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Document 32019B0571

    Beschluss (EU) 2019/571 des einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 28. März 2019 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans und über den Rechnungsabschluss des einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) für das Haushaltsjahr 2017 (SRB/PS/2019/02)

    ABl. L 99 vom 10.4.2019, p. 46–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/571/oj

    10.4.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 99/46


    BESCHLUSS (EU) 2019/571 DES EINHEITLICHEN ABWICKLUNGSAUSSCHUSSES

    vom 28. März 2019

    über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans und über den Rechnungsabschluss des einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) für das Haushaltsjahr 2017 (SRB/PS/2019/02)

    DIE PLENARSITZUNG DES EINHEITLICHEN ABWICKLUNGSAUSSCHUSSES —

    gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1) (im Folgenden „SRM-Verordnung“),

    gestützt auf die Artikel 103, 104 und 105 der Finanzregelung des SRB,

    gestützt auf die in seiner Sitzung vom 21./22. Juni 2018 genehmigte endgültige Jahresrechnung des SRB für das Haushaltsjahr 2017,

    gestützt auf den in seiner Sitzung vom 21./22. Juni 2018 genehmigten Jährlichen Tätigkeitsbericht des SRB für das Haushaltsjahr 2017,

    gestützt auf den Jahresbericht des Rechnungshofs, der die Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2017 enthält, zusammen mit den Antworten des SRB,

    gestützt auf den Sonderbericht des Rechnungshofs Nr. 23/2017 „Einheitlicher Abwicklungsausschuss: Erste Schritte auf dem anspruchsvollen Weg zur Bankenunion sind getan, es ist jedoch noch ein weiter Weg bis zum Ziel“,

    gestützt auf den gemäß Artikel 92 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 erstellten Bericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017 über alle Eventualverbindlichkeiten (für den Ausschuss, den Rat, die Kommission oder sonstige), die daraus resultieren, dass der Ausschuss, der Rat und die Kommission ihre Aufgaben nach dieser Verordnung wahrnehmen, zusammen mit den Antworten des SRB, des Rates und der Kommission —

    HAT BESCHLOSSEN:

    1.   

    der Vorsitzenden des SRB Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des SRB für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen;

    2.   

    den Rechnungsabschluss des SRB für das Haushaltsjahr 2017 zu genehmigen;

    3.   

    seine Bemerkungen in nachstehendem Antrag niederzulegen;

    4.   

    die Vorsitzende des einheitlichen Abwicklungsausschusses zu beauftragen, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) und auf der Website des SRB zu veranlassen.

    Geschehen zu Madrid am 28. März 2019.

    Für den einheitlichen Abwicklungsausschuss

    Klaus KUMPFMÜLLER

    Mitglied des Plenums


    (1)  ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.


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