Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014AE4468

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke (COM(2014) 344 final — 2014/0176 (COD))

    ABl. C 12 vom 15.1.2015, p. 60–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.1.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 12/60


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke

    (COM(2014) 344 final — 2014/0176 (COD))

    (2015/C 012/09)

    Berichterstatter:

    Thomas McDONOGH

    Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beschlossen am 17. Juli bzw. am 18. Juli 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 114 Absatz 1 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke

    COM(2014) 344 final — 2014/0176 (COD).

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 23. September 2014 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 502. Plenartagung am 15./16. Oktober 2014 (Sitzung vom 15. Oktober) mit 151 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Das Thema des Richtlinienvorschlags ist für die EU von außerordentlich hoher Bedeutung. Die Kontrolle und Verwertung der Daten über die Welt, in der wir leben, werden in hohem Maße das künftige Weltgeschehen und das Wohlergehen der Bürger Europas beeinflussen. Gegenwärtig werden diese Daten vor allem von den USA und anderen Drittländern erzeugt und kontrolliert. Europa muss unbedingt seine Raumfahrtprogramme sowie die Produktion und Verbreitung von Erdbeobachtungsdaten vorantreiben, damit die EU in diesem hochwichtigen Sektor vom Nachzügler zum Vorreiter wird.

    1.2

    Der Ausschuss befürwortet nachdrücklich die Einrichtung eines klaren Regelungsrahmens zur Förderung der Entwicklung der europäischen Raumfahrtindustrie und zur Nutzung von Erdbeobachtungsdaten, um nachhaltiges Wachstum und das Wohlergehen der europäischen Bürger zu unterstützen. In diesem Sinne begrüßt er den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke.

    1.3

    Der Ausschuss begrüßt diesen Vorschlag auch im übergeordneten Rahmen der Europäischen Raumfahrtpolitik, die von wesentlicher Bedeutung für den künftigen Wohlstand und die Sicherheit der EU sowie für die Verwirklichung des mit der Europa-2020-Strategie (1) angestrebten intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstums.

    1.4

    Der Ausschuss stimmte ferner der Kommission darin zu, dass eine Richtlinie erforderlich ist, um einen transparenten, fairen kohärenten rechtlichen Rahmen einzurichten, der das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Binnenmarkts für Raumfahrtprodukte und weltraumgestützte Dienstleistungen sichern soll, und um insbesondere einen gemeinsamen Rahmen für die Verbreitung hochauflösender Satellitendaten (HRSD) zu schaffen.

    1.5

    Der Ausschuss erachtet die vorgesehenen Bestimmungen der Richtlinie als zufriedenstellend, mit denen ein Standard der Europäischen Union für die kommerzielle Verbreitung hochauflösender Satellitendaten eingeführt werden soll.

    1.6

    Indes ist der Ausschuss der Meinung, dass die Entwicklung einer kommerziellen Raumfahrtindustrie in Europa zu langsam vorankommt und über Weltraumtechnologie und die Nutzung von Weltraumdaten schon eher Beschäftigung und Wohlstand hätten generiert werden können. Er fordert die Kommission auf, die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Raumfahrt beschleunigt voranzutreiben, um die Sicherheit, Gefahrenabwehr, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der Raumfahrt sowie das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Raumfahrtprodukte und weltraumgestützte Dienstleistungen sicherzustellen.

    1.7

    Der Ausschuss setzt sich dafür ein, dass die KMU in den 28 EU-Mitgliedstaaten, die versuchen, auf dem Markt für Erdbeobachtungsdaten zu bestehen und zu wachsen, durch geeignete Maßnahmen besser gefördert werden. Insbesondere schwebt ihm die Beseitigung unzumutbarer Hemmnisse im Binnenmarkt in Verbindung mit finanziellen Mindestkapazitäten vor, wodurch insbesondere KMU benachteiligt werden.

    1.8

    Der Ausschuss würde Vorschläge für eine europäische Beschaffungspolitik für den Raumfahrtsektor begrüßen, um die Entwicklung des kommerziellen Raumfahrtsektors zu unterstützen, die stark vom institutionellen Beschaffungswesen abhängt.

    1.9

    Der Ausschuss plädiert ferner für die Förderung der Ausbildung von mehr Ingenieuren, IT- und Wirtschaftsabsolventen für die Raumfahrtindustrie, insbesondere mit Blick auf die Wachstumsmärkte für Datenanbieter, Daten-Wiederverkäufer, Anbieter von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert und Anbieter von Geoinformations-Dienstleistungen.

    1.10

    Der Ausschuss ist sich im Klaren darüber, dass Sicherheit ein zentrales Anliegen der Unionsbürger ist. Ungeachtet der in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Bestimmungen würde seiner Meinung nach jedoch ein umfassenderes gemeinsames europäisches Sicherheitskonzept u. a. dazu beitragen, die Probleme in Verbindung mit der übermäßig strengen Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) seitens einiger Mitgliedstaaten zu lösen.

    1.11

    Der Ausschuss appelliert ferner an den Rat, sich einvernehmlich für die Entwicklung und Unterstützung einer europäischen Raumfahrtpolitik einzusetzen, die auf der Grundlage eines offenen und partnerschaftlichen Ansatzes für die Entwicklung und Nutzung von Weltraumtechnologie und -daten Frieden, Sicherheit und wirtschaftliches Wachstum fördert.

    1.12

    Der Ausschuss verweist die Kommission auf seine bisherigen Stellungnahmen zur Raumfahrtpolitik (2).

    2.   Der Richtlinienvorschlag

    2.1

    Die vorgeschlagene Richtlinie hat die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke innerhalb der Union zum Gegenstand. Insbesondere wird auf die Thematik der Definition und Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) eingegangen, die als eigene Kategorie von Daten im Falle einer Verbreitung für kommerzielle Zwecke eine gesonderte Regelung erfordern.

    2.2

    HRSD werden bei der Bereitstellung von Geoinformationsprodukten und -dienstleistungen genutzt, einem Wachstumsmarkt. HRSD sind mittlerweile bei Umweltbeobachtung, Stadtplanung, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Katastrophenschutz und Notfallmanagement nicht mehr wegzudenken.

    2.3

    Doch auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung spielen HRSD eine wichtige Rolle, und deshalb unterliegen ihre Produktion und Verbreitung durch gewerbliche Anbieter den Vorschriften der Mitgliedstaaten, in denen die Anbieter registriert sind. Aus diesem Grund gibt es derzeit keinen einheitlichen Ansatz für einzelstaatliche Vorschriften für den Umgang mit hochauflösenden Satellitendaten und darauf aufbauenden Dienstleistungen und Produkten. Dies führt dazu, dass der Regelungsrahmen EU-weit zersplittert und von mangelnder Kohärenz, Transparenz und Berechenbarkeit geprägt ist, was wiederum der Erschließung des vollen Potenzials dieses Markts entgegensteht.

    2.4

    Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts für HRSD-Produkte und -Dienstleistungen durch Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für die Verbreitung von HRSD und die Bereitstellung guter und ausreichender Informationen über die Zugänglichkeit von HRSD für kommerzielle Zwecke sowie die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Datenanbietern durch die Aufstellung transparenter, berechenbarer, fairer und kohärenter rechtlicher Rahmenbedingungen, die in allen Mitgliedstaaten gelten, und die Sicherstellung des freien Datenverkehrs in der ganzen EU.

    2.5

    Die Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie soll sich infolge besserer Transparenz, Rechtssicherheit und Planungssicherheit bei der kommerziellen Verbreitung von Weltraumdaten wirtschaftlich positiv auswirken. Vorteile werden für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, für Verkäufe von Erdbeobachtungsdaten und für internationale Wettbewerbsfähigkeit erwartet. Neben der direkten Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Daten-Wiederverkauf/Dienstleistungen mit hohem Mehrwert und Datenlieferung entstehen aufgrund der qualitativ hochwertigeren Dienstleistungen und der wettbewerbsfähigeren Preise wahrscheinlich auf anderen Ebenen der Wertschöpfungskette (d. h. gewerbliche HRSD-Endnutzer, Satellitenhersteller und -betreiber) ebenfalls Arbeitsplätze. Es wird auch von einer weiteren indirekten Arbeitsplatzschaffung ausgegangen, da pro neuem Arbeitsplatz in der Raumfahrt bis zu fünf neue Arbeitsplätze in anderen Branchen entstehen.

    2.6

    Die wichtigsten Bestimmungen des Richtlinienvorschlags sind:

    a)

    eine klare Definition von HRSD anhand präziser technischer Spezifikationen, die für die Erzeugung dieser Daten notwendig sind;

    b)

    eine Beschreibung der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Verfahren für die Überprüfung und Genehmigung der Freigabe von HRSD zu gewerblichen Zwecken;

    c)

    ein Verfahren der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten, damit die Kommission sich einen Überblick über die Umsetzung der Richtlinie verschaffen kann.

    2.7

    Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2017 in nationales Recht umsetzen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Die Entwicklung der Weltraumtechnologie sowie der damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen ist von hoher Relevanz für die Zukunft Europas. In diesem Sinn hat der Ausschuss schon früher festgestellt: „Die Bedeutung der Raumfahrt für die Erweiterung des Wissens, für Wohlstand, Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit kann nicht hoch genug bewertet werden“ (3). Ein blühender Markt für Weltraumanwendungen würde umfangreiche wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile bringen.

    3.2

    Europa ist wie keine andere Weltregion in der Lage, eine Raumfahrtpolitik zu entwickeln und zu unterstützen, die auf der Grundlage eines offenen und partnerschaftlichen Ansatzes für die Entwicklung und Nutzung von Weltraumtechnologie und damit produzierten Daten Frieden, Sicherheit und wirtschaftliches Wachstum fördert.

    3.3

    Der Ausschuss ist sich im Klaren darüber, dass Sicherheit ein zentrales Anliegen der Union ist. Ungeachtet der in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Bestimmungen würde seiner Meinung nach jedoch ein umfassenderes gemeinsames europäisches Sicherheitskonzept u. a. dazu beitragen, die Probleme in Verbindung mit der übermäßig strengen Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) seitens einiger Mitgliedstaaten zu lösen.

    3.4

    Europa braucht eine dynamische kommerzielle Raumfahrtindustrie in allen Bereichen der Wertschöpfungskette (4), um sich seinen unabhängigen Zugang zu Weltraumtechnologie und Erdbeobachtungsdaten zu bewahren und um eine starke unabhängige Raumfahrtindustrie zu entwickeln.

    3.5

    Die EU hat die Entwicklung der Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes für Raumfahrtprodukte und weltraumgestützte Dienstleistungen und zum Aufbau einer dynamischen Industrie für die Erstellung und Verwertung von Weltraumdaten nicht rasch genug vorangetrieben. Die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der nachgelagerten Anwendungen der Raumfahrtindustrie führt dazu, dass die USA, Russland, China und andere bei Innovation, Schaffung von Wohlstand und globaler Marktposition an der EU vorbeiziehen.

    3.6

    Europa benötigt ein proaktives Geschäftsmodell für die Entwicklung seiner Weltraumtechnologie wie auch Raumfahrtprodukte und weltraumgestützten Dienstleistungen auf einem rasch wachsenden globalen Markt. Dieses Modell muss auf europäischer Ebene vereinbart und koordiniert werden, um interne Entwicklungshemmnisse auszuräumen.

    3.7

    Das Geschäftsmodell muss auf einen kohärenten und stabilen Rechtsrahmen, eine starke industrielle Basis mit einem großen Anteil KMU, Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz, Märkte für Anwendungen und Dienstleistungen sowie technologische Unabhängigkeit beim Zugang zum Weltraum, zu Weltraumtechnologie und darauf gestützten Produkten und Dienstleistungen abheben. Diese Anforderungen werden in der Raumfahrtindustriepolitik der EU ausdrücklich aufgestellt (5).

    3.8

    Um ein starkes kommerzielles Potenzial der europäischen Raumfahrtindustrie sicherzustellen, muss die EU für eine kritische Masse an europäischen Unternehmen — von KMU bis zu großen internationalen Unternehmen — sorgen, die im Bereich der Entwicklung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, die auf Satellitendaten beruhen, tätig sind.

    3.9

    Ferner tut die Förderung der Ausbildung von mehr Ingenieuren, IT- und Wirtschaftsabsolventen für die Raumfahrtindustrie Not, insbesondere mit Blick auf die Wachstumsmärkte für Datenanbieter, Daten-Wiederverkäufer, Anbieter von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert und Anbieter von Geoinformations-Dienstleistungen.

    3.10

    Die Entwicklung des kommerziellen Potenzials der Raumfahrt hängt stark vom institutionellen Beschaffungswesen ab. Für die Industrie wären Rechtsvorschriften zur Schaffung einer auf EU-Ebene überwachten Raumfahrt-Beschaffungspolitik von Vorteil.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1

    Der Ausschuss ist sich im Klaren darüber, dass ein Sicherheitskonzept für die Unionsbürger von wesentlicher Bedeutung ist. Indes behindert die übermäßig strenge Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) seitens einiger Mitgliedstaaten in großem Maße die Entwicklung des europäischen Marktes für Erdbeobachtungsdaten, was Wettbewerber in Drittländern zum Vorteil gereicht.

    4.2

    Es mangelt an zuverlässigen Informationen über die Größe und Tätigkeit der europäischen Industrie im Bereich der Entwicklung von Anwendungen und Dienstleistungen, die auf Satellitendaten beruhen. Im Rahmen einer Studie sollten die verschiedenen Bereiche der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit der Entwicklung von nachgelagerten Anwendungen der Raumfahrtindustrie untersucht werden. Zuverlässige Daten über das Potenzial für Beschäftigungswachstum und Schaffung von Wohlstand in den verschiedenen Bereichen würden den Markt fördern und fundiertere Maßnahmen ermöglichen.

    4.3

    Der EU-Markt für hochauflösende Satellitendaten (HRSD) ist im Vergleich zu dem einschlägigen US-Binnenmarkt unterentwickelt. Die starke Marktposition der US-Unternehmen im Erdbeobachtungssektor beruht auf technisch fortgeschrittenen Satellitensystemen, einem klaren Regelungsrahmen und einer großen öffentlichen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen auf der Grundlage kommerzieller HRSD. Zudem profitiert die US-Konkurrenz von hochwirksamen Synergien im FuE-Bereich zwischen dem zivilen und dem Militär- und Verteidigungssektor. Neben der starken US-amerikanischen Konkurrenz für Datenanbieter gibt es ernstzunehmende Wettbewerber in Indien, China, Kanada, Korea und Taiwan, die den europäischen Markt über Daten-Wiederverkäufer mit HRSD beliefern.

    Brüssel, den 15. Oktober 2014

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, COM(2010) 2020.

    (2)  ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 88ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 38ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 29; ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 72ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 20; ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 44ABl. C 339 vom 14.12.2010, S. 14; ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 24.

    (3)  CCMI/115 — CES2861-2013, Ziffer 3.1.

    (4)  Die Wertschöpfungskette umfasst Satellitenbetreiber, Datenanbieter, Daten-Wiederverkäufer (die HRSD von Satellitenbetreibern und Datenanbietern aus der EU und aus Drittstaaten verkaufen), Anbieter von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, Anbieter von Geoinformations-Dienstleistungen, Forschungsinstitute, Regierungen und Kunden.

    (5)  COM(2013) 108 final.


    Top