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Document 52010IE0764

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Gemeinsame Initiativen der organisierten Zivilgesellschaft zur nachhaltigen Entwicklung“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 21 vom 21.1.2011, p. 9–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 21/9


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Gemeinsame Initiativen der organisierten Zivilgesellschaft zur nachhaltigen Entwicklung“ (Initiativstellungnahme)

2011/C 21/02

Berichterstatter: Raymond HENCKS

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 16. Juli 2009 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Gemeinsame Initiativen der organisierten Zivilgesellschaft zur nachhaltigen Entwicklung“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 6. Mai 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 463. Plenartagung am 26./27. Mai 2010 (Sitzung vom 26. Mai) mit 146 gegen 5 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Die Herausforderungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung sind angesichts leerer öffentlicher Kassen derart besorgniserregend, dass die Zivilgesellschaft aufgerufen ist, die politischen Entscheidungsträger zu unterstützen und den notwendigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel sowie die Sanierung der öffentlichen Haushalte zu begleiten.

1.2

Jenseits wissenschaftlicher Erwägungen hängt der Erfolg politischer Beschlüsse weitgehend von ihrer Akzeptanz durch die Zivilgesellschaft ab, die zum Zwecke einer größeren Transparenz der Entscheidungen und der Zuständigkeiten eng in alle Phasen der Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung eingebunden werden muss.

1.3

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Konzipierung einer ehrgeizigen Politik zur nachhaltigen Entwicklung muss gut strukturiert sein, damit sie ihre Wirksamkeit voll entfalten kann und nicht zu einem populistischen Instrument verzerrt wird.

1.4

Vor dem Hintergrund nachstehender Überlegungen und Vorschläge fordert der EWSA, dass die Bürgerbeteiligung und der Wissensaustausch 2011 im Zuge der Revision der Strategie für nachhaltige Entwicklung gebührend berücksichtigt werden, in erster Linie durch einen Aktionsplan, finanzielle Anreize und die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen bei der Durchführung gemeinsamer Initiativen der Zivilgesellschaft.

1.5

Darüber hinaus vertritt der EWSA die Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung in der EU-2020-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen muss.

2.   Gegenstand der Initiativstellungnahme

2.1

Wir haben diese Welt nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen.“ Diese Weisheit der kanadischen Haida-Indianer macht anschaulich deutlich, vor welcher Herausforderung die heutige Generation steht, nämlich ihre Lebensweise zu ändern und neue Wege für eine effiziente, sozial ausgewogene und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsentwicklung aufzuzeigen, durch die eine gerechte Vermögensverteilung gewährleistet und allen Bürgern ein Leben in Würde ermöglicht wird.

2.2

Einige dieser Veränderungen erfordern Initiativen, die von oben gesteuert werden, beispielsweise Rechtsvorschriften, öffentliche und/oder private Investitionsprogramme etc. Für andere wiederum ist Handeln an der Basis, d.h. Initiative seitens der Bürger gefragt, die sich dessen bewusst sind, dass sie einen persönlichen Beitrag leisten müssen. Dieser äußert sich vor allem in einer Änderung ihres Verhaltens und ihrer Verbrauchsmuster, aber auch darin, dass sie kollektive Initiativen und Aktionen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung unterstützen und durch ihr Engagement voranbringen.

2.3

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Union müssen einsehen, dass derartige Initiativen an der Basis unabdingbar sind, um zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu gelangen und die Ziele zu erreichen, die seitens der Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung festgelegt wurden. Eine Initiative auf EU-Ebene könnte hier einen zusätzlichen Mehrwert bringen, vor allem dadurch, dass positive Beispiele für das Engagement und die Initiative von Bürgern und Gebietskörperschaften zugunsten der nachhaltigen Entwicklung stärker verbreitet werden.

2.4

Die vorliegende Stellungnahme enthält demnach Empfehlungen dazu, welche Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden könnten, um gemeinsame Initiativen institutioneller Organe, von Unternehmen, Gewerkschaften, NRO und weiteren Vereinigungen oder Mitgliedern der Zivilgesellschaft effizienter zu gestalten, mehr Initiativen dieser Art auf den Weg zu bringen und damit größere Fortschritte auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung zu erzielen.

2.5

Diese Stellungnahme enthält Überlegungen des EWSA zu der Frage, wie eine aktivere Beteiligung der gesamten Zivilgesellschaft an der nachhaltigen Entwicklung aussehen könnte und welche Rahmenbedingungen Europa schaffen müsste, um entsprechende Initiativen zu begleiten und ihre Wirkung zu erhöhen.

3.   Wie die Zivilgesellschaft der nachhaltigen Entwicklung Impulse geben kann

3.1

Zur Zeit steht vor allem der Klimawandel im Zentrum der Aufmerksamkeit, der zweifellos eine Bedrohung mit möglicherweise katastrophalen Folgen ist. Er ist aber nicht die einzige Erscheinung, die einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft im Wege steht: Auch der Verlust der Artenvielfalt, die Abholzung von Wäldern, die Bodendegradation, giftige Abfälle, Schwermetalle, organische Schadstoffe, unkontrollierte Urbanisierung, soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten etc. gehören zu den großen Problemen der Menschheit.

3.2

Um zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Lebensweise zu gelangen, sollte das Streben nach immer mehr Wachstum, das nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, der Vergangenheit angehören. Die durch einen zu hohen Verbrauch und Verschwendung gekennzeichnete Ära sollte durch eine Ära des Wohlergehens abgelöst werden, in der die menschliche und soziale Entwicklung im Vordergrund stehen. Der französische Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat hat es so formuliert: Der Einzelne muss als biologisches und soziales Wesen, als Teil der Natur und der Kultur aufgefasst werden – als Mensch eben.

3.3

Das kaum auf Nachhaltigkeit bedachte Verhalten des Menschen ist nicht nur ein Phänomen unserer Zeit. Seit jeher war der Umgang des Menschen mit der Umwelt nur wenig auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Was sich jedoch geändert hat, ist die durch die wirtschaftlichen Produktionsverfahren und das Konsumverhalten der Menschen bedingte Tragweite und Geschwindigkeit der Zerstörung von Ökosystemen.

3.4

Neu ist auch, dass es durch die (relativ guten) wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Funktionsweise der Ökosysteme heute möglich ist, den Menschen den Ernst der Lage vor Augen zu führen und verständlich zu machen und aufzuzeigen, dass zahlreiche Verhaltensweisen in unserer Gesellschaft nicht nachhaltig sind. Doch reichen die deutlichen Warnsignale offensichtlich nicht aus, um in der Gesellschaft ein Umdenken herbeizuführen und dafür zu sorgen, dass die Menschen bewusster handeln und ihr Verhalten im Sinne der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung ändern.

3.5

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, bei dem es ursprünglich vor allem darum ging, durch Emissionsnormen für umweltschädigende Stoffe oder die Einschränkung der Fördermengen die natürlichen Ressourcen zu schützen (Erschöpfung der Erdölvorkommen) und die Umweltverschmutzung (Zerstörung der Ozonschicht) aufzuhalten, wird mittlerweile weiter gefasst und beinhaltet nun auch Überlegungen bezüglich des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts. Die nachhaltige Entwicklung vereint somit die Sorge um eine ausgewogene Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere die Bekämpfung der Armut, mit dem Bemühen, den künftigen Generationen eine gesunde, reiche und vielfältige Umwelt zu hinterlassen.

3.6

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung hat so im Laufe der Jahre eine inhaltliche Erweiterung erfahren. Zu Beginn waren es vor allem die überall in der westlichen Welt aufblühenden Umweltbewegungen, die sich mit den Ökosystemen beschäftigten. Heute haben alle politischen Parteien das Thema Umweltschutz - nunmehr unter dem weiter gefassten Begriff nachhaltige Entwicklung - auf ihre Fahnen geschrieben.

3.7

Bei all dem ist die Zivilgesellschaft nicht untätig geblieben. Zahlreiche Bürger engagieren sich bereits – individuell oder im Rahmen gemeinsamer Aktionen – für eine nachhaltigere Lebensweise. So

bemühen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, am Arbeitsplatz Energie zu sparen, Abfälle zu vermeiden und nachhaltigere Produktionsmittel zu entwickeln;

bemühen sich die Händler im Groß- und Einzelhandel gemeinsam mit den Kunden, die Förderung nachhaltigerer Produkte voranzutreiben;

ergreifen Bürger zu Hause geeignete Maßnahmen, um die Energieeffizienz ihrer Wohnung zu erhöhen, Verschwendung zu vermeiden, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die Wiederverwertung zu fördern;

werden in den nationalen Bildungssystemen einiger Mitgliedstaaten bereits die kleinen Kinder im Sinne des Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung erzogen.

3.8

Auf regionaler Ebene wurden Berufsverbände, Interessenvertretungen oder Bürgerbewegungen gegründet, um Fragen der nachhaltigen Entwicklung zu diskutieren, Stellungnahmen abzugeben und Aktionen zu starten.

3.9

Trotz der immensen Medienwirksamkeit der jüngsten UN-Klimakonferenz in Kopenhagen lässt das Interesse für die nachhaltige Entwicklung merklich nach. Der Grund ist vor allem, dass die Bekämpfung des Klimawandels, die nur ein – wenn auch wichtiger – Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist, mitunter andere wichtige Themen in den Hintergrund drängt. Neben die Enttäuschung der Öffentlichkeit, die ein verbindliches Engagement der Politik erwartet hatte, tritt zusätzlich noch die Skepsis einiger Wissenschaftler und politischer Gremien, die die reellen Gefahren des Klimawandels und den Ernst der Lage in Zweifel ziehen, so dass in verstärktem Maße ein gewisses Abflauen des Engagements und auf der anderen Seite sogar das Aufkommen einer gegenläufigen Bewegung zu verzeichnen sind.

3.10

Die für die Kopenhagener Klimakonferenz verfasste Entschließung des EWSA „Es darf kein Zurück geben!“ vom 23. November 2009 gewinnt vor diesem Hintergrund eine ganz neue Bedeutung und spricht die gesamte Zivilgesellschaft an: Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen - alle müssen sich um eine Abfederung des Klimawandels und die Anpassung an die Veränderungen bemühen.

3.11

Angesichts des enttäuschenden Ausgangs der Kopenhagener Klimakonferenz und der daraus möglicherweise resultierenden Gleichgültigkeit ist die Zivilgesellschaft mehr denn je gefordert, die Initiative zu ergreifen. Nach Ansicht des EWSA sollte die Europäische Union sich nicht dazu verleiten zu lassen, wegen des Scheiterns der Kopenhagener Konferenz Abstriche an ihren ehrgeizigen Plänen zu machen oder ihr Engagement zurückzuschrauben. Sie sollte vielmehr ihre Anstrengungen verdoppeln, um ein kohlenstoffarmes und ressourcenerhaltendes Entwicklungsmodell zu schaffen, bei dem ihre Wettbewerbsfähigkeit daraus resultiert, dass sie Innovation, produktive Investitionen und Humankapital miteinander in Einklang zu bringen vermag.

3.12

Es steht außer Zweifel, dass es zwischen den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Soziales und Kultur Wechselwirkungen gibt. Dadurch wird ein interdisziplinärer Ansatz erforderlich, durch den Akteure mit sehr unterschiedlichen Kompetenzen und Interessen zusammengebracht werden. Ihre Aufgabe wird es sein, über die Grenzen ihrer Institution und ihres Fachbereichs hinauszuschauen und Expertenwissen und gesunden Menschenverstand zusammenzuschmieden. Es muss vermieden werden, dass sich die einzelnen Teile der Gesellschaft in ihrem Handeln gegenseitig behindern oder dass die Entscheidungsgewalt den gewählten Mandatsträgern oder Interessengruppen zufällt, die am besten organisiert sind.

3.13

Die Initiativen der Zivilgesellschaft auf diesem Gebiet können eine treibende Kraft für die politische Beschlussfassung sein. Die Zivilgesellschaft ist in der Lage, die verschiedenen Akteure und politischen Entscheidungsträger an einen Tisch zu bringen, alle Teile der Gesellschaft dazu anzuhalten, ihre Lebensweise, Verbrauchsmuster und Produktionsverfahren zu überdenken sowie ehrgeizige Maßnahmen und Initiativen auf den Weg zu bringen.

4.   Die öffentliche Debatte über die nachhaltige Entwicklung im Lauf der Zeit

4.1

Auf Initiative der organisierten Zivilgesellschaft wurde in der Erklärung der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 die Zivilgesellschaft erstmals offiziell in die Diskussionen über die nachhaltige Entwicklung einbezogen. Unter den 27 Grundsätzen zur nachhaltigen Entwicklung, die auf dieser Konferenz festgeschrieben wurden, heißt es insbesondere, dass die Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss und dass Frauen, junge Menschen, örtlichen Gruppen und Minderheiten eine größere Rolle zukommen soll, als es bisher der Fall ist.

4.2

In Kapitel 28 der Agenda 21 (dem auf dem Gipfel von Rio erarbeiteten Programm zur nachhaltigen Entwicklung) werden die lokalen Behörden aufgefordert, die nachhaltige Entwicklung in ihre Aktionsprogramme zu integrieren und „in einen Konsultationsprozess mit ihren Bürgern“ einzutreten.

4.3

Dadurch wurde anerkannt, dass die Zivilgesellschaft an der Analyse der Auswirkungen öffentlichen Handelns, an den Entscheidungen und der Verantwortung auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung beteiligt werden muss. Demnach müssen alle betroffenen Kreise in der einen oder anderen Form (wobei einige von ihnen, vor allem die künftige Generation, zwangsläufig noch fehlen) eng in die Ausarbeitung und Durchführung der Projekte einbezogen werden.

4.4

Seitdem haben nichtstaatliche Organisationen, gefolgt von Unternehmen, Gewerkschaften, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und weiteren Vereinigungen, neben den institutionellen Akteuren und politischen Entscheidungsträgern ihren Platz in der Debatte gefordert und eine Vielzahl von Maßnahmen, Initiativen und Empfehlungen angestoßen, um ein nachhaltiges Verhalten zu fördern.

5.   Die Aktionen der Zivilgesellschaft

5.1

Seit vielen Jahren bereits beschäftigt sich der EWSA als institutioneller Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene mit dem Thema nachhaltige Entwicklung. So hat er 2006 eine Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Festlegung der politischen Strategien zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern und dabei ökologische, wirtschaftliche und soziale Interessen miteinander zu verknüpfen. In diesem Zusammenhang hat der EWSA eine Reihe von Stellungnahmen erarbeitet und zahlreiche Empfehlungen zu wichtigen Fragen der Nachhaltigkeit abgegeben. Wie in der Stellungnahme „Nachhaltige Wirtschaft durch Konsumwandel“ (INT/497) wird er auch in Zukunft praktische Lösungsvorschläge vorlegen.

5.2

Jedenfalls ist festzustellen, dass die institutionellen und politischen Akteure im Vergleich zur Zivilgesellschaft nach wie vor großes Gewicht haben. Darüber hinaus dienen einige Aktionen, die vordergründig auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet sind, je nach Akteur eher politischen, finanziellen oder ideologischen als ökologischen Interessen. Dabei läuft die nachhaltige Entwicklung Gefahr, von Lobbyisten als Mittel zum Zweck vereinnahmt zu werden, um Ziele zu erreichen, die mitunter nicht mehr viel mit den ursprünglichen Themen zu tun haben.

5.3

Es gelingt jedoch nur selten, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Häufig meldet sich ein Teil der Zivilgesellschaft erst dann zu Wort, wenn die Lösung eines Problems keinen Aufschub mehr duldet. Solange die Lage jedoch noch nicht brenzlig ist, beherrschen vor allem Lobbyisten und Protestbewegungen das freie Feld.

5.4

Einfache Informationskampagnen reichen daher nicht aus, und es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um zu einer partizipativen Demokratie zu gelangen, die durch Konzertierungsstrukturen gekennzeichnet ist, in die die ganze Zivilgesellschaft miteinbezogen wird und die auf Dauer repräsentativ und aktiv bleiben, wobei ökologische, soziale und wirtschaftliche Belange in lokalen und globalen Aktionen miteinander in Einklang gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, neben globalen Maßnahmen auch Initiativen auf lokaler Ebene zu fördern und dabei die Zivilgesellschaft verstärkt einzubeziehen. Sie ist der beste Garant dafür, dass sich alle, auf die die Maßnahmen letztendlich abzielen, mit den vereinbarten Vorhaben identifizieren.

6.   Eine repräsentative und dauerhaft aktive Zivilgesellschaft

6.1

In einem System, das wie die Europäische Union durch Regieren auf mehreren Ebenen gekennzeichnet ist, kann die Teilhabe der Bürger an den Debatten und dem Beschlussfassungsprozess nicht nur durch die demokratisch gewählten Vertretungsinstanzen gewährleistet werden.

6.2

In der im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ausgehandelten Konvention von Aarhus werden die Grundsätze für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung im Umweltbereich dargelegt. Dabei geht es in allen Umweltbelangen um das Recht auf Zugang zu Informationen, die Beteiligung am Beschlussfassungsprozess und das Klagerecht.

6.3

In der Konvention von Aarhus ist festgelegt, dass jede Behörde auf Antrag umfassenden Zugang zu allen ihr vorliegenden Umweltinformationen gewähren muss, ohne dass der Antragsteller sich legitimieren oder seinen Antrag begründen müsste. Der EWSA hat in seiner Stellungnahme zur Richtlinie 2003/4/EG moniert, dass die Umsetzung in Gemeinschaftsrecht in einigen Punkten nicht den Vorgaben dieser Konvention entspricht, unter anderem in Bezug auf das Konzept der „qualifizierten Einrichtung“, die über das Recht auf Zugang zu Informationen verfügt. Der EWSA ist der Ansicht, dass diese Richtlinie überarbeitet werden muss. Darüber hinaus bedauert er, dass auf EU-Ebene keine Bilanz über die Anwendung dieser Konvention gezogen wurde, wohingegen die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, verpflichtet sind, über ihre Anwendung einen Bericht zu erstellen.

6.4

Zunächst muss festgelegt werden, welche Zielgruppen an der Erarbeitung und Festlegung der Politik zur nachhaltigen Entwicklung beteiligt und nach welchem Verfahren die ehrenamtlichen Mitarbeiter gewonnen werden sollen. Des Weiteren muss geklärt werden, welche konkreten Ziele verfolgt werden, welche Methode und welches Bewertungsverfahren dabei zur Anwendung kommen und wie die Ergebnisse verbreitet werden sollen.

6.5

Da ausnahmslos alle Bürger von der nachhaltigen Entwicklung betroffen sind, kann Repräsentativität in diesem Bereich nur auf Grundlage einer breiten Palette soziodemografischer Kriterien und einer großen Vielfalt an Expertisen und Meinungen erreicht werden.

6.6

Daher ist es erforderlich, die Probleme klar beim Namen zu nennen und konkrete, vorrangige Ziele festzulegen, die kurz- und mittelfristig erreicht werden sollen. Die soziale und kulturelle Dimension dieser Probleme, die den wirklichen Belangen der Bürger Rechnung tragen müssen, sind dabei zu berücksichtigen. Die Probleme müssen somit in eine Rangordnung gebracht und nach ihrer Priorität, der Schwere ihrer Auswirkungen, den Schäden, die sie hervorrufen können, und den Kosten, die ihre Lösung verursacht, behandelt werden.

6.7

Die Beteiligung der Bürger muss von ihnen als Mitverantwortung aufgefasst werden, das heißt, sie müssen bereits in einem frühen Stadium, ausgehend von der Erarbeitung der Strategie und der Projekte, in die Initiativen einbezogen werden und in jeder Phase des Prozesses eine aktive Rolle spielen.

6.8

In jeder Phase der Beratungen und der Suche nach einvernehmlichen Lösungen sollte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene eine unabhängige Persönlichkeit, die über Erfahrungen in der Diskussionsleitung verfügt und keiner Interessengruppe angehört, zum „Mediator für nachhaltige Entwicklung“ ernannt werden, dessen Aufgabe es ist, alle Bürger, die Interesse zeigen und sich beteiligen möchten, zu informieren, zu motivieren und zur Mitarbeit einzuladen. Er sollte die zentrale Koordinierung aller Maßnahmen gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass alle Seiten gehört werden und jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, in der Debatte zu Wort zu kommen, wobei er auch darauf achtet, dass ein Abschweifen vermieden wird.

6.9

Dieser Mediator sollte auch als Schnittstelle gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien, d.h. als Sprachrohr für die Verfechter der nachhaltigen Entwicklung fungieren und darüber wachen, dass die Informationen korrekt sind und nicht die Presse die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit einseitig in Anspruch nimmt. Darüber hinaus sollte er eng mit den Verantwortlichen im Bildungsbereich zusammenarbeiten, damit von frühester Jugend an das Bewusstsein für die nachhaltige Entwicklung geschärft wird.

6.10

Um möglichst viele Bürger zu einer aktiven Teilnahme am Beschlussfassungsprozess zur nachhaltigen Entwicklung motivieren zu können, müssen die Ursachen, warum viele Menschen in der Gesellschaft einer derartigen Beteiligung eher zögerlich gegenüberstehen und nur Zaungäste sind, analysiert und beseitigt werden.

7.   Einer aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft den Weg ebnen

7.1

Die Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme und zur Änderung der Lebensweise gehören heutzutage eher zu den langfristigen Programmen, und ihre Verwirklichung ist nicht auf kurze Sicht geplant. Die Herausforderungen werden immer noch viel zu häufig so aufgefasst, als würde es sich dabei um Umweltprobleme handeln, die nur allmählich katastrophale Ausmaße annehmen, für den Augenblick also vernachlässigt werden können, deren Brisanz jedoch mit der Zeit zunimmt. Durch diese „utilitaristische“ Sichtweise, die durch ein Umweltbewusstsein geprägt ist, das sich auf den Alltag und auf sichtbare Folgen und Beeinträchtigungen beschränkt, werden die potenziellen, kaum sichtbaren und bislang nicht erwiesenen Gefahren außer Acht gelassen.

7.2

Damit alle Bürger verstehen, warum ein Verhaltenswandel so wichtig ist, müssen ihnen die nötigen Informationen und Erläuterungen in einer klaren, allgemein verständlichen Sprache gegeben werden, wobei Fachbegriffe und komplizierte Ausdrucksweisen vermieden werden sollten. Es sollte jedoch auch unterlassen werden, mit Slogans zu arbeiten oder wissenschaftliche Fakten durch Emotionen zu ersetzen.

7.3

Eine verbesserte Informationspolitik in verschiedenen Medien würde durch ihre klaren und verständlichen Botschaften sicherlich dazu beitragen, dass die Bürger sich besser in den Problembereichen, mit denen sie konfrontiert sind, auskennen und die eingeschlagene Marschrichtung eher bejahen können.

7.4

Darüber hinaus müssen die Informationen objektiv sein. Eine Bombardierung der Bürger mit nackten Zahlen, die als unwiderlegbare Wahrheiten präsentiert werden, obwohl sie kaum glaubhaft sind, ist kontraproduktiv, wie beispielsweise die Behauptung eines ehemaligen US-amerikanischen Vizepräsidenten, wonach in fünf Jahren die Arktis im Sommer eisfrei sein werde. Derartige Behauptungen führen letztendlich dazu, dass die Menschen den politischen Entscheidungsträgern misstrauen und den wirklichen Problemen gegenüber gleichgültig werden.

7.5

Übertriebene Prophezeiungen über dramatische, unmittelbar bevorstehende und unausweichliche Katastrophen rufen bei den Menschen ein chronisches Angstgefühl hervor, das zu Egozentrik führt und als Vorwand für eine NIMBY-Haltung („Not in my backyard! – Aber nicht gerade vor meiner Haustür!“) dient, die dem sozialen Zusammenhalt und der nachhaltigen Entwicklung nicht zuträglich ist. Bezeichnende Beispiele für eine derartige egozentrische Haltung sind die lokalen Initiativen gegen die Errichtung von Windparks, die die Landschaft verschandeln könnten, und die unkontrollierte Abfallverbrennung, weil man die Gebühr für die kommunale Müllabfuhr nicht entrichten will.

7.6

Diese Gleichgültigkeit ist ein ernstes Problem, denn auch wenn die Folgen wohl nicht so dramatisch sind, wie manch einer uns glauben machen möchte, so gibt es doch Probleme, die eine rasche Lösung erfordern. Gemäß dem Vorsorgeprinzip ist es besser, etwas gegen eine potenziell gefährliche Situation zu tun, und nicht erst zu warten, bis diese Gefahr wissenschaftlich bestätigt ist.

7.7

Die Ergebnisse und Erfolge der Partizipation der Bürger sollten dokumentiert und außerhalb der Fachwelt verbreitet werden, weil Erfolgsbeispiele zur Nachahmung anregen.

7.8

Um zu gewährleisten, dass das Engagement der Zivilgesellschaft auf Dauer nicht nachlässt, müssen die Vorschläge der Bürger, die – wenn auch nur teilweise – in die Praxis umgesetzt wurden, hervorgehoben und veröffentlicht werden.

7.9

Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um Methoden zu finden, durch die die Menschen zu einer Verhaltensänderung bewogen werden können. Sehr förderlich wäre in diesem Zusammenhang sicherlich, wenn die Nachhaltigkeitserziehung schon im nationalen Bildungswesen ansetzt, damit die Kinder bereits in jungen Jahren an diese Fragen herangeführt werden. In diesem Sinne hat der EWSA eine Debatte zur „Machbarkeit eines europäischen Netzes nationaler Foren für die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich sauberer Energien“ eingeleitet.

8.   Die Bewertung der Maßnahmen

8.1

Die Vielfalt der Akteure führt zu einer großen formalen und inhaltlichen Heterogenität der Maßnahmen, die kaum miteinander zu vergleichen sind und für die nur schwer ein gemeinsamer Bezugsrahmen aufgestellt werden kann. Daher müssen alle Tätigkeiten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung regelmäßig einer Bewertung unterzogen werden.

8.2

Die Instrumentalisierung der nachhaltigen Entwicklung einerseits und eine mitunter übertriebene Reglementierung andererseits erfordern im Übrigen eine ständige Evaluierung anhand von Projekt-Fortschrittsindikatoren.

9.   Die Indikatoren für die Bewertung

9.1

Nach dem in Rio de Janeiro 1992 angenommenen Aktionsprogramm müssen die Staaten ein gemeinsames Überwachungs- und Bewertungssystem für die Fortschritte auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung im Allgemeinen und für die Agenden der lokalen Ebene im Besonderen einführen. Des Weiteren müssen Indikatoren für den wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Bereich entwickelt werden, die von allen Beteiligten akzeptiert werden und die für die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen eine nützliche Grundlage bilden. Diese Indikatoren müssen einvernehmlich festgelegt werden und die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung richtig widerspiegeln.

9.2

Die Evaluierung beruht auf einer Diagnose, einer Analyse und auf Empfehlungen. Ziel ist es, eine Politik, ein Programm oder eine Maßnahme zu bewerten. Es ist jedoch zu bedenken, dass ökologische, menschliche und soziale Aspekte häufig schwer zu bewerten sind. Dennoch lohnt sich diese Mühe, denn die Dominanz des BIP, das bislang als wichtigste Referenzgröße für Wohlstand und Lebensqualität gilt, könnte Politiker dazu bewegen, Entscheidungen zu treffen, die dem sozialen Zusammenhalt und der Umwelt abträglich sind, und die Bedürfnisse künftiger Generationen außer Acht zu lassen (1).

9.3

Die Evaluierung der nachhaltigen Entwicklung muss die Tendenzen in zwei Grundrichtungen erfassen: Zum einen soll die Aufnahmefähigkeit und zum anderen die Entwicklung der gesellschaftlichen Governance bewertet werden.

9.4

In einer unlängst verabschiedeten Stellungnahme (CESE 647/2010 „Das BIP und mehr – die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“; Berichterstatter: Josef ZBOŘIL) begrüßt der EWSA die Anstrengungen der Europäischen Kommission, die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf ökologische und soziale Aspekte auszudehnen. Ein Rechtsrahmen für die umweltökologische Gesamtrechnung soll noch 2010 vorgelegt werden. Die in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bereits verfügbaren sozialen Indikatoren werden noch nicht voll genutzt. Diese Indikatoren werden wahrscheinlich umso stärker herangezogen werden müssen, je umfassender und integrierter der Ansatz für die Bemessung und Bewertung des Fortschritts in einer sich wandelnden Welt wird.

10.   Die Bewertungsmethode

10.1

Die Vielfalt der Programme und Aktionen, die die nationalen, regionalen und lokalen Behörden durchführen, um ein nachhaltiges Verhalten und eine nachhaltige Lebensweise zu fördern, macht eine mehrschichtige Evaluierung erforderlich, zumal die Akzeptanz einer Bewertung sehr stark von den Gebieten, Methoden und angewandten Kriterien abhängig ist.

10.2

Die Bewertung auf Ebene der Mitgliedstaaten muss zudem pluralistisch erfolgen, indem alle betroffenen Akteure und Personen eingebunden werden: die für die Erarbeitung und Durchführung der Maßnahmen verantwortlichen Behörden, Regulierungsbehörden, Dienstleister, Vertreter von Verbrauchern, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft usw. Meinungsumfragen sind ungeachtet der Tatsache, dass sie mitunter schwer zu interpretieren sind, Teil einer Politik der Information, Sensibilisierung und Partizipation der Bürger und Unternehmen und ermöglichen es ihnen, mit den Evaluierungseinrichtungen zu kommunizieren und ihnen klarzumachen, wo sie der Schuh drückt.

10.3

Diese Evaluierung muss nicht nur pluralistisch, sondern auch unabhängig und kontrovers sein, da die verschiedenen Akteure nicht alle dieselben, sondern mitunter sogar gegensätzliche Interessen verfolgen und unterschiedliche Informationen und Lehrmeinungen zugrundelegen.

10.4

Deshalb lassen sich die Effizienz und die ökologische, wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit der verschiedenen Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung nicht anhand eines einzelnen Kriteriums, sondern nur mit Hilfe einer ganzen Reihe von Kriterien bewerten.

10.5

Die Evaluierung ist nur mit Blick auf die vorgegebenen Ziele und Aufgaben sinnvoll, die durch die drei Pfeiler der Lissabon-Strategie (Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz) definiert werden, d.h. sie muss ein Kriterienbündel umfassen.

10.6

In Anlehnung an das, was der EWSA für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (2) vorgeschlagen hat, muss sich das Evaluierungssystem auf Berichte stützen, die regelmäßig auf nationaler bzw. lokaler Ebene von Bewertungsinstanzen erstellt werden, die durch die Mitgliedstaaten nach den vorgenannten Grundsätzen eingerichtet wurden.

10.7

Auf EU-Ebene wird es darum gehen, die Modalitäten für Austausch, Gegenüberstellung, Vergleich und Koordinierung festzulegen. Somit wird es der Union obliegen, den Prozess der unabhängigen Bewertung weiter voranzutragen, indem in Abstimmung mit den Vertretern der betroffenen Akteure und auf Grundlage gemeinsamer Indikatoren eine europaweit harmonisierte Bewertungsmethodik sowie Wege zu ihrer Anwendung ausgearbeitet werden.

10.8

Damit die Bewertung sinnvoll und nützlich ist, muss ein pluralistisch besetzter Lenkungsausschuss eingesetzt werden, in dem alle betroffenen Parteien vertreten sind. Das Aufgabenspektrum dieses Lenkungsausschusses würde perfekt zum Zuständigkeitsbereich der Europäischen Umweltagentur in Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle des EWSA für nachhaltige Entwicklung passen.

10.9

Aufgaben dieses Lenkungsausschuss wären:

die Festlegung einschlägiger Indikatoren,

die Bewertungsmethode,

die Ausarbeitung der Leistungsbeschreibungen für die durchzuführenden Studien,

die Vergabe dieser Studien auf der Grundlage mehrerer Gutachten und ein Vergleich andernorts erzielter Ergebnisse,

die kritische Prüfung der Berichte,

die Extrapolation vorbildlicher Praktiken und neuartiger Ansätze,

die Empfehlungen,

die Verbreitung der Ergebnisse.

10.10

Die Diskussionen mit allen betroffenen Parteien über die Bewertungsberichte könnten im Rahmen einer Jahreskonferenz zu den Leistungen der Aktionen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, auf der auch Erfolgsbeispiele zur Sprache kommen, geführt werden.

Brüssel, den 26. Mai 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  ABl. C 100 vom 30.4.2009.

(2)  ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 42.


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