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Document 42009D0913

    Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 7. Dezember 2009 über den Sitz der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

    ABl. L 322 vom 9.12.2009, p. 39–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/913/oj

    9.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 322/39


    IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN GEFASSTER BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 7. Dezember 2009

    über den Sitz der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

    (2009/913/EU)

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    gestützt auf Artikel 341 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden beschlossen. (1)

    (2)

    Der Sitz dieser Agentur sollte bestimmt werden —

    BESCHLIESSEN:

    Artikel 1

    Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden hat ihren Sitz in Ljubljana.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.

    Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 2009.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    M. OLOFSSON


    (1)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.


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