Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32017R0053

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/53 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Zulassung von Butan-1-ol, Hexan-1-ol, Octan-1-ol, Nonan-1-ol, Dodecan-1-ol, Heptan-1-ol, Decan-1-ol, Pentan-1-ol, Ethanol, Acetaldehyd, Propanal, Butanal, Pentanal, Hexanal, Octanal, Decanal, Dodecanal, Nonanal, Heptanal, Undecanal, 1,1-Diethoxyethan, Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Valeriansäure, Hexansäure, Octansäure, Decansäure, Dodecansäure, Ölsäure, Hexadecansäure, Tetradecansäure, Heptansäure, Nonansäure, Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat, Hexylacetat, Octylacetat, Nonylacetat, Decylacetat, Dodecylacetat, Heptylacetat, Methylacetat, Methylbutyrat, Butylbutyrat, Pentylbutyrat, Hexylbutyrat, Octylbutyrat, Ethyldecanoat, Ethylhexanoat, Propylhexanoat, Pentylhexanoat, Hexylhexanoat, Methylhexanoat, Ethylformiat, Ethyldodecanoat, Ethyltetradecanoat, Ethylnonanoat, Ethyloctanoat, Ethylpropionat, Methylpropionat, Ethylvalerat, Butylvalerat, Ethylhex-3-enoat, Ethylhexadecanoat, Ethyl-trans-2-butenoat, Ethylundecanoat, Butylisovalerat, Hexylisobutyrat, Methyl-2-methylbutyrat, Hexyl-2-methylbutyrat, Triethylcitrat, Hexylisovalerat und Methyl-2-methylvalerat als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR. )

    C/2016/8195

    ABl. L 13 vom 17.1.2017, p. 1–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/53/oj

    17.1.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 13/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/53 DER KOMMISSION

    vom 14. Dezember 2016

    zur Zulassung von Butan-1-ol, Hexan-1-ol, Octan-1-ol, Nonan-1-ol, Dodecan-1-ol, Heptan-1-ol, Decan-1-ol, Pentan-1-ol, Ethanol, Acetaldehyd, Propanal, Butanal, Pentanal, Hexanal, Octanal, Decanal, Dodecanal, Nonanal, Heptanal, Undecanal, 1,1-Diethoxyethan, Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Valeriansäure, Hexansäure, Octansäure, Decansäure, Dodecansäure, Ölsäure, Hexadecansäure, Tetradecansäure, Heptansäure, Nonansäure, Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat, Hexylacetat, Octylacetat, Nonylacetat, Decylacetat, Dodecylacetat, Heptylacetat, Methylacetat, Methylbutyrat, Butylbutyrat, Pentylbutyrat, Hexylbutyrat, Octylbutyrat, Ethyldecanoat, Ethylhexanoat, Propylhexanoat, Pentylhexanoat, Hexylhexanoat, Methylhexanoat, Ethylformiat, Ethyldodecanoat, Ethyltetradecanoat, Ethylnonanoat, Ethyloctanoat, Ethylpropionat, Methylpropionat, Ethylvalerat, Butylvalerat, Ethylhex-3-enoat, Ethylhexadecanoat, Ethyl-trans-2-butenoat, Ethylundecanoat, Butylisovalerat, Hexylisobutyrat, Methyl-2-methylbutyrat, Hexyl-2-methylbutyrat, Triethylcitrat, Hexylisovalerat und Methyl-2-methylvalerat als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. Artikel 10 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) zugelassen wurden, eine Neubewertung vor.

    (2)

    Butan-1-ol, Hexan-1-ol, Octan-1-ol, Nonan-1-ol, Dodecan-1-ol, Heptan-1-ol, Decan-1-ol, Pentan-1-ol, Ethanol, Acetaldehyd, Propanal, Butanal, Pentanal, Hexanal, Octanal, Decanal, Dodecanal, Nonanal, Heptanal, Undecanal, 1,1-Diethoxyethan, Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Valeriansäure, Hexansäure, Octansäure, Decansäure, Dodecansäure, Ölsäure, Hexadecansäure, Tetradecansäure, Heptansäure, Nonansäure, Ethylacetat, Propylacetat, Butylacetat, Hexylacetat, Octylacetat, Nonylacetat, Decylacetat, Dodecylacetat, Heptylacetat, Methylacetat, Methylbutyrat, Butylbutyrat, Pentylbutyrat, Hexylbutyrat, Octylbutyrat, Ethyldecanoat, Ethylhexanoat, Propylhexanoat, Pentylhexanoat, Hexylhexanoat, Methylhexanoat, Ethylformiat, Ethyldodecanoat, Ethyltetradecanoat, Ethylnonanoat, Ethyloctanoat, Ethylpropionat, Methylpropionat, Ethylvalerat, Butylvalerat, Ethylhex-3-enoat, Ethylhexadecanoat, Ethyl-trans-2-butenoat, Ethylundecanoat, Butylisovalerat, Hexylisobutyrat, Methyl-2-methylbutyrat, Hexyl-2-methylbutyrat, Triethylcitrat, Hexylisovalerat und Methyl-2-methylvalerat (im Folgenden „die betreffenden Stoffe“) wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten zugelassen. In der Folge wurden diese Produkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

    (3)

    Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung der betreffenden Stoffe als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten gestellt. Der Antragsteller beantragte die Einordnung dieser Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

    (4)

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) zog in ihrem Gutachten vom 12. März 2013 (3) den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben. Ferner kam die Behörde zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Stoffen um in Lebensmitteln zulässige Aromastoffe handelt, für die die Wirksamkeit nachgewiesen ist, da die Funktionen des Zusatzstoffs bei einer Verwendung in Futtermitteln der in Lebensmitteln beschriebenen Verwendung ähnlich sind.

    (5)

    Die Behörde schloss, dass keine Sicherheitsbedenken für die Verwender bestehen, sofern geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

    (6)

    Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden. Für diese Stoffe sollten empfohlene Höchstgehalte festgelegt werden. Die Stoffe dürfen in einem Mischfuttermittel, das über das Trinkwasser verabreicht wird, verwendet werden.

    (7)

    Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.

    (8)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zulassung

    Die im Anhang genannten Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen sind, werden als Futtermittelzusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

    Artikel 2

    Übergangsmaßnahmen

    (1)   Die im Anhang genannten Stoffe und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 6. August 2017 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

    (2)   Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannten Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2018 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

    (3)   Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannten Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2019 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

    Artikel 3

    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 14. Dezember 2016

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

    (2)  Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1).

    (3)  EFSA Journal 2013;11(4):3169.


    ANHANG

    Kennnummer des Zusatzstoffs

    Name des Zulassungsinhabers

    Zusatzstoff

    Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

    Tierart oder Tierkategorie

    Höchstalter

    Mindestgehalt

    Höchstgehalt

    Sonstige Bestimmungen

    Geltungsdauer der Zulassung

    mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    (1)

    (2)

    (3)

    (4)

    (5)

    (6)

    (7)

    (8)

    (9)

    Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

    2b02004

    Butan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99,5 %

    Chemische Formel: C4H10O

    CAS-Nummer: 71-36-3

    FLAVIS-Nummer: 02.004

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02005

    Hexan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 96,5 %

    Chemische Formel: C6H14O

    CAS-Nummer: 111-27-3

    FLAVIS-Nummer: 02.005

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02006

    Octan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Octan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Octan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C8H18O

    CAS-Nummer: 111-87-5

    FLAVIS-Nummer: 02.006

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Octan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02007

    Nonan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Nonan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Nonan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C9H20O

    CAS-Nummer: 143-08-8

    FLAVIS-Nummer: 02.007

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Nonan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02008

    Dodecan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Dodecan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Dodecan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C12H26O

    CAS-Nummer: 112-53-8

    FLAVIS-Nummer: 02.008

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Dodecan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02021

    Heptan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Heptan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Heptan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C7H16O

    CAS-Nummer: 111-70-6

    FLAVIS-Nummer: 02.021

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Heptan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02024

    Decan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Decan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Decan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C10H22O

    CAS-Nummer: 112-30-1

    FLAVIS-Nummer: 02.024

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Decan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02040

    Pentan-1-ol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Pentan-1-ol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Pentan-1-ol

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C5H12O

    CAS-Nummer: 71-41-0

    FLAVIS-Nummer: 02.040

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Pentan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b02078

    Ethanol

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethanol

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethanol

    Hergestellt durch chemische Synthese oder enzymatische Fermentierung

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C2H6O

    CAS-Nummer: 64-17-5

    FLAVIS-Nummer: 02.078

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethanol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05001

    Acetaldehyd

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Acetaldehyd

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Acetaldehyd

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C2H4O

    CAS-Nummer: 75-07-0

    FLAVIS-Nummer: 05.001

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Acetaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05002

    Propanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Propanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Propanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C3H6O

    CAS-Nummer: 123-38-6

    FLAVIS-Nummer: 05.002

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Propanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05003

    Butanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C6H8O

    CAS-Nummer: 123-72-8

    FLAVIS-Nummer: 05.003

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05005

    Pentanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Pentanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Pentanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C5H10O

    CAS-Nummer: 110-62-3

    FLAVIS-Nummer: 05.005

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Pentanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05008

    Hexanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C6H12O

    CAS-Nummer: 66-25-1

    FLAVIS-Nummer: 05.008

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05009

    Octanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Octanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Octanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C8H16O

    CAS-Nummer: 124-13-0

    FLAVIS-Nummer: 05.009

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Octanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05010

    Decanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Decanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Decanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C10H20O

    CAS-Nummer: 112-31-2

    FLAVIS-Nummer: 05.010

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Decanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05011

    Dodecanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Dodecanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Dodecanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C12H24O

    CAS-Nummer: 112-54-9

    FLAVIS-Nummer: 05.011

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Dodecanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05025

    Nonanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Nonanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Nonanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C9H18O

    CAS-Nummer: 124-19-6

    FLAVIS-Nummer: 05.025

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Nonanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05031

    Heptanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Heptanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Heptanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C7H14O

    CAS-Nummer: 111-71-7

    FLAVIS-Nummer: 05.031

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Heptanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b05034

    Undecanal

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Undecanal

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Undecanal

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C11H22O

    CAS-Nummer: 112-44-7

    FLAVIS-Nummer: 05.034

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Undecanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b06001

    1,1-Diethoxyethan

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    1,1-Diethoxyethan

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    1,1-Diethoxyethan

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C6H14O2

    CAS-Nummer: 105-57-7

    FLAVIS-Nummer: 06.001

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von 1,1-Diethoxyethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08001

    Ameisensäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ameisensäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ameisensäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: CH2O2

    CAS-Nummer: 64-18-6

    FLAVIS-Nummer: 08.001

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ameisensäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

     

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08002

    Essigsäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Essigsäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Essigsäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99,5 %

    Chemische Formel: C2H4O2

    CAS-Nummer: 64-19-7

    FLAVIS-Nummer: 08.002

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Essigsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    1k280

    Propionsäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Propionsäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Propionsäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99,5 %

    Nichtflüchtiger Rückstand ≤ 0,01 %, wenn bei 140 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet.

    Aldehyde ≤ 0,1 %, ausgedrückt als Formaldehyd.

    Chemische Formel: C3H6O2

    CAS-Nummer: 79-09-4

    FLAVIS-Nummer: 08.003

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Propionsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08007

    Valeriansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Valeriansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Valeriansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C5H10O2

    CAS-Nummer: 109-52-4

    FLAVIS-Nummer: 08.007

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Valeriansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08009

    Hexansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexansäure

    Hergestellt durch chemische Veränderung extrahierter Fette

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C6H12O2

    CAS-Nummer: 142-62-1

    FLAVIS-Nummer: 08.009

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08010

    Octansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Octansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Octansäure

    Hergestellt durch Fermentierung und anschließende fraktionierte Destillation

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C8H16O2

    CAS-Nummer: 124-07-2

    FLAVIS-Nummer: 08.010

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Octansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08011

    Decansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Decansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Decansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C10H20O2

    CAS-Nummer: 334-48-5

    FLAVIS-Nummer: 08.011

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Decansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08012

    Dodecansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Dodecansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Dodecansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 90 %

    Chemische Formel: C12H24O2

    CAS-Nummer: 143-07-7

    FLAVIS-Nummer: 08.012

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Dodecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08013

    Ölsäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ölsäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ölsäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 90 %

    Chemische Formel: C18H34O2

    CAS-Nummer: 112-80-1

    FLAVIS-Nummer: 08.013

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ölsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08014

    Hexadecansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexadecansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexadecansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 80 %

    Chemische Formel: C16H32O2

    CAS-Nummer: 57-10-3

    FLAVIS-Nummer: 08.014

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexadecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08016

    Tetradecansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Tetradecansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Tetradecansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 94 %

    Chemische Formel: C14H28O2

    CAS-Nummer: 544-63-8

    FLAVIS-Nummer: 08.016

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Tetradecansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08028

    Heptansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Heptansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Heptansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C7H14O2

    CAS-Nummer: 111-14-8

    FLAVIS-Nummer: 08.028

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Heptansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b08029

    Nonansäure

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Nonansäure

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Nonansäure

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 112-05-0

    FLAVIS-Nummer: 08.029

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Nonansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09001

    Ethylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C4H8O2

    CAS-Nummer: 141-78-6

    FLAVIS-Nummer: 09.001

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09002

    Propylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Propylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Propylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C5H10O2

    CAS-Nummer: 109-60-4

    FLAVIS-Nummer: 09.002

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Propylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09004

    Butylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C6H12O2

    CAS-Nummer: 123-86-4

    FLAVIS-Nummer: 09.004

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09006

    Hexylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C8H12O2

    CAS-Nummer: 142-92-7

    FLAVIS-Nummer: 09.006

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09007

    Octylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Octylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Octylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C10H20O2

    CAS-Nummer: 112-14-1

    FLAVIS-Nummer: 09.007

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Octylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09008

    Nonylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Nonylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Nonylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C11H22O2

    CAS-Nummer: 143-13-5

    FLAVIS-Nummer: 09.008

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Nonylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09009

    Decylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Decylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Decylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C12H24O2

    CAS-Nummer: 112-17-4

    FLAVIS-Nummer: 09.009

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Decylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09010

    Dodecylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Dodecylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Dodecylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C14H28O2

    CAS-Nummer: 112-66-3

    FLAVIS-Nummer: 09.010

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Dodecylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09022

    Heptylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Heptylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Heptylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97,5 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 112-06-1

    FLAVIS-Nummer: 09.022

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Heptylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09023

    Methylacetat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methylacetat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methylacetat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C3H6O2

    CAS-Nummer: 79-20-9

    FLAVIS-Nummer: 09.023

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09038

    Methylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C5H10O2

    CAS-Nummer: 623-42-7

    FLAVIS-Nummer: 09.038

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09042

    Butylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C8H16O2

    CAS-Nummer: 109-21-7

    FLAVIS-Nummer: 09.042

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09044

    Pentylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Pentylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Pentylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 540-18-1

    FLAVIS-Nummer: 09.044

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Pentylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09045

    Hexylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C10H20O2

    CAS-Nummer: 2639-63-6

    FLAVIS-Nummer: 09.045

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09046

    Octylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Octylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Octylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C12H24O2

    CAS-Nummer: 110-39-4

    FLAVIS-Nummer: 09.046

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Octylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09059

    Ethyldecanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethyldecanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethyldecanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C12H24O2

    CAS-Nummer: 110-38-3

    FLAVIS-Nummer: 09.059

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethyldecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09060

    Ethylhexanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylhexanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylhexanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C8H16O2

    CAS-Nummer: 123-66-0

    FLAVIS-Nummer: 09.060

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09061

    Propylhexanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Propylhexanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Propylhexanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 626-77-7

    FLAVIS-Nummer: 09.061

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Propylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09065

    Pentylhexanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Pentylhexanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Pentylhexanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C11H22O2

    CAS-Nummer: 540-07-8

    FLAVIS-Nummer: 09.065

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Pentylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09066

    Hexylhexanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexylhexanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexylhexanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C12H24O2

    CAS-Nummer: 6378-65-0

    FLAVIS-Nummer: 09.066

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09069

    Methylhexanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methylhexanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methylhexanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C7H14O2

    CAS-Nummer: 106-70-7

    FLAVIS-Nummer: 09.069

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09072

    Ethylformiat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylformiat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylformiat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C3H6O2

    CAS-Nummer: 109-94-4

    FLAVIS-Nummer: 09.072

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09099

    Ethyldodecanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethyldodecanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethyldodecanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C14H28O2

    CAS-Nummer: 106-33-2

    FLAVIS-Nummer: 09.099

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethyldodecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09104

    Ethyltetradecanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethyltetradecanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethyltetradecanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C16H32O2

    CAS-Nummer: 124-06-1

    FLAVIS-Nummer: 09.104

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethyltetradecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09107

    Ethylnonanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylnonanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylnonanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C11H22O2

    CAS-Nummer: 123-29-5

    FLAVIS-Nummer: 09.107

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylnonanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09111

    Ethyloctanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethyloctanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethyloctanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C10H20O2

    CAS-Nummer: 106-32-1

    FLAVIS-Nummer: 09.111

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethyloctanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09121

    Ethylpropionat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylpropionat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylpropionat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C5H10O2

    CAS-Nummer: 105-37-3

    FLAVIS-Nummer: 09.121

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09134

    Methylpropionat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methylpropionat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methylpropionat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C4H8O2

    CAS-Nummer: 554-12-1

    FLAVIS-Nummer: 09.134

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09147

    Ethylvalerat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylvalerat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylvalerat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C7H14O2

    CAS-Nummer: 539-82-2

    FLAVIS-Nummer: 09.147

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09148

    Butylvalerat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butylvalerat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butylvalerat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 591-68-4

    FLAVIS-Nummer: 09.148

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09191

    Ethylhex-3-enoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylhex-3-enoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylhex-3-enoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C8H14O2

    CAS-Nummer: 2396-83-0

    FLAVIS-Nummer: 09.191

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylhex-3-enoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09193

    Ethylhexadecanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylhexadecanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylhexadecanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C18H36O2

    CAS-Nummer: 628-97-7

    FLAVIS-Nummer: 09.193

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylhexadecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09248

    Ethyl-trans-2-butenoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethyl-trans-2-butenoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethyl-trans-2-butenoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C6H10O2

    CAS-Nummer: 623-70-1

    FLAVIS-Nummer: 09.248

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethyl-trans-2-butenoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09274

    Ethylundecanoat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Ethylundecanoat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Ethylundecanoat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C13H26O2

    CAS-Nummer: 627-90-7

    FLAVIS-Nummer: 09.274

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Ethylundecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09449

    Butylisovalerat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Butylisovalerat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Butylisovalerat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 97 %

    Chemische Formel: C9H18O2

    CAS-Nummer: 109-19-3

    FLAVIS-Nummer: 09.449

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Butylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09478

    Hexylisobutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexylisobutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexylisobutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C10H20O2

    CAS-Nummer: 2349-07-7

    FLAVIS-Nummer: 09.478

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09483

    Methyl-2-methylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methyl-2-methylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methyl-2-methylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 92 %

    Chemische Formel: C6H12O2

    CAS-Nummer: 868-57-5

    FLAVIS-Nummer: 09.483

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09507

    Hexyl-2-methylbutyrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexyl-2-methylbutyrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexyl-2-methylbutyrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C11H22O2

    CAS-Nummer: 10032-15-2

    FLAVIS-Nummer: 09.507

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09512

    Triethylcitrat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Triethylcitrat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Triethylcitrat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 99 %

    Chemische Formel: C12H20O7

    CAS-Nummer: 77-93-0

    FLAVIS-Nummer: 09.512

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Triethylcitrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09529

    Hexylisovalerat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Hexylisovalerat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Hexylisovalerat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 95 %

    Chemische Formel: C11H22O2

    CAS-Nummer: 10032-13-0

    FLAVIS-Nummer: 09.529

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Hexylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027

    2b09549

    Methyl-2-methylvalerat

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Methyl-2-methylvalerat

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Methyl-2-methylvalerat

    Hergestellt durch chemische Synthese

    Reinheit: mind. 98 %

    Chemische Formel: C7H14O2

    CAS-Nummer: 2177-77-7

    FLAVIS-Nummer: 09.549

    Analysemethode  (1)

    Zur Bestimmung von Methyl-2-methylvalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

    Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

    Alle Tierarten

    1.

    Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.

    2.

    In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.

    3.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

    für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

    4.

    Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.

    5.

    Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.

    6.

    Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.

    6. Februar 2027


    (1)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports


    Top