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Document 52005AP0247

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (KOM(2004)0391 - C6-0080/2004 - 2004/0127(COD))

ABl. C 133E vom 8.6.2006, pp. 57–91 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52005AP0247

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (KOM(2004)0391 - C6-0080/2004 - 2004/0127(COD))

Amtsblatt Nr. 133 E vom 08/06/2006 S. 0057 - 0091


P6_TA(2005)0247

Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (KOM(2004)0391 — C6-0080/2004 — 2004/0127(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004) 0391) [1],

- gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 62 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0080/2004),

- gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0188/2005),

A. unter Hinweis auf die Absicht des Rates, wie sie in der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 22. Juni 2005 vom Vorsitz zum Ausdruck gebracht wurde, alle im Entwurf des Standpunkts des Europäischen Parlaments (A6-0188/2005) enthaltenen Abänderungen zu billigen,

B. unter Hinweis auf die Absicht der Kommission, wie sie in der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 22. Juni 2005 zum Ausdruck gebracht wurde, alle im Entwurf des Standpunkts des Europäischen Parlaments (A6-0188/2005) enthaltenen Abänderungen zu billigen,

1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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