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Document 52006AP0061

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (KOM(2004)0002 - C5-0069/2004 - 2004/0001(COD))

ABl. C 290E vom 29.11.2006, pp. 343–379 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52006AP0061

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (KOM(2004)0002 - C5-0069/2004 - 2004/0001(COD))

Amtsblatt Nr. 290 E vom 29/11/2006 S. 0343 - 0379


P6_TA(2006)0061

Dienstleistungen im Binnenmarkt ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (KOM(2004)0002 — C5-0069/2004 — 2004/0001(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004) 0002) [1],

- gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2, Artikel 55, Artikel 71 und Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C5-0069/ 2004),

- gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Petitionsausschusses (A6-0409/2005),

1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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