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Dokument 62020TN0632

Rechtssache T-632/20: Klage, eingereicht am 15. Oktober 2020 — OG/EDA

ABl. C 19 vom 18.1.2021., str. 56–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 19/56


Klage, eingereicht am 15. Oktober 2020 — OG/EDA

(Rechtssache T-632/20)

(2021/C 19/60)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: OG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Pappas und Rechtsanwältin N. Kyriazopoulou)

Beklagte: Europäische Verteidigungsagentur (EDA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Verteidigungsagentur vom 13. Dezember 2019, mit der sie nicht in die Reserveliste geeigneter Bewerber aufgenommen wurde, aufzuheben;

die Entscheidung des Hauptgeschäftsführers der EDA, mit der ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der EDA vom 13. Dezember 2019 zurückgewiesen wurde, aufzuheben, soweit sie eine ergänzende Begründung enthält; und

den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens in Höhe von 3 000 Euro (dreitausend Euro) anzuordnen;

der Beklagten ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin für dieses Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Verletzung des wesentlichen Formerfordernisses der Begründungspflicht.

2.

Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Objektivität und der ordnungsgemäßen Verwaltung.

3.

Verstoß gegen die Stellenausschreibung, eine rechtswidrige oder unzureichende Begründung und ein offensichtlicher Beurteilungsfehler, die der Beurteilung der Qualifikationen der Klägerin in Bezug auf die zu besetzende Stelle anhafteten.


Vrh