EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62020TN0389

Rechtssache T-389/20: Klage, eingereicht am 23. Juni 2020 — KO/Kommission

ABl. C 279 vom 24.8.2020, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/45


Klage, eingereicht am 23. Juni 2020 — KO/Kommission

(Rechtssache T-389/20)

(2020/C 279/59)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: KO (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des PMO vom 18. Oktober 2019, ihm die Auslandszulage nicht zu gewähren, sowie gegebenenfalls die Entscheidung der Beklagten vom 20. März 2020, mit der seine Beschwerde nach Art. 90 Abs. 2 des Beamtenstatuts zurückgewiesen wurde, aufzuheben und

der Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

1.

Verstoß gegen Art. 69 des Beamtenstatuts sowie gegen Art. 4 Abs. 1 und 2 des Anhangs VII des Beamtenstatuts.

2.

Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und die Fürsorgepflicht.


Top