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Document 32019D2218

    Beschluss (EU) 2019/2218 des Rates vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft

    ST/12198/2019/INIT

    ABl. L 333 vom 27.12.2019, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2218/oj

    Related international agreement

    27.12.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 333/1


    BESCHLUSS (EU) 2019/2218 DES RATES

    vom 24. Oktober 2019

    über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 23. Juli 2007 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 (1) an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (2) (im Folgenden „Abkommen“) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 29. August 2011 in Kraft und ist noch immer in Kraft.

    (2)

    Am 18. Dezember 2017 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „São Tomé und Príncipe“) zum Abschluss eines neuen Protokolls zur Umsetzung des Abkommens aufzunehmen.

    (3)

    Das vorhergehende Protokoll zu dem Abkommen ist am 22. Mai 2018 ausgelaufen.

    (4)

    Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll ausgehandelt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde das neue Protokoll am 17. April 2019 paraphiert.

    (5)

    Ziel des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Protokoll“) ist es, der Union und São Tomé und Príncipe eine engere Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe sowie zur Unterstützung der Bemühungen von São Tomé und Príncipe zur Entwicklung seines Fischereisektors zu ermöglichen.

    (6)

    Damit die Schiffe der Union möglichst bald die Fangtätigkeit aufnehmen können, sollte das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.

    (7)

    Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrankfttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt.

    Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.

    Artikel 3

    Das Protokoll wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung (3) vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2019.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A.-K. PEKONEN


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 894/2007 des Rates vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35).

    (2)  ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 36.

    (3)  Der Zeitpunkt, ab dem das Protokoll vorläufig angewandt wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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