This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62017CA0244
Case C-244/17: Judgment of the Court (Grand Chamber) of 4 September 2018 — European Commission v Council of the European Union (Action for annulment — Decision (EU) 2017/477 — Position to be adopted on behalf of the European Union within the Cooperation Council established under the Enhanced Partnership and Cooperation Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and the Republic of Kazakhstan, of the other part, as regards the working arrangements of the Cooperation Council, the Cooperation Committee, specialised subcommittees or any other bodies — Article 218(9) TFEU — Decision establishing the positions to be adopted on behalf of the European Union in a body set up by an international agreement — Agreement some of whose provisions may be linked with the common foreign and security policy (CFSP) — Voting rule)
Rechtssache C-244/17: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 4. September 2018 — Europäische Kommission/Rat der Europäischen Union (Nichtigkeitsklage — Beschluss [EU] 2017/477 — Im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretender Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien — Art. 218 Abs. 9 AEUV — Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten sind — Übereinkunft, deren Regelungen teilweise der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] zugeordnet werden können — Abstimmungsregel)
Rechtssache C-244/17: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 4. September 2018 — Europäische Kommission/Rat der Europäischen Union (Nichtigkeitsklage — Beschluss [EU] 2017/477 — Im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretender Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien — Art. 218 Abs. 9 AEUV — Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten sind — Übereinkunft, deren Regelungen teilweise der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] zugeordnet werden können — Abstimmungsregel)
ABl. C 399 vom 5.11.2018, p. 9–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/9 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 4. September 2018 — Europäische Kommission/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-244/17) (1)
((Nichtigkeitsklage - Beschluss [EU] 2017/477 - Im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretender Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien - Art. 218 Abs. 9 AEUV - Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine internationale Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Übereinkunft, deren Regelungen teilweise der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [GASP] zugeordnet werden können - Abstimmungsregel))
(2018/C 399/10)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Havas, L. Gussetti und P. Aalto, dann durch L. Havas und L. Gussetti)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bishop und P. Mahnič Bruni)
Tenor
1. |
Der Beschluss (EU) 2017/477 des Rates vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien wird für nichtig erklärt. |
2. |
Die Wirkungen des Beschlusses 2017/477 werden aufrechterhalten. |
3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten. |