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Dokumentum 32021D1252
Council Decision (CFSP) 2021/1252 of 29 July 2021 amending Decision 2010/413/CFSP concerning restrictive measures against Iran
Beschluss (GASP) 2021/1252 des Rates vom 29. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Beschluss (GASP) 2021/1252 des Rates vom 29. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
ST/10764/2021/INIT
ABl. L 272 vom 30.7.2021., 73—77. o.
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Hatályos
30.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 272/73 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/1252 DES RATES
vom 29. Juli 2021
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen. |
(2) |
Der Rat hat am 18. Juni 2020 den Beschluss (GASP) 2020/849 (2) zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen. |
(3) |
Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-580/19 (3) sollte Sayed Shamsuddin Borborudi von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden. |
(4) |
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft. |
(5) |
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 21 Einträge in Anhang II sollten aktualisiert werden. |
(6) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Juli 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. DOVŽAN
(1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39).
(2) Beschluss (GASP) 2020/849 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 196 vom 19.6.2020, S. 8).
(3) Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2021, Sayed Shamsuddin Borborudi gegen Rat der Europäischen Union, T-580/19, ECLI:EU:T:2021:330.
ANHANG
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ wird der folgende Eintrag gestrichen: „25. Sayed Shamsuddin Borborudi“. |
2. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
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3. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
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4. |
Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge in der Liste unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
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5. |
Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)“ ersetzt der folgende Eintrag den entsprechenden Eintrag in der Liste unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
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