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Document 52015IP0052

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2015 zu dem Jahresbericht 2013 der Europäischen Zentralbank (2014/2157(INI))

    ABl. C 316 vom 30.8.2016, p. 30–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/30


    P8_TA(2015)0052

    Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2013

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2015 zu dem Jahresbericht 2013 der Europäischen Zentralbank (2014/2157(INI))

    (2016/C 316/03)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Zentralbank 2013,

    gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 15,

    gestützt auf Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf Artikel 126 und 132 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0011/2015),

    A.

    in der Erwägung, dass das BIP im Euroraum gemäß der Wirtschaftsprognose der Dienststellen der Kommission vom Frühjahr 2014 im Jahr 2013 um 0,4 % sank, nachdem es im Jahr 2012 um 0,7 % zurückgegangen war; in der Erwägung, dass die Dienststellen der Kommission einen Aufschwung erwarten, in dessen Rahmen das BIP 2014 um 1,2 % und 2015 um 1,7 % zunehmen dürfte; in der Erwägung, dass die Wachstumsprognosen in der Wirtschaftsprognose der Dienststellen der Kommission vom Herbst 2014 nach unten korrigiert wurden und demnach für 2014 ein BIP-Wachstum von nur 0,8 % und von 1,1 % für 2015 zu erwarten ist, wobei außerdem anhaltende Abwärtstendenzen prognostiziert werden;

    B.

    in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit der Prognose des Herbstes zufolge von 11,3 % Ende 2012 auf 11,9 % Ende 2013 gestiegen ist und 2014 auf hohem Niveau bleiben wird;

    C.

    in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit Quoten zwischen 5 % und 26 % beträchtliche Unterschiede aufweist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote sogar noch höher ist und in einigen Mitgliedstaaten 50 % beträgt; stellt fest, dass die Unterschiede bei den Arbeitslosigkeitsquoten dazu führen, dass sich das wirtschaftliche Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten weiter vergrößert;

    D.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Erfolg der Ankündigung des OMT-Programms zum unbegrenzten Anleihekauf (Outright Monetary Transactions) im Hinblick auf die Senkung der Zinssätze für Fremdkapital nicht als Möglichkeit nutzen sollten, Strukturreformen auszuweichen, mit denen das Wachstumspotenzial gesteigert und mittelfristig haushaltspolitische Nachhaltigkeit erreicht würde; in der Erwägung, dass angesichts der Tendenzen bei der Beschäftigung und der Reduzierung der Armut die Gefahr besteht, dass die nationalen Ziele der Strategie Europa 2020 nicht erreicht werden;

    E.

    in der Erwägung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Leitzinssätze 2013 im Mai sowie ein weiteres Mal im November senkte, wodurch der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte auf 0,25 % abfiel; in der Erwägung, dass der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte infolge der zusätzlichen geldpolitischen Maßnahmen, die seit Anfang 2014 angekündigt worden waren, inzwischen 0,05 % und der Zinssatz für die Einlagefazilität -0,20 % beträgt;

    F.

    in der Erwägung, dass die Senkung der Realzinssätze weder zu einer besseren Kreditvergabe für Privathaushalte und Unternehmen noch zu BIP-Wachstum und mehr Beschäftigung geführt hat;

    G.

    in der Erwägung, dass der konsolidierte Ausweis des Eurosystems Ende 2013 2 285 Milliarden EUR betrug, was einer Abnahme von etwa 25 % im Laufe des Jahres 2013 entspricht;

    H.

    in der Erwägung, dass nicht marktfähige Sicherheiten den größten Teil der Vermögenswerte ausmachten, die dem Eurosystem 2013 als Sicherheiten gestellt wurden, was etwa 25 % der Gesamtmenge darstellt; in der Erwägung, dass nicht marktfähige Sicherheiten und forderungsbesicherte Wertpapiere zusammen etwa 40 % der Vermögenswerte ausmachen, die insgesamt als Sicherheiten gestellt wurden;

    I.

    in der Erwägung, dass die Inflationsrate im Euroraum gemäß der Wirtschaftsprognose der Dienststellen der Kommission vom Herbst 2014 im Jahr 2013 bei durchschnittlich 1,4 % lag, während sie im Jahr 2012 2,5 % betragen hatte; in der Erwägung, dass sich die Inflation im Euroraum seit Anfang 2014 im Abwärtstrend befindet, wobei der Wert für 2014 auf 0,5 % geschätzt wird, und im September ein Tief von 0,3 % erreichte; in der Erwägung, dass die HVPI-Gesamtinflation im September 2014 in einigen Mitgliedstaaten auf 0 %, sank und auch 2015 unter den entsprechenden Zielwerten liegen wird;

    J.

    in der Erwägung, dass der Rückgang der Inflationsraten im Euroraum vor allem durch die niedrigen Energiepreise, insbesondere den niedrigen Ölpreis, bedingt wurde;

    K.

    in der Erwägung, dass das Volumen an öffentlichen und privaten Investitionen im Euroraum auf einem Niveau stagniert, das wesentlich niedriger ist als jenes, welches vor Beginn der Krise zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass das Umfeld des billigen Geldes in der Unternehmenswelt üblicherweise nicht für neue Investitionen genutzt wird, sondern für eigennützige Rückkäufe; in der Erwägung, dass der relative Anteil des BIP, der für Investitionen aufgewendet wird, bereits vor der Krise stetig abgenommen hatte und es daher schon damals dringend geboten war, Investitionen voranzutreiben;

    L.

    in der Erwägung, dass die M3-Jahreswachstumsrate weiterhin rückläufig war — im Dezember 2012 betrug sie 3,5 %, und im Dezember 2013 belief sie sich auf 1 %;

    M.

    in der Erwägung, dass sich die Kreditvergabe an den Privatsektor zunehmend in eine negative Richtung bewegte und die jährliche Änderungsrate im Dezember 2013 -2,3 % betrug nach -0,7 % im Dezember 2012; in der Erwägung, dass der Mangel an Krediten, von dem KMU in einigen Mitgliedstaaten betroffen sind, eines der größten Probleme darstellt, aufgrund deren sich der Wirtschaftsaufschwung verzögert; in der Erwägung, dass die Kreditvergabe an KMU zwischen 2008 und 2013 um etwa 35 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die Vergabe von Krediten an KMU von wesentlicher Bedeutung ist, da 72 % der Arbeitskräfte des Euroraums bei KMU tätig sind und KMU mehr Bruttoarbeitsplätze schaffen als Großunternehmen;

    N.

    in der Erwägung, dass die Fragmentierung der Finanzmärkte nach wie vor ein großes Problem darstellt und KMU vergleichsweise höhere Kreditkosten zu tragen haben, und zwar insbesondere in den Ländern des Euroraums, in denen die Wirtschaftslage ohnehin schon sehr schwierig ist, wodurch es auf dem Binnenmarkt zu Verzerrungen kommt, was zu einer Verzögerung des Konjunkturaufschwungs und zu einer Vergrößerung der Unterschiede zwischen den Ländern führt; in der Erwägung, dass sich die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der europäischen Banken positiv auswirken dürften, was die aktuellen geldpolitischen Maßnahmen und die Bereitschaft der Banken angeht, vermehrt Kredite zu vergeben, und zwar insbesondere an die Realwirtschaft;

    O.

    in der Erwägung, dass die Bilanzsumme des Eurosystems im Laufe des Jahres 2013 stetig rückläufig war, was die Rückzahlung der Mittel der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRG) durch die Banken widerspiegelt;

    P.

    in der Erwägung, dass der EZB-Rat im Juli 2013 zukunftsgerichtete Hinweise („Forward Guidance“) kommunizierte und mitteilte, er gehe davon aus, dass die Leitzinsen für längere Zeit auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben würden;

    Q.

    in der Erwägung, dass die möglichen Auswirkungen einer quantitativen Lockerung im Euroraum wahrscheinlich durch die übermäßige Kreditintermediation im Bankensektor gehemmt würden;

    R.

    in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) laut Artikel 282 AEUV darin besteht, die Preisstabilität zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das ESZB gemäß Artikel 127 AEUV die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützt, soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses vorrangigen Zieles möglich ist; in der Erwägung, dass es den nationalen Zentralbanken und der EZB laut Artikel 123 AEUV und Artikel 21 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB verboten ist, durch die EU oder einzelstaatliche Gebietskörperschaften oder andere Körperschaften begebene Schuldinstrumente anzukaufen; in der Erwägung, dass dies für einige Mitgliedstaaten in Bezug auf den Beitritt zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eine Conditio sine qua non war; in der Erwägung, dass entsprechende Ankäufe auf den Sekundärmärkten erlaubt sind;

    Geldpolitik

    1.

    nimmt die schnelle Reaktion der EZB angesichts eines sehr problematischen Umfeldes sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass mittels der Geldpolitik die Spannungen auf den Finanzmärkten im Euroraum gemindert werden sollten und das Vertrauen der Investoren in die Stabilität der gemeinsamen Währung wiederhergestellt werden sollte; begrüßt die Bereitschaft der EZB, alles zu tun, um den Euro zu retten; stellt fest, dass sich dies seit dem Beginn der Krise insbesondere in den am höchsten verschuldeten Ländern des Euroraums positiv in einem allgemeinen Abfall der Rendite langfristiger Staatsanleihen auf ein noch nie da gewesenes Niveau niedergeschlagen hat; betont, dass die niedrigen Renditen nicht zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Wachstum geführt haben, was eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellt;

    2.

    nimmt zur Kenntnis, dass während des gesamten Jahres 2013 nach wie vor in wesentlichem Maße auf Hauptrefinanzierungsgeschäfte, mittel- und langfristige Refinanzierungsgeschäfte mit voller Zuteilung zu Festzinsen, die Spitzenrefinanzierungsfazilität, Liquiditätshilfen in Notfällen (ELA) und die Einlagefazilität zurückgegriffen wurde, was als ein Anzeichen für eine anhaltende starke Beeinträchtigung des Transmissionsmechanismus der Geldpolitik und des Marktes des Euroraums für Interbankenkredite zu werten ist, auch wenn im Vergleich zu den vergangenen Jahren eine wesentliche Verbesserung der Situation an der Spreadstabilisierung sowie daran zu erkennen ist, dass auf dem Interbankenmarkt eine schrittweise Verbesserung eingetreten ist und die Ungleichgewichte bei TARGET2 abgenommen haben;

    3.

    ist ermutigt, da sich die Ungleichgewichte bei TARGET2 während des gesamten Jahres 2013 stabilisierten; betont, dass das Abwicklungssystem TARGET2 bei der Wahrung der Integrität des Finanzsystems des Euroraums eine entscheidende Rolle gespielt hat;

    4.

    ist nach wie vor tief besorgt über die auch weiterhin äußerst schleppende Wirtschaftstätigkeit, zumal im Euroraum 2013 im zweiten Jahr in Folge ein negatives BIP-Wachstum zu verzeichnen war, das BIP-Wachstum auch in den ersten drei Quartalen 2014 sehr niedrig war und die Arbeitslosigkeit in vielen Ländern des Euroraums besonders hoch ist und ein Niveau erreicht hat, das eine Gefahr für die Stabilität des Euroraums darstellt und der Unterstützung der Öffentlichkeit sowie der politischen Unterstützung für das europäische Projekt zuwiderläuft;

    5.

    bekundet seine Bedenken angesichts des seit 2011 anhaltenden Abfalls der Inflationsrate im Euroraum sowie angesichts der Unterschiede der Inflationsraten der Mitgliedstaaten; betont, dass zwischen dem ausdrücklichen Ziel der EZB, die Inflationsrate mittelfristig bei unter, aber nahe 2 % zu halten, und den aktuellen Inflationsraten, die nahe bei null und in einigen Mitgliedstaaten sogar unter null liegen, eine große Diskrepanz besteht; ist besorgt darüber, dass die aktuellen, vom Präsidenten der EZB bestätigten Tendenzen in Richtung einer Deflation zu einer Entankerung der mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen führen könnten;

    6.

    weist darauf hin, dass im Jahr 2013 der anhaltende Prozess der Bilanzanpassungen im Finanz- und Nichtfinanzsektor zusammen mit der hohen Arbeitslosigkeit die Konjunktur im Euroraum weiterhin bremsten;

    7.

    beobachtet mögliche Deflationsrisiken mit Aufmerksamkeit; weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Geldpolitik beeinträchtigt wird, wenn die Inflationsrate im Euroraum nahe bei null liegt; nimmt zur Kenntnis, dass die EZB diese sehr niedrige Inflation wohl auf kurzfristige Effekte zurückführt, und hofft, dass das mittelfristige Ziel erreicht wird, ohne dass es zu einer Deflationsphase kommt; stellt allerdings fest, dass die EZB die Inflationserwartungen für die Jahre 2015 und 2016 erneut nach unten korrigiert hat (um einen Wert zwischen 0,1 und 0,2 %);

    8.

    weist darauf hin, dass sich die Inflation, die laut den Prognosen in den kommenden Jahren unter dem angestrebten Ziel liegen wird, auf die Programme einiger Mitgliedstaaten zum Schuldenabbau auswirken wird;

    9.

    weist darauf hin, dass es im Hinblick auf weitere akkommodierende Maßnahmen wie beispielsweise eine quantitative Lockerung und angesichts der aktuellen rechtlichen Herausforderungen in Bezug auf das OMT-Programm von entscheidender Bedeutung ist, dass Rechtsklarheit und –sicherheit besteht, damit diese Instrumente erfolgreich eingesetzt werden können, wobei den Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Pedro Cruz Villalón vom 14. Januar 2015 in der Rechtssache C-62/14 Rechnung zu tragen ist;

    10.

    betont, dass die niedrigen Fremdkapitalkosten der Mitgliedstaaten mit einer Zunahme der Staatsverschuldung einhergehen, die in vielen Fällen fast oder sogar über 100 % des BIP beträgt, und warnt davor, dass eine neue Krise dazu führen könnte, dass auf den Finanzmärkten eine Neubewertung des Risikos vorgenommen wird;

    11.

    weist darauf hin, dass laut den Prognosen, die die EZB 2013 veröffentlichte, nicht zu erwarten war, dass es zu sehr geringem Wachstum in Verbindung mit einer sehr niedrigen Inflation und sogar Anzeichen für eine Deflation kommen würde; stellt fest, dass den aktuellen Prognosen eines stärkeren Wirtschaftswachstums und einer höheren Inflation in den Jahren 2015 und 2016 vor diesem Hintergrund mit Vorsicht begegnet werden muss;

    12.

    ist der Auffassung, dass sich schlechte Bilanzen nicht nur auf Banken auswirken, sondern auch nachteilige Folgen für Unternehmen und andere privatwirtschaftliche Akteure haben, da ein fehlender Zugang zu Kapital und Finanzmitteln die Unternehmen in ihrer Fähigkeit behindert, wettbewerbsfähig zu bleiben, zu wachsen und letztendlich Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen;

    13.

    vertritt die Auffassung, dass unbedingt die Bedingungen dafür geschaffen werden müssen, dass im Euroraum wieder mehr investiert wird, und zwar sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite, und dass dabei berücksichtigt werden muss, dass die Investitionen noch nicht angezogen haben, obwohl die EZB nach wie vor auf anhaltend günstige Finanzierungsbedingungen hinwirkt; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, an den Ursachen der finanziellen Fragmentierung zu arbeiten, beispielsweise an den divergierenden Risikostrukturen, durch die die Fremdkapitalkosten in den betroffenen Ländern höher sind; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, angemessene Strukturreformen durchzuführen, damit wieder ein unternehmerfreundliches Umfeld entsteht, und zwar insbesondere, indem die länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden;

    14.

    legt der EZB nahe, im Rahmen ihres Konzepts der Bilanzausweitung den Ankauf von Projektanleihen der EIB in Betracht zu ziehen, über die produktivere Investitionen im Euroraum finanziert werden, und dabei insbesondere jene Projekte in Betracht zu ziehen, die die Kommission infolge einer Kosten-Nutzen-Analyse als Projekte einordnet, die einen Mehrwert für Europa aufweisen, was insbesondere auf TEN-V-Projekte im Bereich Energie und Verkehr sowie auf Projekte im Bereich des digitalen Binnenmarkts zutrifft;

    15.

    betont, dass EZB-Präsident Mario Draghi in seiner Rede anlässlich der jährlichen Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014 erklärte, dass sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite der Wirtschaft Handlungsbedarf besteht, und feststellte, dass Maßnahmen zur Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage mit strukturpolitischen Reformen und Maßnahmen auf nationaler Ebene einhergehen müssen; die Geldpolitik auf der Nachfrageseite eine zentrale Rolle spielen kann und soll, was gegenwärtig bedeutet, dass über einen längeren Zeitraum hinweg in der Geldpolitik ein akkommodierender Kurs verfolgt werden wird; der Handlungsspielraum dafür, dass der Haushaltspolitik neben der Geldpolitik eine größere Rolle zukommt, klein ist, insbesondere deshalb, weil der Tragfähigkeit der Staatsverschuldung Rechnung getragen werden muss, und dass ein Aufschwung zwar nur erreicht werden kann, wenn die öffentlichen Investitionen so umstrukturiert werden, dass auch private Investitionen gefördert werden, allerdings auch angemessene fiskalpolitische Maßnahmen im Vordergrund stehen müssen;

    16.

    stimmt mit Präsident Draghi darin überein, dass die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bestehende Flexibilität dazu genutzt werden könnte, der schwachen Erholung besser entgegenzuwirken und die Kosten der erforderlichen Strukturreformen aufzufangen;

    17.

    stimmt mit Präsident Draghi darin überein, dass es Spielraum für eine wachstumsfreundlichere Ausgestaltung der haushaltspolitischen Maßnahmen sowie für eine haushaltsneutrale Verringerung der Steuerbelastung gibt;

    18.

    stimmt mit Präsident Draghi darin überein, dass auch Begleitmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich zu sein scheinen, um auf aggregierter Ebene eine angemessene Haushaltsposition und ein umfangreiches öffentliches Investitionsprogramm zu gewährleisten;

    19.

    stellt fest, dass die EZB neben der Senkung ihrer Leitzinssätze und der vermehrten Durchführung von Refinanzierungsgeschäften inzwischen auch innovative Instrumente, beispielsweise gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG), und neue Kommunikationsstrategien, beispielsweise zukunftsgerichtete Hinweise, nutzt;

    20.

    vertritt die Auffassung, dass der Transmissionsmechanismus nicht ordnungsgemäß funktioniert und dass die von der EZB seit dem Beginn der Krise genutzten geldpolitischen Instrumente zwar eine zu begrüßende Entlastung der angeschlagenen Finanzmärkte mit sich gebracht haben, sich jedoch allein nicht als wirksam erweisen, was die Bekämpfung der finanziellen Fragmentierung, Wachstumsanreize oder die Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt angeht; fordert die EZB auf, für Maßnahmen zu sorgen, die besser auf die Realwirtschaft, insbesondere auf KMU, abgestimmt sind;

    21.

    ist der Auffassung, dass wegen der starken Beeinträchtigung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus auch die positiven Auswirkungen der Entscheidungen, die Leitzinssätze der EZB zu senken, begrenzt sind; weist darauf hin, dass sehr niedrige Zinssätze langfristig zu Verzerrungen bei den Unternehmen führen und privaten Spareinlagen sowie der Pensionsvorsorge schaden können;

    22.

    begrüßt die von der EZB im Juni 2014 angekündigten Maßnahmen, mit denen die Funktion des geldpolitischen Transmissionsmechanismus ausgeweitet werden soll; stellt fest, dass mit den GLRG zum ersten Mal eine Verbindung zwischen Bankdarlehen an den nichtfinanziellen privaten Sektor und dem Refinanzierungsvolumen geschaffen wird, das Banken in Anspruch nehmen können; hofft, dass die Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review — AQR) dazu führen, dass die europäischen Banken vermehrt GLRG nutzen und somit der Fluss liquider Mittel an die Realwirtschaft gefördert wird;

    23.

    nimmt zur Kenntnis, dass die EZB angekündigt hat, sie werde forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed Securities — ABS) und gedeckte Schuldverschreibungen ankaufen, um die Wirkung, die mit den GLRG erzielt werden soll — eine Kreditlockerung — zu verstärken; betont, dass solche Interventionen auf dem ABS-Markt dergestalt sein sollten, dass sie sich auf das Volumen der Vergabe von Darlehen an KMU auswirken und zu einer Verringerung der Fragmentierung führen, und dass die Durchführung transparent sein muss, damit es nicht zu übermäßigen Risiken für die Bilanz der EZB kommt;

    24.

    äußert seine Bedenken im Hinblick auf die beträchtliche Fragmentierung der Kreditvergabebedingungen für KMU in den Ländern des Euroraums sowie die Unterschiede zwischen den Finanzierungszinssätzen für KMU und jenen für größere Unternehmen; betont, dass diesen bereits seit Langem bestehenden Problemen im Rahmen der jüngst von der EZB angekündigten Maßnahmen, mit denen die Kreditvergabe durch die Banken angekurbelt werden soll, nicht Rechnung getragen wird, und dass die EZB die Ursachen prüfen sollte, die den Zugang von KMU zu Krediten behindern; fordert die EZB auf, zu prüfen, ob diese Unterschiede mit der Konzentration im Bankensektor korrelieren;

    25.

    stellt fest, dass zu erwarten ist, dass sich die Bilanz der EZB im Rahmen der im Juni und im September 2014 angekündigten Maßnahmen verlängern und das Volumen erreichen dürfte, das Anfang 2012 zu verzeichnen war; stellt fest, dass die EZB aufgrund dieser zu erwartenden Verlängerung sehr wachsam sein sollte, was die Kreditrisiken angeht, die letztendlich sie selbst tragen muss;

    26.

    vertritt die Auffassung, dass der Gesamtbetrag der bislang geflossenen impliziten Subventionen nach und nach zugunsten der Steuerzahler wieder eingezogen werden sollte, sobald sich die Wirtschaftslage wieder normalisiert hat;

    27.

    stellt fest, dass die EZB wiederholt mitgeteilt hat, sie sei willens, im Rahmen ihres Mandats zusätzliche Sonderinstrumente zur Anwendung zu bringen und das Volumen oder die Elemente ihrer Interventionen zu ändern, falls es zu einer übermäßig lang anhaltenden niedrigen Inflation kommen sollte; steht einer Anwendung zusätzlicher Sondermaßnahmen offen gegenüber, betont allerdings, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, wenn sie nicht mit einer richtigen Kombination von fiskal-, innovations- und strukturpolitischen Maßnahmen einhergehen;

    28.

    betont, dass die Wirkung der derzeit genutzten geldpolitischen Sondermaßnahmen auf die Realwirtschaft keinesfalls überbewertet werden sollte; betont, dass es sich bei diesen Maßnahmen um Übergangsmaßnahmen handelt, mit denen den Mitgliedstaaten Zeit verschafft werden soll, ihre Haushaltslage zu konsolidieren und Strukturreformen durchzuführen, mit denen die Bedingungen für einen Wirtschaftsaufschwung und eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden;

    29.

    stellt fest, sich die Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt verschärfen könnten, wenn über lange Zeit hinweg geldpolitische Sondermaßnahmen Anwendung finden; fordert die EZB auf, die richtige Balance zwischen dem Risiko einer verfrühten Beendigung ihrer akkommodierenden Geldpolitik und den Kosten und Risiken auszumachen, die sich aus den Verzerrungen ergeben, die mit solchen Maßnahmen einhergehen könnten; fordert die EZB daher auf, die Sondermaßnahmen derart zu gestalten, dass solche Verzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben;

    30.

    erinnert daran, dass mit der Geldpolitik allein die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nur angekurbelt werden kann, wenn sie mit den auf nationaler Ebene erforderlichen haushalts- und strukturpolitischen Reformen und Maßnahmen einhergeht;

    31.

    betont, dass stabile Inflationsraten im Einklang mit dem von der EZB festgelegten mittelfristigen Zielwert mit einer nicht tragfähigen Schuldendynamik assoziiert werden könnten, wie es sich auch in den Jahren vor der Krise gezeigt hat, woraus ersichtlich wird, wie wichtig die Bewältigung von Vermögensblasen und eine vermehrte Kreditvergabe sind, auch wenn Preisstabilität gewährleistet ist;

    32.

    weist darauf hin, dass die vertragsgemäße Unabhängigkeit der EZB bei der Durchführung ihrer Geldpolitik wesentlich ist, wenn das Ziel erreicht werden soll, die Preisstabilität zu wahren, d. h. die Inflationsrate nahe bei, aber unter 2 % zu halten; verweist darauf, dass alle Regierungen und nationalen Behörden darüber hinaus davon absehen sollten, von der EZB Maßnahmen einzufordern;

    33.

    verweist darauf, dass alle Mitglieder des EZB-Rats den Beschlüssen und deren Vertraulichkeit verpflichtet sind, es sei denn, es wird beschlossen, sie zu veröffentlichen;

    34.

    fordert die EZB auf, sich in Bezug auf ihre Rolle in der Troika zurückzunehmen, um ihre Unabhängigkeit von politischen Entscheidungen zu stärken;

    35.

    weist erneut darauf hin, dass die EZB gemäß Artikel 127 AEUV die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützt, soweit dies ohne Beeinträchtigung ihres vorrangigen Zieles möglich ist, was auch in Artikel 282 AEUV niedergelegt ist; betont, dass dem Währungspolitischen Dialog in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zukommt;

    36.

    betont, dass eine saubere Trennung der geld- und haushaltspolitischen Maßnahmen darauf hinausläuft, dass das Währungsinstitut den Instituten, die Nutzen aus der Bereitstellung von Liquidität ziehen, keine Subventionen gewährt, da eine solche Bereitstellung von Subventionen mit Haushaltspolitik gleichzusetzen wäre;

    37.

    bedauert, dass die EZB ihr vertragsgemäßes Mandat überschritten hat, wie aus den Schreiben des ehemaligen EZB-Präsidenten an die spanische, die italienische und die irische Regierung hervorgeht;

    38.

    begrüßt den Fortschritt seitens der EZB, was ihren Beschluss zur Veröffentlichung der Kurzprotokolle ihrer Sitzungen angeht, sowie den Beginn dieser Praxis seit Januar 2015; begrüßt, dass der EZB-Rat dieser Forderung entspricht, die das Parlament in allen seinen Jahresberichten über die EZB vertreten hat;

    39.

    vertritt die Auffassung, dass alle Zentralbanken der Welt darauf hinarbeiten sollten, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, durch die es zu negativen Übertragungseffekten auf andere Länder kommen könnte; stellt fest, dass einige Zentralbanken andere Zentralbanken auffordern, potenziell negative Übertragungseffekte geldpolitischer Maßnahmen zu berücksichtigen, und zwar lange nachdem sie ihre eigenen Maßnahmen einseitig zur Anwendung gebracht haben;

    40.

    vertritt die Auffassung, dass es im Lichte der jüngst bekannt gewordenen Informationen von besonderer Bedeutung ist, dass ELA umsichtig eingesetzt werden; ist darüber hinaus der Ansicht, dass nicht erneut hingenommen werden darf, dass sich der Bankensektor eines Mitgliedstaats auf diesem Wege zu einem wesentlichen Prozentsatz des BIP verschuldet;

    41.

    legt der EZB nahe, ihre Geschlechterpolitik im Hinblick auf ihre Benennungen zu verbessern, damit sich die derzeit bestehende Lücke schließt; begrüßt, dass Frau Danièle Nouy insbesondere aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen und ihres überzeugenden Lebenslaufs für die Leitung der europäischen Bankenaufsicht benannt wurde;

    42.

    ist der Auffassung, dass eine stärkere Fokussierung auf Wachstum und öffentliche Investitionen (wie das von Kommissionspräsident Juncker vorgeschlagene 300 Milliarden EUR schwere Investitionspaket) die politischen Bemühungen der EZB zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in Europa ergänzen würde;

    Finanzstabilität

    43.

    begrüßt, dass der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM), der die erste Säule der Bankenunion darstellt, seine Tätigkeit am 4. November 2014 aufnehmen wird; nimmt zur Kenntnis, dass dieser für die Integration der EU im Bereich Finanzen wesentliche Schritt dank des erfolgreichen Abschlusses der vorbereitenden Arbeiten, einschließlich der Prüfung der AQR, gemeistert wurde; dankt der EZB dafür, dass sie ihre Glaubwürdigkeit genutzt hat, um das europäische Bankensystem zu unterstützen; unterstreicht, dass die aufsichtstrechtlichen und die geldpolitischen Funktionen der EZB keinesfalls vermengt werden dürfen;

    44.

    stellt fest, dass sich bei der von der Europäischen Bankenbehörde (EBA) in Zusammenarbeit mit dem SSM durchgeführten Prüfung der Aktiva-Qualität gezeigt hat, dass das europäische Bankensystem nach wie vor Schwachstellen aufweist; hofft, dass im Hinblick auf die Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität alle Risiken angemessen berücksichtigt wurden, damit es nicht zu einer „Japanisierung“ des europäischen Bankwesens und zu Evergreen-Krediten kommt, die nicht zurückgezahlt werden können;

    45.

    vertritt die Auffassung, dass die EZB eine hohe Verantwortung dafür trägt, dass die Rekapitalisierung von Banken künftig über das „Bail-in“-System erfolgt, wenn der Zugang zu den Märkten schwierig oder unmöglich ist;

    46.

    fordert die EZB auf, in ihrer alltäglichen Praxis dafür zu sorgen, dass ihre Tätigkeiten im Bereich der Geldpolitik und ihre Rolle als Bankenaufsicht vollständig voneinander getrennt sind;

    47.

    betont, dass mit dem SSM darauf abgezielt wird, das Vertrauen in den Bankensektor des Euroraums und somit auch in die Finanzstabilität zu gewährleisten; erinnert daran, dass die demokratische Rechenschaftspflicht des neuen SSM gegenüber dem Europäischen Parlament für die Glaubwürdigkeit des neuen Aufsichtssystems entscheidend ist; betont daher, dass die im November 2013 zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB geschlossene Interinstitutionelle Vereinbarung über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht im Rahmen des SSM und ihre vollständige Umsetzung daher von wesentlicher Bedeutung sind;

    48.

    befürwortet das Konzept, dass im Rahmen der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene darauf hingearbeitet werden sollte, risikoreichere Investitionstätigkeiten von herkömmlichen Bankdienstleistungen zu trennen, damit das Bail-in-System an Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit gewinnt;

    49.

    vertritt die Auffassung, dass die letzten Stresstests eindeutig gezeigt haben, dass die derzeitige institutionelle Struktur ihre Grenzen hat, da ein Deflationsszenario im Rahmen dieser Tests nicht berücksichtigt wurde, obwohl ein derartiges Deflationsrisiko alles andere als unwahrscheinlich ist;

    50.

    stellt fest, dass die Banken des Euroraums ihre Kapitalposition ungeachtet einer vergleichsweise geringen Rentabilität nach wie vor stetig durch eine Kombination von Kapitalerhöhungen und dem Abstoßen risikogewichteter Aktiva sowie durch staatliche Unterstützung stärken; räumt ein, dass in einigen Fällen im Rahmen der Finanzhilfeprogramme von einigen Mitgliedstaaten Kapitalerhöhungen vorgenommen wurden;

    51.

    ist besorgt darüber, dass viele Banken des Euroraums nach wie vor auf Zentralbankmittel angewiesen sind; hält es für wünschenswert, eine gut regulierte Kapitalmarktunion zu schaffen, um die übermäßige Abhängigkeit der Volkswirtschaften des Euroraums vom Bankensystem zu verringern;

    52.

    weist darauf hin, dass eine Stärkung der verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Banken das Vertrauen in den Bankensektor erhöht und damit auch einen Beitrag zur Finanzstabilität leistet;

    53.

    weist darauf hin, dass Geschäfte mit Staatsanleihen für die Banken des Euroraums nach wie vor eine wesentliche Gewinnquelle darstellen, die Kreditvergabe an den nichtfinanziellen Privatsektor allerdings weiterhin stagniert; vertritt die Auffassung, dass die technische und legislative Arbeit an Risiken, die mit der Staatsverschuldung einhergehen, beschleunigt werden sollte; fordert die EZB auf, Banken, die immer mehr Staatsanleihen halten, die Kreditvergabe an den Privatsektor allerdings drosseln, zu verwarnen;

    54.

    begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission zu einer Bankenstrukturreform; stellt fest, dass in einigen Mitgliedstaaten bereits ähnliche Reformen durchgeführt worden sind; fordert die EZB auf, mit den anderen einschlägigen Institutionen auf eine nachhaltige Strukturreform auf europäischer Ebene hinzuarbeiten, in deren Rahmen der Subventionierung der Handelstätigkeiten großer Finanzinstitute ein Ende gemacht wird und für Finanzdienstleistungen einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;

    55.

    weist darauf hin, dass der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism — SRM), der die zweite Säule der Bankenunion darstellt, Anfang 2015 in Kraft treten wird; betont, dass die Tätigkeiten zur Ausarbeitung der dritten Säule der Bankenunion fortgeführt werden müssen;

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    56.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.


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