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Document 52017AE0654

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017) 9 final)

ABl. C 345 vom 13.10.2017, p. 130–137 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 345/130


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur

„Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“

(COM(2017) 9 final)

(2017/C 345/22)

Berichterstatter:

Joost VAN IERSEL

Befassung

Europäische Kommission, 17.2.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

Annahme in der Fachgruppe

14.6.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

5.7.2017

Plenartagung Nr.

527

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

148/0/7

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Schlussfolgerungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Mitteilung „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“, die die Nutzung von Daten als Grundvoraussetzung der neuen Wirtschaft zum Anliegen hat (1).

1.2.

In der Mitteilung geht es um nicht personenbezogene bzw. vollständig anonymisierte Daten. Gelten Daten als personenbezogen, finden die Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Anwendung.

1.3.

Wesentliche Herausforderung ist es, ein europäisches Datenökosystem als tragende Säule des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts aufzubauen, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber starken Konkurrenten in den USA und Asien in einer von einem tiefgreifenden Wandel erfassten Welt gewährleisten kann. Zur Förderung von Konnektivität und Datenspeicherkapazitäten sind in ganz Europa dringend öffentlich-private Infrastrukturinvestitionen erforderlich.

1.4.

Voraussetzung für den Aufbau eines Datenökosystems ist eine Sensibilisierung der Unternehmen, der öffentlichen Dienste, der Gesellschaft und der Mitgliedstaaten. Das gegenseitige Vertrauen, die Offenheit und die Bereitschaft aller Interessenträger, untereinander Daten auszutauschen, müssen gestärkt werden.

1.5.

Der EWSA betont, dass es um weitaus mehr geht als rechtliche und praktische Bestimmungen. Die europäischen Kernkompetenzen müssen angesichts des derzeitigen tiefgreifenden Wandels dringend neu ausgerichtet werden. Europa ist dabei, in diesem strategischen Bereich den Anschluss zu verlieren. Unternehmen müssen proaktiv denken und ihre Kapazitäten ausbauen, um zunehmende Datenflüsse bewältigen und Massendaten (Big Data) verarbeiten zu können. Flexible und anpassungsfähigere Geschäftsmodelle müssen eingeführt werden.

1.6.

Instrumente zur Förderung von Innovation, die gleichzeitig die legitimen Interessen der Unternehmen und Bürger schützen, sind u. a. EU-weite Plattformen und Workshops, Vor-Ort-Labore („Field Labs“), Exzellenzzentren, Vergemeinschaftung, „Fabriken der Zukunft“, Experimentierfelder, Austauschverfahren, Programmierschnittstellen, Coaching zwischen Unternehmen, Musterverträge, die Interaktion zwischen Wissenschaft und Unternehmen, gemeinsame Technologieinitiativen sowie öffentlich-private Vertragspartnerschaften, in deren Rahmen der öffentliche und der private Sektor an groß angelegten Demonstrationsprojekten teilnehmen.

1.7.

Privates Beteiligungskapital und ein fortschrittlicherer europäischer Risikokapitalmarkt sind unerlässlich.

Empfehlungen

1.8.

Die Europäische Kommission sollte eine genaue Analyse des aktuellen Sachstands und eventueller Abwehrhaltungen in den Mitgliedstaaten gegenüber dem freien Datenverkehr durchführen, um unbegründete Hemmnisse durch angemessene rechtliche und technische Bestimmungen auszuräumen. Die Beseitigung ungerechtfertigter Einschränkungen des freien Datenverkehrs sollte integraler Bestandteil einer europaweiten Industriepolitik sein. Die Öffnung der nationalen Märkte sollte auch in den Rahmen des Europäischen Semesters eingebunden werden.

1.9.

Datenlokalisierung ist vor allem ein Problem für KMU und ein Innovationshemmnis. Der EWSA unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass sich jedwede Art der Datenspeicherung in den Mitgliedstaaten auf den Grundsatz des freien Datenverkehrs stützen sollte. Der EWSA fordert die Aufstellung eines Fahrplans und die Festlegung von Fristen für die Öffnung der nationalen Märkte. Die Thematik sollte ebenfalls im Europäischen Semester berücksichtigt werden.

1.10.

Öffentliche Forschung ist eine sehr wichtige Datenquelle. Die Europäische Kommission sollte die weitere Verbreitung der Daten in Europa fördern.

1.11.

Im Privatsektor sollte grundsätzlich Vertragsfreiheit gewahrt bleiben. Ein allgemeiner EU-Normenrahmen ist wünschenswert, doch sollten Normen in keiner Weise Innovationen hemmen. Portabilität sollte gefördert werden.

1.12.

Haftung ist ein heikles Thema: Womöglich ist eine Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie erforderlich und müssen spezifische Rechtsvorschriften für M2M-Anwendungen (Maschine-zu-Maschine) in Betracht gezogen werden.

1.13.

Die Europäische Kommission sollte die Aspekte von Daten in mehreren Sprachen in Verbindung mit freiem Datenverkehr und Datenzugang gebührend beachten.

1.14.

Der Faktor Mensch ist entscheidend. Beschäftigte und junge Menschen müssen über geeignete EU-Programme auf künftige Entwicklungen vorbereitet werden. Bildungs- und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen sind unverzichtbar, bspw. angesichts des enormen Bedarfs an Datenanalysten.

1.15.

Diese Prozesse müssen in den Unternehmen, seitens der Europäischen Kommission und in den Mitgliedstaaten korrekt überwacht werden, um europaweit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

2.   Hintergrund

2.1.

Es muss zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten unterschieden werden, also zwischen persönlichen Informationen und unspezifischen Massendaten. Beide Datenarten gehören zum digitalen Binnenmarkt, betreffen jedoch unterschiedliche Bereiche und sind Gegenstand separater EU-Rechtsvorschriften (2).

2.2.

In der Mitteilung zur Datenwirtschaft (3), die an die Mitteilung „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (4) anknüpft, geht es um nicht personenbezogene oder anonyme Daten.

2.3.

Zwischen personenbezogenen und nichtpersonenbezogene Daten kann es in bestimmten Fällen aufgrund von Wechselbeziehungen zwischen den beiden Bereichen und zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu Überlagerungen kommen. So gibt es bspw. im Gesundheitssektor Überschneidungen zwischen dem persönlichen Interesse der Patienten, wirtschaftlichen Interessen und dem öffentlichen Interesse.

2.4.

Die Veränderungen sind vielschichtig und unvorhersehbar. Laufende Prozesse in Verbindung mit den vertikalen und horizontalen Auswirkungen von Daten ergeben immer mehr Möglichkeiten zur Datenerhebung, -analyse und -verarbeitung. Massendaten (Big Data) sind eine tragende Säule einer künftigen kundenbestimmten Wirtschaft.

2.5.

Daten haben umfangreiche Auswirkungen auf Produktionsketten, die Verflechtung von Dienstleistungs- und produzierendem Gewerbe sowie auf Wertschöpfungsketten. Sie verstärken die Fragmentierung von Wertschöpfungsketten.

2.6.

Die wachsenden Zahlen von Start-ups und Scale-ups veranschaulichen die entscheidende Bedeutung von Daten. KMU sind in hohem Maße auf günstige internationale (europäische) Rahmenbedingungen und auf Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen.

2.7.

Eine kundenbestimmte Wirtschaft stützt sich auf Massendaten, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M) sowie freien Datenverkehr und erzeugt hochentwickelte Produkte und Dienste. In allen Sektoren und auf allen Unternehmensebenen findet eine Anpassung an diese Veränderungen statt. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Sektoren sowie zwischen großen und kleinen Unternehmen, unterschiedliche Positionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten, unterschiedliche Abhängigkeiten zwischen Unternehmen, unterschiedliche Perspektiven im produzierenden und im Dienstleistungsgewerbe, und folglich ein breites Spektrum unterschiedlicher Unternehmensstandpunkte.

2.8.

Wenn die EU das Potenzial der Digitalisierung nicht umfassend zum Tragen bringt, läuft sie Gefahr, bis 2025 einen Wertschöpfungsverlust von bis zu 605 Mrd. EUR zu erleiden. Der potenzielle Nutzeffekt hingegen ist noch beeindruckender: Laut einer BDI-Studie könnte Europa bis 2025 einen Zuwachs von 1,25 Billionen EUR an industrieller Bruttowertschöpfung erzielen.

2.9.

In der ganzen Welt finden ähnliche Entwicklungen statt. Obwohl die EU derzeit in mehreren Sektoren weltweit wirtschaftlich führend ist, zeigen Vergleichsstudien, dass sie in diesem Bereich hinterherhinkt.

2.10.

Die US-amerikanische und europäische Unternehmenskultur unterscheiden sich grundlegend. Treiber der Datenwirtschaft sind in Europa in erster Linie Teile der Fertigungsindustrie (5). In den USA hingegen wird Big Data vor allem von dienstleistungs- und datenbasierten Unternehmen, den sog. GAFA-Unternehmen und jüngst auch den NATU-Unternehmen (6), vorangetrieben. Die USA verfügen über einen großen und dynamischen Binnenmarkt und ausgezeichnete Finanzierungsmöglichkeiten. Die Unternehmer sind risikofreudig. US-Unternehmen können zudem auf schnelle Netze und riesige Speicherkapazitäten zugreifen. Desgleichen gibt es immer mehr große chinesische Plattformen.

2.11.

Europa hinkt der Entwicklung hinterher, doch die Europäische Kommission geht in ihrer Mitteilung befremdlicherweise nicht auf seine wichtigsten internationalen Konkurrenten ein, obwohl sie doch der Hauptgrund sind, warum Europa seine Leistungsfähigkeit steigern und seine strategische Koordinierung verbessern muss. In den USA und in China wurden kürzlich nationale Ziele zur Sicherung einer führenden Position in der Weltwirtschaft verabschiedet. Sie und andere, die ihrem Beispiel folgen, unterstützen und fördern gezielt Big-Data-Anwendungen, um US-amerikanischen bzw. chinesischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die US-Regierung unter Präsident Obama legte eine klare Strategie für die amerikanische dritte industrielle Revolution (die Entsprechung von Industrie 4.0 in der EU) als Grundlage für die Stärkung der US-amerikanischen Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Überlegenheit fest. Eine America first-Strategie dürfte diesen Ansatz untermauern. Der weitere Ausbau von Big Data ist hier zudem als geopolitischer Faktor einzustufen.

3.   Freier Datenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten

3.1.

Als einen der Gründe, warum „im Vergleich zu den USA die Datenrevolution von der digitalen Wirtschaft in Europa nur schleppend aufgenommen wurde und es zudem an vergleichbaren industriellen Kapazitäten fehlte“ (7), nennt die Europäische Kommission zu Recht den Zusammenhang zwischen Beschränkungen des freien Datenverkehrs und einer schwerfälligen Entwicklung des europäischen Markts.

3.2.

In den USA setzt der Datenschutz im Wesentlichen am Grundsatz der bewussten Weitergabe von Daten an und fällt in Bezug auf persönliche Daten unter den Verbraucherschutz. In den meisten europäischen Ländern hingegen gibt es Datenschutzgesetze, und häufig ist der Datenschutz ein verfassungsmäßiges Recht. Der europäische Datensicherheitsansatz ist einerseits ein Wettbewerbsvorteil; doch andererseits behindern die eingeschränkte Nutzung und Verarbeitung von Massendaten die Innovation.

3.3.

Die Marktfragmentierung muss überwunden werden. Die Europäische Kommission muss beauftragt werden, zu prüfen, wie und wie weit Abweichungen in den Herangehensweisen der Mitgliedstaaten beseitigt werden müssen, um Unterschiede bei der Entwicklung und Methodik zu verringern.

3.4.

Angesichts des im Zuge des Internets der Dinge, der „Fabriken der Zukunft“ und autonomer vernetzter Systeme ständig wachsenden Datenangebots sind Maßnahmen auf europäischer Ebene besonders angezeigt und von strategischer Bedeutung. Die rechtlichen und technischen Grundlagen für ungehinderte Datenflüsse in ganz Europa bilden einen Eckpfeiler beim Aufbau einer umfassenden und robusten digitalen Wirtschaft (8).

3.5.

Eine EU-Industriepolitik muss gestaltet werden. Unbegründete Einschränkungen des freien Datenverkehrs müssen beseitigt werden. Ein Binnenmarkt ist nicht mit 28 verschiedenen Industriepolitiken mit jeweils eigenen Instrumenten und Zielen zu vereinbaren. Dies gilt auch im digitalen Zeitalter (9). Die Europäische Kommission und die Regierungen sollten daher als Moderatoren agieren und eine langfristige Perspektive verfolgen, bei der die Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen durch öffentlich-private Partnerschaften geprägt werden (10).

3.6.

Die Europäische Kommission geht richtigerweise auf die Argumente ein, mit denen nationale Behörden den Datenverkehr einschränken. Die Maßnahmen zur Datenlokalisierung, die praktisch digitale „Grenzkontrollen“ (11) wiedereinführen, müssen durch einen angemessenen europäischen Rahmen ersetzt werden.

3.7.

Der EWSA empfiehlt eine eingehende Analyse der gegenwärtigen Sachlage in den Mitgliedstaaten und der bestehenden enormen Unterschiede in Europa. Die hochmoderne Fertigungsindustrie in Deutschland liegt bei der Datenproduktion an der Spitze vor innovativen Fertigungsclustern in anderen — großen und kleinen — Ländern. In Frankreich und im Vereinigten Königreich sowie in einigen kleineren Volkswirtschaften hingegen wächst beispielsweise die dienstleistungsorientierte Massendatenproduktion stark an.

3.8.

Der freie Datenverkehr wird durch Abwehrhaltungen der Mitgliedstaaten ernstlich behindert. Bislang sind mindestens 50 rechtliche und administrative Hemmnisse ermittelt worden. Es gibt auch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Auflagen für das öffentliche Beschaffungswesen. Dies ist durch unterschiedliche Kulturen und Traditionen bedingt. Durch nationale Industriepolitiken entstehen unterschiedliche rechtliche Umfelder; es gibt keinen gemeinsamen industriepolitischen Rahmen. Durch unterschiedliche rechtliche Ansätze bei der Behandlung personengebundener Daten kann auch Misstrauen in Bezug auf den Umgang mit nicht personengebundenen Daten entstehen. Abwehrhaltungen von Regierungen und Unternehmen in verschiedenen Ländern verstärken sich gegenseitig.

3.9.

Ein Binnenmarkt, der Datenschutz gewährleistet und Innovation fördert, setzt jedoch ein gestärktes Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus.

3.10.

Nationale Zielsetzungen wie Innovationsförderung und zunehmende Wertschöpfung können am besten erreicht werden, wenn ein gemeinsamer Markt für Big Data geschaffen, eine sichere Datenspeicherung durch modernstes IKT-Management im großen Maßstab gewährleistet und Kapazitäten gebündelt werden.

3.11.

Neben der Beeinträchtigung von Transparenz und Innovation wirkt sich die Datenlokalisierung vor allem auf grenzüberschreitend tätige KMU negativ aus. Der EWSA unterstützt daher nachdrücklich den Standpunkt der Kommission, dass „sich die Mitgliedstaaten bei allen Maßnahmen, die sich auf die Speicherung oder Verarbeitung von Daten auswirken, vom ‚Grundsatz des freien Datenverkehrs in der EU‘ leiten lassen“ sollten (12).

3.12.

Der EWSA fordert, dass die Öffnung der nationalen Märkte für eine europaweite Datenverbreitung auch im Rahmen des jährlichen Europäischen Semesters überprüft und in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden sollte. Die Offenheit öffentlicher Daten in ganz Europa wird zur Vollendung des Binnenmarktes und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen. Die Datenschutz-Grundverordnung bietet eine gemeinsame Grundlage (13).

3.13.

Regionen und städtische Gebiete verfügen auch über dynamische Daten. Regionale Plattformen, an denen öffentliche und private Akteure beteiligt sind, können die regionale Wirtschaft fördern und regionale Cluster im internationalen Kontext stärken. Regionen und Städte sollten zu Offenheit angehalten werden. Auch hier kann die EU einen wichtigen Beitrag zum Austausch bewährter Verfahren und zur Weitergabe modernsten Know-hows an die Gebietskörperschaften leisten.

3.14.

Öffentliche Forschung ist eine wichtige Datenquelle. Da sie über Steuern finanziert wird, muss die weitere Verbreitung der Daten gewährleistet werden. Forschungsdatenbestände können vor allem für KMU von Vorteil sein.

3.15.

Diese öffentlichen Daten betreffen häufig private Tätigkeiten. Durch vertragliche Vereinbarungen mit der Wirtschaft kann natürlich der Umgang mit den Daten beeinflusst werden. Beispielsweise werden nicht personengebundene Daten im Verkehrssektor, im Energiesektor, durch Satelliten, durch Kataster und in anderen öffentlichen Diensten generiert.

3.16.

Angesichts des beklagenswerten Entwicklungsgefälles in Europa hebt der EWSA hervor, dass ein europaweit freier Datenverkehr die volkswirtschaftliche Konvergenz fördern könnte, was im Interesse sowohl der fortgeschritteneren als auch der rückständigeren Volkswirtschaften läge. Die Behörden könnten zur gegenseitigen Unterstützung und Beratung angehalten werden, um die geeigneten Mechanismen einzusetzen.

3.17.

In der Mitteilung werden die Aspekte von Daten in mehreren Sprachen in Verbindung mit freiem Datenverkehr und Datenzugang außer Acht gelassen. Da Sprachdaten auch einfach maschinell generiert werden könnten, sollte die Europäische Kommission nach Meinung des EWSA ihre Anstrengungen im Bereich Forschung, Innovation und Ausbau der maschinellen Übersetzung von in verschiedenen Sprachen generierten Daten in alle EU-Amtssprachen verstärken.

3.18.

Der EWSA unterstreicht die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes und der Förderung gemeinsamer Zielvorstellungen im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ und darüber hinaus, um gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. Vertrauen ist entscheidend. Die Öffnung des europäischen Markts für den freien Verkehr nicht personengebundener Daten hat tief greifende politische Auswirkungen. Eine Vielzahl von Themen ist betroffen, beispielsweise die Stärkung der Grundlagen des Binnenmarkts und der Innovation in großen und kleinen Unternehmen, die Verbesserung der Aussichten für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, die Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und Wettbewerbsfähigkeit.

4.   Datenzugang und Datenübertragung auf dem Markt

4.1.

In der Mitteilung werden zahlreiche Möglichkeiten für datenbasierte Beziehungen zwischen Unternehmen aller Größen (business-to-business, B2B) betrachtet. Die öffentlichen Dienstleistungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Vielfalt des Datenangebots ist unendlich und seine Entwicklung deshalb nicht vorhersehbar.

4.2.

Die Europäische Kommission will zu Recht allem voran klären, wie sämtliche Marktteilnehmer Zugang zu großen und vielfältigen Datensätzen erhalten können. Sie nennt viele Hemmnisse für einen freien Zugang und stellt fest, dass „der Austausch von Daten insgesamt begrenzt“ bleibt (14).

4.3.

Es liegt auf der Hand, warum Unternehmen Daten für sich behalten wollen. Der Herstellung von Produkten und Diensten liegen unternehmenseigene Produktionspläne oder allgemein Unternehmensstrategien zugrunde, die nicht mit anderen geteilt werden. Vertragsfreiheit muss grundsätzlich gewahrt und gewährleistet werden (15).

4.4.

Es ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Große Unternehmen verfügen häufig über eigene Forschungskapazitäten und ein breit gefächertes Spektrum potenzieller Anwendungen. Kleinere Unternehmen haben naturgemäß weniger Möglichkeiten. In allen Fällen jedoch sprechen überwältigend viele Argumente für den Datenaustausch mit anderen Unternehmen, der für alle Betroffenen unmittelbare Vorteile bringt.

4.5.

Im Regelfall erstrecken sich Rechte des geistigen Eigentums nicht auf M2M-Daten. Für den rechtlichen Schutz spezifischer Anwendungen werden daher geltende EU-Rechtsvorschriften herangezogen. Ansonsten gelten für diese Daten und ihre Handhabung vertragliche Regelungen über bspw. das Dateneigentum und Preisfragen.

4.6.

Der Rechtsrahmen für Daten sollte den Schutz der Unternehmensrechte ebenso gewährleisten wie den Schutz von materiellen Gütern.

4.7.

Neue Rechtsvorschriften werden derzeit kaum benötigt. Die vorhandenen Regelungen decken die meisten Bereiche ab und können erforderlichenfalls an die besonderen Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden.

4.8.

In Anbetracht der dynamischen und unvorhersehbaren Entwicklungen sollte ein eventueller allgemeiner Normenrahmen keinesfalls Innovationen hemmen. Die bestehenden Normen stehen teilweise Innovationen im Weg, und neue Normen können kaum ohne eine bessere Kenntnis der weiteren Entwicklungen festgelegt werden. Deshalb müssen neue Möglichkeiten der Regulierung gesucht werden. Portabilität sollte gefördert werden.

4.9.

Haftung ist ein heikles Thema (16). Geltende Richtlinien müssen ggf. in Anpassung an die technische Entwicklung überarbeitet werden. So muss z. B. die Produkthaftungsrichtlinie auf die Erfordernisse des Internet der Dinge und der künstlichen Intelligenz abgestimmt werden. M2M erfordert eventuell besondere haftungsrechtliche Regelungen. In Anbetracht der vielfältigen und sich ständig verändernden Beziehungen zwischen Unternehmen im Datenbereich hält der EWSA die geltenden Regelungen für überwiegend ausreichend. Neue Regelungen sollten Innovation fördern und keinesfalls hemmen.

4.10.

Ein umfangreicherer Datenfluss oder -transfer kann durch Verträge zwischen Unternehmen, durch die Nutzung bestehender oder neuer, vorzugsweise internationaler Plattformen und Workshops, durch Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) (17) sowie durch den Ausbau zielorientierter Beziehungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen erreicht werden. Die Wissenschaft sollte ebenfalls auf Plattformen und in Workshops vertreten sein. Es gibt bereits einige für Industrie 4.0, beispielsweise regionale Vor-Ort-Labore. Die Weitergabe von über öffentliche Mittel finanzierten Forschungsdaten sollte verbindlich vorgeschrieben werden (18).

4.11.

Der EWSA spricht sich dafür aus, die Befürworter von mehr Offenheit durch Experimentierfelder und offene Marktplätze für Datenhandel zu unterstützen. Gemeinsamkeiten können ermittelt und gefestigt werden. Eine Organisation sollte dafür zuständig sein, den Bedarf an Experimentierfeldern zu ermitteln und eine konstruktive und qualitativ hochwertige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen zu fördern.

4.12.

Der EWSA verweist auf eine sehr sinnvolle Initiative der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association (19). Kürzlich gaben die beiden Partner eine Erklärung ab, in der sie vier maßgebliche, im Rahmen von ÖPP anzuwendende Instrumente herausstellten:

groß angelegte Demonstrationsprojekte (Leuchtturmprojekte) in Industriezweigen;

Datenintegration und -experimente (Innovationsräume);

technische Vorhaben in Schlüsselbereichen;

Vernetzung, Aufbau von Gemeinschaften und Fördermaßnahmen.

Die Initiative hat Beispielcharakter für weitere europäische Initiativen. Neben ÖPP im Forschungsbereich gibt es noch gemeinsame Technologieinitiativen, in deren Mittelpunkt Innovation steht.

4.13.

Denkbar wären europäische Musterverträge für Zusammenarbeit.

5.   Sensibilisierung und Einstellung in den Unternehmen

5.1.

Neben rechtlichen und praktischen Bestimmungen setzt eine robuste digitale Wirtschaft mehr Offenheit der europäischen Unternehmen voraus. Ein proaktiver Umgang mit dem Paradigmenwechsel ist eine Frage der Sensibilisierung und der Einstellung.

5.2.

Die gesamte Weltwirtschaft durchläuft einen tiefgreifenden Wandel. Alle Industriebereiche, große und kleine, müssen darin einbezogen werden, egal, ob es traditionelle oder jüngere, „alte“ oder „neue“ Sektoren sind. Die europäischen Kernkompetenzen müssen schneller und wirksamer neu aufgestellt werden, und alle Industrien müssen in die Lage versetzt werden, kompetent daran mitzuwirken.

5.3.

Der Prozess ist weitgehend basisbestimmt, d. h. er geht von der Wirtschaft und den Unternehmen aus. Neben den von der Europäischen Kommission genannten konstruktiven Tools (20), die die Bereitschaft der Märkte zu proaktiven Anpassungen verbessern sollen, erachtet der EWSA eine Veränderung der Einstellungen in weiten Teilen der europäischen Wirtschaft als notwendig.

5.4.

Daten sind ein sensibles Thema in Unternehmen, das auch in Zukunft nichts an Sensibilität verlieren wird. Nur wenige Unternehmen befürworten offene Daten. Es wäre hilfreich, wenn die Europäische Kommission eine Liste mit Beispielen vorlegen würde. Zudem gehen viele Unternehmen immer noch fälschlich davon aus, dass ihnen ihr derzeitiges anspruchsvolles Fertigungsniveau auch künftig ihre Marktposition sichert.

5.5.

Die Unterschiede zwischen den USA und Europa sind auffallend. In Europa tendiert die Technikwissenschaft seit jeher zur Wagenburgmentalität. Vorausentwicklung und ein hochkompetenter Umgang mit Daten sind entscheidend für Wettbewerbsvorteile. In den USA sind die Kommunikations- und Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen (business-to-consumer, B2C) weit entwickelt, und gegenüber dem freien Zugang zu Daten herrscht Aufgeschlossenheit. Europa liegt bei der Produktionsqualität und B2B-Beziehungen vorn, aber die Unternehmen wollen die Kontrolle über ihre Daten behalten.

5.6.

Es muss ernstlich geprüft werden, ob Europa derzeit überhaupt zu einem sachgerechten Umgang mit Massendaten in der Lage ist. Anders ausgedrückt stehen Unternehmen in der EU vor dem Problem, dass die Fähigkeit, Daten in Geschäftsmöglichkeiten zu verwandeln, weitgehend in den USA angesiedelt ist, d. h., dass Daten, die sie handhaben müssen, auf den Servern von US-Unternehmen gespeichert sind, genauso wie die passenden Algorithmen für Innovationen (21).

5.7.

Veränderungen sind dringend erforderlich. Am besten wäre die Umsetzung einer Strategie, die auf Erhaltung der bestehenden Stärken des produzierenden Gewerbes bei gleichzeitiger fortschreitender Öffnung des Datenverkehrs abhebt. Der Wandel kann nicht über Nacht, sondern nur schrittweise stattfinden. Die europäischen Unternehmen müssen einen europäischen Weg beschreiten, das heißt, nicht gegen den Strom schwimmen, sondern den Wandel in vernünftige Bahnen lenken (22).

5.8.

Viele europäische Unternehmen haben sowohl bei der Datenkompetenz als auch bei der industriellen Kompetenz Aufholbedarf. Auch wenn es seltsam anmutet, sollten diverse Unternehmen bei ihren internen Abläufen und Konzepten ansetzen, um zu einem offenen und transparenten Umgang mit Big Data zu gelangen.

5.9.

Ein wichtiger Aspekt ist die allmähliche Ersetzung der herkömmlichen vertikal integrierten Verarbeitungsindustrie durch flexiblere und anpassungsfähigere Geschäftsmodelle (23). Diese Geschäftsmodelle müssen eine effizientere Unternehmenstätigkeit in einem Umfeld mit immer mehr Produkten und Diensten und einer vollständigen Integration von Fertigung und Dienstleistungen ermöglichen. Manchmal müssen Unternehmen Nachteile hinnehmen, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

5.10.

Europaweit sollten Diskussionen stattfinden, um den Konflikt zwischen dem Schutz der identitätsstiftenden Unternehmensdaten und der unverzichtbaren Innovation in einem internationalen Umfeld zu erörtern und die am besten bewährten Ansätze für die Öffnung von Unternehmen zu ermitteln. Die Europäische Kommission kann diesen Austausch auf europäischer Ebene fördern.

5.11.

Über Ideenschmieden müssen Exzellenzzentren als Gegengewicht zum Silicon Valley und den großen US-amerikanischen Universitäten geschaffen werden.

5.12.

Als Beispiel wäre die Vertiefung des unterentwickelten europäischen Kapitalmarkts zu nennen. Ein dynamischer Umgang mit Big Data erfordert nicht nur erfolgreiche Start-ups, sondern vor allem auch Scale-ups, von denen es zu wenige gibt. Deshalb ist ein dynamischerer europäischer Risikokapitalmarkt dringend erforderlich. In Anlehnung an bewährte (beispielsweise das israelische) Verfahren sollten Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung seiner Entwicklung ausgelotet und angepasst werden.

5.13.

Das Vereinigte Königreich hat eine dynamische, Daten erzeugende Wirtschaft. Nach Meinung des EWSA sollten die europäische und die britische Industrie im Hinblick auf eine transparente und offene Datenerzeugung weiterhin eng zusammenarbeiten.

6.   Gesellschaft und Arbeitsmarkt

6.1.

Standpunkte aus früheren Stellungnahmen des EWSA (24) zu den Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt sind für die Thematik des freien Datenverkehrs ebenso relevant. Einige Überlegungen sind zu bekräftigen.

6.2.

Es ist notwendig, dass die Gesellschaft und insbesondere die Beschäftigten in allen europäischen Unternehmen die Dynamik der Datenentwicklung und -verbreitung umfassend verstehen. Die Informationen müssen laufend aktualisiert werden, um einen ausreichenden Wissensstand und öffentliche Akzeptanz des tiefgreifenden Wandels sicherzustellen. Die Sozialpartner haben ihre Aufgabe zu erfüllen.

6.3.

Der Faktor Mensch ist entscheidend. Auf allen Ebenen sollte ein sozialer Dialog geführt werden, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Programme aufzulegen, die die Arbeitnehmer und die jungen Menschen auf die neue Realität vorbereiten. Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Datenanalysten und Datenwissenschaftlern.

6.4.

In Verbindung damit stellt sich die Herausforderung neuer Organisationsformen für die Ausbildung und Zusammenarbeit von Beschäftigten in allen Schichten der Gesellschaft, für die es weniger Arbeit geben wird. Die Sozialsysteme sind bislang nicht auf diese Herausforderungen eingestellt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, wie bspw. in Finnland genutzte „Pufferunternehmen“, über die vormals regulär Beschäftigte zu Crowdworkern mit sozialer Absicherung werden. Es müssen sich alle darüber klar werden, dass sich das Arbeitsumfeld verändert.

6.5.

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und soziale Inklusion sind ebenfalls Teil eines übergeordneten industriepolitischen Ansatzes. Die Vorhersagen schwanken zwischen bis zu 50 % Beschäftigungsverlust insbesondere im Angestelltenbereich und einem 20 %igen Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen als Folge von Digitalisierung und modernster Fertigung. Alle Betroffenen sollten sich auf den Wandel konzentrieren, um Anpassungshemmnisse zu beseitigen und zu Lösungen zu gelangen, die neue Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Dienstleistungsentwicklung, eröffnen.

6.6.

Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen auf allen Beschäftigtenebenen sind in jedem Sektor und in jedem Land wesentlich und sollten sich nicht nur auf technische Bereiche erstrecken.

6.7.

Der EWSA hebt die unterstützende und wegweisende Rolle der Europäischen Kommission bei der Ermittlung von Problemen und Chancen hervor. EU-orientierte Workshops und Debatten, u. a. über bewährte Verfahrensweisen, sollten zusammen mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und Regierungen veranstaltet werden. In der kulturellen Vielfalt Europas müssen Gemeinsamkeiten und gemeinsame Ansätze aufgetan und entwickelt werden.

Brüssel, den 5. Juli 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Mitteilung der Europäischen Kommission „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“, COM(2017) 9 final vom 10. Januar 2017. Siehe auch das Schreiben von 14 Staats- und Regierungschefs vom 2. Dezember 2016 an den Ratspräsidenten, in dem sie die Initiative zum freien Datenverkehr anmahnen: Non-paper on the Free Flow of Data initiative.

(2)  ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 65.

(3)  Mitteilung der Europäischen Kommission „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“, COM(2017) 9 final vom 10. Januar 2017.

(4)  Mitteilung COM(2014) 442 final vom 2. Juli 2014 (ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 61).

(5)  Die digitale Transformation der Industrie, Studie im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie, 1. Februar 2015.

(6)  GAFA steht für Google, Apple, Facebook und Amazon. Zusammen erreichen die vier Internetunternehmen einen Umsatz von 468 Mrd. USD. NATU steht für Netflix, Airbnb, Tesla und Uber. Die GAFA haben derzeit einen kombinierten Marktwert von 2,3 Billionen EUR und liegen damit nur knapp unter dem Marktwert der EURO STOXX 50-Unternehmen (2,9 Billionen EUR). Dies verdeutlicht das finanzielle Potenzial und die enorme Wertschöpfung im Bereich Big Data und Plattformwirtschaft.

(7)  COM(2017) 9 final, S. 3.

(8)  Siehe auch das Schreiben von 14 Staats- und Regierungschefs von 2016 zu diesem Thema: Non-paper on the Free Flow of Data initiative. Ist es ein schlechtes Zeichen, dass außer dem Vereinigten Königreich kein großer Mitgliedstaat das Schreiben unterzeichnet hat?

(9)  ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 65 und ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 50.

(10)  Der niederländische Branchenverband für den technologisch-industriellen Wirtschaftsbereich FME-CWM empfahl am 16. März 2017 die Einsetzung eines Spitzenteams auf Ministerebene zur Koordinierung der Digitalisierung in den Niederlanden.

(11)  COM(2017) 9 final, S 5.

(12)  COM(2017) 9 final, S. 8.

(13)  Datenschutz-Grundverordnung vom Mai 2016. EWSA-Stellungnahme (ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 90).

(14)  COM(2017) 9 final, S. 11.

(15)  Siehe auch das Positionspapier von Orgalime zu der geplanten Initiative der Europäischen Kommission zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft vom 21. September 2016 und das Konzeptpapier von DIGITALEUROPE zu der Mitteilung über den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft vom 14 Februar 2017.

(16)  COM (2017) 9 final, S. 14 und 15.

(17)  COM(2017) 9 final, S. 10.

(18)  Die Wallonische Region plant eine entsprechende Verordnung.

(19)  Diese Initiative umfasst eine öffentlich-private Partnerschaft, in deren Rahmen die Europäische Kommission, die Industrie und Forschungseinrichtungen im Bereich datenbasierte Forschung und Innovation zusammenarbeiten, datenorientierte Gemeinschaften aufbauen und die Voraussetzungen für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft in Europa schaffen (gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association).

(20)  COM (2017) 9 final, S. 12 bis 15.

(21)  Ein Paradebeispiel ist der Gegensatz zwischen der Kfz-Industrie auf der einen Seite, die europäische Leistungsstärke verkörpert, und völlig neuen Konzepten wie Google auf der anderen Seite, die nicht Autos, sondern über die Kundenschnittstelle Mobilität und Mobilitätspakete verkaufen.

(22)  Siehe das Weißbuch Digitale Plattformen — Digitale Ordnungspolitik für Wachstum, Innovation, Wettbewerb und Teilhabe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, März 2017.

(23)  Dies kann am Beispiel der Automobilbranche veranschaulicht werden: siehe den Informationsbericht des EWSA CCMI/148 vom 22. Februar 2017.

(24)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161.


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