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Document 52012IE1587

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Auswirkungen der neuen Finanzvorschriften auf den Bankensektor in Europa“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 299 vom 4.10.2012, p. 6–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/6


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Auswirkungen der neuen Finanzvorschriften auf den Bankensektor in Europa“ (Initiativstellungnahme)

2012/C 299/02

Berichterstatterin: Anna NIETYKSZA

Ko-Berichterstatter: Pierre GENDRE

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 14. Juli 2011 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

"Die Auswirkungen der neuen Finanzvorschriften auf den Bankensektor in Europa".

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 11. Juni 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 482. Plenartagung am 11./12. Juli 2012 (Sitzung vom 12. Juli) mit 135 gegen 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Hauptaufgabe des Bankensektors, der durchschnittlich 5 % des BIP der EU ausmacht, sind die Finanzierung der Realwirtschaft, vor allem innovativer Unternehmen, sowie des Wachstums der kleinen und mittleren Unternehmen, die der Motor der europäischen Wirtschaft sind, und die Sicherung der Sparguthaben.

1.2

Der EWSA begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zur Stärkung des Bankensektors und zur Verhinderung erneuter Finanzkrisen durch Senkung der Risiken und Eindämmung ihrer Auswirkungen.

1.3

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Lehren aus der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise gezogen werden müssen und dass ein neues Konzept für eine wirksamere Überwachung durch die nationalen, europäischen und internationalen Behörden und durch eine stärkere Einbeziehung der Finanzinstitute in die Verantwortung gefunden werden muss.

1.4

Der EWSA unterstützt die Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur der Banken und ihrer Fähigkeit zur Finanzierung der Wirtschaft und warnt das Management der Banken davor, nur auf kurzfristigen Profit und Spekulationen zu setzen, die die Märkte destabilisieren.

Die Verantwortlichkeit der Bankenvorstände sowie der nationalen, europäischen und bankeninternen Kontrollinstanzen muss auf der Grundlage transparenter Regeln präzise und besser festgelegt werden, um ethisches Verhalten zu fördern.

1.5

Der EWSA weist auf die Probleme hin, die mit der massiven Ergreifung ordnungspolitischer Maßnahmen einhergehen und mit denen die 8 000 europäischen Banken konfrontiert sind, wenn sie unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen in Europa angesichts der Schuldenkrise, deren Ausmaß und Folgen noch nicht unter Kontrolle sind, weiterhin die Wirtschaft finanzieren sollen.

1.6

Die europäischen Banken sind einer verstärken Konkurrenz durch Banken aus Drittstaaten ausgesetzt, die in ihren Herkunftsländern nicht denselben rechtlichen und ordnungspolitischen Vorgaben unterliegen wie die europäischen Banken.

1.7

Die Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur umfassen die Aufstockung und die bessere Qualität der Eigenmittel, eine bessere Deckung der Risiken, die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio) und ein neues Konzept für die Liquidität. Diese Maßnahmen können sich auf die Bilanzen der Banken auswirken und zu einem spürbaren Rückgang ihres Ertrags führen.

1.8

Um an Solidität zu gewinnen, werden die Banken deshalb bestrebt sein, ihre Größe zu verringern, sich den rentabelsten Aktivitäten zuzuwenden und das Angebot an Finanzdienstleistungen einzuschränken, um ihre Risiken besser zu steuern.

Einige treten dafür ein, dass die Banken wieder zu ihrem ursprünglichen Geschäft zurückkehren sollten: Einlagen der Kunden entgegenzunehmen, diese zu schützen und die Realwirtschaft zu finanzieren.

1.9

Der EWSA hält es für wünschenswert, schrittweise zu einer Trennung zwischen Geschäftsbanken einerseits und Finanzierungs- und Investmentbanken andererseits zurückzukehren. Die gegenwärtige weltweite Krise zeigt, dass ein auf unbegrenzter Liberalisierung beruhendes globalisiertes Finanzsystem aus dem Ruder laufen kann, wenn die Märkte diese Freiheit missbrauchen:

Die übermäßige Größe der multinationalen Finanzkonzerne macht ihre Steuerung, die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden sowie die Bewertung durch die Ratingagenturen sehr schwierig und bisweilen wenig glaubwürdig.

Die Finanzinstrumente sind unkontrollierbar geworden. Zwar ist grundsätzlich nichts gegen Innovationen im Finanzbereich einzuwenden, doch ist es nicht hinnehmbar, dass ein Finanzprodukt auf recht intransparente Weise frei auf dem internationalen Markt gehandelt werden kann, ohne dass jemand die Art des Risikos oder den letztlich Haftenden kennt.

1.10

Die neuen Anforderungen in Bezug auf die Eigenmittel, vor allem die Erhöhung der Kernkapitalquote auf 9 %, die 60 systemrelevante Banken bis zum 30. Juni 2012 und alle anderen zwischen 2015 und 2018 erfüllen müssen, könnten schlimme Auswirkungen für die lokalen und genossenschaftlichen Banken haben, die gegenüber KMU und Kleinstunternehmern entgegenkommender sind. Bei den Eigenkapitalanforderungen darf es jedoch keine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Banken geben.

1.11

Wenn die Banken Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung haben, wird es für KMU noch schwerer, an die notwendigen Finanzmittel zu kommen. Es muss vermieden werden, dass es zu einer Kreditklemme und zur Erhöhung der Bankgebühren kommt. Der Ausschuss fordert die Kommission, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Kapitalpuffer der kleineren Banken an die Geschäftsmodelle dieser Banken angepasst werden.

1.12

Die Aufsichtsvorschriften bewirken bereits einen Rückgang der Kredite und deren Verteuerung für die kleinen Unternehmen, vor allem Neugründungen, innovative Unternehmen und als besonders riskant geltende Unternehmen. Die EU kann die Ziele der Strategie Europa 2020, der Digitalen Agenda, eines in der Cloud aktiven Europas, des Energiefahrplans 2050 und des "Small Business Act" nicht erreichen, wenn die für die kleinen und mittleren Unternehmen bestimmten Finanzmittel infolge der Umsetzung der neuen Aufsichtsvorschriften zurückgehen.

Der EWSA fordert die Kommission auf, die Entwicklungen im Kreditbereich und bei den Bankgebühren für Unternehmen und Privatpersonen äußerst aufmerksam zu verfolgen.

1.13

Die Maßnahmen zur wirksameren Überwachung der Märkte durch die nationalen, europäischen und internationalen Behörden werden tiefgreifende Folgen für die Organisation der Banken und die internen Kontrollen haben. Daraus ergeben sich eine größere Verantwortung des Bankenmanagements sowie die Verpflichtung, die Eigenkapitalrentabilität aufmerksamer zu prüfen und die Risiken besser zu beherrschen. Die Banken müssen für ihre Produkte und Bestände Absatzprognosen und Entwicklungsstrategien unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität erarbeiten und dabei die Fähigkeit zur Aufnahme von Eigenkapital bewerten. Dies wird Umstrukturierungen nach sich ziehen, die eine Zunahme der Bedeutung und eine personelle Aufstockung der Bereiche Informationstechnologie, Controlling und Risikomanagement zu Lasten anderer, traditionellerer Bereiche mit sich bringen.

1.14

In den Banken der EU arbeiten über 3 Millionen Beschäftigte, die große Mehrheit von ihnen im Privatkundengeschäft. Seit Beginn des Jahres 2011 wurden mehr als 150 000 Arbeitsplätze abgebaut und zahlreiche Filialen geschlossen. Verschiedenen Prognosen zufolge werden 2012 weitere 100 000 Stellen abgebaut. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Verbesserung des sozialen Dialogs in der Branche in den Vordergrund zu stellen und die Abstimmung mit den Sozialpartnern zu Initiativen, die sich auf die Entwicklung der Branche auswirken, zu fördern.

1.15

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen sind nach Auffassung des EWSA die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, deren Kreditmärkte bei weitem noch nicht ihr volles Potenzial entfaltet haben und in denen die meisten Banken den großen europäischen oder internationalen Bankengruppen gehören. Um ihre Bilanz zu verbessern und den neuen Verpflichtungen nachzukommen, könnten diese Gruppen versucht sein, Mittel aus ihren dortigen Tochterunternehmen abzuziehen und ihre Investitionen zu begrenzen, was die Möglichkeiten der Finanzierung der Wirtschaft dieser Länder erheblich einschränken würde. Der EWSA verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Wiener Initiative eingegangene Verpflichtung, keine Mittel abzuziehen. Bestimmte einzigartige Modelle wie die Genossenschaftsbanken in Deutschland oder Polen müssen geschützt werden. Dazu gehören über 300 Banken allein in Polen. Die tiefgreifenden Reformen, die die neuen Regeln erfordern, wären nicht ohne einen Übergangszeitraum umzusetzen.

1.16

Zur Flankierung der Harmonisierungsmaßnahmen ist eine Stärkung der Befugnisse der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erforderlich. Der EWSA verweist darauf, dass der freie Kapitalverkehr auf europäischer Ebene gewährleistet ist, während die Sicherheit der Einlagen und die Solvabilität der Banken in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen. Die Kreditmärkte unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. In den Ländern, in denen der Kreditmarkt nur unzureichend entwickelt ist, kann ein zu rasches Aufholen des Verschuldungsniveaus zur Entstehung von Spekulationsblasen führen. Wenn die Aufsichtsregeln europaweit einheitlich umgesetzt werden, können die nationalen Behörden nicht rechtzeitig reagieren. Die von einigen europäischen Politikern vorgeschlagene Schaffung einer europäischen Bankenunion, um die Beaufsichtigung systemrelevanter Banken und die Einlagensicherung im Insolvenzfall auf dieser Ebene anzusiedeln, ist jedoch erwägenswert.

1.17

Es besteht die Gefahr, dass die europäischen Banken im Vergleich zu ihren internationalen Konkurrenten an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Banken, die zusätzliches Eigenkapital aufnehmen wollen, können zumeist auf Kapital aus Staatsfonds und Banken in Asien und dem Nahen Osten zurückgreifen. Es besteht die reale Gefahr, dass die Eigentümerstruktur des europäischen Bankensystems der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten entgleitet. Der EWSA fordert die zuständigen europäischen Stellen deshalb auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass weltweit überall dieselben Aufsichtsregeln gelten, um zu einer echten internationalen Regulierung der Finanzmärkte zu gelangen.

1.18

Die neuen Informationstechnologien, d.h. e-Banking, Homebanking, gesicherte Online-Transaktionen (elektronische Signatur) oder Cloud Computing, sorgen derzeit für einen tiefgreifenden Wandel bei den traditionellen Dienstleistungen der Banken. Die Banken werden vor der schwierigen Aufgabe stehen, die Realwirtschaft zu finanzieren und zugleich mit höheren Finanzierungskosten infolge der Einführung neuer Technologien bei geringerer Rentabilität zurechtzukommen. Der EWSA ist der Auffassung, dass alle Beteiligten der Bankenbranche in diesem tiefgreifenden Wandel begleitet und unterstützt werden müssen.

2.   Einleitung

2.1

Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft haben die Regierungen und die Finanzbehörden veranlasst, nach den tieferen Ursachen des Zusammenbruchs eines Finanzsystems zu suchen, das man für fest verankert, gut geregelt und effizient kontrolliert hielt.

2.2

Die ersten Maßnahmen finanzieller und geldpolitischer Art (beträchtliche Senkung des Leitzinses, Liquidität, staatliche Beihilfen) waren Sofortmaßnahmen. Mit den längerfristigen Maßnahmen sollten die Struktur der Märkte gestärkt und künftige systemische Krisen verhindert werden: Deshalb handelte es sich um Maßnahmen im Bereich der Regulierung, der Aufsicht und der Finanzpolitik. Supranationale Organisationen wie der IWF, die G-20, die BIZ und die Kommission haben sich offen für eine Zusammenarbeit gezeigt, vertreten jedoch in einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen.

2.3

Seit der Krise 2008 hat die EU über 50 legislative Initiativen ergriffen. 99 % der Reformen waren Ende 2011 unter Dach und Fach und sollen 2013 in Kraft treten, mit Ausnahme der Regelung für die Kernkapitalquote (Tier 1, T1), die ab dem 30. Juni 2012 für 60 systemrelevante Banken gilt. Für die anderen Banken soll diese Vorschrift zwischen 2015 und 2018 in Kraft treten.

2.4

Nach dem Basel-III-Regelwerk, das im November 2010 veröffentlicht wurde, müssen die Banken mehr und hochwertigere Eigenmittel halten, um künftige Krisen bewältigen zu können, insbesondere:

müssen sie 4,5 % Stammaktien und Eigenkapital der Klasse I in Höhe von 6 % der risikogewichteten Aktiva halten,

ist ein obligatorischer Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % vorgesehen,

ist ein fakultativer antizyklischer Kapitalpuffer zu halten, der es den nationalen Regulierungsbehörden erlaubt, in Phasen des Kreditwachstums zusätzliches Eigenkapital von bis zu 2,5 % zu verlangen.

Durch Basel III werden eine Verschuldungsgrenze von 3 % des Kernkapitals als Mindestgröße und zwei obligatorische Liquiditätsquoten eingeführt: eine Mindestliquiditätsquote, die eine Bank dazu verpflichtet, ausreichend erstklassige liquide Aktiva zu halten, um alle Nettoabflüsse über einen 30-tägigen Zeithorizont auszugleichen, sowie eine strukturelle Liquiditätsquote, wonach ein verfügbarer Betrag an stabiler Finanzierung vorzusehen ist, der den Liquiditätsbedarfs über einen Zeitraum von einem Jahr überschreitet.

2.4.1

Die Europäische Kommission hat im Juli 2011 Vorschläge zur Umsetzung von Basel III in eine Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) vorgelegt, um den europäischen Bankensektor zu stärken und dabei die Banken zur weiteren Finanzierung des Wirtschaftswachstums zu ermutigen. Allerdings hat die Kommission noch keine konkrete Initiative ergriffen, um die Kreditvergabe zu fördern.

2.5

Den Banken sollen Anreize gegeben werden, mehr Eigenmittel zu halten, um Krisen zu überstehen, und es soll ein neues Instrument vorgelegt werden, mit dem die Aufsichtsbehörden Banken überwachen und Maßnahmen ergreifen können, wenn sie Risiken feststellen.

2.6

Die CRD IV deckt die Bereiche ab, die Gegenstand der geltenden Eigenkapitalrichtlinie sind, muss jedoch in einer für jeden Mitgliedstaat geeigneten Form umgesetzt werden.

2.7

Trotz der Versäumnisse und Mängel der verabschiedeten Regeln sind echte Fortschritte auf dem Weg zu neuen Vorschriften zu verzeichnen, wobei jedoch grundlegende Fragen noch nicht beantwortet sind:

Werden die neuen Vorschriften sämtliche Finanzpraktiken weltweit abdecken?

Kann man sich nach erfolgter Festlegung der Marktregulierung darauf verlassen, dass wirksame Kontrollen stattfinden?

Werden die neuen Vorschriften die Situation im europäischen Bankensektor mit seinen über 8 000 Banken (Strukturen, Konsolidierung, Vertriebsmethoden, Personalbestand) sowie sein Verhalten im Hinblick auf die Finanzierung der Wirtschaft (Kredite für Unternehmen, Gebietskörperschaften und Privatpersonen) beeinflussen und verändern?

3.   Sich verschlechternde finanzielle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

3.1

Die Banken in Europa müssen derzeit tiefgreifende ordnungspolitische und konjunkturelle Veränderungen bewältigen, die Anlass zu Befürchtungen im Hinblick auf ihre Fähigkeit geben, in einer durch die Schuldenkrise negativ beeinflussten Konjunktur, unter der der Euroraum in besonderem Maße leidet, die Wirtschaft zu finanzieren.

3.2

Infolge der Umsetzung der Bestimmungen des Baseler Ausschusses (Basel III) sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital aufzustocken, die sehr hohen Kennzahlen für die langfristige Liquidität (NSFR) einzuhalten und die aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu erfüllen.

3.3

Die Stresstests, denen sie in zwei Phasen unterzogen wurden, haben die Zweifel in Bezug auf die Auswirkungen eines Zahlungsausfalls eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Eurowährungsraums nicht ausräumen können.

3.4

Außerdem hat sich in der internationalen Finanzwelt ein Klima des Misstrauens breitgemacht, das zu Liquiditätsproblemen auf dem Interbankenmarkt geführt und die Banken veranlasst hat, sich den sichersten Anlagen zuzuwenden.

3.5

In diesem Zusammenhang hat die EZB zweimal eingegriffen und dem Bankensektor weltweit Kredite in Höhe von 1 000 Mrd. EUR zu einem Zinssatz von einem Prozent und einer Laufzeit von drei Jahren bereitgestellt. Diese Maßnahme war unabdingbar, um das Vertrauen auf dem Interbankenmarkt wiederherzustellen und den Umfang der Kreditvergabe an die Wirtschaft beizubehalten. Allerdings wurde ein beträchtlicher Teil dieser Mittel wieder bei der EZB angelegt, und ein anderer Teil wurde verwendet, um öffentliche Schuldtitel aufzukaufen. Der EWSA ist der Auffassung, dass die EZB ein Instrument schaffen muss, um Aufschluss über die Verwendung dieser Mittel zu erhalten.

3.6

Die notwendige Rekapitalisierung der Banken, für die von der EBA über 100 Mrd. EUR veranschlagt werden, wird immer dringender.

3.7

Die Vergabe von Krediten an Unternehmen, vor allem KMU, an die Gebietskörperschaften sowie an Einzelpersonen wird immer strenger gehandhabt. Im Übrigen werden die damit zusammenhängenden Risiken von den Banken äußerst gründlich geprüft, was zu steigenden Gebühren für diese Form der Finanzierung führt. Gleichzeitig erweist sich die Alternative einer Finanzierung von Unternehmen über die Finanzmärkte als immer schwieriger. Diese Situation, in Verbindung mit der Sparpolitik, nährt Prognosen, dass in der gesamten Europäischen Union im Jahr 2012 mit einigen wenigen Ausnahmen ein geringes Wachstum oder gar ein Nullwachstum zu erwarten ist.

4.   Kontrollen und Regulierung des Bankensektors

4.1

In diesem Zusammenhang muss an die Subprime-Krise in den USA erinnert werden: Die Warnsignale vor ihrem Ausbruch hätten die Aufsichtsbehörden aufmerksam machen müssen. Niemand zweifelte an der Rentabilität einer Investition, die sowohl den Banken als auch ihren Kunden Profite brachte. Der staatliche Einlagensicherungsfonds der US-Banken FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation) hatte zwar vor diesen Produkten gewarnt, doch ergriff die US-Notenbank zwischen 2002 und 2006 keinerlei Maßnahmen.

4.2

Die Insolvenz von Lehman Brothers hätte verhindert werden können, wenn die Aufsichtsbehörden rechtzeitig die erheblichen Liquiditätsprobleme der Bank zur Kenntnis genommen hätten. Auch wurde nicht erkannt, welche Gefahr ein Hypothekendarlehen darstellt, das 100 % des Werts der Sicherheit ausmacht und von Finanzmaklern in "Paketen" weiterverkauft wird. Um künftigen Krisen vorzubeugen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit leitende Angestellte von Finanzinstituten bei fehlender angemessener Überwachung persönlich haften.

4.3

Zwar wurde die Krise durch zu komplexe, sogenannte toxische Produkte ausgelöst, doch hätten die Aufsichtsbehörden die Schaffung und auch das Inverkehrbringen dieser Produkte auf der Grundlage der geltenden Regeln nachweislich verbieten können.

Die neuen Regeln werden künftige Krisen nicht mit absoluter Sicherheit verhindern können, wenn die Aufsichtsbehörden nicht über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen, und wenn die internen Kontrollen unzureichend bleiben.

4.4

Angesichts der Liberalisierung der Finanzmärkte müssen die Regierungen ihre Zusagen im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit einhalten, damit es nicht dazu kommt, dass in verschiedenen Gebieten verschiedene Regeln gelten.

4.5

Eine neue Regelung sollte auf folgenden Prinzipien beruhen:

a)

Der Zugang zum Bankengewerbe kann geöffnet werden, doch müssen die betreffenden Personen und die Herkunft des Kapitals weitaus strenger und wirksamer als bisher kontrolliert werden.

b)

Personen, die beruflich Finanztransaktionen durchführen, müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen sowie Vorschriften und Kontrollen unterliegen. Auf keinen Fall darf es Parabanken und Schattenbanken geben.

c)

Neue Finanzprodukte sind von den nationalen und europäischen Bankbehörden zu genehmigen und zu kontrollieren.

4.6

Die Tätigkeit der Aufsichtsgremien muss regelmäßig von einer unabhängigen Stelle bewertet werden, die aus Experten besteht, die beruflich nicht mehr in der Finanzbranche tätig sind. Bei dieser Bewertung ist vor allem auf die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Geschäftsführung der Banken zu achten.

5.   Welche Veränderungen stehen dem Bankensektor in Europa bevor?

5.1

Gegenwärtig stehen die Banken unter starkem Druck, denn sie müssen ihr Unternehmensmodell infolge der neuen Vorschriften neu definieren. Die Regeln haben unter den schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen folgende Auswirkungen auf den Bankensektor:

Stärkung der Kapitalstruktur aller Finanzinstitute, deren Mehrzahl bereits jetzt die Kernkapitalquote einhält. Die Banken werden bestrebt sein, den Umfang ihrer Bilanzen zu reduzieren, um solider zu werden. (Fußnote: Untersuchung von KPMG, Dezember 2011, "Evolving Banking Regulations, A long journey ahead – the outlook for 2012").

Basel III und die Verpflichtung zur Einhaltung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) (Zeithorizont über einen Monat) und der Mindestliquiditätsquote (LCR) (Zeithorizont unter einem Monat) führen dazu, dass mehr Eigenmittel benötigt werden und dass die Liquiditätsüberschüsse gehalten werden müssen, die mitunter das Vierfache des Mindestliquiditätsbedarfs der Banken betragen. Diese Maßnahmen werden sich negativ auf die finanziellen Ergebnisse auswirken und zur Reduzierung der Bilanzen der Banken führen.

Probleme bei der Entwicklung der Kreditvergabe in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums auf Grund des antizyklischen Eigenkapitalpolsters. Trotz der hohen Nachfrage nach Krediten müssen die Banken den höheren Eigenkapitalanforderungen gerecht werden. Die Kreditportofolios müssen dieses Polster auf Verlangen der Aufsichtsbehörden aufrechterhalten. Das Liquiditätspolster, dessen Umfang von den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt wird, kann bis zu 2,5 % der Eigenkapitalanforderungen betragen.

5.2

All dies bedeutet

5.2.1

einen spürbaren Rückgang des durchschnittlichen Ertrags (der Eigenkapitalrendite) des Bankensektors um 10 % bis (im Extremfall) 30 %, was das Interesse der Investoren für die Branche dämpft und einen Rückgang der Kapitalisierung der europäischen Banken mit sich bringt;

5.2.2

einen Rückgang bei der Finanzierung von Unternehmen und Gebietskörperschaften und die Verteuerung von Krediten, vor allem für KMU, die oft als stärker risikobehaftete Unternehmen betrachtet werden, die über keine ausreichenden Sicherheiten oder Mitfinanzierungen verfügen;

5.2.3

den möglichen Rückgang der langfristigen Kreditvergabe infolge der Einführung der langfristigen Liquiditätsquote NSFR sowie der Fremdkapitalquote (Verschuldungsgrenze) ab 2018. Dies kann sich negativ auf die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen auswirken;

5.2.4

die Verpflichtung zur besseren Bewertung der Eigenkapitalrentabilität und zum besseren Risikomanagement. Die Banken sind verpflichtet, unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität Absatzprognosen und Entwicklungsstrategien für ihre Produkte und Bestände zu erarbeiten sowie die Fähigkeit zur Aufnahme von Eigenkapital zu bewerten;

5.2.5

den Banken drohen sehr hohe Kosten für Audit und Reporting zur Anwendung der neuen Regeln und Einhaltung der Auflagen der nationalen und internationalen Kontrollbehörden. Dies wirkt sich auf die Organisation der Bank aus und erfordert strukturelle Änderungen;

5.2.6

die Kreditvergabe in Bereichen mit präferenzieller Risikogewichtung wird eingeschränkt. Außerdem kann die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage ratio) langfristig Einschränkungen bei der Finanzierung der Staaten, der Gebietskörperschaften und anderer Bereiche mit präferenzieller Risikogewichtung verursachen;

5.2.7

als Folge der Verteuerung der Kredite kann es dazu kommen, dass ein Teil der Aktivitäten auf Institute verlagert wird, die nicht diesen Regeln unterliegen. Dies begünstigt Parabanken, die Darlehen an Privatpersonen oft in bar und zu sehr hohen Zinsen vergeben und deren Tätigkeit keiner ebenso strengen Kontrolle wie die der Banken unterliegt.

5.3

Die neuen Vorschriften gelten ausnahmslos für große wie für kleine Banken. Sie sind möglicherweise für manche Länder ungeeignet, beispielsweise für die neuen ost- und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten, die hohe Wachstumsraten aufweisen.

In diesen Ländern kann es dazu kommen, dass die neuen Regeln die Investitionen einschränken. Die Banken dieser Länder gehören häufig multinationalen Konzernen und die nationalen Aktionäre sind in der Minderheit. Die Muttergesellschaften können einen erheblichen Teil des Kapitals ihrer Tochtergesellschaften abziehen, um die neuen internationalen Anforderungen zu erfüllen. Die Tochtergesellschaften würden so geschwächt und könnten nur noch in begrenztem Maße zur Finanzierung der lokalen Wirtschaft beitragen. Der EWSA verweist darauf, dass der freie Kapitalverkehr auf europäischer Ebene gewährleistet ist, während die Sicherheit der Einlagen und die Solvabilität der Banken in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen.

5.4

Die Kreditmärkte unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. In den Ländern, in denen der Kreditmarkt nur unzureichend entwickelt ist, kann ein zu rasches Aufholen des Verschuldungsniveaus zur Entstehung von Spekulationsblasen führen. Wenn die Aufsichtsregeln europaweit umgesetzt werden, können die nationalen Behörden nicht schnell genug reagieren. Zur Flankierung der Harmonisierungsmaßnahmen ist deshalb eine Stärkung der Befugnisse der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erforderlich.

5.5

Es ist erforderlich, bestimmte besondere Modelle wie die Genossenschaftsbanken zu berücksichtigen, bei denen es sich um gesunde und autonome Banken handelt. Die infolge der neuen Regeln erforderliche Reform kann nicht ohne Übergangszeitraum umgesetzt werden. Die Genossenschaftsbanken sind ein wichtiges Element der lokalen Entwicklung und handeln im Interesse ihrer Gesellschafter, die zugleich Kunden (Anleger wie Kreditnehmer) sind: KMU, Landwirte, Kommunen und zahlreiche andere lokale Akteure.

5.6

Die großen Banken suchen Anlagemöglichkeiten mit geringen Risiken und höheren Gewinnen. Dazu kommen die Angst vor einer höheren Besteuerung und Verluste auf Grund bestimmter Staatsschuldpapiere.

5.7

Der Prozess der Konsolidierung wird sich wahrscheinlich beschleunigen: Sparkassen und Genossenschaftsbanken können auf autonome Finanzierungsquellen zählen, allerdings werden die Banken, die zur Refinanzierung auf den Markt zurückgreifen, gezwungen sein, sich zusammenzuschließen, was negative Auswirkungen für die KMU und die Verbraucher hat. Einige Banken wurden gekauft und nach Zerschlagung ihres lokalen oder regionalen Netzes wieder verkauft. Die Konzentration der Banken auf nationaler Ebene ist auch an den Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht spurlos vorübergegangen.

5.8

Eine geringere Rendite der Banken, unter anderem auf Grund höherer Finanzierungskosten, und die sehr strengen Grundsätze für die Steuerung der Liquidität können sich in Form höherer Bankgebühren und Zinssätze für befristete Anlagen sowie für Privatkonten von Kunden bemerkbar machen.

5.9

Im Zusammenhang mit den neuen Regelungen beschleunigen die Banken ihre interne Umstrukturierung sowie den Einsatz neuer technischer Instrumente (Online-Banking, virtuelle Schalter, Einsatz von Smartphones).

Die Kombination von neuen Technologien und Diversifizierung der kommerziellen Produkte verstärkt die Umstrukturierung der Filialnetze, wobei es immer mehr Schalter gibt, an denen keine Bargeschäfte mehr getätigt werden können. Die Zweigstellen beschränken sich zunehmend auf die Beratung und den Verkauf von Finanzprodukten. Gleichzeitig erfordern diese neuen Überweisungs- und Zahlungswege einen besseren Schutz vor Cyberangriffen, die bei Transaktionen über das Internet oder Mobiltelefone drohen.

5.10

Die Entwicklung der Vertriebswege wird schließlich zu einer Ausdünnung des Filialnetzes und zum Beschäftigungsrückgang führen. Die Umsetzung der CRD-IV-Richtlinie wird in den Banken eine Zunahme der Beschäftigung im Bereich der Informationstechnologien und des Risikomanagements zu Lasten der anderen Aktivitäten nach sich ziehen. Es muss ein hochwertiger sozialer Dialog auf allen Ebenen über Fragen der Beschäftigung und der Ausbildung eingeleitet werden, um die aktuellen Entwicklungen angemessen zu bewältigen.

6.   Künftige Entwicklungen

6.1

Das Europäische Parlament hat sich für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen, und die Kommission prüft die Umsetzung dieses Vorhabens. Es besteht jedoch keine Einigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, und die amerikanische Regierung vertritt eine ablehnende Haltung. Diese Steuer dürfte angesichts des geringen Satzes, der im Gespräch ist, weder eine untragbare Belastung für die Banken noch einen Nachteil im weltweiten Wettbewerb darstellen. In zwei früheren Stellungnahmen (1) hat der EWSA betont, dass es Ziel der Steuer ist, neue Einnahmen für den Haushalt – insbesondere zur Finanzierung der Entwicklungshilfe – zu generieren und zugleich eine Verhaltensänderung bei den Banken herbeizuführen, um bevorzugt die mittel- und langfristige Finanzierung der Wirtschaft gegenüber sehr kurzfristigen Spekulationen zu fördern.

6.2

Auf Initiative von Kommissionsmitglied Barnier wird geprüft, ob bei den Banken eine Trennung zwischen dem Privatkundengeschäft und dem Finanzierungs- und Investmentbanking möglich ist, womit das Modell der Universalbank in Frage gestellt wird. Zur Debatte steht eine gänzliche Trennung, die Abtrennung von Investitionen in Eigenkapital und das Verbot solcher Investitionen für Banken. Einige Experten sprechen sich jedoch dagegen aus und sind der Auffassung, dass die Tiefe und die Liquidität der Märkte sowie eine bessere Finanzierung der Wirtschaft durch Universalbanken gewährleistet werden.

6.3

Das Szenario für die Entwicklung der Finanzwelt und des Bankensektors hat sich in den letzten dreißig Jahren gewandelt: Die Öffnung der Märkte hat eine Globalisierung der Finanzen bewirkt, die ihrerseits zur Entwicklung und zur Zunahme der Steuerparadiese und Regulierungsoasen geführt hat. Gleichzeitig hat der stärkere internationale Wettbewerb das Entstehen neuer Formen von Finanzinstitutionen sowie neuer Produkte und Dienstleistungen begünstigt.

6.4

Die großen Bankengruppen haben die Schwächen und Grenzen eines exzessiven Wachstums erkennbar werden lassen, das eine solide Unternehmensführung nicht mehr zulässt. Sie werden bestrebt sein, ihre Größe zu verringern und solider zu werden, wobei die Gewinne weniger stark schwanken und vorhersehbarer sein werden und keine übertriebenen Boni mehr ausgeschüttet werden. Sie werden sich auf ihr Kerngeschäft beschränken, d.h. die Entgegennahme von Einlagen und die Kreditvergabe, und andere Dienstleistungen einschränken, international weniger stark expandieren und ihre Tätigkeit auf die stärker wachsenden Märkte konzentrieren, was ihre Rentabilität einschränken wird.

6.5

Infolge der neuen Vorschriften werden die Ausschüttung von Boni und die Gepflogenheiten bei den Gehältern der Führungskräfte stärker geprüft und strengeren Kontrollen unterliegen.

6.6

Eine Bankenaufsicht, die auf Finanzunternehmen jeder Art ausgedehnt wird, ermöglicht es, die Tätigkeit von Parabanken (z.B. Schattenbanken) zu kontrollieren.

6.7

Es müssen verbindliche Regeln für den Zugang zum Bankengewerbe geschaffen werden, damit Personal ausgewählt werden kann, dessen Kompetenzen Kunden und Anleger überzeugen.

6.8

Wenn die staatlichen und internationalen Beihilfen, die infolge der Finanzkrise fließen, versiegt sind, wird die Branche insgesamt zweifelsohne dem Verlauf der Konjunktur und der Entwicklung der neuen Technologien folgen, vor allem aber die Strategien umsetzen, die jedem gut geführten Unternehmen eigen sind. Die Banken werden vor der schwierigen Aufgabe stehen, als Kreditgeber für die Realwirtschaft glaubwürdig zu bleiben und gleichzeitig mit höheren Finanzierungskosten und einer geringeren Rentabilität zurechtzukommen.

Brüssel, den 12. Juli 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Stellungnahme des EWSA vom 29. März 2012 zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG" (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 55) und Stellungnahme des EWSA vom 15. Juli 2010 zum Thema "Steuer auf Finanztransaktionen" (ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 81).


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