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Document 32020R0989

Delegierte Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission vom 27. April 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO)

C/2020/2561

ABl. L 221 vom 10.7.2020, p. 5–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/989/oj

10.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 221/5


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/989 DER KOMMISSION

vom 27. April 2020

zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden das „NAFO-Übereinkommen“), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates (2) angenommen wurde.

(2)

Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2019/833 erlassen, um die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO in das Unionsrecht aufzunehmen.

(3)

Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2019/833 erlässt die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der genannten Verordnung um Bestimmungen und Anhänge der in ihrem Anhang genannten Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO.

(4)

Mit Artikel 50 der Verordnung (EU) 2019/833 wird der Kommission auch die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 51 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diesen delegierten Rechtsakt anschließend zu ändern.

(5)

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission (3) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch eine Reihe von Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO ergänzt.

(6)

Die NAFO änderte auf ihrer Jahrestagung im September 2019 neun Anhänge ihrer Erhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Liste der Indikatorarten empfindlicher Meeresökosysteme (Anhang I.E Teil VI), die Formate für die Meldung und Genehmigung von Schiffen (Anhang II.C), die Liste der Arten (Anhang I.C), zugelassene(n) Scheuerschutz an der Oberseite/Gelenkketten für den Garnelenfang (Anhang III.B), das Format des Fangberichts (Anhang II.D), das Format des Fangannullierungsberichts (Anhang II.F), das standardisierte Muster des Beobachterberichts (Anhang II.M), den Beobachterbericht (Anhang II.G) und den Inspektionsbericht (Anhang IV.B). Diese Anhänge sind für die Union mit Wirkung vom 3. Dezember 2019 verbindlich.

(7)

Diese Änderungen sollten auch in das Unionsrecht aufgenommen werden. Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. April 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 141 vom 28.5.2019, S. 1.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates vom 28. Dezember 1978 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 378 vom 30.12.1978, S. 1).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 34 I vom 6.2.2020, S. 1).


ANHANG

Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 wird wie folgt geändert:

1.

Nummer 3 erhält folgende Fassung:

„(3)

Anhang I.E Teil VI der CEM, genannt in Artikel 3 Nummer 21, in Artikel 21 Absatz 2 und in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2019/833

Liste der VME-Indikatorarten

Common Name und FAO ASFIS- 3–ALPHA CODE

Taxon

Familie

FAO ASFIS-3-ALPHA CODE

Große Schwämme

(PFR — Porifera)

Asconema foliatum

Rossellidae

ZBA

Aphrocallistes Beatrix

Aphrocallistidae

 

Asbestopluma (Asbestopluma) ruetzleri

Cladorhizidae

ZAB (Asbestopluma)

Axinella sp.

Axinellidae

 

Chondrocladia grandis

Cladorhizidae

ZHD (Chondrocladia)

Cladorhiza abyssicola

Cladorhizidae

ZCH (Cladorhiza)

Cladorhiza kenchingtonae

Cladorhizidae

ZCH (Cladorhiza)

Craniella spp.

Tetillidae

ZCS (Craniella spp.)

Dictyaulus romani

Euplectellidae

ZDY (Dictyaulus)

Esperiopsis villosa

Esperiopsidae

ZEW

Forcepia spp.

Coelosphaeridae

ZFR

Geodia barrette

Geodiidae

 

Geodia macandrewii

Geodiidae

 

Geodia parva

Geodiidae

 

Geodia phlegraei

Geodiidae

 

Haliclona sp.

Chalinidae

ZHL

Iophon piceum

Acarnidae

WJP

Isodictya palmata

Isodictyidae

 

Lissodendoryx (Lissodendoryx) complicata

Coelosphaeridae

ZDD

Mycale (Mycale) lingua

Mycalidae

 

Mycale (Mycale) loveni

Mycalidae

 

Phakellia sp.

Axinellidae

 

Polymastia spp.

Polymastiidae

ZPY

Stelletta normani

Ancorinidae

WSX (Stelletta)

Stelletta tuberosa

Ancorinidae

WSX (Stelletta)

Stryphnus fortis

Ancorinidae

WPH

Thenea muricata

Pachastrellidae

ZTH (Thenea)

Thenea valdiviae

Pachastrellidae

ZTH (Thenea)

Weberella bursa

Polymastiidae

 

 

 

 

 

Steinkorallen (CSS — Scleractinia)

Enallopsammia rostrata*

Dendrophylliidae

FEY

Lophelia pertusa*

Caryophylliidae

LWS

Madrepora oculata*

Oculinidae

MVI

Solenosmilia variabilis*

Caryophylliidae

RZT

 

 

 

 

Kleine gorgonische Korallen

(GGW)

Acanella arbuscula

Isididae

KQL (Acanella)

Anthothela grandiflora

Anthothelidae

WAG

Chrysogorgia sp.

Chrysogorgiidae

FHX

Metallogorgia melanotrichos*

Chrysogorgiidae

 

Narella laxa

Primnoidae

 

Radicipes gracilis

Chrysogorgiidae

CZN

Swiftia sp.

Plexauridae

 

 

 

 

 

Große gorgonische Korallen

(GGW)

Acanthogorgia armata

Acanthogorgiidae

AZC

Calyptrophora sp.*

Primnoidae

 

Corallium bathyrubrum

Coralliidae

COR (Corallium)

Corallium bayeri

Coralliidae

COR (Corallium)

Iridogorgia sp.*

Chrysogorgiidae

 

Keratoisis cf. siemensii

Isididae

 

Keratoisis grayi

Isididae

 

Lepidisis sp.*

Isididae

QFX (Lepidisis)

Paragorgia arborea

Paragorgiidae

BFU

Paragorgia johnsoni

Paragorgiidae

BFV

Paramuricea grandis

Plexauridae

PZL (Paramuricea)

Paramuricea placomus

Plexauridae

PZL (Paramuricea)

Paramuricea spp.

Plexauridae

PZL (Paramuricea)

Parastenella atlantica

Primnoidae

 

Placogorgia sp.

Plexauridae

 

Placogorgia terceira

Plexauridae

 

Primnoa resedaeformis

Primnoidae

QOE

Thouarella (Euthouarella) grasshoffi*

Primnoidae

 

 

 

 

 

Seefedern (NTW — Pennatulacea)

Anthoptilum grandiflorum

Anthoptilidae

AJG (Anthoptilum)

Distichoptilum gracile

Protoptilidae

WDG

Funiculina quadrangularis

Funiculinidae

FQJ

Halipteris cf. christii

Halipteridae

ZHX (Halipteris)

Halipteris finmarchica

Halipteridae

HFM

Halipteris sp.

Halipteridae

ZHX (Halipteris)

Kophobelemnon stelliferum

Kophobelemnidae

KVF

Pennatula aculeata

Pennatulidae

QAC

Pennatula grandis

Pennatulidae

 

Pennatula sp.

Pennatulidae

 

Protoptilum carpenteri

Protoptilidae

 

Umbellula lindahli

Umbellulidae

 

Virgularia mirabilis

Virgulariidae

 

 

 

 

 

Zylinderrosen

Pachycerianthus borealis

Cerianthidae

WQB

 

 

 

 

Moostierchen (BZN — Bryozoa)

Eucratea loricata

Eucrateidae

WEL

 

 

 

 

Seelilien (CWD — Crinoidea)

Conocrinus lofotensis

Bourgueticrinidae

WCF

Gephyrocrinus grimaldii

Hyocrinidae

 

Trichometra cubensis

Antedonidae

 

 

 

 

 

Manteltiere (SSX — Ascidiacea)

Boltenia ovifera

Pyuridae

WBO

Halocynthia aurantium

Pyuridae

 

 

 

 

 

Es ist unwahrscheinlich, dass sie in Schleppnetzen beobachtet werden; nur Beobachtungen vor Ort:

Große Xenophyophoren

Syringammina sp.

Syringamminidae

 

“.

2.

Nummer 5 erhält folgende Fassung:

„(5)

In Anhang II.C der CEM vorgeschriebenes Format, genannt in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/833

Meldung und Genehmigung eines Schiffes

(1)

Format für das Schiffsregister

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Anmerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat

Absender

FR

M

Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

M

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Aufzeichnungsdatum

RD

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; Art der Meldung, „NOT“— Meldung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischfang betreiben dürfen

Schiffsname

NA

M

Name des Schiffs

Rufzeichen

RC

M

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Flaggenstaat

FS

M

Staat, in dem das Schiff registriert ist

Interne Referenznummer

IR

O (1)

Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl

Externe Kennnummer

XR

M

Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer

IMO-Nummer des Schiffs

IM

M

IMO-Nummer

Hafenname

PO

M

Register- oder Heimathafen

Schiffseigner

VO

M (2)

Eingetragener Eigner und Anschrift

Schiffscharterer

VC

M (2)

Verantwortlicher Betreiber des Schiffs

Schiffstyp

TP

M

FAO-Schiffscode (Anhang II.I)

Fanggerät

GE

O

Statistische Klassifikation der Fanggeräte — FAO (Anhang II.J)

Tonnage des Schiffs

Messmethode

Tonnage

VT

M

Tonnage der Schiffe, nach Bedarf kombiniert

„OC“ = „OSLO“ Convention 1947, „LC“„London“ Convention ICTM-69

Gesamtkapazität in Tonnen

Schiffslänge

Messmethode

Länge

VL

M

Länge in Metern, nach Bedarf kombiniert

„OA“ = über alles;

Länge in Metern

Schiffsleistung

Messmethode

Leistung

VP

M

Maschinenleistung, nach Bedarf kombiniert, in kW

PE = Antriebsmotor

AE = Hilfsmotoren

Installierte Gesamtmaschinenleistung, gemessen in kW

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(2)

Format für die Streichung von Schiffen aus dem Register

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Anmerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat

Absender

FR

M

Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

M

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Aufzeichnungsdatum

RD

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; Art der Meldung „WIT“ für die Streichung gemeldeter Schiffe

Schiffsname

NA

M

Name des Schiffs

Rufzeichen

RC

M

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Interne Referenznummer

IR

O

Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl

Externe Kennnummer

XR

M

Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer

IMO-Nummer des Schiffs

IM

M

IMO-Nummer

Beginn

SD

M

Datum ab dem die Streichung wirksam wird

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(3)

Format für die Zulassung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Anmerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat

Absender

FR

M

Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

M

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Aufzeichnungsdatum

RD

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; Art der Meldung, „AUT“ für die Zulassung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischereitätigkeiten betreiben dürfen

Schiffsname

NA

M

Name des Schiffs

Rufzeichen

RC

M

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Interne Referenznummer

IR

O

Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl

Externe Kennnummer

XR

M

Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer

IMO-Nummer des Schiffs

IM

M

IMO-Nummer

Beginn

SD

M

Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Zulassung wirksam wird

Ende

ED

O

Angabe zur Zulassung; Datum an dem die Zulassung endet. Die Höchstdauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate.

Zielarten und Gebiet

TA

M (3)

Angabe zur Zulassung; für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY//

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(4)

Format für die Aussetzung der Zulassung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Anmerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat

Absender

FR

M

Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

M

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Aufzeichnungsdatum

RD

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; Art der Meldung „SUS“ für die Aussetzung der Zulassung von Schiffen

Schiffsname

NA

M

Name des Schiffs

Rufzeichen

RC

M

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Interne Referenznummer

IR

O

Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl

Externe Kennnummer

XR

M

Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer

IMO-Nummer des Schiffs

IM

M

IMO-Nummer

Beginn

SD

M

Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Aussetzung wirksam wird

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

“.

3.

Nummer 11 erhält folgende Fassung:

„(11)

Anhang I.C der CEM, genannt in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 25 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/833

Artenliste (4)

Gebräuchliche deutsche Bezeichnung

Wissenschaftlicher Name

3-Alpha-Code

Grundfische

Kabeljau

Gadus morhua

COD

Schellfisch

Melanogrammus aeglefinus

HAD

Rotbarsche

Sebastes sp.

RED

Goldbarsch

Sebastes marinus

REG

Schnabelbarsch

Sebastes mentella

REB

Akadischer Rotbarsch

Sebastes fasciatus

REN

Nordamerikanischer Seehecht

Merluccius bilinearis

HKS

Roter Gabeldorsch (*1)

Urophycis chuss

HKR

Seelachs

Pollachius virens

POK

Raue Scharbe

Hippoglossoides platessoides

PLA

Rotzunge

Glyptocephalus cynoglossus

WIT

Gelbschwanzflunder

Limanda ferruginea

YEL

Schwarzer Heilbutt

Reinhardtius hippoglossoides

GHL

Atlantischer Heilbutt

Hippoglossus hippoglossus

HAL

Amerikanische Winterflunder

Pseudopleuronectes americanus

FLW

Sommerflunder

Paralichthys dentatus

FLS

Sandbutt

Scophthalmus aquosus

FLD

Plattfische

Pleuronectiformes

FLX

Amerikanischer Seeteufel

Lophius americanus

ANG

Nordamerikanische Knurrhähne

Prionotus sp.

SRA

Atlantischer Tomcod

Microgradus tomcod

TOM

Blauhecht

Antimora rostrata

ANT

Blauer Wittling

Micromesistius poutassou

WHB

Amerikanischer Lippfisch

Tautogolabrus adspersus

CUN

Lumb

Brosme brosme

USK

Grönland-Dorsch

Gadus ogac

GRC

Blauleng

Molva dypterygia

BLI

Leng

Molva molva

LIN

Seehase

Cyclopterus lumpus

LUM

Königs-Umberfisch

Menticirrhus saxatilis

KGF

Nördlicher Kugelfisch

Sphoeroides maculatus

PUF

Wolffisch

Lycodes sp.

ELZ

Nordamerikanische Aalmutter

Macrozoarces americanus

OPT

Polardorsch

Boreogadus saida

POC

Rundnasen-Grenadier

Coryphaenoides rupestris

RNG

Nordatlantik-Grenadier

Macrourus berglax

RHG

Sandaal

Ammodytes sp.

SAN

Seeskorpione

Myoxocephalus sp.

SCU

Nordamerikanische Brasse

Stenotomus chrysops

SCP

Tautog

Tautoga onitis

TAU

Blauer Ziegelbarsch

Lopholatilus chamaeleonticeps

TIL

Weißer Gabeldorsch (*1)

Urophycis tenuis

HKW

Urophycis chesteri

Urophycis chesteri

GPE

Dreibärtelige Seequappe

Gaidropsarus ensis

GDE

Seewölfe

Anarhichas sp.

CAT

Gestreifter Katfisch

Anarhichas lupus

CAA

Gefleckter Katfisch

Anarhichas minor

CAS

Blauer Katfisch

Anarhichas denticulatus

CAB

Grundfische

 

GRO

Pelagische Arten

Hering

Clupea harengus

HER

Makrele

Scomber scombrus

MAC

Amerikanischer Butterfisch

Peprilus triacanthus

BUT

Nordwestatlantischer Menhaden

Brevoortia tyrannus

MHA

Makrelenhecht

Scomberesox saurus

SAU

Nordwestatlantische Sardelle

Anchoa mitchilli

ANB

Blaufisch

Pomatomus saltatrix

BLU

Gelbe Stachelmakrele

Caranx hippos

CVJ

Fregattmakrele

Auxis thazard

FRI

Königsmakrele

Scomberomourus cavalla

KGM

Gefleckte Königsmakrele

Scomberomourus maculates

SSM

Segelfisch

Istiophorus platypterus

SAI

Weißer Marlin

Tetrapturus albidus

WHM

Blauer Marlin

Makaira nigricans

BUM

Schwertfisch

Xiphias gladius

SWO

Weißer Thun

Thunnus alalunga

ALB

Pelamide

Sarda sarda

BON

Falscher Bonito

Euthynnus alletteratus

LTA

Großaugenthun

Thunnus obesus

BET

Roter Thun

Thunnus thynnus

BFT

Echter Bonito

Katsuwonus pelamis

SKJ

Gelbflossenthun

Thunnus albacares

YFT

Thunfische

Scombridae

TUN

Pelagische Fische

 

PEL

Andere Fische

Nordamerikanischer Flusshering

Alosa pseudoharengus

ALE

Stachelmakrelen

Seriola sp.

AMX

Amerikanischer Meeraal

Conger oceanicus

COA

Amerikanischer Aal

Anguilla rostrata

ELA

Schleimaal

Myxine glutinosa

MYG

Amerikanischer Maifisch

Alosa sapidissima

SHA

Goldlachse

Argentina sp.

ARG

Atlantischer Umberfisch

Micropogonias undulatus

CKA

Atlantischer Hornhecht

Strongylura marina

NFA

Atlantischer Lachs

Salmo salar

SAL

Gezeiten-Ährenfisch

Menidia menidia

SSA

Atlantischer Fadenhering

Opisthonema oglinum

THA

Glattkopf

Alepocephalus bairdii

ALC

Trommelfisch

Pogonias cromis

BDM

Schwarzer Sägebarsch

Centropristis striata

BSB

Kanadische Alse

Alosa aestivalis

BBH

Lodde

Mallotus villosus

CAP

Saiblinge

Salvelinus sp.

CHR

Königsbarsch

Rachycentron canadum

CBA

Gemeiner Pampano

Trachinotus carolinus

POM

Fadenflossige Alse

Dorosoma cepedianum

SHG

Süßlippen

Pomadasyidae

GRX

Westatlantische Alse

Alosa mediocris

SHH

Laternenfisch

Notoscopelus sp.

LAX

Meeräschen

Mugilidae

MUL

Amerikanischer Butterfisch

Peprilus alepidotus (= paru)

HVF

Gelbflossen-Süßlippe

Orthopristis chrysoptera

PIG

Regenbogen-Stint

Osmerus mordax

SMR

Augenfleck-Umberfisch

Sciaenops ocellatus

RDM

Gewöhnliche Sackbrasse

Pagrus pagrus

RPG

Raue Bastardmakrele

Trachurus lathami

RSC

Sandbarsch

Diplectrum formosum

PES

Schafskopf-Brasse

Archosargus probatocephalus

SPH

Punkt-Umberfisch

Leiostomus xanthurus

SPT

Gefleckter Umberfisch

Cynoscion nebulosus

SWF

Königs-Corvina

Cynoscion regalis

STG

Felsenbarsch

Morone saxatilis

STB

Störe

Acipenseridae

STU

Atlantischer Tarpun

Tarpon (= megalops) atlanticus

TAR

Forellen

Salmo sp.

TRO

Amerikanischer Streifenbarsch

Morone americana

PEW

Kaiserbarsch

Beryx sp.

ALF

Dornhai

Squalus acantias

DGS

Dornhaie

Squalidae

DGX

Sandhai

Odontaspis taurus

CCT

Heringshai

Lamna nasus

POR

Kurzflossen-Mako

Isurus oxyrinchus

SMA

Sandbankhai

Carcharhinus obscurus

DUS

Großer Blauhai

Prionace glauca

BSH

Große Haie

Squaliformes

SHX

Atlantischer Spitzmaulhai

Rhizoprionodon terraenova

RHT

Schwarzer Fabricius Dornhai

Centroscyllium fabricii

CFB

Eishai

Somniosus microcephalus

GSK

Riesenhai

Cetorhinus maximus

BSK

Rochen

Raja sp.

SKA

Igelrochen

Leucoraja erinacea

RJD

Eisrochen

Amblyraja hyperborea

RJG

Scheunentor-Rochen

Dipturus laevis

RJL

Winterrochen

Leucoraja ocellata

RJT

Atlantischer Sternrochen

Amblyraja radiata

RJR

Glattrochen

Malacoraja senta

RJS

Grönlandrochen

Bathyraja spinicauda

RJQ

Fische (allgemein)

 

FIN

Wirbellose

Langflossen-Schelfkalmar (Loligo)

Loligo pealei

SQL

Kurzflossen-Kalmar (Illex)

Illex illecebrosus

SQI

Kalmare

Loliginidae, Ommastrephidae

SQU

Amerikanische Schwertmuschel

Ensis directus

CLR

Nördliche Venusmuschel

Mercenaria mercenaria

CLH

Islandmuschel

Arctica islandica

CLQ

Sandklaffmuschel

Mya arenaria

CLS

Riesentrogmuschel

Spisula solidissima

CLB

Trogmuschel

Spisula polynyma

CLT

Herzmuscheln

Prionodesmacea, Teleodesmacea

CLX

Karibik-Pilgermuschel

Argopecten irradians

SCB

Calico-Pilgermuschel

Argopecten gibbus

SCC

isländische Kammmuschel

Chlamys islandica

ISC

Atlantischer Tiefseescallop

Placopecten magellanicus

SCA

Kammmuscheln

Pectinidae

SCX

Amerikanische Auster

Crassostrea virginica

OYA

Miesmuschel

Mytilus edulis

MUS

Helmschnecken

Busycon sp.

WHX

Strandschnecken

Littorina sp.

PER

Meeresweichtiere

Mollusca

MOL

Felsenkrabbe

Cancer irroratus

CRK

Blaue Schwimmkrabbe

Callinectes sapidus

CRB

Strandkrabbe

Carcinus maenas

CRG

Jonahkrabbe

Cancer borealis

CRJ

Arktische Seespinne

Chionoecetes opilio

CRQ

Rote Tiefseekrabbe

Geryon quinquedens

CRR

Nördliche Steinkrabbe

Lithodes maia

KCT

Panzerkrebse

Reptantia

CRA

Amerikanischer Hummer

Homarus americanus

LBA

Tiefseegarnele

Pandalus borealis

PRA

Rosa Garnele

Pandalus montagui

AES

Geißelgarnelen

Penaeus sp.

PEN

Tiefseegarnelen

Pandalus sp.

PAN

Krebstiere

Crustacea

CRU

Seeigel

Strongylocentrotus sp.

URC

Meereswürmer

Polycheata

WOR

Atlantischer Schwertschwanz

Limulus polyphemus

HSC

Wirbellose Meerestiere

Invertebrata

INV

4.

Nummer 12 erhält folgende Fassung:

„(12)

Anhang III.B der CEM, genannt in Artikel 14 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/833

Zugelassene(r) Scheuerschutz an der Oberseite/Gelenkketten für den Garnelenfang

(1)   ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes

Der ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes ist ein rechteckiges Stück Netzwerk, das zur Verringerung oder Verhütung von Schäden auf der Oberseite des Steerts angebracht ist und folgende Voraussetzungen erfüllt:

a)

das Netzwerk darf keine geringere Maschenöffnung aufweisen als für den Steert in Artikel 13 angegeben;

b)

das Netzwerk darf nur an seiner Vorderkante und den seitlichen Laschen an dem Steert befestigt werden, und zwar derart, dass nicht mehr als vier Maschen über die Teilschlinge überstehen und nicht weniger als vier Maschen vor der Steertleinen-Masche bleiben; wird keine Teilschlinge benutzt, so darf das Netzwerk nicht mehr als ein Drittel größer sein als der Steert, der von mindestens vier Maschen vor der Steertleinen-Masche gemessen wird;

c)

die Breite des Netzwerks muss mindestens anderthalbmal die Breite des bedeckten Teils des Steerts betragen, wobei beide Breiten im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts genommen werden.

Image 1

(2)   Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-typ)

Der Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-Typ) ist definiert als Netzwerkstücke, die in allen Teilen Maschen aufweisen, deren Weite nicht geringer ist als die der Maschen des Steerts und die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)

Jedes Netzwerkstück

wird mit der Vorderkante in einem Abstand von mindestens einem Meter rechtwinklig zur Längsachse am Steert befestigt;

überlappt die Vorderkante des nächsten Netzwerkstücks nicht (siehe Abbildung zu dieser Bestimmung);

entspricht mindestens der Breite des Steerts (eine solche Breite wird im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts am Befestigungspunkt gemessen) und

ist aus einem Einfachzwirn mit positivem Auftrieb hergestellt und

b)

die gesamte Länge dieser so befestigten Netzwerkstücke überschreitet nicht zwei Drittel der Länge des Steerts.

Image 2

(3)   Garnelenschleppnetz — Hievsteert für Schiffe, die im Regelungsbereich Garnelen befischen

Ein Hievsteert ist ein Außennetz, das an einem Garnelenschleppnetz verwendet werden kann, um den Steert des Garnelenschleppnetzes zu schützen und zu verstärken.

a)

Schiffe dürfen keinen Hievsteert mit einer Maschenöffnung von weniger als 130 mm verwenden.

b)

Der Hievsteert darf nicht über die Sortiergitter hinausgehen und diese in keiner Weise behindern.

c)

Ein Hievsteert muss so befestigt werden, dass die zulässige Maschenöffnung nicht eingeschränkt oder die Öffnung der Maschen nicht behindert wird.

d)

Schiffe verwenden einen Hievsteert nicht gleichzeitig mit anderem Oberseiten-Scheuerschutz.

Image 3

Gelenkketten für den Garnelenfang

Unter Gelenkketten versteht man Ketten, Taue oder eine Kombination daraus, mit denen das Grundtau in unterschiedlichen Abständen an der unteren Netz- oder Bülschleine befestigt wird.

Die Begriffe „Netzleine“ und „Bülschleine“ sind austauschbar. Manche Schiffe verwenden nur eine der beiden Leinen; andere beide (siehe Zeichnung).

Die Länge der Gelenkketten wird vom Zentrum der Kette oder des Drahtseils, die/das durch das Grundtau verläuft (Zentrum des Grundtaus) bis zur Unterseite der Netzleine gemessen.

Die folgende Zeichnung macht deutlich, wie die Länge der Gelenkkette zu messen ist.

Image 4

“.

5.

Nummer 31 erhält folgende Fassung:

„(31)

Format für den Fangbericht gemäß Anhang II.D der CEM, genannt in Artikel 25 Absätze 6 und 8 und Artikel 26 Absatz 9 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/833

Datenaustauschformat und Protokolle

A.   Datenübermittlungsformat

Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut:

(1)

Datenangaben gemäß ISO 8859.1

(2)

Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut:

Ein doppelter Schrägstrich (//) und der Code „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung;

ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds;

ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten;

Datenpaare werden durch Leertaste getrennt;

der Code „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende der Datenübertragung.

B.   Datenaustauschprotokolle

Genehmigte Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übermittlung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat stehen im Einklang mit Anhang II.B, Regeln über die Vertraulichkeit.

C.   Format für den elektronischen Austausch von Informationen der Fischereiüberwachung

(Nordatlantikformat)

Kategorie

Datenelement

Feldcode

Typ

Inhalt

Definitionen

System

Aufzeichnungsbeginn

SR

 

 

Kennzeichnet Beginn der Aufzeichnung

Informationen

Aufzeichnungsende

ER

 

 

Kennzeichnet Ende der Aufzeichnung

Rückmeldung

RS

Char*3

Codes

ACK/NAK = Bestätigt/Nicht Bestätigt

Nr. der Fehlerrückmeldung

RE

Num*3

001-999

Codes zur Angabe von Fehlern, die in der Zentrale eingegangen sind, siehe Anhang II.D.D(2)

Meldung

Adresse Empfänger

AD

Char*3

ISO-3166 Adresse

Adresse des Empfängers, „XNW“ für die NAFO

Informationen

Absender

FR

Char*3

ISO-3166 Adresse

Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei)

Art der Meldung

TM

Char*3

Code

Code für die Art der Meldung

Sequenznummer

SQ

Num*6

NNNNNN

Seriennummer der von einem Schiff an die Endbestimmung (XNW) versandten Meldungen. Für jedes Schiff für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert für jedes Schiff auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht.

Aufzeichnungsnummer

RN

Num*6

NNNNNN

Seriennummer der vom FÜZ an XNW versandten Meldungen. Für jedes FÜZ für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht.

Aufzeichnungsdatum

RD

Num*8

JJJJMMTT

Jahr, Monat und Tag in UTC vom FÜZ

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

Num*4

SSMM

Stunden und Minuten in UTC vom FÜZ

Datum

DA

Num*8

JJJJMMTT

Jahr, Monat und Tag in UTC der ersten Übertragung Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff.

Uhrzeit

TI

Num*4

SSMM

Stunden und Minuten in UTC der ersten Übertragung. Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff.

Aufgehobener Bericht

CR

Num*6

NNNNNN

Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts

Jahr des aufgehobenen Berichts

YR

Num*4

NNNN

Jahr in UTC des aufzuhebenden Berichts

Schiff

Rufzeichen

RC

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Registrierung

Name des Schiffs

NA

Char*30

 

Name des Schiffs

Informationen

Äußere Kennnummer

XR

Char*14

 

Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer

Flaggenstaat

FS

Char*3

ISO-3166

Zulassungsstaat

Interne Referenznummer der Vertragspartei

IR

Char*3

Num*9

ISO-3166 +max. 9Z

Vom Flaggenstaat nach der Registrierung zugeteilte einmalige Nummer des Schiffs

Hafenname

PO

Char*20

 

Registrierhafen des Schiffes/Heimathafen

Schiffseigner

VO

Char*60

 

Name und Anschrift des Schiffseigners

Schiffscharterer

VC

Char*60

 

Name und Anschrift des Schiffscharterers

IMO-Nummer des Schiffs

IMO-Nummer

IM

Num*7

NNNNNNN

IMO-Schiffsnummer

Art des Schiffs Informationen

Tonnage des Schiffs

VT

Char*2

Num*4

„OC“/„LC“

Tonnage

Gemäß: „OC“ OSLO 1947 Convention/„LC“ LONDON ICTM-69

Schiffsleistung

Einheit

VP

Char*2

Num*5

0-99999

Hauptmaschinenleistung in kW

Schiffslänge

VL

Char*2

Num*3

„OA“

Länge in Metern

Länge über alles „OA“.

Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet

Schiffstyp

TP

Char*3

Code

Gemäß Anhang II.I

Fanggeräte

GE

Char*3

FAO-Code

Internationale statistische Standardklassifizierung von Fischfanggeräten gemäß Anhang II.J

Einzelheiten zur Zulassung

Beginn

SD

Num*8

JJJJMMTT

Angabe zur Zulassung; Datum des Beginns der Zulassung

Enddatum

ED

Num*8

JJJJMMTT

Angabe zur Zulassung; Datum des Endes der Zulassung

Zielarten und Gebiet

TA

Char*3

Char*10

Bestandsspezifikationen,

FAO-Artencode und NAFO-Gebietscode oder „ANY“

Für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY//

Tätigkeit

Informationen

Breitengrad

LA

Char*5

NDDMM (WGS-84)

z. B.//LA/N6235 = 62°35′ N

Längengrad

LO

Char*6

E/WDDDMM (WGS-84)

z. B.//LO/W02134 = 21°34′ W

Breitengrad (dezimal)

LT

Char*7

+/-DDD.ddd

Negative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre (5) (WGS84)

Längengrad (dezimal)

LG

Char*8

+/-DDD.ddd

Negative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre (5) (WGS84)

Nummer der Fangreise

TN

Num*3

001-999

Nummer der Fangreise im laufenden Jahr

Fänge

Arten

Menge

CA

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Tägliche Fangmengen nach Arten und Divisionen, an Bord behalten, in kg Lebendgewicht

Menge an Bord

Arten

Menge

OB

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Gesamtmenge, aufgeschlüsselt nach Arten, an Bord des Schiffes zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Meldung (in kg Lebendgewicht)

Rückwurfarten

Menge

RJ

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Rückwürfe nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht

Untermaßige Fische

Arten

Menge

US

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht

Umgeladene Arten

Arten

Menge

KG

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Angaben zu den Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in kg Lebendgewicht, gerundet auf die nächsten 100 kg,.

Gebiet

RA

Char*6

ICES-/NAFO-Codes

Code für das betreffende Fanggebiet

Zielart

DS

Char*3

FAO-Artencode

Code der Arten die das Schiff gemäß Artikel 5.2 gezielt befischt. Mehrere Arten möglich, durch Leerzeichen zu trennen.

z. B.//DS/Art Art Art//

Beobachter an Bord

OO

Char*1

J oder N

Anwesenheit eines Beobachters an Bord

Umgeladen von

TF

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des abgebenden Schiffes

Umgeladen auf

TT

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des aufnehmenden Schiffes

Name des Kapitäns

MA

Char*30

 

Name des Schiffskapitäns

Küstenstaat

CS

Char*3

ISO-3166

3-Alpha-Code

Küstenstaat des Anlandehafens

Voraussichtliches Datum

PD

Num*8

JJJJMMTT

Voraussichtliches Datum (UTC), an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein

Voraussichtliche Uhrzeit

PT

Num*4

SSMM

Voraussichtliche Uhrzeit (UTC), zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein

Hafenname

PO

Char*20

 

Name des tatsächlichen Anlandehafens

Geschwindigkeit

SP

Num*3

Knoten*10

z. B.//SP/105 = 10,5 Knoten

Kurs

CO

Num*3

360°-Skala

z. B.//CO/270 = 270

Fänge unter einer Charterflagge

CH

Char*3

ISO-3166

Flagge der charternden Vertragspartei

Einfahrtsgebiet

AE

Char*6

ICES-/NAFO-Codes

NAFO-Division der Einfahrt

Fangtage

DF

Num*3

1-365

Anzahl der Tage, die das Schiff während der Fangreise in der Fischereizone verbracht hat.

Offensichtliche Verstöße

AF

Char*1

J oder N

Meldungen des Beobachters an Bord

Maschenöffnung

ME

Num*3

0-999

Durchschnittliche Maschenöffnung in mm

Erzeugung

PR

Char*3

Code

Code für die Erzeugung Anhang II.K

Logbuch

LB

Char*1

J oder N

Bestätigung der Eintragungen im Schifflogbuch durch den Beobachter an Bord

Funkmeldungen

HA

Char*1

J oder N

Bestätigung der vom Schiff gesendeten Funkmeldungen durch den Beobachter an Bord

Name des Beobachters

ON

Char*30

Text

Name des Beobachters an Bord

Freier Text

MS

Char*255

Text

Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters

D. 1.   Struktur der Berichte und Meldungen gemäß Anhang II.E und Anhang II.F bei Weitersendung an den Sekretär durch die Vertragsparteien.

Gegebenenfalls sendet jede Vertragspartei die Berichte und Mitteilungen, die sie von ihren Schiffen gemäß den Artikeln 28 und 29 erhält, mit folgenden Änderungen an den Sekretär weiter:

a)

die Adresse (AD) wird durch die Adresse des Sekretärs (XNE) ersetzt;

b)

die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum“ (RD), „Aufzeichnungszeit“ (RT), „Aufzeichnungsnummer“ (RN) und „Absender“ (FR) sind einzufügen.

D. 2.   Rückmeldungen

Auf Antrag einer Vertragspartei sendet der Sekretär jedes Mal, wenn ein Bericht oder eine Mitteilung elektronisch eingegangen ist, eine Rückmeldung.

A)   Format der Rückmeldung

Datenelement

Feldcode

Obligatorisch/fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam

Absender

FR

M

Detail Meldung; XNW ist NAFO (die die Rückmeldung sendet)

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; Art der Meldung, „RET“ für Rückmeldung

Rufzeichen

RC

O

Detail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung

Sequenznummer

SQ

O

Detail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung

Rückmeldung

RS

M

Detail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK)

Fehlerrückmeldung

RE

O

Detail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle B) für Fehlerrückmeldungen

Nummer des Eintrags

RN

M

Detail Erfassung; Nummer der eingegangenen Meldung

Datum

DA

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Uhrzeit

TI

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

B)   Fehlerrückmeldungen

Gegenstand/Artikel

Fehlernummern

Fehlerursache

Abgelehnt (NAK)

Folgemaßnahme erforderlich

Akzeptiert und gespeichert (ACK)

Folgemaßnahme erforderlich

Akzeptiert und gespeichert (ACK)

mit Warnmeldung

Mitteilung

101

 

 

Meldung unleserlich

 

102

 

 

Datenwert oder -größe außerhalb des Normalbereichs

 

104

 

 

Obligatorische Angaben fehlen

 

105

 

 

Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen abgelehnten Bericht nochmals zu senden

 

106

 

 

Unzulässige Datenquelle

 

 

 

150

Sequenzfehler

 

 

 

151

Datum/Uhrzeit in der Zukunft

 

 

 

155

Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen akzeptierten Bericht nochmals zu senden

Artikel 25

 

 

250

Versuch einer wiederholten Notifizierung eines Schiffs

 

 

251

 

Schiff nicht notifiziert

 

 

252

 

Art nicht AUT oder SUS

 

 

 

 

 

Artikel 28

 

301

 

Fang vor Fang bei der Einfahrt

 

 

302

 

Umladung vor Fang bei der Einfahrt

 

 

303

 

Fang bei der Ausfahrt vor Fang bei der Einfahrt

 

 

304

 

Keine Positionsmeldung (CAT, TRA, COX)

 

 

 

350

Positionsmeldung ohne Fang bei der Einfahrt

E.   Arten der Berichte und Meldungen

ANHANG

Bestimmungen

Code

Meldung/ Bericht

Bemerkungen

II.C

Artikel 25.1a

NOT

Notifizierung

Notifizierung von Fischereifahrzeugen

II.C

Artikel 25.1b

WIT

Streichung

Notifizierung der Streichung eines registrierten Schiffes

II.C

Artikel 25.5a

AUT

Genehmigung

Notifizierung von Schiffen, die eine Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich haben

II.C

Artikel 25.5b

SUS

Aussetzung

Notifizierung der Aussetzung einer Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich innerhalb ihrer ursprünglichen Geltungsdauer

II.E

Artikel 29.2

ENT

POS

EXI

Einfahrt

Position

Ausfahrt

VMS-Meldungen

Artikel 29.8

MAN

Manuelle Position

Von Fischereifahrzeugen mit defekter Satellitenanlage an die Vertragspartei übermittelte Berichte

II.F

Artikel 28.6(a)

COE

Fang bei der Einfahrt

Vor Einfahrt in den Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung

Artikel 28.6(c)

CAT

Fang

Fangmeldung täglich für alle Arten nach Division

Artikel 28.6(d)

COB

Grenzüberschreitend

Fangmeldung vor Überfahren der Grenze nach 3L

Artikel 28.6(e)

TRA

Umladung

Meldung der im Regelungsbereich an Bord genommenen oder entladenen Mengen

Artikel 28.6(f)

POR

Anlandehafen

Bericht über die an Bord befindlichen Fänge und das anzulandende Gewicht

Artikel 28.6(b)

COX

Fang bei der Ausfahrt

Vor Ausfahrt aus dem Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung

Artikel 28.6

CAN

Annullieren

Bericht über die Annullierung eines Berichts nach Artikel 28.6

II.D.D

Artikel 29.10(a)

Artikel 28.9(c)

RET

Rückmeldung

Automatische elektronische Meldung nach Empfang der Aufzeichnungen

II.G.

Artikel 30.14(e)

OBR

Beobachter

Täglicher Beobachterbericht

“.

6.

Nummer 32 erhält folgende Fassung:

„(32)

Muster für die Aufhebung des Fangberichts in Anhang II.F der CEM, genannt in Artikel 25 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EU) 2019/833

Meldung „AUFHEBUNG“

Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1

Datenelement

Feldcode

Obligatorisch/fakultativ

Feldanforderungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Absender

FR

M

Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Partei (ISO-3)

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Bestimmung, „XNW“ für NAFO

Aufzeichnungsnummer

RN

M

Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.)

Aufzeichnungsdatum

RD

M

Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ

Uhrzeit der Aufzeichnung

RT

M

Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; „CAN (6)“ für die Meldung der Aufhebung

Rufzeichen

RC

M

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes

Aufgehobener Bericht

CR

M

Detail Meldung; Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts

Jahr des aufgehobenen Berichts

YR

M

Detail Meldung; Jahr des aufzuhebenden Berichts

Datum

DA

M

Detail Meldung; Datum (UTC) der Übermittlung vom Schiff (7)

Uhrzeit

TI

M

Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) der Übermittlung vom Schiff (7)

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

“.

7.

Nummer 35 erhält folgende Fassung:

„(35)

Beobachterbericht gemäß Anhang II.M der CEM, genannt in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/833

Standard-Beobachterbogen

Teil 1. A — Fischereifahrzeug — Informationen über Fangreisen und Beobachter

Angaben zum Fischereifahrzeug

Schiffsname

 

Internationales Rufzeichen

 

Flaggenstaat

 

Externe Kennnummer

 

IMO-Nummer des Schiffs

 

Schiffslänge (m)

 

Tonnage des Schiffs

 

Maschinenleistung (Angabe PS oder kW)

 

Schiffstyp

 

Gesamtkapazität des Gefrierraums (m3)

 

Kapazität des Laderaums für Fischmehl (m3)

 

Kapazität anderer Laderäume (m3)

 


Angaben zur Fangreise

Name des Fischereikapitäns

 

Nummer der Fangreise

 

Anzahl Besatzungsmitglieder

 

Zielart

 

Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich (ENT)

 

Datum der Ausfahrt aus dem Regelungsbereich (EXI)

 

NAFO-Division(en)

 

Andere angefahrene Gebiete

 

Umladung

 

Anlandehafen

 


Angaben zu den Beobachtern

Name des Beobachters

 

Datum des Beginns der Beobachtung

 

Datum des Endes der Beobachtung

 

Datum des Berichts

 


Anmerkungen

 

Teil 1.B — Informationen über Fanggeräte

Angaben zu den Schleppnetzen

Fanggerät

Art des Fanggeräts

Marke des Fanggeräts

Maschenöffnung (mm)

Zubehör

Abstand der Gitterstäbe

Befestigungen (Bitte beschreiben)

Anmerkungen

Flügel

Hauptteil

Verlängerungsstück

Steert

Vom Beobachter/Inspektor/Kapitän gemessen

Gemessene Daten

Hoch

Niedrig

Mittel

Hoch

Niedrig

Mittel

Hoch

Niedrig

Mittel

Hoch

Niedrig

Mittel

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Langleine

Fanggerät

Art des Fanggeräts

Gesamtlänge

Haken

 

Bojen

Anker

Material der Hauptleine

Material der Köderleine

Anmerkungen

Anzahl

Durchschnittlicher Abstand (m)

Art der Haken

Größe der Haken

Mit Ja/Nein gekennzeichnet

Anzahl

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teil 2. Angaben zu Fängen und Aufwand je Hol

Hol

Art des Fanggeräts

BEGINN (*2)

ENDE (*2)

Dauer (*3)

Art (FAO-3-Alpha-Code (*4))

Zielarten (ja oder nein)

Aufmachung/Erzeugnis

Schätzungen des Beobachters

NAFO

Division

Breitengrad (dezimal)

Längengrad (dezimal)

Tiefe (m)

Zeit (UTC) (SSMM)

Datum (JJJJMMTT)

NAFO

Division

Breitengrad (dezimal)

Längengrad (dezimal)

Tiefe (m)

Zeit (UTC) (SSMM)

Datum (JJJJMMTT)

Vom Beobachter verwendeter Umrechnungsfaktor

An Bord behalten (kg Lebendgewicht)

Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fischereilogbuch

Produktionslogbuch

Diskrepanz festgestellt? (Ja/Nein)

Einzelheiten der Diskrepanz

Anmerkungen

Verwendeter Umrechnungsfaktor

An Bord behalten (kg Lebendgewicht)

Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)

An Bord behalten (kg)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teil 3. Informationen über die Einhaltung der Vorschriften

Bitte machen Sie Angaben über:

Feststellungen

Informationen

Jede Behinderung, Einschüchterung, Einmischung oder sonstige Hinderung des Beobachters an der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

 

Abweichungen zwischen Stauen und Stauplan (Artikel 30.14.b)

 

Funktionsweise des Satellitenüberwachungsgeräts (alle Unterbrechungen, Beeinträchtigungen und Störungen melden)

 

Umladungen (alle melden)

 

Fangen untermaßiger Fische

 

Inspektionen auf See (Daten, Uhrzeiten und sonstige Feststellungen melden)

 

Sonstige Feststellungen

 

Teil 4. Aufwands- und Fangdaten

4A.   Aufwand

Zusammenfassende Tabelle

NAFO-Division

Art des Fanggeräts

Zielart  (*5)

Datum

Anzahl Hols

Tiefe (m)

Fangstunden  (*6)

Fangtage  (*7)

Beginn

Ende

Mindestens

Höchstens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anmerkungen

 

1

Zur Fischereitätigkeit je Division

2

Zur Datenübermittlung

3

Zur Maschenöffnung

4

Sonstiges

4B.   Fänge

Zusammenfassung Fangreise (Fänge nach Division und Art)

 

Schätzungen des Beobachters

Im Fischereilogbuch eingetragen

Art (FAO-3-Alpha-Code)

Division

An Bord behalten (kg Lebendgewicht)

Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)

Insgesamt (kg Lebendgewicht)

An Bord behalten (kg Lebendgewicht)

Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)

Insgesamt (kg Lebendgewicht)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 


Anmerkungen

 

1

Zur Zusammensetzung der Fänge und Größe der Fische

2

Zu Abweichungen von den Angaben im Fischereilogbuch

3

Zu Rückwürfen

4

Sonstiges

Teil 5. Informationen über Fänge von Grönlandhai per Hol

Nr. des Hols

Anzahl Haie insgesamt

Anzahl Haie

Geschätztes Gewicht (kg Lebendgewicht)

Länge

Länge gemessen oder geschätzt?

Geschlecht

Zustand (lebend, tot, unbestimmt)

Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teil 6. Häufigkeit der Größen

Name des Beobachters

 

 

 

 

 

Rufzeichen des Schiffs

 

 

 

 

 

Nummer der Fangreise

 

 

 

 

 

 

Jahr

 

 

 

 

 

Monat

 

 

 

 

 

Tag

 

 

 

 

 

Anzahl Fanggeräte

 

 

 

 

 

Nr. des Hols

 

 

 

 

 

FAO-3-Alpha-Artencode

 

 

 

 

 

Fanggewicht(kg Lebendgewicht)

 

 

 

 

 

Probenart (Rückwurf, an Bord behalten, gemischt)

 

 

 

 

 

 

Probengewicht (kg Lebendgewicht)

 

 

 

 

 

Mindestgröße

 

 

 

 

 

Höchstgröße

 

 

 

 

 

Geschlecht

 

 

 

 

 

Gesamtzahl der Proben (n=)

 

 

 

 

 

Mess- Standard (TL, SL, FL usw.)

 

 

 

 

 

Art der Messung

 

 

 

 

 

Einheit (mm oder cm)

 

 

 

 

 

Anmerkungen

 

 

 

 

 


Größe zwischen

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

9,5-10,0

 

 

 

 

 

10,0-10,5

 

 

 

 

 

10,5-11,0

 

 

 

 

 

11,0-11,5

 

 

 

 

 

11,5-12,0

 

 

 

 

 

12,0-12,5

 

 

 

 

 

12,5-13,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

97,0-97,5

 

 

 

 

 

97,5-98,0

 

 

 

 

 

98,0-98,5

 

 

 

 

 

98,5-99,0

 

 

 

 

 

99,0-99,5

 

 

 

 

 

99,5-100,0

 

 

 

 

 

100,0-100,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

“.

8.

Nummer 36 erhält folgende Fassung:

„(36)

Täglich übermittelter Beobachterbericht gemäß Anhang II.G der CEM, genannt in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/833

Beobachterbericht

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Feldanforderungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

M

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Anschrift

AD

M

Detail Meldung; Bestimmung, „XNW“ für NAFO

Sequenznummer

SQ

M

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

M

Detail Meldung; „OBR“ für die Meldung Beobachterbericht

Rufzeichen

RC

M

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes

Fanggeräte

GE

M (8)

Detail Tätigkeit; FAO-Code für Fanggeräte

Zielart

DS

M (8)

Detail Tätigkeit; FAO-Artencode für jede Zielart seit dem letzten OBR-Bericht

Maschenöffnung

ME

M (8)

Detail Tätigkeit; durchschnittliche Maschenöffnung in mm

Gebiet

RA

M

Detail Tätigkeit; NAFO-Division

Tägliche Fangmengen

Arten

Lebendgewicht

CA

M

M

Detail Tätigkeit; Fänge an Bord nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//CA/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Rückwürfe

Arten

Lebendgewicht

RJ

M (8)

Detail Tätigkeit; Zurückgeworfene Fänge nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//RJ/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Untermaßige Fische (13)

Arten

Lebendgewicht

US

M (8)

Detail Tätigkeit; Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//US/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Logbuch

LB

M

Detail Tätigkeit; „Ja“ oder „Nein“ (9)

 

 

 

 

Funkmeldungen

HA

M

Detail Tätigkeit; „Ja“ oder „Nein“ (10)

Offensichtliche

Verstöße

AF

M

Detail Tätigkeit; „Ja“ oder „Nein“ (11)

Name des Beobachters

ON

M

Detail Meldung; Name des Beobachters, der den Bericht unterzeichnet

Datum

DA

M

Detail Meldung; Datum der Übermittlung des Berichts

Freier Text

MS

O (12)

Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters

Uhrzeit

TI

M

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung des Berichts

Aufzeichnungsende

ER

M

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

9.

Nummer 41 erhält folgende Fassung:

„(41)

Inspektionsbericht gemäß Anhang IV.B der CEM, genannt in Artikel 33 Absatz 1, Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 45 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/833

Inspektionsbericht

ORGANISATION FÜR DIE FISCHEREI IM NORDWESTATLANTIK

________________________________________________________________________________

(Inspektor: Bitte in GROSSBUCHSTABEN in SCHWARZER TINTE ausfüllen)

(1)   INSPEKTIONSSCHIFF

1.1 NAME

 

1.2 REGISTRIERNUMMER

 

1.3 Internationales Rufzeichen (IRCS)

 

1.4 Heimathafen

 

(2)   INSPEKTOREN (Bitte vermerken falls es sich um Auszubildende handelt)

NAME

VERTRAGSPARTEI

 

 

 

 

 

 

 

 

(3)   ANGABEN ÜBER DAS INSPIZIERTE SCHIFF

Vertragspartei und Heimathafen

 

Name des Schiffs

 

Rufzeichen

 

Externe Kennnummer

 

IMO-Nummer

 

Name des Kapitäns:

 

Anschrift des Kapitäns (nur bei Verstößen)

 

Name und Anschrift des Eigners

 

Zeit/Position des Inspektionsschiffes

UTC

Breitengrad

Längengrad

Division

Zeit/Position des inspizierten Schiffes

UTC

Breitengrad

Längengrad

(4)   DATUM DER LETZTEN INSPEKTION AUF SEE:

DATUM

 

(5)   DATUM UND UHRZEIT DER LAUFENDEN INSPEKTION

DATUM

 

UHRZEIT DER ANKUNFT AN BOARD

UTC

(6)   PRÜFUNG

Schiffsdokumente

Geprüft J/N

Zertifizierte Zeichnungen oder Beschreibung des Fischladeraums und der Gefrierräume an Bord

Geprüft J/N

Datum der Zertifizierung

 

Der tägliche Lagerungsplan entspricht Artikel 28.5

Geprüft J/N

(7)   ERFASSUNG DES FISCHEREIAUFWANDS UND DER FÄNGE

Fischereilogbuch

Geprüft J/N

Elektronisch/Papier

Produktionslogbuch

Geprüft J/N

Elektronisch/Papier

Es handelt sich um Eintragungen gemäß Artikel 28 und Anhang II.A

Geprüft J/N

Falls nein, die unzureichenden oder fehlenden Eintragungen angeben

(8)   ANGABEN ZU DEN BEOBACHTERN

Ist ein gemeldeter Beobachter auf dem Schiff anwesend

J/N

Name des Beobachters

 

Vertragspartei des Beobachters

 

(9)   GEMESSENE MASCHENGRÖSSE — IN MILLIMETER

Art des Fanggeräts

 

Steert (gegebenenfalls einschließlich Tunnel)

Durchschnittliche Weite

Zulässige Größe

1st

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2nd

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Scheuerschutz — Stichproben bei Maschen

1st

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2nd

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Restliches Netz

1st

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2nd

Netz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(10)   ZUSAMMENFASSUNG DER FÄNGE AUS LOGBÜCHERN FÜR DIE LAUFENDE FANGREISE

Tage im NAFO REGELUNGSBEREICH

 

Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich/die Division

Division

Fischarten

3-Alpha-Code

Fang

(Tonnen)

Umrechnungsfaktor(en)

Aufmachung(en)/Erzeugnis

Rückwürfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(11)   ERGEBNIS DER INSPEKTION DER FÄNGE

11.1.   Fänge im LETZEN HOL (soweit zutreffend)

Dauer des Hols

 

Tiefe

 

Menge insgesamt (in Tonnen)

Gefangene Arten

Anteil (%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.2.   Fänge AN BORD

Schätzung des Inspektors (in Tonnen)

 

Angabe des Inspektors, wie die Schätzung errechnet wurde:


Korrekte Kennzeichnung?

Ja/Nein

(12)   ERGEBNIS DER INSPEKTION DER FÄNGE AN BORD

12.1.   Abweichungen von den Logbucheinträgen

Anmerkungen: (Im Falle von Abweichungen zwischen den Schätzungen des Inspektors über die Fänge an Bord und den entsprechenden Zusammenfassungen der Fänge gemäß Logbuch ist diese Abweichung mit den Prozentsätzen anzugeben)

12.2.   Verstöße

CEM-REFERENZ

ART DER VERSTÖSSE

 

 

Kommentare:

Ich bestätige, über die mutmaßlichen Verstöße und gegebenenfalls die Anbringung von Siegeln an Beweismaterial informiert zu sein. DATUM:

UNTERSCHRIFT DES SCHIFFSKAPITÄNS

(13)   KOMMENTARE UND BEMERKUNGEN (zusätzliche Seiten können bei Bedarf hinzugefügt werden)

Nach einem Verstoß überprüfte Dokumente

Bemerkungen, Erklärungen und/oder Feststellungen des Inspektors (der Inspektoren)

Feststellungen des bzw. der Zeugen des Kapitäns

Feststellungen eines zweiten Inspektors oder eines Zeugen

(14)   UNTERSCHRIFT DES ZUSTÄNDIGEN INSPEKTORS

(15)   NAME UND UNTERSCHRIFT DES ZWEITEN INSPEKTORS ODER DES ZEUGEN

(16)   NAME UND UNTERSCHRIFT DES BZW. DER ZEUGEN DES KAPITÄNS

(17)   DATUM UND UHRZEIT DES ABSCHLUSSES DER INSPEKTION UND DES VONBORDGEHENS

ABSCHLUSS DER INSPEKTION

DATUM

 

UHRZEIT

UTC


VONBORDGEHEN

DATUM

 

UHRZEIT

UTC

POSITION

Breitengrad

Längengrad

(18)   BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG DES BERICHTS DURCH DEN KAPITÄN (zusätzliche Seiten können bei Bedarf hinzugefügt werden)

Anmerkungen des Schiffskapitäns

Der/die Unterzeichnete, …, Kapitän des Schiffs, bestätigt, am heutigen Tag eine Kopie dieses Berichts erhalten zu haben. Meine Unterschrift bedeutet nicht mein Einverständnis mit dem Inhalt des Berichts.

DATUM

UNTERSCHRIFT

“.


(1)  Obligatorisch, wenn es als Einzelkennzeichnung in anderen Meldungen verwendet wird.

(2)  Je nach Fall.

(3)  Für Transportschiffe ist das Feld TA fakultativ.

(4)  Wird eine Art gefangen, die nicht in dieser Liste (Anhang I.C) aufgeführt ist, so ist die ASFIS-Artenliste der FAO zu verwenden. Die ASFIS-Liste ist abrufbar unter: http://www.fao.org/fishery/collection/asfis/en

(*1)  Nach einer Empfehlung des Ständigen Ausschusses für Forschung und Statistik (STACRES) auf der Jahrestagung 1970 (ICNAF Redbook 1970, Teil I, Seite 67) werden Gabeldorsche der Gattung Urophycis zu statistischen Zwecken wie folgt bezeichnet: a) Gabeldorsche aus den Untergebieten 1, 2 und 3 und den Divisionen 4R, S, T und V werden als Weißer Gabeldorsch, Urophycis tenuis, bezeichnet; b) Gabeldorsche, die mit Leinen gefangen werden, sowie jeder Gabeldorsch über 55 cm Standardlänge unabhängig von der Fangmethode aus den Divisionen 4W und X, Untergebiet 5 und dem statistischen Gebiet 6 werden als Weißer Gabeldorsch, Urophycis tenuis, bezeichnet; c) andere Gabeldorsche der Gattung Urophycis aus den Divisionen 4W und X, Untergebiet 5 und dem statistischen Gebiet 6 werden als Roter Gabeldorsch, Urophycis chuss, bezeichnet.“

(5)  Das Pluszeichen (+) muss nicht übermittelt werden; führende Nullen können weggelassen werden.

(6)  Aufhebungsberichte sollten nicht verwendet werden, um andere Aufhebungsberichte zu stornieren.

(7)  Wird der Bericht nicht von einem Schiff übermittelt, kommt die Zeit vom FÜZ und ist identisch mit RD, RT.

(*2)  Im Falle von Schleppnetzfischerei die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts.

(*3)  Dezimalstunden. Im Falle von Schleppnetzfischerei die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts.

(*4)  Einschließlich der Indikatoren für gefährdete marine Ökosysteme

(*5)  Gemäß Artikel 5.2 der CEM

(*6)  Im Falle von Schleppnetzfischerei ist die Fangzeit die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen ist die Fangzeit die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts. Gesamtdauer der Hols für alle Hols in der aufgeführten Division, aufgeschlüsselt nach Fanggerät und Zielarten

(*7)  Gemäß Artikel 1.6 der CEM

(8)  Falls zutreffend.

(9)  „Ja“ wenn der Beobachter bestätigt, dass die Eintragungen im Logbuch gemäß den CEM vorgenommen wurden.

(10)  „Ja“ wenn der Beobachter bestätigt, dass die Berichte gemäß den Artikeln 13.11, 13.12. und 28.6 gemäß den CEM übermittelt wurden.

(11)  „Ja“, wenn der Beobachter eine Abweichung von den CEM feststellt.

(12)  Obligatorisch, wenn „LB“ = „Nein“ oder „HA“ = „Nein“ oder „AF“ = „Ja“.

(13)  Die im Feld US gemeldeten zurückgeworfenen untermaßigen Fänge sollten auch in die im Feld Rückwürfe (RJ) angegebenen Mengen einbezogen werden.“


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