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Document 32021R1960
Council Implementing Regulation (EU) 2021/1960 of 11 November 2021 implementing Regulation (EU) 2019/1890 concerning restrictive measures in view of Turkey’s unauthorised drilling activities in the Eastern Mediterranean
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1960 des Rates vom 11. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1960 des Rates vom 11. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
ST/13136/2021/INIT
ABl. L 400 vom 12.11.2021, p. 11–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
12.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 400/11 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1960 DES RATES
vom 11. November 2021
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 11. November 2019 hat die Verordnung (EU) 2019/1890 angenommen. |
(2) |
Nach Überprüfung der Maßnahmen sollten die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 aktualisiert werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 11. November 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Z. POČIVALŠEK
ANHANG
In Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 erhalten die Einträge 1 und 2 folgende Fassung:
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
||||||||||||
„1. |
Mehmet Ferruh AKALIN |
Geburtsdatum: 9.12.1960 Nummer des Passes oder Personalausweises: 13571379758 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich |
Mehmet Ferruh Akalın ist Vizepräsident (stellvertretender Generaldirektor) und Mitglied des Verwaltungsrats der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Er leitet die Abteilung für Exploration der TPAO. In seiner Funktion als Vizepräsident von TPAO und Leiter der Abteilung für Exploration ist er verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
|
27.2.2020 |
||||||||||||
2. |
Ali Coscun NAMOGLU |
Geburtsdatum: 27.11.1956 Nummer des Passes oder Personalausweises: 11096919534 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich |
Ali Coscun Namoglu ist der stellvertretende Direktor der Abteilung für Exploration der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). In dieser Funktion ist er an der Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration beteiligt. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
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27.2.2020“ |