbesondere für die Menschen, die dem Arbeitsmarkt am fernsten stehen; in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt hinsichtlich der Beschäftigungsbedingungen nach wie vor von erheblichen Ungleichheiten geprägt ist, und dass Frauen einem größeren Risiko als Männer ausgesetzt sind, ab einem Alter von 55 Jahren in Armut oder sozialer Ausgrenzung zu leben;

P.

in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten weiter zugenommen haben, während beim Ziel der regionalen Konvergenz das Gegenteil der Fall ist; in der Erwägung, dass der Unterschied bei der Arbeitslosigkeit zwischen Zentrum und Peripherie von 3,5 % im Jahr 2000 auf 10 % im Jahr 2013 angestiegen ist; in der Erwägung, dass durch diese Divergenz das Risiko der Zersplitterung steigt und die wirtschaftliche Stabilität und der soziale Zusammenhalt der EU bedroht werden; in der Erwägung, dass im Sechsten Kohäsionsbericht die Bedeutung der Strukturfonds bei der Überbrückung der Ungleichheit, insbesondere während der Krise, hervorgehoben wird;

Q.

in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV „weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ entwickelt und verfolgt, „um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“, und dass „besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen [gilt]“;

R.

in der Erwägung, dass Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen für gewöhnlich höhere Arbeitslosenquoten, weniger Wirtschaftswachstum und einen Mangel an bedeutenden Investitionen zur Stärkung ihres Potenzials aufweisen;

S.

in der Erwägung, dass das Parlament in den letzten beiden Jahren vor den sozialen Risiken einer Deflation im Zusammenhang mit niedrigem Wachstum, hoher Arbeitslosigkeit und Abwärtsdruck auf die Löhne gewarnt hat; in der Erwägung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) langfristig eine niedrige Inflationsrate vorhergesagt und vor den Folgen davon auf Binnennachfrage, Wachstum und Beschäftigung gewarnt hat; in der Erwägung, dass es seit August 2014 in acht Mitgliedstaaten (sechs davon im Euro-Währungsgebiet) zu einer Deflation gekommen ist; in der Erwägung, dass die Nachfrage und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU durch die anhaltend schwache Bereitstellung von Krediten für KMU und die Notwendigkeit, die übermäßige öffentliche und private Verschuldung, mit besonderem Augenmerk auf Hypothekendarlehen, abzubauen, stark beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass diese Schwierigkeiten durch den Rückgang der Inflationsraten deutlich verstärkt werden, indem die realen Zinssätze und die reale Schuldenlast steigen, und zu einem Teufelskreis der wirtschaftlichen Depression führen könnten; in der Erwägung, dass die EZB am 22. Januar 2015 auf all diese Aspekte mit der Umsetzung eines ausgedehnten Programms für den Kauf von Wertpapieren reagierte, bei dem monatlich Wertpapiere im Wert von insgesamt 60 Milliarden Euro gekauft werden sollen und das bis mindestens September 2016 durchgeführt werden soll;

T.

in der Erwägung, dass eine expansive Geldpolitik dafür eingesetzt werden kann, Exporte zu fördern, um die Lage der EU-Wirtschaft kurzfristig zu verbessern;

U.

in der Erwägung, dass niedrige Zinssätze dazu verwendet werden können, Investitionen in der EU anzukurbeln;

V.

in der Erwägung, dass die Haushaltskonsolidierung schneller voranschreitet und neue Kernziele — mit einem stärkeren Schwerpunkt auf strukturellen statt zyklischen Defiziten — eingeführt wurden; in der Erwägung, dass die Fiskalmultiplikatoren in der derzeitigen Lage immer noch sehr hoch sind; in der Erwägung, dass das mittelfristige Ziel und das Schuldenziel verwirklicht werden müssen, um ein Umfeld zu schaffen, das das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird; in der Erwägung, dass die sozialen, umweltspezifischen und geschlechtsspezifischen Auswirkungen dieser Maßnahmen systematisch bewertet werden müssen;

W.

in der Erwägung, dass öffentliche und private Investitionen in der EU in Besorgnis erregendem Maße zurückgegangen sind und nun wieder bei fast 20 % ihres Vorkrisenniveaus liegen und somit niedriger sind als bei ihren Hauptwirtschaftspartnern in anderen Teilen der Welt; in der Erwägung, dass Investitionen in bessere und nachhaltige Arbeitsplätze, Humankapital, Forschung und Innovation (auch in kleinere Projekte), in eine ressourceneffiziente Energieunion, einen digitalen Binnenmarkt, die Förderung des Unternehmertums und eines besseren geschäftlichen Umfelds für KMU sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten oberste Priorität haben müssen, da Investitionen in diesen Bereichen nicht nur entscheidend sind, um für einen Wiederaufschwung zu sorgen, sondern auch, um das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der EU zu steigern und Wohlstand zu schaffen;

X.

in der Erwägung, dass die unzureichende Beteiligung der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner auf nationaler und EU-Ebene am Prozess des Europäischen Semesters die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für Reformen sowie die Entwicklung integrativer, sozialer und nachhaltiger Lösungen eingeschränkt und das Vertrauen der Bürger in das EU-Projekt beeinträchtigt hat;

Y.

in der Erwägung, dass die Festlegung der Löhne in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

Ehrgeizige wirtschaftspolitische Maßnahmen für Wachstum, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Deflation

1.

begrüßt den integrierten Ansatz der Kommission für Wachstum, der sich auf drei Pfeiler stützt: einen Investitionsplan für Europa, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik; fordert eine ehrgeizige, expansive Wirtschafts- und Fiskalpolitik im Rahmen der geltenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und zur Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze; unterstreicht, dass Solidarität der Grundwert ist, auf dem die Europäische Union aufgebaut ist; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten durch konkrete Empfehlungen, die ihnen und der EU in ihrer Gesamtheit von Nutzen sein können, zu unterstützen, damit sie nicht nur die Haushaltskonsolidierung, sondern auch Strukturreformen in einer sozial ausgewogenen und wirtschaftlich effizienten und nachhaltigen Weise angehen; betont, dass die niedrige Inflation bereits zu einer Erhöhung der realen Zinssätze sowie der realen öffentlichen und privaten Schulden führt, was in Kombination mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen zu einer Depression des Wachstums und einer Steigerung der Armut führt;

2.

ist sich der Zusammenhänge zwischen einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik und der Notwendigkeit der Förderung von Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bewusst; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“; fordert die Partner auf, für den Fall, dass Mitgliedstaaten übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte erfahren, die Reformen durchzuführen und dabei die Flexibilität zu nutzen, die bereits in den Vorschriften und Vereinbarungen enthalten ist, ohne die Vorschriften und Vereinbarungen zu ändern, damit gewährleistet ist, dass haushaltspolitische Verantwortung mit Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Sozialstaat vereinbar ist;

3.

hält Strukturreformen in den Mitgliedstaaten für notwendig; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten, die Reformen durchgeführt haben, zwar mit Erfolg ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zurückerlangt haben, diese Reformen aber mit intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sowie mit der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze vereinbar sein sollten; fordert, dass der Schwerpunkt dieser Reformen auf Bereiche wie den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion oder Steuerreformen ausgeweitet wird, damit diese Ziele verwirklicht werden können; ist der Auffassung, dass mit den auf dem Arbeitsmarkt geförderten Reformen auch die Flexibilität und Sicherheit eingeführt werden müssen, die notwendig sind, um der Segmentierung Einhalt zu gebieten und angemessene Löhne zu gewährleisten;

4.

begrüßt, dass Investitionen mit dem neuen Policy-Mix zu den bisherigen Prioritäten Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen hinzugefügt werden; ist dennoch der Ansicht, dass im Jahreswachstumsbericht der Gesamtnachfrage und dem Zusammenhang zu Lohnerhöhungen und sozialen Ungleichheiten verstärkt Rechnung getragen werden sollte; betont, dass zur Reduzierung der makroökonomischen Ungleichgewichte nicht das Steigern der Leistungsbilanzüberschüsse oberste Priorität haben sollte, sondern das Anheben der Wachstumsrate, der Investitionsquote und der Erwerbsquote sowie die Senkung der Armutsquote;

5.

ist besorgt darüber, dass die Investitionen in der EU in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangen sind und jetzt beinahe 20 % unter dem Vorkrisenniveau liegen; warnt davor, dass der Rückgang in den Mitgliedstaaten in Randlage, in denen die Haushaltskonsolidierung drastischer ausfiel, noch größer war; betont erneut das Beschäftigungspotenzial der „grünen Wirtschaft“, die laut Schätzungen der Kommission bis 2020 allein in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen fünf Millionen Arbeitsplätze schaffen könnte, sofern eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik eingeleitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ausreichendes Investitionsniveau in diesen Bereichen sicherzustellen und den zukünftigen Qualifikationsbedarf der Arbeitnehmer vorauszusehen;

6.

begrüßt, dass einer der drei wichtigsten Pfeiler der Strategie der Kommission für 2015 Investitionen sind, und fordert sie auf, den Plan unverzüglich umzusetzen; nimmt zur Kenntnis, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) nicht berücksichtigt werden, wenn die Haushaltsanpassung im Rahmen der präventiven oder der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts festgelegt wird;

7.

ist der Ansicht, dass die drei wichtigsten Pfeiler der Strategie der Kommission für 2015 zusammen umzusetzen sind, um Investitionen in Bereichen wie etwa der Digitalwirtschaft, den grünen Wirtschaftszweigen und dem Gesundheitswesen, die sich tatsächlich auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken, in verantwortungsvoller Weise zu fördern:

8.

nimmt zur Kenntnis, dass der EFSI auf bereits bestehenden EU-Ressourcen basieren wird und abgesehen von zusätzlichen 5 Mrd. EUR von der Europäischen Investitionsbank (EIB) keine „neuen“ öffentlichen Gelder dafür bereitgestellt werden; betont die Risiken einer unzureichenden Finanzierung auf der Grundlage übermäßig optimistischer Annahmen bezüglich der Wahrscheinlichkeit, den Großteil der Finanzierung bei privaten Anlegern aufzutreiben; fordert die EIB auf, einen Wechsel ihrer Ausrichtung in Erwägung zu ziehen, indem sie von einer Methode der reinen Geschäftsbankentätigkeit zu einem Modell der Risikobewertung auf der Grundlage von definierten Kriterien und Transparenz übergeht; fordert die Kommission auf, neue Möglichkeiten der Nutzung des EU-Haushalts und anderer, neuer Ressourcen zu prüfen, um dafür zu sorgen, dass der EFSI seine Ziele verwirklicht;

9.

fordert die Kommission und die EIB auf, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Bankensystem und für die Endempfänger von EIB-Finanzierungen zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf KMU, den Sektor der Sozialwirtschaft und öffentliche Unternehmen;

10.

betont, dass der Schwerpunkt des EFSI auf der Schaffung neuer Investitionen in Bereichen, in denen die Investitionsbereitschaft schwach ausgeprägt ist, statt auf der Substitution von Investitionen, die anderswo getätigt worden wären (Verdrängungseffekt), oder auf der Konzentration auf besonders rentable Investitionen, die auf alle Fälle getätigt worden wären (Mitnahmeeffekt), liegen muss; fordert die Kommission auf, soziale Investitionen aufzunehmen und zu fördern, die nicht nur finanzielle Renditen abwerfen, sondern positive soziale Ausstrahlungseffekte fördern, beispielsweise Investitionen in Humankapital, Investitionen mit starken Auswirkungen auf die Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze oder die soziale Eingliederung und den Abbau von Armut, beispielsweise Sozialschutzsysteme und Sozialleistungen, oder Investitionen in die Sozialwirtschaft; bekräftigt seine Forderung nach der Umsetzung des Sozialinvestitionspakets (SIP);

11.

fordert die Kommission auf, Investitionen in wirtschaftlich schwächeren Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und in KMU in solchen Regionen sicherzustellen, da sie nur sehr begrenzten Zugang zu Finanzierung haben, damit diese Bemühungen dort sinnvolle Auswirkungen haben, wo sie am dringendsten benötigt werden, wobei die Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren der Investitionen zu treffen ist; teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in Wachstumsbranchen wie beispielsweise der Digitalwirtschaft, den grünen Wirtschaftszweigen und dem Gesundheitswesen;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete verbesserte Mechanismen für die Umsetzung von Investitionsprogrammen in den Regionen in äußerster Randlage einzuführen, deren Abgelegenheit, geografische Zersplitterung, schwache Wirtschaft und naturbedingte Einschränkungen zu erhöhten Ungleichheiten hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Gütern und Dienstleistungen führen;

13.

fordert die Kommission auf, bei der Erstellung des Europäischen Investitionsplans Regionen zu berücksichtigen, die unter schweren und dauerhaften naturbedingten oder demografischen Nachteilen leiden, insbesondere im Hinblick auf die Breitbandanbindung;

14.

fordert die Kommission auf, die im Jahr 2012 als Pilotprojekt eingeleitete Projektanleiheninitiative von EU und EIB eingehend zu überprüfen und zu verbessern, damit der Europäische Investitionsplan so konzentriert wird, dass ihm eine größere Rolle bei der Förderung der Beschäftigung eingeräumt wird; fordert in diesem Zusammenhang ebenfalls eine genaue Überprüfung der im sozialen Investitionsplan enthaltenen Sozialanleihen (Social Impact Bonds);

Auf Investitionen, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Wachstum neu ausgerichtete, verantwortliche Maßnahmen

15.

stellt fest, dass der europäische Investitionsplan eine notwendige Ergänzung der Bemühungen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist, die die Unterstützung von privaten und öffentlichen Ressourcen benötigen, um ihr Ziel zu erreichen; begrüßt es, dass im Jahreswachstumsbericht 2015 weiterhin stärkere Bemühungen von den Ländern mit finanziellem Handlungsspielraum gefordert werden, um Nachfrage und Investitionen in Europa anzuregen;

16.

begrüßt die Beschleunigung der Haushaltskonsolidierung und die Einführung neuer Kernziele — mit einem stärkeren Schwerpunkt auf strukturellen statt zyklischen Defiziten –, die positive Auswirkungen auf Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum haben sollten; weist jedoch darauf hin, dass die Fiskalmultiplikatoren in der derzeitigen Lage immer noch sehr hoch sind und dass dies negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme haben wird; fordert die Kommission auf, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Flexibilität optimal zu nutzen;

17.

fordert die Entwicklung eines europäischen Rahmens, um dafür zu sorgen, dass alle Investitionen im Rahmen des Europäischen Investitionsplans wesentliche Auswirkungen in Bezug auf die Stimulierung eines nachhaltigen Wachstums, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Förderung des sozialen Fortschritts haben; fordert die Kommission auf, die Investitionen im Rahmen des Plans zu beaufsichtigen und zu steuern, und darüber hinaus die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen effektiv zu prüfen und zu messen; fordert die Kommission auf, Spezialisten für Sozialpolitik in den Expertenausschuss des neuen Europäischen Fonds für Strategische Investitionen, der zu finanzierende Projekte bewilligen wird, aufzunehmen, und sicherzustellen, dass die positiven sozialen Auswirkungen eines der Hauptkriterien bei dieser Auswahl darstellen;

18.

betont die Bedeutung der Flexibilität, von der innerhalb des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) Gebrauch gemacht werden kann, um den Handlungsspielraum bei sozialen Investitionen, genauer gesagt bei sozialen Investitionen in Personen, sicherzustellen, indem diese mit den nötigen Kompetenzen und unterstützenden Bedingungen für eine lebenslange produktive und erfüllende Teilnahme am Wirtschaftsleben und an der Gesellschaft ausgestattet werden; betont in diesem Zusammenhang die potenzielle Rolle der Sozialwirtschaft bei der Schaffung von nachhaltigen, integrativen und hochwertigen Arbeitsplätzen;

Wiederherstellung der Finanzierung von KMU zur Ankurbelung von privaten Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen

19.

betont, dass KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zwar entscheidend sind, dass sie jedoch immer noch größere Schwierigkeiten damit haben, Zugang zu Finanzierung zu erhalten, und in Besorgnis erregendem Maße überschuldet sind; begrüßt daher die neuen Empfehlungen der Kommission zum Zugang von KMU zu Finanzierung, die einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen umfassen; fordert weitere Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten zur Verbesserung von Umschuldungsplänen, um dies zu erreichen; fordert die Kommission auf, bei Bedarf die Umsetzung der in ihrer Empfehlung vom 12. März 2014 angeführten Prinzipien im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene zu fördern; hebt hervor, dass von Frauen geführte Unternehmen und KMU beim Zugang zur Finanzierung mit größeren Schwierigkeiten konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, die Ursachen für diese Situation zu analysieren und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Abhilfe geschaffen werden kann;

20.

betont die Bedeutung der Schaffung einer Kultur des Unternehmertums in der Europäischen Union, indem die Hindernisse für Selbständigkeit und Unternehmensgründung verringert werden; weist darauf hin, dass dies durch eine intelligente Mischung aus finanzieller Unterstützung wie etwa der Achse Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) oder One-Stop-Shop-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung für die Registrierung neuer Unternehmen unterstützt werden kann;

21.

ist besorgt, dass durch die finanzielle Fragmentierung im Euro-Währungsgebiet in einigen Fällen das Wachstum und die Stabilität von KMU gefährdet werden; fordert, die Darlehenskapazität der Wirtschaft wiederherzustellen, damit es den KMU möglich ist, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, sowie den Zugang zum Unternehmertum und den Zugang zu Programmen wie COSME oder Horizont 2020 für KMU zu erleichtern;

22.

fordert die Mitgliedstaaten auf, unnötigen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Selbstständige, Mikrounternehmen und KMU zu beseitigen und die Bedingungen für Start-up-Unternehmen zu erleichtern;

23.

begrüßt das gemeinsame Kreditprogramm der Kommission und der EIB für KMU unter Rückgriff auf die Strukturfonds, um Investitionen in diese Unternehmen zu optimieren und so die Schaffung von besseren und nachhaltigen Arbeitsplätzen anzukurbeln; fordert die EZB auf, diese politische Strategie zu ergänzen und Möglichkeiten zu prüfen, Vermögenswerte von KMU zu erwerben und die Entwicklung von KMU im Rahmen der Programme der quantitativen Lockerung basierend auf bewährten Verfahren in anderen Wirtschaftsregionen zu unterstützen oder als Sicherungsgeber für Finanzierungsquellen für KMU aufzutreten, die in vielen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung von bis zu 80 % generieren;

24.

nimmt das ausgeweitete Programm der EZB zum Erwerb von Vermögenswerten zur Kenntnis, das sich erneut an das Bankensystem richtet; fordert die EZB deshalb auf, ihr Potenzial zu optimieren, um die Realwirtschaft zu verbessern und mit Krediten auszustatten, um das Wachstum anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen;

25.

begrüßt die von der Kommission angekündigten Maßnahmen zur Stimulierung der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch die Ermöglichung von Alternativen zu Bankdarlehen und die Verbesserung des rechtlichen und steuerlichen Rahmens, um langfristige Investitionen in KMU anzuregen; fordert, dass diese Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, auch kleinere Projekte zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, finanzielle Zusammenschlüsse für die Finanzierung von KMU (Kreditgenossenschaften) als alternative Finanzierungsinstrumente in Betracht zu ziehen und KMU einen besseren Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren und Förderungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu ermöglichen;

26.

betont die Bedeutung der mit KMU verbundenen, zwischengeschalteten Stellen wie beispielsweise Handelskammern als Motoren mit Multiplikatorwirkung bei der Umsetzung von mit KMU verbundenen EU-Strategien und fordert die Kommission auf, einen partnerschaftlichen Dialog mit diesen Stellen darüber aufzubauen, wie mit KMU verbundene EU-Strategien besser umgesetzt werden könnten, um die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze anzukurbeln;

Effizienterer Einsatz der Fonds

27.

betont, dass Wachstums- und Arbeitsplatz-Strategien je nach spezifischer Lage der einzelnen EU-Regionen differenzierte territoriale Auswirkungen haben und dass regionale Ungleichheiten seit Beginn der Krise immer größer geworden sind; betont, dass länderspezifische Empfehlungen territoriale Unterscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten berücksichtigen sollten, um Wachstum und Arbeitsplätze anzukurbeln und gleichzeitig territorialen Zusammenhalt zu erhalten;

28.

ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik bei der Verringerung interner Wettbewerbsunterschiede und struktureller Ungleichgewichte in Regionen, die diese am stärksten benötigen, eine wesentliche Rolle spielen; fordert die Kommission auf, angemessene Lösungen für die Länder in Betracht zu ziehen, die trotz sehr hoher Arbeitslosenquoten die EU-Mittel aufgrund von Schwierigkeiten mit der Kofinanzierung zurückgeben müssen; fordert die Kommission auf, eine Vorfinanzierung in Betracht zu ziehen, um die vollständige Nutzung der Mittel durch diese Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 zu erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich aufrechterhalten bleibt;

29.

fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Steuerdumping, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, und fordert, auf Ebene des Rates eine ambitionierte Finanztransaktionssteuer zu beschließen;

30.

ist der festen Überzeugung, dass EU-Mittel, insbesondere im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und des Europäischen Sozialfonds (ESF), nicht dazu verwendet werden sollten, nationale Konzepte zu subventionieren, sondern stattdessen zusätzliche Unterstützung in einer Form ermöglichen sollten, durch die die von den Mitgliedstaaten beschlossenen nationalen Programme ergänzt und gestärkt werden;

31.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die vollständige Umsetzung der EU-Mittel für 2007-2013 sicherzustellen und den ESF und andere Europäische Strukturfonds eng auf die Strategie Europa 2020 abzustimmen; fordert die Kommission auf, die Zweckbindung von 20 % des ESF für Armut streng zu überwachen; fordert die Kommission auf, in den nächsten Jahreswachstumsbericht und die länderspezifischen Empfehlungen ein Kapitel über die Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen aufzunehmen;

32.

fordert die Kommission auf, Strukturreformen in Energiemärkten mit dem Ziel einer belastbaren Energieunion, die weniger auf externe Ressourcen angewiesen ist, und einer Diversifizierung der Versorgungsquellen (zum Beispiel algerisches Gas) auszuarbeiten;

Reformen zur Steigerung des Wachstumspotenzials, des Humankapitals und der Produktivität

33.

stellt fest, dass entschlossene Investitionspläne für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von besseren und nachhaltigen Arbeitsplätzen sowie die Maßnahmen der EZB nur dann erfolgreich sein können, wenn sie mit nationalen Reformen einhergehen, die die qualifizierte Erwerbsbeteiligung fördern, die Aktivität und Produktivität steigern, das Humankapital in allen Altersklassen, einschließlich der schutzbedürftigsten Gruppen, entwickeln und starke Sozial- und Sozialschutzsysteme unterstützen; weist darauf hin, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu stärken, ein zentrales Element der Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsmärkte darstellt; ist der Ansicht, dass durch strukturelle Arbeitsmarktreformen Maßnahmen zur internen Flexibilität eingeführt werden sollten, die darauf abzielen, in wirtschaftlich problematischen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten, die Qualität der Arbeitsplätze gewahrt werden sollte und für Sicherheit bei Arbeitsplatzwechseln und die Bereitstellung von Systemen der Arbeitslosenunterstützung gesorgt werden sollte, die auf realistischen Aktivierungsanforderungen basieren, für angemessene Unterstützung von Arbeitslosen sorgen und mit Wiedereingliederungsstrategien verknüpft sind;

34.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innovative Formen der Förderung von Investitionen in der EU in Betracht zu ziehen; weist darauf hin, dass seit einiger Zeit immer mehr Unternehmen ihre Produktion und ihre Dienstleistungen in die EU zurückverlagern und dass dies Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt, insbesondere für junge Menschen; vertritt die Auffassung, dass die Volkswirtschaften der EU die einmalige Gelegenheit haben, diese Tendenz hin zur Rückverlagerung von Arbeitsplätzen zu beschleunigen;

35.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Politik auf, um die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose, Frauen und weitere vorrangige, von der Krise besonders stark betroffene Gruppen — wie etwa Einwanderer, die Roma-Gemeinschaft oder Menschen mit Behinderungen — zu fördern, einschließlich Maßnahmen zur Förderung einer Antidiskriminierungspolitik am Arbeitsplatz, eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Beruf und Privatleben, des lebenslangen Lernens und der Fortbildung, und gegen das niedrige Bildungsniveau vorzugehen, von dem einige dieser häufig auch von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen betroffen sind; fordert, in den länderspezifischen Empfehlungen systematisch auf eine Reduzierung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles einzugehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, wie auf der Frühjahrstagung des Rates 2012 beschlossen, von jedem Mitgliedstaat einen nationalen Beschäftigungsplan zu fordern;

36.

fordert die Kommission auf, eine neue Initiative zur Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten der Roma in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und Qualifikationen umfasst, gegen Diskriminierung vorzugehen und die Schaffung von Arbeitsplätzen beispielsweise durch selbständige Tätigkeit und Unternehmertätigkeit sowie durch innovative Finanzinstrumente zu fördern;

37.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Abbau des geschlechtsspezifischen Gefälles bei der Beschäftigung zu einer vorrangigen Aufgabe zu machen, indem insbesondere das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle angegangen wird und Maßnahmen für eine leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter anderem durch die bessere Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt werden;

38.

bedauert, dass das Europäische Semester nicht ausreichend auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Verlauf des Europäischen Semesters umgesetzten wirtschaftlichen Maßnahmen mit den sozialen und beschäftigungspolitischen Zielen der Strategie Europa 2020 und den sozialen Grundsätzen der Verträge in Einklang zu bringen; fordert entschiedenere Bemühungen zur Lenkung und Abstimmung von EU-Strategien zur Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und zur Schaffung besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze; fordert die Kommission auf, die Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 fristgerecht vorzulegen und dabei zu berücksichtigen, dass dringend größere Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und anderen sozialen Zielen erzielt werden müssen und dass die sinnvolle Einbindung von Interessenträgern verbessert werden muss;

Bildung und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum Ausbau des Humankapitals

39.

vertritt die Ansicht, dass der durch immer qualifiziertere Arbeitskräfte geschürte stärker werdende internationale Wettbewerb zu ernstzunehmenden Qualifikationsengpässen und Missverhältnissen in der EU geführt hat, die sich als Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum erweisen; ist der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten darauf konzentrieren müssen, ein für die Schaffung von Arbeitsplätzen geeignetes Umfeld herzustellen, wenn sie eine realistische Chance haben wollen, die Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen;

40.

bekräftigt seine Aufforderung an den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine Säule zur Gleichstellung der Geschlechter in den Rahmen der Strategie Europa 2020 aufzunehmen;

41.

weist darauf hin, dass die Strategie zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sich nicht nur auf die Arbeitskosten konzentrieren sollte, sondern auch darauf, die Produktivität durch Investitionen in Humankapital und in Strukturreformen zu steigern;

42.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in Humankapital auf das Vorkrisenniveau zurückzuführen, um insbesondere den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben für junge Menschen zu erleichtern, und in die berufliche Bildung und Programme für lebenslanges Lernen zu investieren;

43.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht 2015 auffordert, längerfristige Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu schützen und zu fördern; stellt jedoch fest, dass Mitgliedstaaten mit bereits beschränkten Haushalten nicht über ausreichende Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels verfügen;

44.

betont die Bedeutung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik für einige Mitgliedstaaten vor dem aktuellen Hintergrund; fordert diese Mitgliedstaaten auf, den Umfang und die Wirksamkeit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steigern;

Hochwertige Arbeitsplätze und Löhne als Produktivitäts- und Wachstumsmotor

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der hohen Arbeitslosigkeit unter benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dem Zugang zum und der Integration in den Arbeitsmarkt und der durchgängigen Berücksichtigung von Zugangs- und Integrationsmaßnahmen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist;

46.

verweist darauf, dass angemessene Löhne nicht nur für den sozialen Zusammenhalt, sondern auch für die Wahrung eines starken Aufschwungs und einer produktiven Wirtschaft von Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Einführung von Mindestlöhnen durch die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Verringerung von Lohnungleichheiten zu untersuchen; fordert die Kommission auf, eine Konferenz über einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne auszurichten;

47.

ist besorgt, dass es durch die Arbeitsmarktreformen in vielen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, prekäre Beschäftigungsformen abzubauen; stellt fest, dass es sich bei 50 % der 2014 geschaffenen Arbeitsplätze um zeitlich befristete Stellen handelt; stellt fest, dass Armut trotz Erwerbstätigkeit der Kommission zufolge anhält und dass für 50 % aller Arbeitssuchenden das Finden einer Beschäftigung nicht ausreicht, um sie aus der Armut herauszuführen, und auch die Produktivität nicht steigert; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsplatzqualität zu einer vorrangigen Aufgabe zu machen und auf die Segmentierung des Arbeitsmarktes einzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmarktreformen — neben der Förderung der Schaffung besserer und nachhaltigerer Beschäftigung — darauf ausgerichtet sind, die Segmentierung zu verringern, die Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern und für angemessenen Sozialschutz für alle Arbeiter, einschließlich Selbständigen, zu sorgen;

48.

ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten nur dann Arbeitsplätze schaffen können, wenn der Markt dies auch zulässt, wenn sie auf qualifizierte Arbeitskräfte zurückgreifen können, die Arbeitsmärkte ausreichend flexibel sind, die Arbeitskosten einschließlich der Löhne im Einklang mit der Produktivität stehen, Beschäftigung durch die Sozialversicherungssysteme attraktiver wird und die geltenden Vorschriften angemessen und faktengesichert sind;

49.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Kampf gegen Sozialdumping in der EU, das den betroffenen Arbeitnehmern und den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten erheblichen Schaden zufügt, zu verstärken; fordert ferner, die Sozialpartner auf allen Ebenen in diese Bemühungen einzubeziehen;

50.

begrüßt die Initiative für eine europäische Plattform für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass Erwerbstätige, die im Rahmen von prekären Verträgen beschäftigt oder selbstständig tätig sind, einen Grundstock an Rechten und einen angemessenen sozialen Schutz genießen, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Privatleben; fordert die Kommission auf, gezielte Bemühungen zu unternehmen, um auf die zusätzlichen Probleme einzugehen, die durch unfreiwillige Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung sowie durch Scheinselbstständigkeit entstehen;

51.

bedauert die Tatsache, dass die Qualität oder die Nachhaltigkeit der geschaffenen Arbeitsplätze kaum erwähnt werden, und zwar vor allem bezüglich der Beschäftigung von Frauen, die aufgrund von Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben überdurchschnittlich häufig in Teilzeit beschäftigt sind;

52.

sieht die Verwirklichung der Reindustrialisierungsziele als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU an und ist der Ansicht, dass durch die Wiederbelebung einer wirklichen europäischen Industriepolitik das Wachstum gefördert und neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden könnten;

53.

bedauert, dass bei dem Verweis auf Arbeitslosenquoten weitere Faktoren wie der steigende Anteil nicht erwerbstätiger Menschen, Mobilität und Migration nicht angemessen berücksichtigt werden;

Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitskräftemobilität

54.

begrüßt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, weist jedoch darauf hin, dass sie immer noch alarmierend hoch ist und der Rückgang nicht notwendigerweise auf eine Zunahme der Nettobeschäftigung zurückzuführen ist; betont, dass Arbeitsplatzunsicherheit und Unterbeschäftigung ebenfalls zugenommen haben und dass 43 % der Jugendlichen unter prekären Bedingungen, in unfreiwilliger Teilzeitarbeit oder als Scheinselbstständige arbeiten;

55.

fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen zur Einführung von Mindestanforderungen für die Umsetzung von Jugendgarantien sowie konkrete Maßnahmen für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Haushaltsmittel wirtschaftlich einzusetzen, die Jugendgarantien unverzüglich umzusetzen sowie dafür zu sorgen, dass sie auch sozial benachteiligten jungen Menschen zugutekommen; fordert angemessene Mittel in der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens im Einklang mit den IAO-Empfehlungen; weist darauf hin, dass Schätzungen der IAO zufolge 21 Mrd. EUR benötigt werden, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu bewältigen;

56.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, über die Empfehlung des Rates vom März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika hinauszugehen und einen neuen Qualitätsrahmen vorzuschlagen, der die Vermeidung der Diskriminierung und Ausbeutung junger Arbeitnehmer zum Ziel hat;

57.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsmärkte für Menschen mit familiären Verpflichtungen wie Kindererziehung und der Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger integrativer zu gestalten; fordert daher Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Teil der durch das Europäische Semester geförderten Arbeitsmarktreformen;

58.

bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, in Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, der beruflichen Bildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz zu investieren; fordert eine Beurteilung der nationalen Systeme für lebenslanges Lernen als Teil der Strategien des Europäischen Semesters für Arbeitsmarktreformen;

59.

betont, dass es Angaben der Kommission zufolge trotz hoher Arbeitslosenquoten in der EU mehr als 2 Millionen freie Stellen gibt und dass nur 3,3 % der aktiven Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, was bedeutet, dass die Mobilität im Vergleich zu den USA oder Japan nach wie gering ist; verweist darauf, dass die Unterschiede bei der Arbeitskräftemobilität, insbesondere in den Ländern, die von der Krise am Schwersten getroffen wurden, mithilfe des Instruments der EURES-Plattform positiv beeinflusst werden können; betont seine anhaltende Unterstützung für den Grundsatz der Freizügigkeit;

60.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das ordnungsgemäße Funktionieren der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sicherzustellen, um die Arbeitsplatzsuche im Ausland zu erleichtern und zu fördern;

61.

weist darauf hin, dass angesichts der Anzahl der Arbeitnehmer, insbesondere junger Menschen, die jetzt ihr Herkunftsland verlassen, um in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung zu finden, dringend geeignete Maßnahmen entwickelt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass kein Arbeitnehmer aus dem sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz fällt; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitskräftemobilität in der EU durch Instrumente wie EURES weiter zu verbessern und gleichzeitig den Grundsatz der Gleichbehandlung aufrechtzuerhalten und Löhne und soziale Standards zu wahren; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen für Gleichberechtigung und gleiche Bezahlung am gleichen Arbeitsplatz im Einklang mit den Grundsätzen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und insbesondere einer geschlechtsspezifischen Perspektive zu erlassen;

62.

verweist auf die Ziele der EU in Gleichstellungsfragen, insbesondere das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen und Männern bis zum Jahr 2020, sowie das Ziel, die Anzahl der in Armut lebenden oder von Armut bedrohten Menschen um 20 Millionen zu senken;

63.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Vorschlag zu Elternurlaub vorzulegen, der dazu beiträgt, für gleiche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer zu sorgen, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die EU-Bevölkerung rasch altert, wodurch die zukünftige Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die notwendigen sozialen Dienstleistungen anzubieten, gefährdet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere politische Maßnahmen umzusetzen, die durch die Förderung der Geburtenraten oder der Immigration zum Bevölkerungswachstum der EU beitragen;

64.

bedauert, dass die von der EU auferlegten Sparmaßnahmen, durch die das Vertrauen von Investoren wiederhergestellt werden soll, zu einer Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen und der sozialen Lage geführt und eine höhere Arbeitslosigkeit, mehr Armut und größere Ungleichheit mit sich gebracht haben;

65.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem Bildungswesen auf allen Ebenen zu verbessern;

Eine entschiedene Forderung nach einer sozialen Dimension und Konvergenz in der EU

66.

bekräftigt seine Warnung vor den sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen die EU insbesondere in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert ist, und den Risiken für ihre Nachhaltigkeit und ihr Potenzial für stabiles Wachstum, die durch eine Umkehrung der regionalen Konvergenz entstehen; verweist darauf, dass mehr als 122 Millionen EU-Bürger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, darunter Armut trotz Erwerbstätigkeit und Kinderarmut; verweist darauf, dass derzeit schätzungsweise 19 % der Kinder in der EU von Armut bedroht sind, und weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Niveaus unvertretbar hoch sind und sofort abgebaut werden müssen; fordert die Kommission auf, die soziale Dimension in der EU weiter auszubauen; erkennt die Arbeit der Kommission an der sozialen Säule der Wirtschafts- und Währungsunion als Teil des Prozesses zur Integration der sozialen Dimension in die derzeitige Struktur der Mechanismen zur wirtschaftspolitischen Steuerung an und fordert, diesen Weg fortzusetzen, um die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 voranzubringen;

67.

bedauert, dass es keine Indikatoren für oder klare Definitionen von absoluter Armut gibt, die in zahlreichen EU-Ländern ein Problem darstellt;

68.

erinnert die Kommission daran, dass gemäß Artikel 9 AEUV alle Maßnahmen der EU auf einer Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Förderung des europäischen sozialen Besitzstandes beruhen sollten; fordert die Kommission zur Erfüllung ihrer Verpflichtung auf, das Europäische Semester mit den Zielen der Strategie Europa 2020 zu verknüpfen;

69.

weist darauf hin, dass die soziale Sicherung und die Sozialpolitik, insbesondere Arbeitslosenunterstützung, Mindestlebensunterhalt und progressive Besteuerung, zunächst zu einer Abmilderung der Rezession und einer Stabilisierung der Arbeitsmärkte und des Verbrauchs beigetragen haben; betont jedoch, dass sich die von negativen wirtschaftlichen Schocks betroffenen WWU-Länder in umfassender Weise der sozialen Stabilisierungsmechanismen als Anpassungsfaktoren bedient haben; betont, dass die soziale Sicherung und sozialpolitische Maßnahmen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen;

Soziale Stabilisierungsmechanismen

70.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU 2013 die Bedeutung der Ausgaben für den sozialen Schutz als Absicherung gegen soziale Risiken hervorhebt; hebt die Bedeutung automatischer Stabilisierungsmechanismen für den Umgang mit asymmetrischen Schocks, für die Verhinderung eines übermäßigen Abbaus der nationalen Sozialstaaten und somit für die Stärkung der Tragfähigkeit der WWU insgesamt hervor; fordert die Kommission auf, in ihren länderspezifischen Empfehlungen darauf hinzuweisen, dass in den Mitgliedstaaten unbedingt wirksame automatische Stabilisierungsmechanismen beibehalten werden sollten, da diese für die Wahrung des sozialen Zusammenhalts und die Ankurbelung der Binnennachfrage und des Wirtschaftswachstums besonders wichtig sind; fordert die Kommission erneut auf, ein Grünbuch über die automatischen Stabilisierungsmechanismen im Euro-Währungsgebiet vorzulegen;

71.

nimmt das Ziel der Kommission zur Kenntnis, „schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu schaffen“; betont, dass durch diesen Abbau regulatorischer Hindernisse weder der europäische soziale Besitzstand in Bereichen wie Arbeitsschutz oder Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer noch die IAO-Kernnormen oder die europäische Sozialcharta untergraben werden dürfen und die Autonomie der Sozialpartner nach Maßgabe des Vertrags gewahrt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, glaubwürdige Anstrengungen zur Gewährleistung des Schutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Wöchnerinnen zu unternehmen;

Soziale Indikatoren

72.

begrüßt es, dass der dem Jahreswachstumsbericht beigefügte Gemeinsame Beschäftigungsbericht einen Anzeiger für Beschäftigungs- und Sozialpolitik umfasst; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob diese Indikatoren für eine gründliche Analyse der sozioökonomischen Lage in den Mitgliedstaaten ausreichen; unterstreicht die Bedeutung eines Verständnisses der Dynamiken und Auswirkungen der Haushaltseinkommensentwicklung und der zunehmenden Einkommensungleichheiten; bedauert, dass ein Großteil der Daten in der diesjährigen Ausgabe des Anzeigers veraltet ist; fordert die Kommission auf, diesen Anzeiger umfassender für die Politikgestaltung zu nutzen; fordert einen detaillierten Überblick über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten in den verschiedenen Politikbereichen und die diesbezüglichen Ergebnisse; fordert die Kommission auf, die Tragweite und Wirksamkeit des Anzeigers zu bewerten und zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass den Erkenntnissen des Anzeigers bei der Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen umfassend Rechnung getragen wird;

73.

betont, dass beschäftigungsbezogene und soziale Erwägungen im Verfahren des Europäischen Semesters das gleiche Gewicht bekommen sollten wie makroökonomische;

74.

fordert, die stärksten makroökonomischen und makrosozialen Ungleichgewichte in der EU und den Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiet zu ermitteln und die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters auf dieser Grundlage zu formulieren, einschließlich Schritten zur Verbesserung der Konvergenz bei den Arbeits- und Sozialstandards;

Armut und soziale Ausgrenzung

75.

bedauert, dass im Jahreswachstumsbericht und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht keine Maßnahmen oder politischen Rahmenbedingungen enthalten sind, mit denen das in der Strategie Europa 2020 formulierte Ziel der Armutsminderung verfolgt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieser Zielsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters besser Rechnung zu tragen;

76.

unterstreicht die Notwendigkeit, den sozialen Besitzstand, die horizontale Sozialklausel und das Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse durchzusetzen;

77.

begrüßt den an die Mitgliedstaaten gerichteten Appell des Präsidenten der Kommission, ein Grundeinkommen einzuführen, um die Armut in der EU zu verringern; fordert die Kommission auf, eine Initiative zur Förderung der Einführung eines Grundeinkommens in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen; betont, dass es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, die Höhe des Grundeinkommens festzulegen, und dass diese Höhe der sozioökonomischen Lage des jeweiligen Mitgliedstaats entsprechen sollte;

78.

bedauert, dass der Ansatz der Kommission zur Bekämpfung von Geschlechterungleichheiten hauptsächlich auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben aus Sicht der Frauen ausgerichtet ist; weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit — aus der Sicht von Frauen wie Männern — von ausschlaggebender Bedeutung für die Schaffung von Beschäftigung sind und sich unmittelbar auf die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze auswirken; weist darauf hin, dass der mangelnde Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Kinderbetreuungsdiensten weiterhin ein wesentliches Hindernis für die Vereinbarkeit ist, und fordert die Kommission daher auf, diesen Indikator bei der Analyse des Anzeigers für wesentliche Beschäftigungs- und Sozialindikatoren zu berücksichtigen;

79.

fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um durch langfristige und ganzheitliche Maßnahmen auf Grundlage der bewährten Verfahren einiger Mitgliedstaaten unverzüglich gegen die Besorgnis erregende Zunahme der Kinderarmut in der gesamten EU vorzugehen, insbesondere durch Maßnahmen zur Aufstockung der staatlichen Förderung für die Schulspeisung, und die auf drei Säulen beruhende Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder“ aus dem Sozialinvestitionspaket umzusetzen;

80.

weist darauf hin, dass die durch die Schuldenkrise verschärften neuen Formen von Armut — wie Armut trotz Erwerbstätigkeit, was Schwierigkeiten wie beispielsweise bei der Zahlung von Hypotheken verstärkt, oder hohe Preise für Versorgungsleistungen, die zu Energiearmut führen — zu einer Zunahme der Anzahl von Zwangsräumungen und Zwangsvollstreckungen und der Obdachlosen geführt haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, basierend auf den bewährten Verfahren einiger Mitgliedstaaten integrierte Strategien zur Förderung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum einzuführen, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Zwangsräumungen zu verringern, gegen die Energiearmut vorzugehen und der Kriminalisierung von Obdachlosen, die in einigen Mitgliedstaaten zu Tage getreten ist, ein Ende zu bereiten; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen EU-Aktionsplan zur Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen, wie er mehrfach vom Europäischen Parlament sowie von anderen Einrichtungen der EU gefordert wurde, um die Mitgliedstaaten bei ihrem Vorgehen gegen das dringliche und rasch wachsende Problem der Obdachlosigkeit zu unterstützen;

81.

fordert die Kommission auf, eine Strategie auszuarbeiten, mit der die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit durch integrierte Strategien und geeignete Sozialinvestitionen unterstützt werden;

82.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu ergreifen; weist darauf hin, dass diese extreme Ausprägung der Armut und sozialen Ausgrenzung gegen die Grundrechte verstößt und in einem Großteil der Mitgliedstaaten zugenommen hat; fordert die Kommission auf, konkrete Mechanismen zur Beobachtung und Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit vorzuschlagen, wie sie das Europäische Parlament in seinen Entschließungen zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit vom 14. September 2011 und vom 16. Januar 2014 gefordert hat;

83.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitbewertung des mehrjährigen Finanzrahmens die Möglichkeit einer Aufstockung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu prüfen;

Zukunftssichere Renten und Gesundheit

84.

fordert bezahlbare und hochwertige öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Betreuung von Kindern und hilfsbedürftigen Personen, die insbesondere Frauen die Rückkehr in die Beschäftigung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern;

85.

weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Renten nur sichergestellt werden kann, wenn Rentenreformen mit Strategien einhergehen, die der Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere und junge Arbeitnehmer dienen, um zu einem tragfähigen Rentensystem beizutragen, Anreize für Vorruhestandsregelungen und sonstige Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben begrenzen, eine Kompensation für Zeiten vorsehen, die für die Betreuung von Kindern oder abhängigen Familienmitgliedern aufgewendet wurden, Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer schaffen, den Zugang zu lebenslangem Lernen für Beschäftigte und für Arbeitslose jeden Alters sichern, gesundes Altern am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der körperlichen und psychosozialen Risiken für Sicherheit und Gesundheit fördern, Steuerkonzepte mit Anreizen für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben einführen und ein aktives und gesundes Altern fördern; betont, dass der nationale politische und soziale Zusammenhalt eine Voraussetzung für Rentenreformen ist und dass diese mit den Sozialpartnern und Vertretern der jüngeren und der älteren Generation als direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen ausgehandelt werden sollten, um von Erfolg gekrönt zu sein; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Grünbuch und zum Weißbuch über Renten in vollem Umfang Rechnung zu tragen;

86.

nimmt die Empfehlung der Kommission zur Kenntnis, die Gesundheitssysteme so zu reformieren, dass sie dem Ziel entsprechen, universellen Zugang zu hochwertiger Pflege zu bieten — darunter erschwinglicher Zugang zu Arzneimitteln, insbesondere zu lebenswichtigen — und die Beachtung der Rechte des Personals im Gesundheitswesen zu sichern; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten infolge der Krise nicht für eine vollständige Abdeckung des öffentlichen Gesundheitswesens sorgen konnten; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen abzugeben, damit diesbezüglich Abhilfe geschaffen wird; fordert weitere Reformbemühungen mit dem Ziel, eine Gefährdung der Qualität und finanziellen Zugänglichkeit der Gesundheitsinfrastruktur auszuschließen;

87.

weist darauf hin, dass die Kommission anerkannt hat, dass das Gesundheitswesen und die Sozialfürsorge erhebliches Potenzial für Wachstum aufweisen und beim Streben nach stabilen Volkswirtschaften äußerst wichtige Investitionsbereiche sind; fordert die Kommission auf, über Fortschritte bei der Entwicklung von Initiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020 Bericht zu erstatten, die auf Investitionen im Gesundheitswesen und der Sozialfürsorge mit Blick auf hochwertige Beschäftigungsverhältnisse abzielen;

88.

fordert den Ausbau und die Entwicklung wirksamer Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge etwa im Bereich des „lebenslangen gesunden Alterns“ mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und zugleich die Ausgaben der nationalen Gesundheitssysteme für medizinische Behandlungen und Arzneimittel in den späten Lebensjahren zu senken;

Gerechtere Systeme der Arbeitsbesteuerung

89.

betont, dass sich die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit auf niedrige Einkommen und Zweitverdiener wesentlich stärker auswirkt und dass dies immer noch ein Problem darstellt; fordert die Kommission auf, den Steuerbericht des IWF vom Oktober 2013 zur Kenntnis zu nehmen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es Spielraum für bessere und progressivere Formen der Besteuerung gibt;

90.

weist darauf hin, dass die Besteuerung von Arbeit, insbesondere für gering entlohnte und gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und andere schutzbedürftige Gruppen, verringert werden muss und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Rentensysteme sichergestellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung von Arbeit auf Verbrauch, Kapital und Umwelt zu verlagern und gleichzeitig möglichen Umverteilungseffekten angemessen Rechnung zu tragen;

Stärkung der demokratischen Legitimität des Europäischen Semesters

91.

ist zutiefst besorgt über die begrenzte Rolle, die das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Formulierung, Überwachung und Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten innerhalb des Europäischen Semesters spielen; wiederholt seine Forderung nach einer verstärkten und planmäßigeren Einbindung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, durch die Entwicklung konkreter Leitlinien die Legitimität des Prozesses des Europäischen Semesters zu verbessern;

92.

fordert die Beteiligung der subnationalen Parlamente und der kommunalen und regionalen Behörden an der Konzeption und Umsetzung der nationalen Reformprogramme, auch durch Verfahren der Governance auf mehreren Ebenen;

93.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Jahreswachstumsberichts stärker einzubeziehen und ihre Rolle im Prozess des Europäischen Semesters generell zu formalisieren;

94.

bekräftigt seine Forderung nach einer Interinstitutionellen Vereinbarung, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien einzubeziehen;

o

o o

95.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0129.

(2)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0038.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0060.

(4)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0240.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0246.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.

(8)  Angenommene Texte P8_TA(2014)0010.

(9)  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 101.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0043.

(11)  Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, das der Mitteilung der Kommission über den Jahreswachstumsbericht 2015 (COM(2014)0906) beigefügt ist, S. 44. siehe ebenfalls OECD Employment Outlook 2014, http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/employment/oecd-employment-outlook-2014_empl_outlook-2014-en#page1.


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