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Document 32022D1681

    Beschluss (GASP) 2022/1681 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. September 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/513 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2022)

    ST/12708/2022/INIT

    ABl. L 252 vom 30.9.2022, p. 74–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2023; Aufgehoben durch 32023D0743

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1681/oj

    30.9.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/74


    BESCHLUSS (GASP) 2022/1681 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 27. September 2022

    zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/513 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2022)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, der eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) eingerichtet und eingeleitet hat.

    (2)

    Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EUNAVFOR MED IRINI zu fassen.

    (3)

    Am 29. März 2022 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2022/513 (2) angenommen, mit dem Konteradmiral Fabrizio RUTTERI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI ernannt wurde.

    (4)

    Am 26. Juli 2022 haben die Militärbehörden Griechenlands vorgeschlagen, Flottillenadmiral Stylianos DIMOPOULOS mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 als Nachfolger von Konteradmiral Fabrizio RUTTERI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI zu ernennen. Die griechischen Behörden haben mitgeteilt, dass Flottillenadmiral Stylianos DIMOPOULOS mit seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert wird.

    (5)

    Der EU-Militärausschuss hat die Empfehlung der Militärbehörden Griechenlands am 14. September 2022 unterstützt.

    (6)

    Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Konteradmiral Stylianos DIMOPOULOS gefasst werden.

    (7)

    Der Beschluss (GASP) 2022/513 sollte aufgehoben werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Konteradmiral Stylianos DIMOPOULOS wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt.

    Artikel 2

    Der Beschluss (GASP) 2022/513 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2022) wird aufgehoben.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Oktober 2022.

    Geschehen zu Brüssel am 27. September 2022.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Die Vorsitzende

    D. PRONK


    (1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4.

    (2)  Beschluss (GASP) 2022/513 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. März 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1748 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2022) (ABl. L 103 vom 31.3.2022, S. 12).


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