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Document 52013IE8140

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Rolle der Zivilgesellschaft im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (Initiativstellungnahme)

    ABl. C 12 vom 15.1.2015, p. 39–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.1.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 12/39


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Rolle der Zivilgesellschaft im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan

    (Initiativstellungnahme)

    (2015/C 012/06)

    Berichterstatterin:

    Laure BATUT

    Mitberichterstatterin:

    Eve PÄÄRENDSON

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. September 2013, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    Rolle der Zivilgesellschaft im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan

    (Initiativstellungnahme).

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 18. September 2014 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 502. Plenartagung am 15./16. Oktober 2014 (Sitzung vom 15. Oktober) mit 133 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1   Schlussfolgerungen

    1.1.1

    Zusammengenommen stehen die EU und Japan für mehr als ein Drittel des Welthandels. Eine Partnerschaft mit einem ehrgeizigen, umfassenden und für beide Seiten günstigen Freihandelsabkommen (FHA)/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan würde das europäisch-japanische Handels- und Investitionsvolumen vergrößern, könnte die europäische und die japanische Volkswirtschaft und die Beschäftigung stärken und würde zur Konsolidierung der internationalen Vorschriften und Normen beitragen. Die Bürgerinnen und Bürger Europas und Japans würden eine faire Verteilung der erwarteten Vorteile begrüßen, beobachten die Entwicklung jedoch sehr aufmerksam und wollen nicht, dass die in Europa bzw. Japan geltenden Standards aufgeweicht werden.

    1.1.2

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die mit Japan geführten FHA/WPA-Verhandlungen sowie insbesondere den Beschluss, diese nach der Überprüfung nach dem ersten Verhandlungsjahr fortzuführen. Bedauerlich findet der EWSA jedoch den Mangel an Informationen und Transparenz bei den laufenden Verhandlungen. Die Förderung und der Schutz der Verbraucherinteressen sind ganz entscheidend dafür, dass das Abkommen eine breite öffentliche Zustimmung findet. Daher fordert der EWSA die Einrichtung eines Konsultationsverfahrens in Anlehnung an das Verfahren, das im Rahmen der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zur Anwendung kommt, damit eine bessere Information der Zivilgesellschaft über die komparativen Vorteile sichergestellt werden kann, die eine Öffnung der Märkte zwischen der EU und Japan den Interessenträgern bringen würde. Der EWSA fordert die beiden Seiten in diesem Zusammenhang auf, die Transparenz und die Informationsmaßnahmen im Rahmen der Verhandlungen durch die Schaffung eines offiziellen Konsultationsverfahrens zu verbessern, um die Zivilgesellschaft auf dem Laufenden zu halten. In weiterer Folge ist im Rahmen des Abkommens ein Konsultationsgremium einzurichten. Darüber hinaus weist der EWSA darauf hin, dass europäische und japanische Unternehmen bereits jetzt das Wirtschaftsdiskussionsforum EU-Japan (EU-Japan Business Round Table) als Plattform für die Einbindung und Konsultation nutzen können.

    1.2   Empfehlungen

    1.2.1

    Der EWSA fordert nachdrücklich, über die Überarbeitung der Folgenabschätzung aus dem Jahr 2012 umfassend informiert zu werden. Des Weiteren fordert er, ihn so rasch wie möglich über den Zeitplan für die Umsetzung und insbesondere die Angleichung der technischen Normen in Kenntnis zu setzen. Seiner Auffassung nach müsste vor einem etwaigen Beschluss ein Dokument mit mehr Einzelheiten als in der Folgenabschätzung in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht werden.

    1.2.2

    Der EWSA fordert mit Nachdruck von der EU, alles daran zu setzen, um sicherzustellen, dass:

    die von ihr weltweit vertretenen Werte in diesem Abkommen Niederschlag finden, die ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Standards gewahrt bleiben und die Vorteile des Abkommens den Bürgerinnen und Bürgern, den Verbrauchern, Arbeitnehmern und den Unternehmen gleichermaßen zugutekommen;

    sich die beiden Vertragsparteien nicht nur beim Abbau der Zollschranken ehrgeizig zeigen, sondern auch beim Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse, während sie sich gleichzeitig bemühen, eine hohe regulatorische Übereinstimmung zu erzielen, ohne die Standards und Normen zu verwässern oder das Beschäftigungsniveau zu senken, und zwar unter umfassender Anwendung des Gegenseitigkeitsprinzips und ohne das EU-Engagement für den Multilateralismus im Rahmen der WTO zu schwächen;

    beide Seiten die entscheidende Bedeutung einer umfassenden Berücksichtigung der Interessen und der Gesundheit der Verbraucher anerkennen;

    das Vorsorgeprinzip in dem Abkommen festgeschrieben und beim Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln für Rechtssicherheit bezüglich der Frage der europäischen und japanischen geografischen Angaben gesorgt wird;

    ein Kapitel den KMU gewidmet wird, die sowohl in der EU als auch in Japan 99 Prozent aller Unternehmen ausmachen und die meisten Arbeitsplätze schaffen, weshalb sich die KMU eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und einen Abbau der Hemmnisse erwarten würden. Ziel ist eine Verbesserung des wechselseitigen Marktzugangs sowie eine umfassende Information über neue Geschäftschancen, die sich voraussichtlich durch dieses Abkommen bieten werden;

    aufbauend auf bereits existierende EU-Abkommen ein starkes und positives Kapitel mit ausreichenden Garantien zu Dienstleistungen aufgenommen wird, was eine große Chance in diesen Verhandlungen darstellt;

    die Besonderheit der öffentlichen Dienstleistungen in der EU nach Maßgabe der EU-Verträge gewahrt bleibt;

    für beide Seiten, wo immer dies angezeigt erscheint, ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen unter Gewährleistung der Rechtssicherheit sichergestellt wird;

    das Recht beider Seiten bekräftigt wird, in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung und Umwelt Vorschriften zu erlassen sowie Prioritäten und politische Maßnahmen festzulegen;

    zu diesem Zweck ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung in das Abkommen aufgenommen wird, in dem der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle eingeräumt wird und das zumindest folgende Punkte beinhaltet:

    Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für beide Seiten aus ihrer ILO-Mitgliedschaft und den acht ILO-Grundlagenübereinkommen als Mindestanforderungen ergeben;

    Absichtserklärung bezüglich der Förderung und der Umsetzung von Umweltvorschriften und -initiativen;

    Absichtserklärung bezüglich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen und ihrer Nutzung in Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen.

    Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ist ein sehr heikles Problem, und die betreffenden Akteure vertreten unterschiedliche Ansichten. Der EWSA begrüßt daher die von der Kommission im Zusammenhang mit den transpazifischen Handelsverhandlungen lancierte Konsultation der Öffentlichkeit und sieht deren Ergebnissen mit großem Interesse entgegen (1). Er ist der Auffassung, dass angesichts der Solidität der japanischen Demokratie das Einholen des Standpunkts der Interessenträger zu diesem Thema seitens Japans zur Information sowie zur Erleichterung der Verhandlungen beitragen könnte.

    1.2.3

    Der Dialog zwischen der japanischen und der europäischen Zivilgesellschaft wird einen wichtigen Beitrag zu dem FHA/WPA leisten. Der EWSA empfiehlt, im Rahmen des WPA/FHA EU-Japan wie bei anderen jüngst von der EU geschlossenen Abkommen ein gemischtes beratendes Gremium einzurichten und dessen Rolle im Zuge der Verhandlungen von Vertretern der Zivilgesellschaft erörtern zu lassen. Diesem muss die Möglichkeit zur Prüfung sämtlicher Bereiche des Abkommens eingeräumt werden, damit er seinen Standpunkt dazu darlegen kann. Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus der EU von ihm als beratender Einrichtung der EU zur Vertretung der Interessen der europäischen organisierten Zivilgesellschaft nominiert wird.

    1.2.3.1

    Der EWSA verfügt über ausgezeichnete Kontakte zu japanischen Verbänden, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Landwirte, Genossenschaften, Verbraucher, den nichtstaatlichen und gemeinnützigen Sektor sowie Hochschulen (2) vertreten. Mit seinem Begleitausschuss EU-Japan ist der EWSA Vorreiter bei der Förderung des Dialogs und der Anhörung der europäischen und der japanischen Zivilgesellschaft.

    2.   Erläuterung des Kontexts

    2.1.1

    Die EU und Japan haben beschlossen, ihre Beziehungen durch die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (FHA/WPA) zu stärken. Parallel dazu wird auch ein Strategisches Partnerschaftsabkommen (SPA) ausgehandelt (3). Der EWSA begrüßt das positive Ergebnis der Überprüfung nach dem ersten Verhandlungsjahr sowie den Beschluss über die Fortführung der Verhandlungen. Sollten sich die Annahmen bewahrheiten, werden die EU-Ausfuhren nach Japan um 30 Prozent steigen, das EU-BIP wird um 0,8 Prozent wachsen und in der EU werden 4 00  000 neue Arbeitsplätze entstehen. Das japanische BIP würde um 0,7 Prozent und die Exporte nach Europa um 24 Prozent steigen. Gleichzeitig wäre das Abkommen ein deutliches Zeichen für die wichtige Rolle Europas als Handels- und Investitionspartner in Ostasien (4).

    2.1.2

    Die EU und Japan haben zahlreiche Werte und Prinzipien gemeinsam, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Marktwirtschaft mit großem technischem Know-how. Zudem sehen sie sich auch ähnlichen Herausforderungen (wie z. B. einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung) gegenüber und müssen neue Ressourcen für Wachstum und Beschäftigung erschließen.

    2.1.3

    Die Einrichtungen der Zivilgesellschaft der EU und Japans und die entsprechenden Verfahren für ihre Anhörung sind zwar nicht völlig deckungsgleich (5), jedoch wäre eine Intensivierung des Dialogs zwischen diesen Einrichtungen ein sehr wichtiger Beitrag zu einem zu schließenden Abkommen. Durch die Schaffung eines institutionellen Rahmens hat die EU den sozialen und den zivilen Dialog zu einem der Eckpfeiler ihres Sozialmodells gemacht, und Japan erkennt die Bedeutung der Zivilgesellschaft im weiteren Sinne des Wortes (Rat für Beschäftigungspolitik, Forum für Interessenträger) an.

    2.2

    Sowohl in Japan als auch in der EU werden Konjunkturmaßnahmen ergriffen (6). Die japanische Staatsverschuldung beläuft sich immer noch auf etwa 230 Prozent des BIP. Der Yen-Wechselkurs war ungünstig für Einfuhren, und nach der dreifachen Katastrophe von Fukushima ist der Einzelhandel binnen eines Jahres (Februar 2013) um 2,3 Prozent zurückgegangen.

    2.2.1

    Die bilateralen Freihandelsabkommen öffnen Japan für den Welthandel und tragen zur Schaffung regionaler Integrationszonen bei. Seit 2002 hat das Land zahlreiche bilaterale Abkommen geschlossen, und zwar nicht nur in Asien, sondern auch in Lateinamerika und mit der Schweiz. Derzeit laufen Verhandlungen über ein trilaterales Abkommen mit China und der Republik Korea. Außerdem ist Japan an den Verhandlungen über die Transpazifische Partnerschaft (TPP) beteiligt.

    2.2.2

    Japan und die EU haben bereits wichtige Abkommen zur Erleichterung der Handelsverfahren in den Bereichen Telekommunikation, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, Wissenschaft und Technologie sowie Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe unterzeichnet (7).

    3.   Handel und nachhaltige Entwicklung

    3.1

    Das Streben nach Wirtschaftswachstum mittels globalisiertem Handel birgt das Risiko von Umweltauswirkungen (8). In seiner Stellungnahme zu den Verhandlungen über neue Handelsabkommen (9) betont der EWSA, wie wichtig es sei, ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in die EU-Handelsverhandlungen vorzusehen sowie Umwelt- und Sozialbestimmungen in ein zu schließendes Abkommen aufzunehmen und der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle bei der Überwachung einzuräumen.

    3.2

    Die Verhandlungen über das FHA/WPA EU-Japan bieten beiden Seiten Gelegenheit, ihre Absicht zu bekräftigen, sich auf der internationalen Ebene der Umsetzung der drei Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung — Wirtschaftswachstum, sozialer Entwicklung und Umweltschutz zu verschreiben. Diese drei Pfeiler bilden seit der Unterzeichnung des FHA mit der Republik Korea ein zentrales Element aller EU-Handelsverhandlungen (10). Artenvielfalt, Klimawandel, Fischerei, Forstwirtschaft und wilde Fauna und Flora sind für die EU und den Rest der Welt Prioritäten. Die Parteien sollten ihr Bekenntnis zu multilateralen Umweltübereinkommen erneuern.

    3.3

    In einem neuen Abkommen sollte das Recht der EU-Mitgliedstaaten und Japans bekräftigt werden, Vorschriften zu erlassen und Prioritäten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung festzulegen. Zudem sollten beide Seiten angehalten werden, die arbeits- und umweltrechtlichen Bestimmungen im Einklang mit den von ihnen eingegangenen internationalen Verpflichtungen und den von ihnen unterzeichneten einschlägigen Übereinkommen einzuhalten.

    3.4

    Das FHA/WPA (11) bietet Gelegenheit, diese Verpflichtungen zu bekräftigen (mögliche Ratifizierung und wirksame Umsetzung der ILO-Übereinkommen) (12) und den bilateralen Dialog und die bilaterale Zusammenarbeit in arbeitsrechtlichen Fragen einschließlich der von der Agenda für menschenwürdige Arbeit abgedeckten Bereiche auszuweiten.

    3.4.1

    Als Vertreter der gesamten europäischen Zivilgesellschaft betont der EWSA, dass möglicherweise nicht alle Mitgliedstaaten und nicht alle Branchen gleichermaßen (13) von dem Freihandels-/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen profitieren werden (14).

    3.4.2

    Während im Elektromaschinenbau, in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Lebensmittelerzeugung, im Versicherungswesen und in der Baubranche in der EU ein (prozentualer) Beschäftigungszuwachs erwartet wird, ist von einem leichten Rückgang in der Chemieindustrie, der Automobilbranche, der Metallindustrie und -verarbeitung sowie im Flugverkehr auszugehen (15). Diese Schwierigkeiten müssen früh erkannt werden, um entsprechende Unterstützungs- und Umschulungsmaßnahmen zu ergreifen. Es kommt darauf an sicherzustellen, dass sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmer, die Verbraucher und weitere Teile der Zivilgesellschaft profitieren und es nicht zu erheblichen Verwerfungen kommt und dafür die Möglichkeit eines Ausgleichs geschaffen wird (16).

    4.   Konsultation der Zivilgesellschaft

    4.1   Information und Transparenz

    4.1.1

    Der EWSA begrüßt, dass er im Rahmen seiner Befugnisse ein wichtiger Partner der Kommission ist, bedauert jedoch die mangelnde Transparenz in den laufenden Verhandlungen, auf die die Interessenträger auf beiden Seiten hinweisen. Das Mandat der Kommission wurde nicht offengelegt, obwohl Verhandlungen weitestgehend offen und transparent geführt werden sollten. Zahlreiche japanische und europäische Organisationen der Zivilgesellschaft beklagen, dass sie nur bruchstückhafte Informationen über die Verhandlungen erhalten hätten. Dies beeinflusst den Inhalt der Verhandlungen und die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, sich in dieser Frage Gehör zu verschaffen. Wie wir wissen würde die Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht nur das gegenseitige Verständnis fördern, sondern auch die Qualität der laufenden FHA/WPA-Verhandlungen in puncto Sachverstand verbessern.

    4.1.2

    Die Bürgerinnen und Bürger der EU fordern die Einhaltung der EU-Verträge ein, in denen das Transparenzprinzip festgeschrieben ist. Der EWSA fordert, die Dokumente künftig ehestmöglich den relevanten Interessenträgern zugänglich zu machen.

    4.1.3

    Angesichts der von der Öffentlichkeit in Europa erhobenen legitimen Forderung nach voller Transparenz in den Handelsverhandlungen verlangt der EWSA von Rat und Kommission die strikte und kohärente Anwendung von Artikel 218 AEUV, insbesondere Absatz 10, der wie folgt lautet: „Das Europäische Parlament wird in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet“.

    4.1.4

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, für die Verhandlungen über das FHA/WPA EU-Japan ein Verfahren zur Anhörung der Zivilgesellschaft in Anlehnung an das Verfahren bei den TTIP-Verhandlungen einzurichten (Sitzungen mit Interessenträgern nach jeder Verhandlungsrunde, Einrichtung einer Beratungsgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft, in der auch EWSA-Mitglieder vertreten sein sollten). Der EWSA weist zudem darauf hin, dass es ein solches Verfahren auch für die transpazifischen Verhandlungen zwischen den USA und Japan gibt.

    4.2   Konsultation

    4.2.1

    Wie vorstehend bereits betont beinhalten alle von der EU in jüngster Zeit geschlossenen FHA ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (17), in dem der Zivilgesellschaft — unabhängigen und repräsentativen Organisationen mit einer ausgewogenen Vertretung von Unternehmen, Arbeitnehmern und anderen Interessenträgern — eine Schlüsselrolle bei der Überwachung eingeräumt wird. Der EWSA unterstützt die Anstrengungen der Kommission für die Aufnahme eines solchen Kapitels in dem Abkommen mit Japan.

    4.2.2

    Die japanischen Behörden möchten ein stabiles Wachstum dank einer nachhaltigen Entwicklung schaffen (siehe „Abenomics“ (18)). Die von Japan mit seinen asiatischen Partnern geschlossenen FHA umfassen Bestimmungen zur Schaffung eines Unterausschusses, der verfolgen soll, wie sich die Abkommen auf das Unternehmensumfeld auswirken. Auch wenn der Zuständigkeitsbereich und die Modalitäten nicht dieselben sind, sind die Europäische Union und Japan mit dem Grundsatz der Abschätzung der Folgen von FHA vertraut, weshalb der EWSA sie nachdrücklich dazu anhält, ein ambitioniertes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung aufzunehmen.

    4.2.3

    Die japanische Regierung hat eine Reihe interner, multilateraler Ausschüsse eingesetzt, um die nationalen Unternehmen zu den Auswirkungen von FHA auf ihr Geschäftsumfeld zu konsultieren, und es gibt beratende Einrichtungen, um zum einen Vertreter der Regierung und der Genossenschaften und zum anderen Regierungs- und Gewerkschaftsvertreter zusammenzubringen. Darüber hinaus gibt es weitere Gremien für breit angelegte Konsultationen, wie das Forum für Interessenträger zur sozialen Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft (19) oder den Rat für Beschäftigungspolitik.

    4.3

    Schwerpunkte des Wirtschafts- und Sozialmodells der EU sind „beispielsweise solide institutionelle Strukturen für die Politik in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales und Umwelt (...), starke Strukturen für den sozialen Dialog und den Dialog mit der Zivilgesellschaft sowie Investitionen in Humankapital und die Beschäftigungsqualität“ (20). Der Ausschuss stellt fest, dass dieses Modell die Werte der EU zum Ausdruck bringt und dass sämtliche Institutionen dieses in all ihren Maßnahmen propagieren müssen.

    4.3.1

    Der EWSA bekräftigt die internationalen Verpflichtungen, die die EU eingegangen ist (21):

    Gewährleistung einer besseren Einbindung der Sozialpartner und der weiteren Vertreter der Zivilgesellschaft in die globale Ordnungspolitik (WTO), die Politikgestaltung und die Überwachung der Umsetzung von Handelsabkommen;

    Förderung der europäischen Werte im Zeitalter der Globalisierung (22).

    4.3.2

    Im Hinblick auf das Freihandelsabkommen mit Japan hat das Europäische Parlament der Kommission empfohlen, den Schwerpunkt auf die Kernarbeitsnormen zu legen und ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung sowie ein Forum der Zivilgesellschaft vorzusehen, das die „Umsetzung des Kapitels [...] überwacht und kritisch begleitet“. Der EWSA fordert nachdrücklich, dass er konsultiert wird und diese Empfehlungen umgesetzt werden.

    4.4

    Der EWSA erinnert die Kommission daran, dass sie in ihrem Handbuch zur „Transparenz in den Verhandlungen über Handelsabkommen“ selbst festgehalten hat, dass ihre Arbeiten nur dann von Erfolg gekrönt sein können, wenn sie den Erwartungen der Europäerinnen und Europäer entsprechen und den Standpunkten der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle in der Phase der Vorbereitung der Verhandlungen zukommt (23).

    Der EWSA fordert, dass:

    die Kommission die Rolle des EWSA anerkennt und ihn über sämtliche Aspekte des Verhandlungsprozesses informiert;

    ein regelmäßiger Dialog zwischen dem Parlament, der Kommission und dem EWSA während des gesamten Verhandlungsprozesses eingerichtet werden kann;

    die Zivilgesellschaft in den gesamten Verhandlungsprozess eingebunden wird;

    die Kommission in dem Abkommen Folgendes vorsieht:

    Einsetzung eines gemeinsamen Überwachungsverfahrens unter Einbindung der europäischen und der japanischen Zivilgesellschaft in der Umsetzungsphase;

    interne beratende Einrichtungen die jeder Partei und den gemeinsamen politischen Behörden sowie den gemeinsamen Behörden des Abkommens Stellungnahmen und Empfehlungen übermitteln und Ersuchen von anderen Interessenträgern erhalten (insbesondere über das Kapitel nachhaltige Entwicklung) und diese zusammen mit ihren Stellungnahmen und Empfehlungen übermitteln können;

    die Möglichkeit, eine Konsultation oder Streitbeilegung zu beantragen, wenn die Ziele des Kapitels zu nachhaltiger Entwicklung nicht erreicht werden;

    ein gemeinsames Organ der europäischen und der japanischen Zivilgesellschaft, das als Gremium für regelmäßige und strukturierte Dialog- und Kooperationsformen sowie für einen Austausch mit europäischen und japanischen Regierungsvertretern dient.

    4.5

    Nahezu alle Vertreter der konsultierten europäischen und japanischen Zivilgesellschaft (24) haben sich für die Schaffung eines gemeinsamen Begleitorganes im Rahmen des künftigen Freihandelsabkommens ausgesprochen.

    4.5.1

    Es müssen Kontrollmechanismen unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und der bisherigen Erfahrungen in der EU und in Japan entwickelt werden. Der EWSA wünscht, an der Festlegung der Rolle, des Aufgabenbereichs und der Zusammensetzung der beratenden Gruppe der EU sowie des gemeinsamen Kontrollgremiums beteiligt zu werden. Sämtliche Interessenträger müssen konsultiert werden, und der EWSA muss hierbei eine grundlegende Rolle spielen.

    4.5.2

    Ein strukturierter Dialog zwischen den Vertretern der Zivilgesellschaft der EU und Japans wird das FHA/WPA um eine wichtige Dimension — auch kultureller Natur — erweitern. Nach Ansicht des EWSA ist es ganz entscheidend, enge Kontakte mit den japanischen Partnern zu pflegen, um zu gewährleisten, dass die Form, der Aufgabenbereich und die Zusammensetzung eines künftigen gemeinsamen Kontrollverfahrens den Erwartungen beider Parteien entspricht.

    5.   Kernpunkte

    5.1   Verhandlungen

    5.1.1

    Der EWSA begrüßt, dass die Verhandlungen aufgrund des positiven Fortschrittsberichts des Rates der EU vom Juni 2014 fortgeführt werden können (25).

    5.1.2

    Ziel des Abkommens sind eine Erleichterung des Marktzugangs, die Gewährleistung eines kohärenten Regelwerks und somit die Ausdehnung des Handelsvolumens und der Investitionen. Das Abkommen sollte das nachhaltige Wachstum und die Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze beschleunigen, den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten bieten und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Produktivität der beiden Volkswirtschaften erhöhen.

    5.1.3

    Priorität hat für die EU die Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse. In ihrer Folgenabschätzung  (26) weist die Kommission darauf hin, dass diese Hemmnisse oftmals kulturellen Ursprungs sind und protektionistische Auswirkungen haben. Der EWSA stellt fest, dass Fortschritte dabei nur mühsam erreicht werden, wenn diese Hemmnisse auf Normen beruhen, die sich laufend verändern, auch wenn sie auf höchster Ebene festgelegt werden. Manchmal schützen diese gesamte Branchen, wie etwa die japanische Eisenbahn.

    5.2   Warenhandel

    5.2.1

    Die Beseitigung der Zollschranken muss sämtliche Erzeugnisse betreffen, ohne Ausnahme auch Agrarerzeugnisse, verarbeitete Agrarerzeugnisse, Fahrzeuge, die als „sensible“ Waren eingestuft wurden, sowie chemische und pharmazeutische Produkte, wobei entsprechende Übergangsfristen vorzusehen sind.

    5.2.2

    Der Handel würde von der gegenseitigen Anerkennung zertifizierter Produkte mit vergleichbaren bzw. gleichwertigen Produktnormen sowie von der Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und — wo möglich — der Systeme profitieren. Nichtsdestoweniger wird es entscheidend darauf ankommen, dass eine solche Zusammenarbeit zur Etablierung neuer globaler Standards und nicht zu einer Aufweichung von Standards führt.

    5.2.3

    Nichttarifäre Hemmnisse, die die EU-Ausfuhren bremsen, werden als versteckte protektionistische Maßnahmen eingesetzt. Sie müssen abgebaut bzw. abgeschafft werden, insbesondere da, wo sie bereits im Zuge der Verhandlungen ausgemacht werden, und die Standards müssen an die internationalen Standards angeglichen werden.

    5.3   KMU

    5.3.1

    Sowohl in Japan als auch in Europa sind 99 Prozent der Unternehmen KMU, die 70 bis 80 Prozent der Arbeitsplätze schaffen — daher fordert der EWSA die Kommission dazu auf, diesen Unternehmen besonderes Augenmerk zu widmen.

    5.3.2

    Da KMU aufgrund ihrer Größe nur über beschränkte Ressourcen verfügen — und diese Beschränkung auch für den Umgang mit Rechtsvorschriften und Handelsbestimmungen gilt — ist zu erwarten, dass sie von einem FHA/WPA EU-Japan profitieren werden, und zwar insbesondere von der Vereinfachung der Vorschriften und der Senkung der Verwaltungskosten. Sie brauchen jedoch Unterstützung bei der Überwindung der Hürden, die im Zusammenhang mit jedwedem internationalen Engagement auftreten: Sprachbarrieren, unterschiedliche Geschäftskultur, hohe Transportkosten, Mangel an entsprechend qualifiziertem Personal, Informationen über die Auslandsmärkte und fehlende Finanzressourcen.

    5.3.3

    Um die Vorteile aus dem FHA/WPA EU-Japan bestmöglich nutzen zu können, wird es entscheidend darauf ankommen, dass beide Parteien sich um eine bessere Information der KMU über die Unterstützungsleistungen (27) und bestehenden Förderprogramme bemühen, die vom Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan (28) und vom japanischen Außenhandelsamt (29) angeboten werden, und zwar insbesondere über die neuen Geschäftschancen, die dieses Abkommen eröffnen sollte. Für europäische KMU könnten etwa folgende japanische Branchen von Interesse sein: IKT, Gesundheitsdienste (30), Dienstleistungen, erneuerbare Energie, Bio-Lebensmittel (31) sowie Delikatessen.

    5.4   Die Agrar- und Ernährungsindustrie

    5.4.1

    Die Marktliberalisierung würde den Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie beider Partner neue Möglichkeiten eröffnen (200-prozentige Steigerung); allerdings ist die Landwirtschaft eines der umstrittensten Kapitel dieser Verhandlungen. Die japanische Landwirtschaft kann die Versorgung des Landes nur zu 40 Prozent gewährleisten und zeigt sich besonders besorgt. Die Landwirte fordern, dass fünf Produktgruppen in jeglichen Verhandlungen mit anderen Staaten von den Zollbeschränkungen ausgenommen werden: Reis, Rind- und Schweinefleisch, Milch und Milchprodukte, Weizen und Gerste sowie Zucker und Süßstoffe. Nach Ansicht der EU würde die Möglichkeit, größere Mengen verarbeiteter Lebensmittel zu exportieren, eine große Chance bieten, vor allem, wenn Japan die meisten seiner nichttarifären Hemmnisse abbauen würde.

    5.4.2

    Nach Auffassung des EWSA sollte die Frage der Rechte des geistigen Eigentums (RGE) (32) im Hinblick auf einen angemessenen Schutz europäischer Innovationen im Freihandelsabkommen behandelt werden. Die Frage der geschützten geografischen Angaben (GGA) ist ein Knackpunkt in den Gesprächen. Der geistige Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse kann ein verschleiertes Einfuhrhemmnis darstellen. Im Rahmen der WTO hatten die EU und Japan bereits eine andere Haltung eingenommen: Die EU wollte den Bereich der GGA hin zu einem obligatorischen, hohen Schutzniveau ausweiten (TRIPS-Übereinkommen — Vorschlag der EU von 1998); Japan schlug zusammen mit den Vereinigten Staaten (1999) vor, dass die Mitglieder der WTO ihre geografischen Angaben mitteilen, um eine — nicht verbindliche — Datenbank als Informationsquelle für die anderen Mitglieder aufzubauen. Nach Ansicht des EWSA muss diese große Herausforderung in den Verhandlungen umsichtig behandelt werden.

    5.5   Dienstleistungen

    5.5.1

    In Japan spielen Genossenschaften, die Versicherungen auf Gegenseitigkeit und Bankdienstleistungen anbieten, sowohl für die Landwirte als auch die Verbraucher eine wichtige Rolle. Diese empfinden die Liberalisierung im Dienstleistungssektor als Bedrohung, während sie von vielen anderen als große Chance gesehen wird, nicht zuletzt für die sogenannte Seniorenwirtschaft. Dienstleistungen bieten eine entscheidende Chance für eine erhebliche Steigerung des Handelsvolumens.

    5.5.2

    In Brutto-Zahlen ausgedrückt hat die EU-27 2012 Dienstleistungen im Wert von 24,2 Milliarden Euro nach Japan exportiert, während sich die aus Japan importierten Dienstleistungen auf 15,6 Milliarden Euro beliefen, woraus sich ein Handelsbilanzüberschuss von 8,6 Milliarden Euro der EU-27 ergibt (dabei darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, dass Japan vier Mal weniger Einwohner hat als die EU). Fast alle konsultierten Verbände, die sich zur Liberalisierung von Dienstleistungen geäußert haben, sprachen sich gegen die „Negativliste“ aus, der zufolge alle Dienstleistungen, die nicht explizit im Abkommen angeführt werden, für den Freihandel freigegeben werden können. Während Landwirte und Verbraucher die „Negativliste“ ablehnen, wird sie von der Wirtschaft sehr befürwortet. Für die Behörden würde eine solche Negativliste eine Einschränkung ihres Handlungsspielraums bedeuten. Für künftige Dienstleistungen würde automatisch der Freihandel gelten. Der EWSA spricht sich für das uneingeschränkte Recht von Staaten aus, im öffentlichen Interesse Vorschriften zu erlassen.

    5.6   Öffentliches Auftragswesen

    5.6.1

    Für die europäischen Unternehmen ist es wesentlich, durch die Beseitigung normativer Hemmnisse, die Einrichtung für alle Akteure gleicher und transparenter Verfahren und Informationen, durch die Abschaffung der erheblichen Beschränkungen auf dem Schienenverkehrsmarkt sowie die Schaffung eines Online-Informationssystems Zugang zum öffentlichen Auftragswesen Japans zu gewinnen. Über den erklärten politischen Willen hinaus bedarf es für die konkreten Verhandlungen einer Stabilität der Rechtsvorschriften.

    5.6.2

    Der Wechselseitigkeit beim fairen Wettbewerb wird entscheidende Bedeutung zukommen. Nach Auffassung des EWSA müssen die Arten von Genehmigungen, die sowohl von japanischer als auch von europäischer Seite für staatliche Beihilfen und Subventionen anzuwenden sind, in dem Abkommen klar festgelegt werden.

    5.6.3

    Der EU, den Mitgliedstaaten und Japan muss weiterhin die Möglichkeit offen stehen, im Rahmen demokratischer Prozesse festgelegte Ziele von allgemeinem Interesse in Bereichen wie Soziales, Umweltschutz und öffentliche Gesundheit zu fördern. Die EU hat vertraglich festgelegte Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen.

    5.7   Investitionen  (33)

    5.7.1

    2012 beliefen sich die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) der EU-27 in Japan auf 434 Millionen Euro, jene Japans in der EU-27 auf 3  374 Millionen Euro (34). Da eines der Grundprinzipien von FHA/WPA in Gegenseitigkeit besteht, ruft der EWSA die Kommission dazu auf, aufmerksam zu beobachten, ob es aufgrund des Abkommens zu Arbeitsplatzverlusten kommt, und gegebenenfalls Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung einzusetzen, um diese Verluste auszugleichen. Der EWSA ist ferner der Ansicht, dass sich die Notwendigkeit ergeben könnte, für die Verluste der Unternehmen in puncto Humanressourcen und Technologien, für die es früher Zuschüsse der öffentlichen Hand gab, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.

    5.7.2

    Die EU und Japan sollten ihre jeweiligen Bestimmungen über Einschränkungen bezüglich des Eigentums, der Genehmigungen und Kontrollen und der Erleichterung von Investitionen überprüfen.

    5.7.3

    Der EWSA weist darauf hin, dass es sowohl in Japan als auch in der EU gesetzlich, aber auch gerichtlich möglich ist, Streitigkeiten im Rahmen ordentlicher Verfahren auf faire Weise beizulegen; die EU-Mitgliedstaaten und Japan bieten den Investoren eine breite Palette institutioneller und rechtlicher Garantien. Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ist ein sehr heikles Problem, und die betreffenden Akteure vertreten unterschiedliche Ansichten. Der EWSA begrüßt daher die von der Kommission im Zusammenhang mit den transpazifischen Handelsverhandlungen lancierte Konsultation der Öffentlichkeit und fände es begrüßenswert, wenn diese auch auf Japan und die japanischen Interessenträger ausgeweitet würden.

    5.7.4

    Der EWSA schlägt vor, eine breite Debatte über Streitbeilegung zu führen, sobald die Verfahren festgelegt sind und die Ergebnisse von der Kommission evaluiert wurden. Der EWSA erarbeitet zu diesem Thema bereits eine gesonderte Stellungnahme.

    5.7.4.1

    Auf jeden Fall dürfen Bestimmungen zur Beilegung von Streitigkeiten über Investitionen die EU-Mitgliedstaaten nicht in ihrer Fähigkeit beschneiden, Regeln im öffentlichen Interesse aufzustellen und Ziele öffentlicher Politik zu verfolgen. Die Begriffe „Investition“ sowie „faire und ausgewogene Behandlung“ müssen klar definiert werden, was im Rahmen der Verhandlungen erfolgen sollte.

    Brüssel, den 15. Oktober 2014

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  EWSA-Stellungnahme REX/390 (EESC-2013-05469) vom 4.6.2014, Berichterstatter: Jacek Krawczyk, Mitberichterstatter: Sandy Boyle.

    (2)  Mit finanzieller Unterstützung der EU wurden in Japan vier EU-Institute (Universitätskonsortien) gegründet; in Japan gelten Hochschullehrer als Interessenträger der Zivilgesellschaft (http://www.eeas.europa.eu/eu-centres/eu-centres_en.pdf).

    (3)  Das SPA umfasst eine Zusammenarbeit auf der politischen, globalen und branchenspezifischen Ebene (z. B. in den Bereichen Forschung, Innovation, Weltraum, Bildung, Kultur, Energie, Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenmanagement usw.).

    (4)  Europäische Kommission, Impact Assessment Report on EU-Japan trade relations, Ziffer 5.1.3 vom Juli 2013.

    (5)  ABl. C 97/34 vom 28.4.2007, S. 34.

    (6)  Die als „Abenomics“ bezeichneten „drei Pfeile“ des japanischen Premierministers Shinzō Abe umfassen Maßnahmen in drei Schlüsselbereichen: Währungspolitik, fiskalpolitische Stimuli sowie Strukturreformen, wodurch ein langfristiges, nachhaltiges Wachstum der japanischen Wirtschaft gewährleistet und private Investitionen gefördert werden sollen.

    (7)  Folgende Abkommen wurden unterzeichnet: Abkommen über die gegenseitige Anerkennung EU-Japan; Abkommen über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen; Wissenschafts- und Technologieabkommen; Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe.

    (8)  COM(2006) 567 final, http://europa.eu/legislation_summaries/external_trade/r11022_de.htm

    (9)  ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 82-89.

    (10)  Siehe Freihandelsabkommen EU-Korea, Kapitel 13 (ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 62-65).

    (11)  Siehe insbesondere das Freihandelsabkommen EU-Korea, Artikel 13.4.3 (ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 62-65).

    (12)  Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen; Nr. 29 und Nr. 105 zur Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit; Nr. 138 und Nr. 182 zur Abschaffung der Kinderarbeit sowie Nr. 100 und Nr. 111 zur Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

    (13)  Mitteilung der Kommission COM(2010) 343 final.

    (14)  Ebenda, Ziffern 5.2.2, 5.3 und 5.6.2.

    (15)  Europäische Kommission, Impact Assessment Report on EU-Japan trade relations, 2012, S. 49.

    (16)  Etwa aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.

    (17)  Artikel 11 und Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe f des AEUV.

    (18)  „Abenomics“: drei „Pfeile“ zur Ankurbelung der Wirtschaft, siehe http://www.eu.emb-japan.go.jp, http://de.wikipedia.org/wiki/Abenomics, sowie den Artikel von Wolff und Yoshii, Japan and the EU in the global economy, April 2014, abrufbar unter http://bit.ly/1mLgY2r

    (19)  http://sustainability.go.jp/forum/english/index.html

    (20)  Siehe Die soziale Dimension der Globalisierung, COM(2004) 383 final, vom 18. Mai 2004.

    (21)  Siehe Ziffern 2.3 und 3.5 der Kommissionsmitteilung zur menschenwürdigen Arbeit, COM(2006) 249 final, vom Mai 2006.

    (22)  Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes vom 16./17. Dezember 2004, Ziffer 53, sowie vom 16./17. Juni 2005, Ziffer 31.

    (23)  Europäische Kommission, Transparency in EU Trade negotiations, 2012 sowie http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/june/tradoc_149616.pdf

    (24)  Im Rahmen der Anhörung, die am 15. Januar 2014 im EWSA stattfand, sowie im Zuge der Informationsreise nach Japan Ende Januar 2014 wurden insgesamt ca. 40 Verbände, Sozialpartner und weitere Interessenträger konsultiert und deren Standpunkte, Erwartungen und Bedenken bezüglich des künftigen Freihandelsabkommens EU-Japan eingeholt.

    (25)  Siehe Ziffer 2 Buchstabe k der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. Oktober 2012, das der Kommission übertragene Mandat zur Aushandlung eines Freihandelsabkommen mit Japan, Tagung des Rates Auswärtige Angelegenheiten und Handel der EU vom 29. November 2012 sowie die Ratstagung vom 29. Juni 2014.

    (26)  Europäische Kommission, 2012, Impact Assessment Report on EU-Japan trade relations, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/july/tradoc_149809.pdf

    (27)  http://www.eu-japan.eu/smes-support; http://www.jetro.go.jp/en/database

    (28)  http://www.eu-japan.eu/smes-support

    (29)  https://www.jetro.go.jp/en/database/

    (30)  2050 wird der Bevölkerungsanteil der Über-65-Jährigen in Japan voraussichtlich über 38 Prozent liegen.

    (31)  Biolebensmittel machen nur 0,4 Prozent aller in Japan verkauften Lebensmittel aus (Daten des Europäischen Unternehmensrats in Japan).

    (32)  ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 28.

    (33)  Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt die Europäische Kommission über Zuständigkeiten im Bereich Investitionen. Sie hat hierzu eine Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik betitelte Mitteilung vorgelegt, zu der der EWSA eine gesonderte Stellungnahme (ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 150-154) erarbeitet hat.

    (34)  Quelle: Eurostat 170/2013, 18. November 2013.


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