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Document 31991R2080
Commission Regulation (EEC) No 2080/91 of 16 July 1991 replacing the codes established on the basis of the Common Customs Tariff nomenclature in force on 31 December 1987 with those established on the basis of the combined nomenclature in certain Regulations concerning the classification of goods
Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 mit der in bestimmten Verordnungen zur Einreihung von Waren die auf der Basis der am 31. Dezember 1987 geltenden Tarifnummern des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs durch die Codes der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden
Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 mit der in bestimmten Verordnungen zur Einreihung von Waren die auf der Basis der am 31. Dezember 1987 geltenden Tarifnummern des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs durch die Codes der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden
ABl. L 193 vom 17.7.1991, p. 6–9
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 mit der in bestimmten Verordnungen zur Einreihung von Waren die auf der Basis der am 31. Dezember 1987 geltenden Tarifnummern des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs durch die Codes der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden
Amtsblatt Nr. L 193 vom 17/07/1991 S. 0006 - 0009
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0025
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0025
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 2080/91 DER KOMMISSION vom 16 . Juli 1991 mit der in bestimmten Verordnungen zur Einreihung von Waren die auf der Basis der am 31 . Dezember 1987 geltenden Tarifnummern des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs durch die Codes der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 2658/87 des Rates vom 23 . Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1056/91 der Kommission ( 2 ), insbesondere auf Artikel 15, in Erwägung nachstehender Gründe : Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 950/68 des Rates vom 28 . Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif ( 3 ), aufgehoben durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2658/87, wurde das Schema des Gemeinsamen Zolltarifs auf der Grundlage des Abkommens über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife vom 15 . Dezember 1950 erstellt . Auf der Grundlage der Verordnung ( EWG ) Nr . 97/69 des Rates vom 16 . Januar 1969 über die zur einheitlichen Anwendung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs erforderlichen Maßnahmen ( 4 ), aufgehoben durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2658/87, hat die Kommission mehrere Verordnungen zur Einreihung von Waren in das Schema des Gemeinsamen Zolltarifs erlassen . Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, die sogenannte "Kombinierte Nomenklatur" eingeführt, die gleichzeitig den Anforderungen des Gemeinsamen Zolltarifs und denen der Aussenhandelsstatistiken der Gemeinschaft gerecht wird . Diese Nomenklatur beruht auf dem Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren, das das Abkommen vom 15 . Dezember 1950 ersetzt . Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2658/87 treten die Codes und Warenbezeichnungen, die auf der Grundlage der Kombinierten Nomenklatur erstellt worden sind, an die Stelle der Tarifnummern, die auf der Grundlage des am 31. Dezember 1987 geltenden Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs erstellt worden sind . Es ist angezeigt, diejenigen Verordnungen zu ändern, die weiterhin konkret von Interesse sind und bei denen die Transponierung keine wesentlichen Änderungen beinhaltet; hiermit werden die beiden ersten Serien von Verordnungen ergänzt, die bereits mit den Verordnungen ( EWG ) Nr . 646/89 ( 5 ) und ( EWG ) Nr . 2723/90 ( 6 ) der Kommission transponiert worden sind - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Bei den in Spalte 1 des Anhangs aufgeführten Verordnungen werden für die in Spalte 2 bezeichneten Waren die Tarifnummern des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs in Spalte 3 durch die Codes der Kombinierten Nomenklatur in Spalte 4 ersetzt . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 16 . Juli 1991 Für die Kommission Christiane SCRIVENER Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 256 vom 7 . 9 . 1987, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . L 107 vom 27 . 4 . 1991, S . 10 . ( 3 ) ABl . Nr . L 172 vom 22 . 7 . 1968, S . 1 . ( 4 ) ABl . Nr . L 14 vom 21 . 1 . 1969, S . 1 . ( 5 ) ABl . Nr . L 71 vom 15 . 3 . 1989, S . 20 . ( 6 ) ABl . Nr . L 261 vom 25 . 9 . 1990, S . 24 . ANHANG Verordnungen ( EWG ) Nrn . Warenbeschreibung Tarifnummern der Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs KN-Codes ( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) 2257/87 ( 1 ) 1 . Erzeugnisse der Tarifstelle 27.07 B des Gemeinsamen Zolltarifs, bei deren Bearbeitung auch Erzeugnisse anfallen, die zur Verwendung als Kraft - oder Heizstoffe geeignet sind, sind der Tarifstelle 27.07 B II zuzuweisen, wenn es sich bei dieser Bearbeitung um eine der in der Zusätzlichen Vorschrift 5 zu Kapitel 27 des Gemeinsamen Zolltarifs genannten Bearbeitungen handelt 27.07 B II 2707 10 90 2707 20 90 2707 30 90 2707 50 91 2707 50 99 2 . Der Tarifstelle 27.07 B II sind ebenfalls Erzeugnisse der Tarifstelle 27.07 B zuzuweisen, wenn sie einer anderen Behandlung als der in Absatz 1 genannten zugeführt werden, bei der auch Erzeugnisse anfallen, die zur Verwendung als Kraft - oder Heizstoffe geeignet sind, die jedoch einer weiteren industriellen Bearbeitung bedürfen 27.07 B II 2707 10 90 2707 20 90 2707 30 90 2707 50 91 2707 50 99 Werden die obengenannten Nebenerzeugnisse als Kraft - oder Heizstoffe verwendet, so sind die anteiligen Einsatzprodukte aus der Tarifstelle 27.07 B der Tarifstelle 27.07 B I zuzuweisen 27.07 B I 2707 10 10 2707 20 10 2707 30 10 2707 50 10 2585/86 ( 2 ) Gasöl, das einer Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure unterzogen werden soll, bei der dem Einsatzprodukt 98 %ige Schwefelsäure in einer Menge von 10 l auf 100 m3 = 0,01 % vol zugesetzt wird, und das anschließend mit 20 %iger Natronlauge neutralisiert wird, deren Menge 38 l auf 100 m3 = 0,038 % vol beträgt, und einer Nachbehandlung mit Aktivkohle in einem etwa 5 m3 grossen Filter im Zwangsdurchlaufverfahren mit Pumpendruck unterzogen wird 27.10 C I c ) 2710 00 69 810/83 ( 3 ) 1 . Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung auf der Unterseite zur Entnahme der Münzen 69.13 6913 2 . Spardose aus keramischen Stoffen in Form einer Figur eines alten Mannes ( Bettler ), mit einer Höhe von etwa 18 cm, mit aufgemaltem Gesicht und aufgemalter Kleidung, einem Schlitz zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen runden Öffnung an der Unterseite der Figur, aus der die Münzen entnommen werden können 69.13 6913 3 . Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 30 cm, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einem Schloß an der Unterseite versehen 69.13 6913 4 . Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen 39.07 B V d ) 3926 40 00 5 . Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen 44.27 B 4420 10 6 . Spardose aus Stahlblech in Form eines rot bemalten Miniaturbriefkastens ( etwa 12 cm hoch, mit einer Grundfläche von etwa 5 x 6 cm ), mit einer Aufhängevorrichtung an der Rückseite, einem Schlitz an der Vorderseite zum Einwerfen von Münzen sowie einer kleinen Klappe mit Schloß 73.40 B 7326 90 98 2858/86 ( 4 ) 1 . Ordner, bestehend aus einem rechteckigen Bogen aus Pappe ( mit den Abmessungen von etwa 530 mm x 310 mm und einer Dicke von etwa 1,84 mm ), beidseitig mit einer an den vier Kanten verschweissten Kunststoffolie ( mit einer Dicke von etwa 0,23 mm ) überzogen; der Rücken der Ordner wird durch Falten des überzogenen Pappbogens an zwei Stellen geformt . An der Innenseite ist eine Heftmechanik angebracht 39.07 3926 10 00 2 . Ordner, bestehend aus zwei rechteckigen Bogen aus Pappe ( die Deckel mit den Abmessungen von etwa 310 mm x 220 mm und einer Dicke von 1,64 mm je Decke ), einem Streifen aus Pappe ( der Rücken mit den Abmessungen von etwa 310 mm x 45 mm und einer Dicke von 1,64 mm ) und zwei weiteren Streifen aus Pappe, getrennt durch den Rücken ( die Verstärkungen mit den Abmessungen von etwa 310 mm x 14 mm und einer Dicke von 1,64 mm je Streifen ), beidseitig mit einer Kunststoffolie ( mit einer Dicke von 0,42 mm ) überzogen und an den vier Kanten sowie an den Längsstreifen des Rückens und der Verstärkungen verschweisst . An der Innenseite befindet sich eine Heftmechanik 39.07 3926 10 00 3 . Ordner, bestehend aus zwei rechteckigen Bogen aus Pappe ( die Deckel mit den Abmessungen von etwa 255 mm x 310 mm und einer Dicke von 2,05 mm ) und einem Streifen aus Pappe ( der Rücken mit den Abmessungen von etwa 51 mm x 310 mm und einer Dicke von 2,05 mm ), beidseitig mit einer Kunststoffolie ( mit einer Dicke von etwa 0,40 mm ) überzogen, die an den vier Kanten sowie an den Längsstreifen des Rückens verschweisst ist . An der Innenseite ist eine Heftmechanik angebracht 39.07 3926 10 00 4 . Ordner, bestehend aus einem rechteckigen Bogen aus Pappe ( mit den Abmessungen von etwa 520 mm x 310 mm ), in dessen Mittelteil, anstelle der beiden Faltlinien, zwei Streifen ( etwa 290 mm x 6 mm ) ausgetanzt sind . Der Abstand zwischen den beiden Ausstanzungen beträgt etwa 18 mm . Der Bogen aus Pappe ist beidseitig mit einer an den vier Kanten und über den ausgestanzten Streifen verschweissten Kunststoffolie überzogen . An der Innenseite befindet sich eine Heftmechanik 39.07 3926 10 00 3929/86 (5 ) Sperrholzplatten, 1 981 bis 2 400 mm lang, 762 bis 1 220 mm breit und etwa 44 mm dick, die aus einem Kern, der zwischen zwei dreischichtigen Furnierplatten liegt, bestehen . Beide Längsseiten ( ggf . furniert ) und eine oder auch beide Breitseiten ( ggf . furniert ) bestehen jeweils im wesentlichen aus einem einzigen Stück Holz, Kantenleiste genannt . Die Sperrholzplatten weisen keine weitere Bearbeitung auf 44.15 4412 3557/81 ( 6 ) Pappe, in Rollen, bestehend aus zwei aufeinandergeklebten Schichten aus halbgebleichter Kraftpappe mit einem Gewicht von 320 g je Quadratmeter, beidseitig mit einer Polyethylenschicht überzogen, mit einem Gewicht von jeweils 14 und 18 g je Quadratmeter bzw . mit einer Aluminiumfolie mit einem Gewicht von 26 g je Quadratmeter und einer Dicke von weniger als 0,20 mm, auf einer Seite mit Polyethylen überzogen mit einem Gewicht von 35 oder 50 g je Quadratmeter 48.07 D 4811 39 00 1592/71 ( 7 ) Abdeckmaterial ( insbesondere für Dächer ), in Rollen oder in Form von Platten oder Bogen, auch in besonderer Form zugeschnitten ( z.B "shingles" oder Schindeln ), bestehend aus einem Trägerstoff aus Papier oder Filzpappe mit Asphalt ( oder einem ähnlichen Stoff ) getränkt oder nicht, mit Asphalt ( oder einem ähnlichen Stoff ) auf beide Flächen überzogen oder davon vollkommen umgeben, auch mit einer Schicht aus mineralischen Stoffen ( Sand, Abfälle von Schiefer, Steinen und dergleichen ) oder auf einer Fläche mit einem dünnen Metallblatt ( z . B . Kupfer oder Aluminium ) versehen 68.08 6807 10 11 6807 90 00 679/72 ( 8 ) Waren aus "vitreous china" oder "semi-vitreous china", die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen : a ) eine Porosität ( Wasseraufnahmeköffizient ) - nach der Methode im Anhang I - von 3 v . H . oder weniger, b ) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c ) eine Lichtdurchzulässigkeit - nach der Methode im Anhang II - bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist 69.09 A 69.11 69.13 B 69.14 A 6909 11 00 6911 6913 10 00 6914 10 00 1220/84 ( 9 ) 1 . Rosette aus farblosem Glas ( " Straß "), in Form eines Rechtecks ( etwa 14 mm Durchmesser ), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt . Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht . 70.14 A I 9405 91 11 2 . Ovales Gehänge aus farblosem Glas ( " Straß ") ( etwa 50 x 29 mm ), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt . Dieses Gehänge wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht 70.14 A I 9405 91 11 3 . Kugeln aus farblosem Glas ( " Straß ") ( etwa 30 mm Durchmesser ), geschliffen und mechanisch poliert, mehrfach facettiert, mit einem Befestigungshäkchen aus Metall . Diese Kugel wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht 70.14 A I 9405 91 11 4 . Perle aus farblosem Glas ( " Straß ") ( etwa 10 mm Durchmesser ), geschliffen und mechanisch poliert, mehrfach facettiert, entlang ihrer Mittelachse vollständig durchbohrt . Diese Perle wird üblicherweise zum Herstellen von Phantasieschmuck verwendet 70.19 A I a ) 7018 10 11 3558/81 (10 ) Ohrstecker, auch in einer sterilen Verpackung, aus vergoldetem oder versilbertem Stahl, bestehend aus einem Stift mit dekorativem Kopf und einer Hülse . Der Stift dient dazu, mit Hilfe eines Spezialgeräts das Ohrläppchen zu durchbohren und den Ohrstecker im Ohrläppchen zu befestigen 71.16 A 7117 19 91 1030/86 ( 11 ) Schlüsselanhänger, bestehend aus einem etwa 3 cm langen Kettchen aus vernickeltem Stahl, an dessen einem Ende ein Schlüsselring aus vernickeltem Stahl mit einem Verschlußsystem und am anderen Ende eine kleine Schutzhülle aus Kunststoff ( etwa 5 x 2,5 cm ), die ein Miniatur-Adreßbuch mit einem Werbeaufdruck auf der ersten und letzten Seite enthält, befestigt sind 73.40 B 7326 20 90 1480/83 ( 12 ) 1 . Zusammenstellung für Kinder, bestehend aus einer Kette aus unedlem Metall mit einem "kameeartigen" Anhänger aus unedlem Metall und Kunststoff, zwei Ohrringen, einer Brosche und einem Ring aus unedlem Metall und Kunststoff, gemeinsam verpackt 2 . Zusammenstellung für Kinder, bestehend aus einer Kette aus unedlem Metall mit einem Anhänger in Form einer Uhr, zwei Ohrringen, zwei Armreifen und zwei Ringen aus Kunststoff, gemeinsam verpackt 97.03 B 9503 70 00 ( 1 ) ABl . Nr . L 208 vom 30 . 7 . 1987, S . 8 . ( 2 ) ABl . Nr . L 232 vom 19 . 8 . 1986, S . 5 . ( 3 ) ABl . Nr . L 90 vom 8 . 4 . 1983, S . 11 . ( 4 ) ABl . Nr . L 265 vom 17 . 9 . 1986, S . 5 . ( 5 ) ABl . Nr . L 356 vom 17 . 12 . 1986, S . 5 . ( 6 ) ABl . Nr . L 356 vom 11 . 12 . 1981, S . 26 . ( 7 ) ABl . Nr . L 166 vom 24 . 7 . 1971, S . 39 . ( 8 ) ABl . Nr . L 81 vom 5 . 4 . 1972, S . 1 . ( 9 ) ABl . Nr . L 117 vom 3 . 5 . 1984, S . 20 . ( 10 ) ABl . Nr . L 356 vom 11 . 12 . 1981, S. 28 . ( 11 ) ABl . Nr . L 95 vom 10 . 4 . 1986, S . 13 . ( 12 ) ABl . Nr . L 151 vom 9 . 6 . 1983, S . 27 .