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Document 62020CN0536
Case C-536/20: Request for a preliminary ruling from the Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Lithuania) lodged on 22 October 2020 — UAB Tiketa v M.Š., VšĮ Baltic Music
Rechtssache C-536/20: Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Litauen), eingereicht am 22. Oktober 2020 — UAB Tiketa/M. Š. und VšĮ Baltic Music
Rechtssache C-536/20: Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Litauen), eingereicht am 22. Oktober 2020 — UAB Tiketa/M. Š. und VšĮ Baltic Music
ABl. C 19 vom 18.1.2021, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
18.1.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 19/20 |
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Litauen), eingereicht am 22. Oktober 2020 — UAB Tiketa/M. Š. und VšĮ Baltic Music
(Rechtssache C-536/20)
(2021/C 19/26)
Verfahrenssprache: Litauisch
Vorlegendes Gericht
Lietuvos Aukščiausiasis Teismas
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: UAB Tiketa
Kassationsbeschwerdegegner: M. Š. und VšĮ Baltic Music
Vorlagefragen
1. |
Ist der Begriff des Unternehmers nach Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2011/83 (1) dahin auszulegen, dass jemand, der beim Kartenerwerb durch einen Verbraucher als Vermittler auftritt, als Unternehmer betrachtet werden kann, der an alle Pflichten gemäß der Richtlinie 2011/83 gebunden und dementsprechend Partei des Kauf- oder Dienstleistungsvertrags ist, gegen die der Verbraucher Ansprüche geltend machen oder Klage erheben kann?
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2. |
Ist die Voraussetzung, zu informieren und die betreffenden Informationen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen, wie in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83 verankert, dahin zu verstehen und anzuwenden, dass die Pflicht, den Verbraucher zu informieren, als ordnungsgemäß erfüllt betrachtet wird, wenn diese Informationen in den Regeln des Vermittlers für die Dienstleistungserbringung enthalten sind, die dem Verbraucher auf der Website tiketa.lt zur Verfügung gestellt werden, bevor er die Zahlung leistet, mit der er bestätigt, dass er die Regeln des Vermittlers für die Dienstleistungserbringung zur Kenntnis genommen und in Form einer „Click-wrap“-Vereinbarung als Teil der Geschäftsbedingungen für dieses Geschäft akzeptiert hat, indem er im Onlinesystem aktiv ein bestimmtes Kästchen angekreuzt und einen speziellen Link angeklickt hat?
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