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Document 32020D1808

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1808 der Kommission vom 30. November 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 im Hinblick auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, stationäre Trainingsgeräte und die Zündneigung von Zigaretten (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2020/8233

ABl. L 402 vom 1.12.2020, p. 140–143 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2020/1808/oj

1.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 402/140


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1808 DER KOMMISSION

vom 30. November 2020

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 im Hinblick auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, stationäre Trainingsgeräte und die Zündneigung von Zigaretten

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(2)

Am 25. März 2008 erließ die Kommission den Beschluss 2008/264/EG (2) über die Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Zigaretten genügen müssen.

(3)

Mit Schreiben M/425 vom 27. Juni 2008 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen hinsichtlich der Brandsicherheitsanforderungen an Zigaretten. Auf der Grundlage dieses Antrags verabschiedete das CEN die Norm EN ISO 12863:2010 „Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten“ und deren Änderung EN ISO 12863:2010/A1:2016. Der Verweis auf die Norm und ihre Änderung wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission (3) veröffentlicht. Um eine korrekte und einheitliche Anwendung der Norm EN ISO 12863: 2010 in der geänderten Fassung EN ISO 12863:2010/A1:2016 zu gewährleisten und technische Korrekturen vorzunehmen, nahm das CEN die Berichtigung EN ISO 12863:2010/AC:2011 an. Die Norm EN ISO 12863:2010, geändert durch EN ISO 12863:2010/A1:2016 und berichtigt durch EN ISO 12863:2010/AC:2011, erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher ist es angezeigt, im Amtsblatt der Europäischen Union zusammen mit Verweisen auf die Norm EN ISO 12863:2010 sowie ihre Änderung EN ISO 12863:2010/A1:2016 einen Verweis auf die Berichtigung EN ISO 12863:2010/AC:2011 zu veröffentlichen.

(4)

Am 2. Juli 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/376/EU (4) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern genügen müssen.

(5)

Mit Schreiben M/497 vom 20. Oktober 2011 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen für die Sicherheit von Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder, welche Risiken im Zusammenhang mit der Bettruhe von Kindern mit sich bringen (Risiken des Clusters 2), insbesondere Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hängewiegen, Kinderdecken und Kinderschlafsäcke.

(6)

Auf der Grundlage des Antrags M/497 nahm das CEN die Norm EN 16890:2017 „Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ an. Die Norm EN 16890:2017 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(7)

Am 6. Januar 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/9/EU (5) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder genügen müssen.

(8)

Mit Schreiben M/464 vom 3. Mai 2010 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um Risiken des Ertrinkens (Risiken des Clusters 1) einzudämmen — die Hauptrisiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder, insbesondere von Baderingen, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständern.

(9)

Auf der Grundlage des Antrags M/464 nahm das CEN die Norm EN 17022:2018 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Badehilfen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ an. Die Norm EN 17022:2018 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(10)

Auf der Grundlage des Antrags M/464 nahm das CEN die Norm EN 17072:2018 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Badewannen, Gestelle und nicht freistehende Badehilfen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ an. Die Norm EN 17072:2018 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(11)

Am 24. Juli 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/476/EU (6) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte genügen müssen.

(12)

Mit Schreiben M/506 vom 5. September 2012 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um die gemäß den Sicherheitsanforderungen bestehenden Hauptrisiken im Zusammenhang mit stationären Trainingsgeräten einzudämmen. Auf der Grundlage dieses Antrags nahm das CEN die Norm EN ISO 20957-9:2016 „Stationäre Trainingsgeräte — Teil 9: Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-9: 2016)“ an, deren Referenz durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 veröffentlicht wurde.

(13)

Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse überarbeitete das CEN die Norm EN ISO 20957-9: 2016. Dies führte zur Annahme der Änderung EN ISO 20957-9: 2016/A1: 2019 „Stationäre Trainingsgeräte — Teil 9: Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-9:2016 + Amd 1:2019)“. Die Norm EN ISO 20957-9:2016 in ihrer durch EN ISO 20957-9:2016/A1:2019 geänderten Fassung erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Zusammen mit der Fundstelle der Norm EN ISO 20957-9:2016 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verweis auf die Änderung EN ISO 20957-9:2016/A1:2019 veröffentlicht werden.

(14)

Verweise auf europäische Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG angenommen wurden, werden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 veröffentlicht. Damit die Verweise auf europäische Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die entsprechenden Verweise auf neue Normen sowie Änderungen und Berichtigungen von Normen in den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 aufgenommen werden.

(15)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 sollte daher entsprechend geändert werden.

(16)

Bei Einhaltung der jeweiligen nationalen Normen zur Umsetzung europäischer Normen, deren Bezeichnung in Form eines Verweises im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die von der jeweiligen nationalen Norm abgedeckten Risiken und Risikokategorien ab dem Datum der Veröffentlichung des Verweises auf die europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Sicherheit des Produkts gewährleistet ist. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.

(17)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 30. November 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.

(2)  Beschluss 2008/264/EG der Kommission vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 83 vom 26.3.2008, S. 35).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission vom 9. Oktober 2019 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 259 vom 10.10.2019, S. 65).

(4)  Beschluss 2010/376/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (ABl. L 170 vom 6.7.2010, S. 39).

(5)  Beschluss 2010/9/EU der Kommission vom 6. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 3 vom 7.1.2010, S. 23).

(6)  Beschluss 2011/476/EU der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 196 vom 28.7.2011, S. 16).


ANHANG

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird wie folgt geändert:

1.

Zeile 37 erhält folgende Fassung:

„37

EN ISO 12863:2010

Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (ISO 12863:2010)

EN ISO 12863:2010/AC:2011

EN ISO 12863:2010/A1:2016“

2.

Folgende Zeilen 52a, 52b und 52c werden eingefügt:

„52a

EN 16890:2017

Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

52b

EN 17022:2018

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Badehilfen — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren

52c

EN 17072:2018

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Badewannen, Gestelle und nicht freistehende Badehilfen —Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“

3.

Zeile 57 erhält folgende Fassung:

„57

EN ISO 20957-9:2016

Stationäre Trainingsgeräte — Teil 9: Ellipsen-Trainer, zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 20957-9:2016)

EN ISO 20957-9:2016/A1:2019“


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