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Document 32015D1129

    Beschluss (GASP) 2015/1129 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Juli 2015 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/2/2015)

    ABl. L 184 vom 11.7.2015, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2016

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1129/oj

    11.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 184/17


    BESCHLUSS (GASP) 2015/1129 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 7. Juli 2015

    zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/2/2015)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

    gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

    (2)

    Am 17. Februar 2015 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2015/381 (2) erlassen, mit dem Herr Rodolphe MAUGET für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS ernannt wurde.

    (3)

    Am 2. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1064 (3) erlassen, mit dem das Mandat der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 verlängert wurde.

    (4)

    Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Rodolphe MAUGET als Missionsleiter der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Mandat von Herrn Rodolphe MAUGET als Missionsleiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) wird bis zum 30. Juni 2016 verlängert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Juli 2015.

    Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 2015.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (1)  ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.

    (2)  Beschluss (GASP) 2015/381 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Februar 2015 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015) (ABl. L 64 vom 7.3.2015, S. 37).

    (3)  Beschluss (GASP) 2015/1064 des Rates vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 174 vom 3.7.2015, S. 21).


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