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Document 52011BP0521

    Haushaltsverfahren 2012: gemeinsamer Entwurf Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zum gemeinsamen Text des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 (17470/2011 ADD 1, 2, 3, 4, 5 – C7-0446/2011 – 2011/2020(BUD))
    ANHANG I
    ANLAGE II

    ABl. C 165E vom 11.6.2013, p. 83–98 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 165/83


    Donnerstag, 1. Dezember 2011
    Haushaltsverfahren 2012: gemeinsamer Entwurf

    P7_TA(2011)0521

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zum gemeinsamen Text des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 (17470/2011 ADD 1, 2, 3, 4, 5 – C7-0446/2011 – 2011/2020(BUD))

    2013/C 165 E/14

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des gemeinsamen Textes, der vom Vermittlungsausschuss (17470/2011 ADD 1, 2, 3, 4, 5 – C7-0446/2011) angenommen wurde, sowie der Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission in der Anlage zu dieser Entschließung,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2011 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 in der vom Rat geänderten Fassung – alle Einzelpläne (1) und den darin enthaltenen Berichtigungsschreiben,

    in Kenntnis des von der Kommission am 20. April 2011 vorgelegten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (KOM(2011)0300),

    in Kenntnis des vom Rat am 25. Juli 2011 angenommenen Standpunkts zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union (13110/2011),

    in Kenntnis der Berichtigungsschreiben Nr. 1/2012,2/2012 und 3/2012 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, die am 17. Juni 2011, 16. September 2011 bzw. 25. Oktober 2011 von der Kommission vorgelegt wurden,

    gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

    gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4),

    gestützt auf die Artikel 75d und 75e seiner Geschäftsordnung,

    gestützt auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A7-0414/2011),

    1.

    billigt den gemeinsamen Text des Vermittlungsausschusses, der die folgenden Dokumente enthält:

    Liste von Haushaltslinien, die im Vergleich zum Haushaltsentwurf oder dem Standpunkt des Rates nicht geändert wurden;

    Übersichtsangaben für die einzelnen Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens;

    Zahlen zu den Linien sämtlicher Haushaltsposten;

    ein konsolidiertes Dokument mit den Zahlen und dem endgültigen Text für sämtliche Linien in der im Laufe der Konsolidierung geänderten Fassung;

    2.

    bestätigt die in den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Vermittlungsausschusses enthaltenen gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission in der Anlage zu dieser Entschließung;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 endgültig erlassen ist und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den weiteren betroffenen Institutionen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0461.

    (2)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

    (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (4)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


    Donnerstag, 1. Dezember 2011
    ANHANG I

    Haushaltsplan 2012 – Gemeinsame Schlussfolgerungen

    Diese Gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten drei Abschnitte:

    1.

    Haushaltsplan 2012

    2.

    Haushaltsplan 2011 – Berichtigungshaushaltsplan 6/2011

    3.

    Gemeinsame Erklärungen

    1.   Haushaltsplan 2012

    1.1.   „Geschlossene“ Linien

    Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.

    Für die anderen Haushaltsposten hat der Vermittlungsausschuss folgende Schlussfolgerungen angenommen:

    1.2.   Horizontale Fragen

    Dezentralisierte Agenturen

    Der Gesamtbeitrag der EU im Jahr 2012 (bestehend aus Verpflichtungen, die in den Haushaltsplan für 2012 eingestellt werden und verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen bei den Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen) für die dezentralisierten Agenturen wurde im Vergleich zum Haushaltsentwurf, geändert durch das Berichtigungsschreiben 3/2012, um 1 % gekürzt. Der Gesamtbeitrag der EU (Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen) entspricht in seiner Höhe dem Haushaltsvorentwurf bei FRONTEX (Titel 1 & 2), dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). (Für FRONTEX Titel 3, siehe Teilrubrik 3a unter Punkt 1.3)

    Im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Kommission führt dies bei den folgenden dezentralisierten Agenturen zu einer Gesamtkürzung des EU-Beitrags von 6,1 Millionen EUR, was in dieser Tabelle veranschaulicht wird:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name der dezentralen Agentur

    Gesamtbeitrag der EU 2012 (Haushaltsmittel und zweckgebundene Einnahmen): Verpflichtungsermächtigungen

    Haushalts-plan 2012

    Ursprungs-betrag

    Geänderter Betrag

    Kürzung im Haushalts-plan 2012

    02 03 03

    Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Chemikalien

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    02 05 02

    Agentur für das europäische GNSS (GSA)

    10,600

    10,494

    –0,106

    04 04 03

    Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

    20,590

    20,384

    –0,206

    04 04 04

    Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

    14,830

    14,682

    –0,148

    06 02 01

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

    35,214

    34,862

    –0,352

    06 02 02

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

    53,565

    53,229

    –0,336

    Davon Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung (06 02 02 03)

    20,000

    20,000

    06 02 08

    Europäische Eisenbahnagentur

    25,260

    25,007

    –0,253

    09 02 03

    Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

    8,420

    8,336

    –0,084

    09 02 04

    Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation – Büro (GEREK)

    4,336

    4,293

    –0,043

    15 02 25

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

    17,610

    17,434

    –0,176

    17 03 10

    Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

    39,188

    38,841

    –0,347

    Davon Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (17 03 10 03)

    4,488

    4,488

    32 04 10

    Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

    7,315

    7,242

    –0,073

    33 06 03

    Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

    7,820

    7,742

    –0,078

    Zwischen-summe

    Teilrubrik 1a

     

     

    –2,203

    07 03 09

    Europäische Umweltagentur (EEA)

    36,676

    36,309

    –0,367

    07 03 60

    Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Biozide

    2,756

    2,728

    –0,028

    07 03 70

    Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung

    1,470

    1,455

    –0,015

    11 08 05

    EU-Fischereiaufsichtsbehörde (EUFA)

    9,310

    9,217

    –0,093

    Zwischensumme

    Rubrik 2

     

     

    –0,502

    18 02 11

    Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

    20,000

    19,800

    –0,200

    18 05 02

    Europäisches Polizeiamt (Europol)

    84,500

    83,655

    –0,845

    18 05 05

    Europäischen Polizeiakademie (CEPOL),

    8,536

    8,451

    –0,085

    18 05 11

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD),

    15,708

    15,551

    –0,157

    33 02 03

    Agentur für Grundrechte (FRA)

    20,400

    20,196

    –0,204

    33 03 02

    Eurojust

    33,300

    32,967

    –0,333

    Zwischensumme

    Teilrubrik 3a

     

     

    –1,824

    17 03 03

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

    57,300

    56,727

    –0,573

    17 03 07

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

    77,122

    76,351

    –0,771

    Zwischensumme

    Teilrubrik 3b

     

     

    –1,344

    15 02 27

    Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

    20,247

    20,045

    –0,202

    Zwischensumme

    Rubrik 4

     

     

    –0,202

    31 01 09

    Übersetzungszentrum

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    Zwischensumme

    Rubrik 5

     

     

    p.m.

    Insgesamt

    Nettoauswirkung

     

     

    –6,076

    Beim Umfang der Mittel, die in den Haushaltsplan 2012 eingestellt werden sollen, werden die genannten Kürzungen, die in den Artikeln der einzelnen Agenturen vorgenommen wurden, entsprechend des Gewichts der beiden Haushaltsposten im Haushaltsentwurf proportional auf die Haushaltsposten verteilt (Beitrag zu den Titeln 1 & 2 sowie Beitrag zu Titel 3).

    Die Anzahl der Stellen in sämtlichen dezentralen Agenturen entspricht dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf, geändert durch das Berichtigungsschreiben 3/2012.

    Exekutivagenturen

    Der EU-Beitrag (Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen) und die Anzahl der Stellen in den Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag im Haushaltsentwurf. Ausgenommen hiervon ist die „geschlossene“ Linie für den EU-Beitrag für die EACI (Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) aus dem Programm Marco Polo.

    Pilotprojekte / Vorbereitende Maßnahmen

    Ein umfassendes Paket von 70 Pilotprojekten/vorbereitenden Maßnahmen, einschließlich zwei Projekte/Maßnahmen in Einzelplan X (EEAS) des Hauhaltsplans mit einem Umfang von 105,4 Millionen EUR an Verpflichtungsermächtigungen wurde vereinbart, einschließlich sämtlicher vom Parlament, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst vorgeschlagener Pilotprojekte/vorbereitender Maßnahmen. Wenn ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von der bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt werden soll, kann die Kommission eine Mittelübertragung zu der entsprechenden Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen. Die in der Anlage aufgeführten Änderungen der Erläuterungen des Haushaltsplans für das Pilotprojekt „Europäisches Friedensinstitut“ in Einzelplan X (EEAS) wurden vereinbart.

    Für die Zahlungsermächtigungen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wurden in Punkt 1.4 (siehe unten) besondere Regelungen getroffen.

    Dieses Paket trägt den Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt wurden, vollständig Rechnung.

    1.3.   Ausgabenkategorien des Finanzrahmens - Verpflichtungsermächtigungen  (1)

    Nach Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Linien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:

    Teilrubrik 1a

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagen wurde, wobei bei folgenden Programmen und Maßnahmen Änderungen vorgeschlagen wurden:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    HE 2012

    Haushalts-plan 2012

    Differenz

    02 02 01

    CIP – Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

    148,6

    156,1

    +7,5

    02 04 01 01

    Weltraumforschung

    250,3

    251,3

    +1,0

    02 04 01 02

    Sicherheitsforschung

    242,1

    243,0

    +0,9

    04 03 04

    EURES

    19,5

    20,6

    +1,1

    04 03 15

    Europäisches Jahr für aktives Altern (bereits geschlossen)

    2,7

    +2,7

    08 02 01

    Zusammenarbeit – Gesundheit

    637,2

    639,5

    +2,3

    08 03 01

    Zusammenarbeit Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie

    311,6

    312,8

    +1,2

    08 04 01

    Zusammenarbeit – Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

    499,2

    501,0

    +1,8

    08 05 01

    Zusammenarbeit – Energie

    166,0

    178,3

    +12,3

    08 06 01

    Zusammenarbeit – Umwelt (einschließlich Klimawandel)

    279,8

    280,9

    +1,1

    08 07 01

    Zusammenarbeit – Verkehr (einschließlich Luftfahrt)

    322,6

    323,8

    +1,2

    08 08 01

    Zusammenarbeit – Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

    92,1

    92,4

    +0,3

    08 09 01

    Zusammenarbeit – Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (EIB)

    197,3

    198,0

    +0,7

    08 10 01

    Ideen

    1 547,5

    1 564,9

    +17,4

    08 12 01

    Kapazitäten – Forschungsinfrastrukturen

    50,0

    50,2

    +0,2

    08 13 01

    Kapazitäten – Forschung zugunsten von KMU

    238,6

    251,2

    +12,6

    08 14 01

    Kapazitäten – Wissensorientierte Regionen

    20,0

    20,1

    +0,1

    08 15 01

    Kapazitäten – Forschungspotential

    66,4

    66,6

    +0,2

    08 16 01

    Kapazitäten – Wissenschaft und Gesellschaft

    44,6

    44,8

    +0,2

    08 17 01

    Kapazitäten – Internationale Kooperationsmaßnahmen

    32,0

    32,1

    +0,1

    08 19 01

    Kapazitäten – Unterstützung einer kohärenten Entwicklung der Forschungspolitik

    13,1

    13,1

    +0,0

    09 04 01 01

    Unterstützung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT – Zusammenarbeit)

    1 240,4

    1 244,5

    +4,1

    09 05 01

    Kapazitäten – Forschungsinfrastrukturen

    31,2

    31,3

    +0,1

    10 02 01

    Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs (GFS)

    31,4

    31,5

    +0,1

    15 02 02

    „Erasmus Mundus“

    103,8

    105,6

    +1,9

    15 02 22

    Lebenslanges Lernen

    1 058,5

    1 110,5

    +52,0

    15 07 77

    Menschen

    886,4

    905,7

    +19,3

    32 04 06

    CIP – Intelligente Energie

    122,3

    129,8

    +7,5

    32 06 01

    Forschung –Energie

    147,6

    162,6

    +15,0

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

     

     

    + 165,0

     

    Davon Aufstockungen CIP

     

     

    +15,0

     

    Davon Aufstockungen FP7

     

     

    +92,0

    04 03 07

    Analyse, Studien und Sensibilisierungsmaßnahmen (bereits geschlossen)

    4,9

    2,2

    –2,7

     

    Kürzungen operationellen Ausgaben (verschiedene Linien – bereits geschlossen

     

     

    –0,5

    Zwischen-summe

    Kürzungen

     

     

    –3,2

    Insgesamt

    Nettoauswirkung

     

     

    + 161,8

     

    Marge Teilrubrik 1a

     

    –50,0

     

    Die Auswirkungen der in dieser Tabelle beschriebenen vereinbarten Aufstockungen und Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die Zahlungsermächtigungen werden unter Punkt 1.4 erläutert.

    Das Flexibilitätsinstrument wird für einen Betrag von 50 Millionen EUR für die Strategie Europa2020 in Anspruch genommen.

    Unbeschadet der gemeinsamen Erklärung zur Finanzierung des ITER-Projekts (siehe Punkt 3.4) betragen die für ITER (Haushaltsartikel 08 20 02) in die Reserve eingestellten Verpflichtungsermächtigungen 417,9 Millionen EUR.

    Teilrubrik 1b

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen in ihrer Höhe dem Vorschlag im Haushaltsentwurf. Lediglich für die Haushaltslinie 13 03 31 „Technische Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit zur Ostseestrategie der EU sowie Verbesserung des Wissensstands im Bereich der Strategie für Makroregionen“ wurden 2,5 Millionen EUR für Zahlungen vereinbart. Folglich beträgt die Marge unter der Ausgabenobergrenze von Teilrubrik 1b 8,4 Millionen EUR.

    Rubrik 2

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf, geändert durch das Berichtigungsschreiben 3/2012, vorgeschlagen wurde, wobei bei folgenden Programmen und Maßnahmen Änderungen vorgeschlagen wurden:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    HE 2012

    Haushalts-plan 2012

    Differenz

     

    Aufstockung der Mittel für die Landwirtschaft in Berichtigungsschreiben 3/2012

     

     

    + 115,5

    Davon Aufstockung der Beihilfe für Erzeugergemeinschaften zur vorläufigen Anerkennung (Haushaltslinie 05 02 08 11)

    150,0

    195,0

    +45,0

     

    Kürzung der Mittel für die Landwirtschaft in Berichtigungsschreiben 3/2012

     

     

    – 201,2

    Zwischen-summe

    Nettokürzung der Mittel für die Landwirtschaft in BS 3/2012

     

     

    –85,7

    05 07 01 06

    Rechnungsabschluss

    –69,0

    – 200,0

    – 131,0

    05 02 12 08

    Schulmilch

    81,0

    90,0

    +9,0

    Zwischen-summe

    Nettoauswirkungen der Veränderungen

     

     

    – 122,0

     

    Marge Rubrik 2

     

    834,2

     

    Die Auswirkungen der in dieser Tabelle beschriebenen vereinbarten Aufstockungen und Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die Zahlungsermächtigungen werden unter Punkt 1.4 erläutert.

    Unter Berücksichtigung der politischen Einigung bei den Programmen für Bedürftige (Haushaltslinie 05 02 04 01) wurden die zu diesem Zweck in die Reserve zurückgestellten Mittel in die entsprechende Linie eingestellt.

    Die drei Organe haben eine gemeinsame Erklärung vereinbart (siehe Punkt 3.3)

    Teilrubrik 3a

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagen wurde, wobei bei folgenden Programmen und Maßnahmen im Einklang mit der zwischen dem Rat und dem Parlament vereinbarten Höhe („geschlossene“ Linien) Änderungen vorgeschlagen wurden:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    HE 2012

    Haushalts-plan 2012

    Differenz

    18 02 03 02

    Frontex – Titel 3

    50,5

    59,5

    +9,0

    18 03 03

    Europäischer Flüchtlingsfonds

    93,5

    102,5

    +9,0

    33 02 05

    Daphne

    17,5

    19,5

    +2,0

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

     

     

    +20,0

    18 01 04 16

    Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten – Unterstützungsausgaben (bereits geschlossen)

    0,3

    0,2

    –0,10

    33 01 04 01

    Grundrechte und Unionsbürgerschaft – Unterstützungsausgaben (bereits geschlossen)

    0,35

    0,3

    –0,05

    33 01 04 03

    Strafjustiz – Unterstützungsausgaben (bereits geschlossen)

    0,4

    0,35

    –0,05

    33 01 04 04

    Ziviljustiz – Unterstützungsausgaben (bereits geschlossen)

    0,3

    0,25

    –0,05

    Zwischen-summe

    Kürzungen

     

     

    –0,25

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

     

     

    +19,75

     

    Marge Teilrubrik 3a

     

    38,2

     

    Die Auswirkungen der in dieser Tabelle beschriebenen vereinbarten Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die Zahlungsverpflichtungen werden unter Punkt 1.4 erläutert.

    Teilrubrik 3b

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagen wurde, wobei bei folgenden Programmen und Maßnahmen Änderungen vereinbart wurden:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    HE 2012

    Haushalts-plan 2012

    Differenz

    15 05 06

    Besondere jährliche Veranstaltungen

    p.m.

    1,5

    +1,5

    15 05 55

    Jugend in Aktion

    134,6

    139,6

    +5,0

    16 02 02

    Multimedia-Aktionen

    30,5

    31,5

    +1,0

    16 03 04

    Europa partnerschaftlich kommunizieren

    12,7

    13,0

    +0,3

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

     

     

    +7,8

     

    Kürzungen Unterstützungsausgaben (verschiedene Linien – bereits geschlossen)

     

     

    –0,3

    Zwischen-summe

    Kürzungen

     

     

    –0,3

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

     

     

    +7,5

     

    Marge Teilrubrik 3b

     

    1,6

     

    Die Auswirkungen der in dieser Tabelle beschriebenen vereinbarten Aufstockungen und Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die Zahlungsermächtigungen werden unter Punkt 1.4 erläutert.

    Rubrik 4

    Die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf, einschließlich Berichtigungsschreiben 1/2012 vorgeschlagen wurde, wobei bei folgenden Programmen und Maßnahmen Änderungen vereinbart wurden:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    HE 2012

    Haushalts-plan 2012

    Differenz

    19 08 01 02

    ENPI – Palästina, MEPP, UNRWA

    200,0

    200,0

    BH6

    19 04 03

    Wahlbeobachtungsmissionen

    35,1

    38,0

    +2,9

    19 06 01 01

    Stabilitätsinstrument

    225,0

    232,8

    +7,8

    19 09 01

    Lateinamerika

    352,6

    364,3

    +11,7

    19 10 01 01

    Asien

    506,4

    520,9

    +14,5

    22 02 07 03

    Türkische Gemeinschaft Zyperns

    25,0

    28,0

    +3,0

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

     

     

    39,9 + BH6

    01 03 02

    Makrofinanzhilfen (bereits geschlossen)

    105,0

    95,6

    –9,45

    04 06 01

    IPA – Humanressourcen

    114,2

    112,2

    –2,0

    05 05 02

    IPA – Entwicklung des ländlichen Raums

    237,5

    234,5

    –3,0

    05 06 01

    Internationale Übereinkommen im Bereich der Landwirtschaft (bereits geschlossen)

    6,5

    6,4

    –0,1

    07 02 01

    Multilaterale Umweltmaßnahmen (bereits geschlossen)

    2,3

    2,2

    –0,1

    19 05 01

    Industrialisierte Drittländer (bereits geschlossen)

    25,0

    24,0

    –1,0

    19 10 01 02

    Afghanistan

    199,9

    198,9

    –1,0

    19 11 01

    Beurteilung der Ergebnisse, Weiterverfolgung und Rechnungsprüfung (bereits geschlossen)

    15,6

    14,0

    –1,6

    19 11 02

    Informationsprogramme für Drittländer

    12,5

    11,5

    –1,0

    19 11 03

    Die EU in der Welt

    5,0

    2,5

    –2,5

    20 02 01

    Außenhandelsbeziehungen (bereits geschlossen)

    9,8

    7,3

    –2,5

    20 02 03

    Aid for Trade – Multilaterale Initiativen (bereits geschlossen)

    4,5

    3,8

    –0,7

    21 06 03

    Anpassungshilfen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls

    186,4

    174,8

    –11,6

    21 07 04

    Rohstoffabkommen (bereits geschlossen)

    5,9

    3,4

    –2,5

    21 08 01

    Beurteilung der Ergebnisse, Weiterverfolgung und Rechnungsprüfung (bereits geschlossen)

    11,7

    9,6

    –2,2

    21 08 02

    Sensibilisierung im Entwicklungsbereich (bereits geschlossen)

    10,8

    9,9

    –0,9

    22 02 10 02

    Information und Kommunikation für Drittländer

    11,0

    10,0

    –1,0

    23 02 03

    Katastrophenvorsorge

    35,2

    34,8

    –0,4

    19 01 04 04

    CFSP – Unterstützungsausgaben (bereits geschlossen)

    0,75

    0,5

    –0,25

     

    EP-Kürzungen Unterstützungsausgaben (verschiedene Linien)

    177,3

    168,0

    –9,25

    Zwischen-summe

    Kürzungen

     

     

    –53,0

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

     

     

    –13,1

     

    Marge Rubrik 4

     

    – 150,0

     

    Die Auswirkungen der in dieser Tabelle beschriebenen vereinbarten Aufstockungen und Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die Zahlungsermächtigungen werden unter Punkt 1.4 erläutert.

    Das Flexibilitätsinstrument wird in einer Höhe von 150 Millionen EUR für die Europäische Nachbarschaftspolitik in Anspruch genommen. Ferner wurden die Verpflichtungsermächtigungen für die Anschubtätigkeiten 2011 so vereinbart, wie unter Punkt 2 beschrieben.

    Rubrik 5

    Bei den Mitteln und im Stellenplan vorgesehenen Planstellen für alle Institutionen wurde der Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt. Ferner wurden die im Berichtigungsschreiben 2/2012 vorgeschlagenen Aufstockungen gebilligt. Schließlich wurden für Versorgungsbezüge zusätzlich 10,4 Millionen EUR bereitgestellt. Folglich beträgt die Marge unter der Ausgabenobergrenze in Rubrik 5 insgesamt 474,4 Millionen EUR.

    1.4.   Mittel für Zahlungen

    Die Mittel für Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsplan 2012 werden auf insgesamt 129 088,043 Millionen EUR veranschlagt. Im Rahmen des allgemeinen Kompromisses billigt der Vermittlungsausschuss die gemeinsame Erklärung zu den Zahlungen wie unter Punkt 3.1 beschrieben.

    Die folgende Methode findet Anwendung, um die vereinbarte Kürzung der Gesamtzahlungen im Vergleich mit dem Haushaltsentwurf (geändert durch die Berichtigungsschreiben) auf die einzelnen Rubriken und Haushaltslinien zu verteilen und so den bei den Verpflichtungen erzielten Gesamtkompromiss in entsprechende Zahlungen zu überführen und die Höhe der Gesamtzahlungen über die einzelnen Rubriken auszubalancieren.

    1.

    Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Gesamthöhe der Zahlungen ist für 2012 wie oben vereinbart 129 088,043 Millionen EUR.

    2.

    Im zweiten Schritt berücksichtigt die Methode die vereinbarte Höhe der Verpflichtungen für nichtgetrennte Mittel.

    Per Definition entspricht die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen bei diesem Ausgabentyp der Höhe der Zahlungsermächtigungen (wird in den folgenden Schritten nicht berücksichtigt).

    Das gleiche gilt analog für dezentrale Agenturen, bei denen die Höhe des EU-Beitrags an den Zahlungsverpflichtungen festgelegt wurde wie unter Punkt 1.2 beschrieben.

    3.

    Drittens wurden für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen Zahlungsverpflichtungen wie folgt festgelegt:

    Einzelplan III (Kommission): die Zahlungsverpflichtungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 50 % der entsprechenden Verpflichtungen oder die vorgeschlagene Höhe, sofern niedriger, festgesetzt; im Falle einer Ausweitung der laufenden Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf festgelegten Höhe plus 50 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder der vorgeschlagenen Höhe, sofern niedriger;

    Einzelplan X (EEAS): die Zahlungsverpflichtungen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen entsprechen in ihrer Höhe dem Vorschlag des Europäischen Parlaments.

    4.

    Viertens wurden zusätzlich zu den vereinbarten Aufstockungen und Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen für getrennte Mittel, wie hier im Entwurf eines Kompromissvorschlags nach Rubriken des Finanzrahmens beschrieben, die folgenden bestimmten Beträge für Zahlungen vereinbart:

    a)

    Teilrubrik 1a: die Höhe der Zahlungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde auf 50 Millionen EUR festgesetzt; die Höhe der Zahlungen für das „Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen“ entspricht der zwischen Rat und Parlament vereinbarten Höhe („geschlossene“ Linie);

    b)

    Rubrik 2: die Höhe der Zahlungen für internationale Fischereiabkommen entspricht der Höhe, die im Berichtigungsschreiben 3/2012 vorgeschlagen wurde;

    c)

    Teilrubrik 3b: die Höhe der Zahlungen für besondere jährliche Veranstaltungen entspricht der im Standpunkt des Parlaments vorgeschlagenen Höhe;

    d)

    Rubrik 4: die Höhe der Zahlungen für die Soforthilfereserve wurde auf 90 Millionen EUR festgesetzt; die Höhe der Zahlungen für Palästina entspricht der im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Höhe; die Höhe der Zahlungen für Makrofinanzhilfen entspricht der zwischen Rat und Parlament vereinbarten Höhe („geschlossene“ Linie); die Höhe der Zahlungen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls entspricht der zwischen Rat und Parlament vereinbarten Höhe („geschlossene“ Linie, Zahlungsvereinbarungen);

    5.

    Die Gesamtkürzungen bei den Zahlungen entsprechen rubriken- und linienübergreifend:

    a)

    der Gesamthöhe der Zahlungen, die unter Punkt 1 vereinbart wurde, minus:

    b)

    dem Haushaltsentwurf in der durch die Berichtigungsschreiben 1/2012, 2/2012 und 3/2012 geänderten Fassung in Kombination mit den Auswirkungen der in den Punkten 2 bis 4 beschriebenen Maßnahmen auf die Zahlungen.

    Diese Gesamtkürzung der Zahlungen (5a - 5b) wird dann nach dem folgenden Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Haushaltslinien für getrennte Zahlungen verteilt, wobei eine begrenzte Umschichtung aus den Rubriken 2 und 4 in Teilrubrik 1a zu berücksichtigen ist.

    a)

    :

    Teilrubrik 1a

    :

    31,00 %;

    b)

    :

    Teilrubrik 1b

    :

    38,45 %;

    c)

    :

    Rubrik 2

    :

    21,25 %;

    d)

    :

    Teilrubrik 3a

    :

    1,00 %;

    e)

    :

    Teilrubrik 3b

    :

    0,00 %;

    f)

    :

    Rubrik 4

    :

    8,30 %.

    6.

    Unbeschadet der Beträge aus den Punkten 2 bis 4 werden die in Punkt 5 beschriebenen Kürzungen pro Rubrik dann auf der Grundlage der Bedeutung der Zahlungen für die betreffenden Haushaltslinien im Haushaltsentwurf in seiner durch die Berichtigungsschreiben 1/2012, 2/2012 und 3/2012 geänderten Fassung auf die verschiedenen Haushaltslinien umgelegt, einschließlich auf die „geschlossenen“ Linien.

    Als Ausnahme von dieser Regelung wird allerdings vorgeschlagen, die Gesamtkürzung in Teilrubrik 1b proportional zum Standpunkt des Rates zu verteilen, d. h. den Haushaltsentwurf für das Konvergenzziel beizubehalten.

    1.5.   Erläuterungen zum Haushaltsplan

    Alle Änderungen des Textes durch das Europäische Parlament und den Rat werden in dem Bewusstsein vereinbart, dass sie die bestehende Rechtsgrundlage weder ändern noch ausweiten können.

    1.6.   Neue Haushaltslinien

    Sofern in den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Vermittlungsausschusses oder von beiden Teilen der Haushaltsbehörde in ihrer jeweiligen Lesung nicht anderes vermerkt wird (neue Haushaltslinie 04 03 15 „Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“), bleibt der von der Kommission in ihrem Haushaltsentwurf und ihrem Berichtigungsschreiben vorgeschlagene Eingliederungsplan mit Ausnahme der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen unverändert.

    Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Aufteilung von Artikel 16 03 02 zwischen Posten 16 03 02 01 (Teilrubrik 3b) „Kommunikationsmaßnahmen der Vertretungen der Kommission” und Posten 16 03 02 02 (Rubrik 5) „Europäische Öffentliche Räume” wird gebilligt.

    1.7.   Rückstellungen

    Alle Reserven, für die sich das Europäische Parlament ausgesprochen hat, werden beibehalten. Die Beträge der Reserven in Linie 26 01 20 (EPSO) sowie den Linien A4 01 01 und A4 02 01 01 werden um 50 % gekürzt.

    2.   Haushaltsplan 2011

    Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2011 wird mit den folgenden Änderungen bestätigt:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen

    EBH 6/2011

    Differenz

    BH 6/2011

    04 02 20

    ESF – Operative technische Unterstützung

    +3,25

    +3,25

    19 08 01 02

    ENPI – Palästina, MEPP, UNRWA

    +60,4

    +39,6

    + 100,0

    21 06 07

    Begleitmaßnahmen für den Bananensektor

    +13,4

    +13,4

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

    +63,7

    +53,0

    + 116,7

    01 03 02

    Makrofinanzielle Hilfe

    –51,4

    –53,0

    – 104,4

    05 06 01

    Internationale Übereinkommen im Bereich der Landwirtschaft

    –0,1

    –0,1

    07 11 01

    Multilaterale und internationale Klimaschutzübereinkünfte

    –0,2

    –0,2

    14 03 03

    Internationale Organisationen Steuern und Zölle

    –0,1

    –0,1

    15 02 03

    Drittländer allgemeine und berufliche Bildung

    –6,3

    –6,3

    21 07 03

    Beitrag FAO

    –0,3

    –0,3

    21 07 04

    Rohstoffabkommen

    –2,0

    –2,0

    Zwischen-summe

    Kürzungen

    –60,4

    –53,0

    – 113,4

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

    +3,25

    +3,25


    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Zahlungen

    EBH 6/2011

    BH 6/2011

    04 02 17

    ESF – Konvergenz

    + 204,0

    + 226,35

    04 02 19

    ESF – Regionale Wettbewerbsfähigkeit

    + 204,0

    + 226,35

    04 02 20

    ESF – Operative technische Unterstützung

    +0,3

    +0,3

    08 04 01

    Zusammenarbeit – Nanowissenschaften, Nanotechnologien

    +82,0

    +82,0

    09 04 01

    Zusammenarbeit – IKT

    +60,0

    +60,0

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

    + 550,3

    + 595,0

    05 04 05 01

    Entwicklung des ländlichen Raums

    p.m.

    – 395,0

    Zwischen-summe

    Kürzungen

    p.m.

    – 395,0

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

    + 550,3

    + 200,0

    Wie von der Kommission vorgeschlagen, werden die Kürzungen der Zahlungsverpflichtungen bei den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Deckung des Finanzbedarfs des Europäischen Sozialfonds verwendet.

    Im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2011 (Europäischer Solidaritätsfonds), die vereinbart wurde wie unter Punkt 3.2 dargestellt, werden – wie in der folgenden Tabelle beschrieben – 38 Millionen EUR an Zahlungsverpflichtungen von den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umgeschichtet, um den Bedarf an Zahlungsverpflichtungen für die Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds zu decken:

    in Millionen EUR

    Haushalts-linie

    Name

    Aufstockungen / Kürzungen der Mittel für Zahlungen

    EBH 7/2011

    13 06 01

    Solidaritätsfonds – Mitgliedstaaten

    +38,0

    Zwischen-summe

    Aufstockungen

    +38,0

    05 04 05 01

    Entwicklung des ländlichen Raums

    –38,0

    Zwischen-summe

    Kürzungen

    –38,0

    Insgesamt

    Nettoauswirkungen

    0

    3.   Gemeinsame Erklärungen

    Als Teil der beschriebenen Einigung zum Haushaltsplan 2012 und zum EBH 6/2011 wurden folgende gemeinsame Erklärungen vereinbart.

    3.1.   Gemeinsame Erklärung zu den Zahlungsermächtigungen

    Angesichts der laufenden Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Haushaltskonsolidierung haben der Rat und das Europäische Parlament für 2012 eine Kürzung der Zahlungsverpflichtungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Kommission vereinbart. Sie fordern die Kommission auf, in einem Berichtigungshaushaltsplan zusätzliche Zahlungsverpflichtungen zu beantragen, sofern die in den Haushaltsplan 2012 eingestellten Zahlungen nicht ausreichend sind, um den Finanzbedarf in Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung), Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen), Rubrik 3 (Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht) und Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken.

    Insbesondere fordern der Rat und das Europäische Parlament die Kommission auf, bis spätestens Ende September 2012 aktuelle Zahlen über den Stand und die Abschätzungen hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen in Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) und für die Entwicklung des ländlichen Raums in Rubrik 2 (Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen) und erforderlichenfalls den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen.

    Der Rat und das Europäische Parlament werden zu jedem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans umgehend einen Standpunkt annehmen, damit ausreichende Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stehen. Ferner weisen der Rat und das Europäische Parlament eventuelle Übertragungen von Zahlungsverpflichtungen schnell an, auch zwischen den einzelnen Rubriken des Finanzrahmens, um die in den Haushaltsplan eingestellten Zahlungsverpflichtungen bestmöglich zu nutzen und sie entsprechend der aktuellen Ausführungen und Bedürfnisse auszurichten.

    3.2.   Gemeinsame Erklärung zum Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2011

    Der Rat und das Europäische Parlament nehmen die Absicht der Kommission zur Kenntnis, am 21. November 2011 einen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH 7/2011) zur Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds vorzulegen (voraussichtlich 38 Millionen an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen). Die Zahlungsermächtigungen aus den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Haushaltslinie 05 04 05 01) werden umgeschichtet.

    Der Rat und das Europäische Parlament sind bestrebt, im Einklang mit ihren jeweiligen internen Regelungen bis Ende 2011 einen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2011 anzunehmen.

    3.3.   Gemeinsame Erklärung Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit künftigen Krisen im Obst- und Gemüsesektor

    Die E-coli-Krise hat deutlich gemacht, dass ein geeigneter Mechanismus erforderlich ist, um auf Krisen auf dem Binnenmarkt reagieren zu können. In diesem Sinne sind der Rat und das Parlament bemüht, rasch auf Anträge auf Mittelübertragungen der Kommission oder – nach Prüfung des Umfangs der Umschichtung von genehmigten Verpflichtungen – auf einen von der Kommission im Falle einer außergewöhnlichen Krise des Marktes im Obst- und Gemüsesektor vorgeschlagenen Änderungshaushalt zu reagieren, wobei geeignete Dringlichkeitsmaßnahmen gemäß Artikel 191 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Verordnung über die einheitliche GMO) erforderlich sind, um im Sinne des Vorschlags der Kommission Mechanismen vorzuhalten, um künftige Krisen durch Erzeugerorganisationen zu verhindern.

    3.4.   Gemeinsame Erklärung zum ITER-Projekt

    Das Europäische Parlament und der Rat haben vereinbart, am Mittwoch, 23. November 2011 gemeinsam mit der Kommission am Nachmittag im Rahmen eines Trilogs zusammenzukommen, um die Frage der zusätzlichen Kosten des ITER-Projekts im Zeitraum 2012-2013 zu erörtern und um bis Jahresende eine Einigung zu erzielen.

    Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, zu einer Einigung über die zusätzlichen Kosten des ITER-Projekts beizutragen und dabei den Bedenken der beiden Teile der Haushaltsbehörde Rechnung zu tragen.


    (1)  Die Übersichtstabellen für die Rubriken des Finanzrahmens in diesem Abschnitt beinhalten keine Kürzungen der Mittel für dezentralisierte Agenturen und das vereinbarte Paket für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (siehe Punkt 1.2).


    Donnerstag, 1. Dezember 2011
    ANLAGE II

    Änderung von Erläuterungen zum Haushaltsplan

    Pilotprojekt Einzelplan X (EAAS)

    Verabschiedeter Text, vorgeschlagene Änderungen KURSIV UND FETT

    Pilotprojekt — Europäisches Friedensinstitut

    Dieses Pilotprojekt, das auf dem Konzept aus dem Jahr 2009 zur Verstärkung der Kapazitäten der EU für Vermittlung und Dialog basiert. zielt Pilotprojekt darauf ab, Optionen und damit verbundene Kosten und Vorteile zu analysieren und zu prüfen, um dem Bedarf der EU auf dem Gebiet der Friedensvermittlung auf effiziente Art und Weise nachzukommen.

    Aufbauend auf früheren und aktuellen Bemühungen um Errichtung eines Europäischen Friedensinstituts sowie unter Berücksichtigung bestehender Untersuchungen, einschließlich solcher des Europäischen Parlaments, und der zu diesem Zweck erstellten Geschäftspläne würde diese Kosten-Nutzen-Analyse auf Fragen eingehen, wie etwa möglicher institutioneller Aufbau, einschließlich Kostenstrukturen, Managementsysteme und Finanzierungsvorschriften.

    Im Rahmen des Pilotprojekts sollten insbesondere erforscht werden, wie die Kapazitäten, die innerhalb des EAD, anderer EU-Einrichtungen, des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien, des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs, der Mitgliedstaaten und ihrer auf dem Gebiet der Friedensvermittlung tätigen Einrichtungen sowie bei anderen relevanten Akteuren bestehen, optimal genutzt und Synergien mit diesen Kapazitäten sichergestellt werden können.

    Die Zielsetzungen des Europäischen Friedensinstituts sollten auf den in den Verträgen definierten grundlegenden Werten und Zielen beruhen.

    Ohne den Ergebnissen des Pilotprojekts vorzugreifen, könnten die Aufgaben des Europäischen Friedensinstituts Folgendes umfassen: Beratung, Forschung und Ausbildung, Vermittlungstätigkeit und informelle Diplomatie mit dem Ziel der Konfliktverhütung und der friedlichen Konfliktbeilegung; Lehren aus der Durchführung und Verwaltung einschlägiger EU-Missionen und damit verbundene Festlegung bewährter Verfahrensweisen, Einbeziehung von Wissenschaft, Forschung und nichtstaatlichen Organisationen und öffentliche Beratungstätigkeit in diesen Bereichen. Das Pilotprojekt sollte sich insbesondere darauf konzentrieren, inwiefern ein mögliches unabhängiges Institut sowohl die Kapazitäten des EAD als auch im weiteren Sinne der EU in diesem Bereich verstärken und bestehende Ressourcen in Abstimmung mit den einschlägigen EU-Organen optimal nutzen könnte.

    Vorbereitende Maßnahme Einzelplan III (Kommission)

    Grenzübergreifende journalistische Recherchen (Haushaltslinie 16 02 06)

    Am Ende der Erläuterungen wird ein Absatz hinzugefügt:

    Diese vorbereitende Maßnahme für europäische Recherchestipendien für Journalisten zielt auf die Förderung und Durchführung seriöser grenzübergreifender journalistischer Recherchen auf Unionsebene ab. Mittels Ausschreibungen werden gemeinsame Rechercheprojekte ausgewählt, die von Journalisten aus mindestens zwei Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Projekte mit grenzüberschreitender oder europäischer Dimension, die sich aus einer nationalen, regionalen oder lokalen Perspektive ergibt. Das Ergebnis der ausgewählten journalistischen Recherche wird mindestens in jedem der beteiligten Mitgliedstaaten veröffentlicht.

    Zu diesem Zweck wird eine Durchführbarkeitsstudie erstellt, um neue Wege zur Einleitung dieses Projekts zu finden. In der Studie muss untersucht werden, in welcher Weise ein unabhängiger, kritischer Journalismus von der EU finanziert und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Berichterstattung sichergestellt werden kann.


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