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Document 42017Y0615(01)

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Juli 2017-31. Dezember 2020)

    ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 5–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 189/5


    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport

    (1. Juli 2017-31. Dezember 2020)

    (2017/C 189/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    I.   EINLEITUNG

    1.

    VERWEISEN auf die Zuständigkeit der Europäischen Union, insbesondere nach Artikel 6 und Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Sport zu den Bereichen zählt, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen sollten;

    2.

    VERWEISEN auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 (1) und 2014-2017 (2);

    3.

    BEGRÜSSEN den Bericht der Kommission über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (3);

    4.

    SIND DER ANSICHT, dass der Sport einen Beitrag zu den übergeordneten Prioritäten der Sicherheits-, Wirtschafts- und Sozialagenda der Union und insbesondere zur Strategie 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum leisten kann;

    5.

    ERKENNEN AN, dass der Sport bei der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit auf EU-Ebene eine positive Rolle spielt und auf diese Weise hilft, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und den umfassenden sozioökonomischen und sicherheitsrelevanten Problemen, mit denen die EU konfrontiert ist, einschließlich Migration, sozialer Ausgrenzung und Radikalisierung, die zu gewalttätigem Extremismus, Arbeitslosigkeit sowie einer ungesunden Lebensweise und Übergewicht führen können, angemessen zu begegnen;

    6.

    STELLEN FEST, dass mit den Interessengruppen im Sportbereich in geeigneter Weise zusammengearbeitet werden muss, unter anderem im Wege eines strukturierten Dialogs (4).

    7.

    NEHMEN KENNTNIS von den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfrage zu Sport und körperlicher Betätigung von 2014, wobei sie feststellen, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, auch was die Ergebnisse zur ehrenamtlichen Tätigkeit und zur bewegungsarmen Lebensweise anbelangt; nehmen ferner Kenntnis von den Eurostat-Statistiken mit wirtschaftlichen und sozialen Schlüsseldaten zum Sport;

    8.

    STELLEN FEST, dass mit Drittstaaten, insbesondere mit Bewerberländern und möglichen Bewerberländern zusammengearbeitet werden muss, um die europäischen Werte im Wege der Sportdiplomatie zur Geltung zu bringen; eine Zusammenarbeit empfiehlt sich auch mit den zuständigen internationalen Organisationen im Sportbereich, unter anderem mit dem Europarat, der WADA und der Weltgesundheitsorganisation;

    9.

    KOMMEN DAHER ÜBEREIN,

    den Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Sport weiterzuentwickeln, indem ein dritter EU-Arbeitsplan für den Sport aufgestellt wird, der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission vorsieht;

    einen konkreten Zeitrahmen für diesen Arbeitsplan, nämlich vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020, festzulegen;

    dass bei den Aktivitäten auf EU-Ebene im Bereich Sport die in diesem Arbeitsplan genannten und in Anhang I näher ausgeführten Prioritäten, Schwerpunktthemen, Zielvorgaben sowie Arbeitsmethoden und -strukturen im Mittelpunkt stehen sollten;

    II.   EU-ARBEITSPLAN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DER EUROPÄISCHEN DIMENSION DES SPORTS

    10.

    SIND DER AUFFASSUNG, dass dieser EU-Arbeitsplan für den Sport auf folgende maßgebliche Ziele ausgerichtet sein sollte, nämlich darauf,

    durch eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass in anderen Bereichen der EU-Politik das Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass der Sport einen Beitrag zur Bewältigung der politischen Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, leisten kann;

    die Faktengrundlage im Sport weiter zu verbessern;

    einen Ansatz zu fördern, der auf einer Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission — und gegebenenfalls auch mit der Sportbewegung und anderen einschlägigen Interessenträgern — beruht, sodass auf EU-Ebene langfristig ein Mehrwert im Bereich Sport erzielt wird;

    grenzüberschreitenden Problemen mit einem auf EU-Ebene abgestimmten Konzept zu begegnen;

    den Besonderheiten des Sports Rechnung zu tragen;

    einen Beitrag zu den übergeordneten Prioritäten der Wirtschafts- und Sozialagenda der Union sowie zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten, um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen anzuregen und Vorbereitungen für die Zeit nach 2020 zu treffen (5);

    die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;

    die Beziehung zwischen Bildung und Sport, einschließlich dualer Karrieren, zu berücksichtigen;

    auf den Erfolgen der ersten beiden EU-Arbeitspläne für den Sport aufzubauen;

    die Wirkung der Maßnahmen, die im Rahmen des Programms Erasmus+ im Bereich Sport auf den Weg gebracht wurden, zu ergänzen und zu verstärken;

    zum Ausbau des Breitensports in der Union beizutragen;

    11.

    HEBEN HERVOR, dass dieser EU-Arbeitsplan ein Rahmen und Instrument sein sollte, das so flexibel ist, dass auf Entwicklungen im Sportbereich rasch reagiert werden kann und die Prioritäten der künftigen Vorsitze berücksichtigt werden können;

    12.

    SIND SICH DARIN EINIG, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission während der Laufzeit dieses Arbeitsplans den nachstehend genannten Prioritäten und Schwerpunktthemen Vorrang einräumen sollten. Diesen können von jedem Vorsitz weitere hinzugefügt werden, um eventuellen neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen:

    1.

    der Integrität des Sports, insbesondere der Förderung einer Good Governance einschließlich des Schutzes von Minderjährigen, der Bekämpfung von Korruption und Spielabsprachen sowie von Doping;

    2.

    der wirtschaftlichen Dimension des Sports, insbesondere Innovation im Sport sowie Sport und digitaler Binnenmarkt;

    3.

    Sport und Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen soziale Inklusion, der Rolle von Trainern/Sportlehrern, der Bildung im und durch Sport, Sport und Gesundheit, Sport und Umwelt, Sport und Medien sowie der Sportdiplomatie.

    Wie mit den vorgenannten Schwerpunktthemen im Einzelnen verfahren werden soll, ist in Anhang I dargelegt;

    13.

    VEREINBAREN, dass

    der EU-Arbeitsplan vom Rat und von den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Ergebnisse und der politischen Entwicklungen in der Union überarbeitet werden kann;

    im ersten Halbjahr 2019 eine Halbzeitbewertung des EU-Arbeitsplans durchgeführt wird;

    III.   ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN

    14.

    SIND SICH BEWUSST, dass die Mitgliedstaaten weiter eng miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, um den Arbeitsplan umzusetzen. Zudem sollten die Sportbewegung und die einschlägigen zuständigen Organisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wie der Europarat, die WADA und die WHO eng in diese Zusammenarbeit eingebunden werden;

    15.

    SIND DER AUFFASSUNG, dass

    geeignete Arbeitsstrukturen und -methoden festgelegt werden sollten, sodass auf Grundlage der im Rahmen der ersten beiden EU-Arbeitspläne erzielten Erfolge Folgemaßnahmen getroffen und im Einklang mit den oben unter Ziffer 12 genannten Prioritäten und Schwerpunktthemen neue Zielvorgaben ausgearbeitet werden können;

    die Kommission gegebenenfalls Sitzungen von Expertengruppen und Cluster-Treffen in den Politikbereichen organisieren sollte, die unter anderem im vorigen und im geltenden Arbeitsplan für den Sport ausführlich behandelt wurden.

    Auf Initiative eines oder mehrerer Mitgliedstaaten können Treffen zu Themen von gemeinsamem Interesse (Gruppen interessierter Mitgliedstaaten) organisiert werden. Bei diesen Treffen wird es unter anderem um Peer-Learning-Aktivitäten der teilnehmenden Mitgliedstaaten gehen.

    Ferner sind andere Strukturen und Arbeitsmethoden, beispielsweise Konferenzen und Seminare des Vorsitzes, informelle Treffen der Sportminister und -direktoren, Studien der Kommission sowie Konferenzen und Seminare der Kommission denkbar.

    Die Hauptgrundsätze der verschiedenen Arbeitsmethoden sind in Anhang II dargelegt.

    Im zweiten Halbjahr 2020 wird der Rat die Durchführung des vorliegenden EU-Arbeitsplans anhand eines Berichts, den die Kommission im ersten Halbjahr 2020 vorlegen soll, bewerten;

    IV.   WEITERES VORGEHEN

    16.

    FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

    diesen EU-Arbeitsplan in Zusammenarbeit mit der Kommission wirksam und unter Verwendung der in dieser Entschließung beschriebenen Arbeitsstrukturen und -methoden umzusetzen;

    unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Unabhängigkeit der Leitungsstrukturen im Sport diesen EU-Arbeitsplan bei der Entwicklung politischer Strategien auf nationaler Ebene in vollem Umfang zu berücksichtigen;

    die Interessengruppen im Sportbereich regelmäßig über den Stand der Durchführung des EU-Arbeitsplans zu informieren und gegebenenfalls zu konsultieren, um sicherzugehen, dass die Maßnahmen angemessen sind und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden;

    die Ergebnisse, die im Rahmen dieses Arbeitsplans und der vorigen Arbeitspläne der Union für den Sport erzielt wurden, soweit zweckmäßig, in den Mitgliedstaaten auf den geeigneten Ebenen zu verbreiten;

    Treffen zu Themen von gemeinsamem Interesse (Gruppen interessierter Mitgliedstaaten) zu organisieren;

    in Zusammenarbeit mit der Kommission Peer-Learning-Veranstaltungen anzuregen und durchzuführen;

    17.

    FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,

    bei der Ausarbeitung seines Programms — auch im Rahmen des Dreiervorsitzes — die Prioritäten des EU-Arbeitsplans zu berücksichtigen und an den bereits erzielten Ergebnissen anzuknüpfen;

    die Mitgliedstaaten über laufende oder geplante Arbeiten in anderen Ratsformationen, die Auswirkungen auf den Sport haben, zu informieren;

    nach Ablauf des durch diese Entschließung erfassten Zeitraums auf Grundlage eines von der Kommission erstellten Berichts gegebenenfalls den Entwurf eines neuen EU-Arbeitsplans für den darauffolgenden Zeitraum vorzuschlagen;

    eine Evaluierung des strukturierten Dialogs mit der Sportbewegung in Betracht zu ziehen (6).

    18.

    ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

    den Arbeitsplan, insbesondere die in Anhang I beschriebenen Zielvorgaben, zusammen mit den Mitgliedstaaten umzusetzen;

    die Mitgliedstaaten über laufende oder geplante Initiativen in anderen Bereichen der EU-Politik, die Auswirkungen auf den Sport haben, und über entsprechende Entwicklungen in der Kommission zu informieren;

    die Gruppe „Sport“ über die Mandate der Expertengruppen zu unterrichten;

    die Mitgliedstaaten und andere einschlägige Akteure bei ihren Aktivitäten zu den in der vorliegenden Entschließung beschriebenen Prioritäten und Schwerpunktthemen zu unterstützen, indem sie insbesondere

    prüft, wie eine Beteiligung der Mitgliedstaaten und Experten ermöglicht werden kann und inwieweit Vertreter der Sportbewegung und gegebenenfalls anderer Interessengruppen zu den in Anhang I genannten Expertentreffen eingeladen werden können, und auf diese Weise eine hohe und kohärente Repräsentativität und Expertise gewährleistet;

    Expertengruppen für folgende Bereiche einsetzt:

    Integrität,

    Qualifikationen und Entwicklung der Humanressourcen im Sport;

    andere Formen der Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer-Learning sowie des Aufbaus von Wissen festlegt (z. B. durch Studien);

    den erforderlichen fachlichen Input zu Anti-Doping-Fragen, insbesondere zur Vereinbarkeit einer künftigen Überarbeitung des Anti-Doping-Kodexes der WADA mit dem EU-Recht, bereitstellt;

    logistische und technische Unterstützung bei der Sammlung und Verbreitung einschlägiger Unterlagen und Informationen über die Sportpolitik der EU leistet;

    bestimmte Cluster-Treffen in den Politikbereichen organisiert, die in den vorigen Arbeitsplänen und im geltenden Arbeitsplan für den Sport ausführlich behandelt wurden. Ziel dieser Treffen ist die Erörterung politisch relevanter Ergebnisse von aus EU-Mitteln finanzierten Projekten, die dem Sport zugutekommen, den Austausch bewährter Verfahren und von Erkenntnissen über spezifische Themen zu fördern, eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorzunehmen und die Bereiche zu bestimmen, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind, wobei es sich dabei insbesondere um die in Anhang I genannten Bereiche handelt. Diese Arten von Treffen sollten mindestens einmal pro Jahr organisiert werden;

    für ein Follow-up zu den Arbeiten der Hochrangigen Arbeitsgruppen zu sorgen, die die Kommission zu den Themen „Breitensport“ und „Sport und Diplomatie“ früher eingesetzt hat;

    ein Follow-up zu den Empfehlungen der früheren Expertengruppe „Good Governance“ und Kontinuität im Zusammenhang mit aktuellen Fragen betreffend die Bekämpfung von Spielabsprachen sicherzustellen;

    die Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Sport zu fördern;

    den strukturierten Dialog über den Sport zu erleichtern, auch durch Veranstaltung eines jährlichen EU-Sportforums, bei dem alle wichtigen Akteure sämtlicher Ebenen des Sportsektors zusammenkommen;

    eine jährliche Europäische Woche des Sports einzuführen und dafür ganzjährig zu werben, um die Teilnahme an Sport und körperliche Betätigung im Einklang mit den Prioritäten dieses Arbeitsplans zu fördern;

    das Programm Erasmus+ und andere einschlägige EU-Programme sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu nutzen, um die Arbeit an den in diesem Arbeitsplan festgelegten Prioritäten und entsprechenden Schwerpunktthemen voranzubringen;

    im ersten Halbjahr 2020 einen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten gestützten Bericht über die Durchführung und die Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans zu verabschieden. Dieser Bericht wird gegebenenfalls als Grundlage für die Ausarbeitung des nachfolgenden EU-Arbeitsplans im zweiten Halbjahr 2020 dienen;

    soweit zweckmäßig, die im Rahmen der Arbeitsstrukturen dieses Arbeitsplans und der vorigen Arbeitspläne der Union für den Sport erzielten Ergebnisse zu veröffentlichen.


    (1)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

    (2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12.

    (3)  Dok. 5516/17 + ADD 1.

    (4)  Entschließung des Rates vom 18. November 2010, in der der Rat vereinbarte, regelmäßig — üblicherweise am Rande einer Ratstagung — ein informelles Treffen führender Vertreter der EU-Behörden und des Sportsektors einzuberufen, das dem Meinungsaustausch zu Fragen des Sports in der EU dient (ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 1).

    (5)  Zehn politische Leitlinien der Juncker-Kommission (http://ec.europa.eu/priorities/publications/president-junckers-political-guidelines_en).

    (6)  Einschließlich der Entschließung des Rates vom 18. November 2010 über den strukturierten Dialog.


    ANHANG I

    Schwerpunktthemen (Nummer 12), Zielvorgaben und entsprechende Arbeitsstrukturen

    Schwerpunktthema

    Arbeitsmethode/Aufgaben

    Zielvorgabe und Frist

    Federführung

    Priorität 1: Integrität des Sports

    Antidoping

    Rat und Vorbereitungsgremien

    fachliches Input zu Anti-Doping-Fragen, das auf Expertentreffen erarbeitet und in der Gruppe „Sport“ erörtert wird, insbesondere zur Vereinbarkeit einer künftigen Überarbeitung des Anti-Doping-Kodexes der WADA mit dem EU-Recht

    2017-2019

    Beitrag der EU

    Kommission und Vorsitz

     

    Vorbereitung des Standpunkts der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die CAHAMA- und WADA-Sitzungen, erforderlichenfalls durch Expertensitzungen unterstützt.

    2017-2020

    Standpunkt der EU

    Kommission und Vorsitz

     

    Seminare

    Möglichkeiten zur Verhinderung von Doping bei jungen Menschen im Berufs- und Breitensport

    Zweites Halbjahr 2017

    Bericht

    Austausch bewährter Verfahren

    Vorsitz

    Good Governance

    Expertengruppe

    Integrität

    Anwendung einer international anerkannten Good Governance und von Anti-Korruptionsstandards und -initiativen insbesondere von außerhalb des Sports im Hinblick auf die Anwendung im Bereich des Sports

    Spielabsprachen

    2018-2020

    Austausch bewährter Verfahren

    Bericht

    Kommission

     

    Rat und Vorbereitungsgremien

    Empfehlungen für etwaige künftige Maßnahmen gegen Korruption im Sport auf EU-Ebene.

    Zweites Halbjahr 2019

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

    Jugendschutz

    Studie

    Häufigkeit von Kindesmissbrauch im Sport

    Erstes Halbjahr 2019

    Bericht

    Kommission

     

    Seminare

    Maßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport (1)

    Zweites Halbjahr 2019

    Austausch bewährter Verfahren

    Bericht

    Vorsitz

     

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit Minderjähriger im Breiten- und Leistungssport.

    Zweites Halbjahr 2019

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

    Besonderheiten des Sports

    Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

    Das EU-Recht in Bezug auf Sport und Sportorganisationen

    Erstes Halbjahr 2019

    (ggf.) Empfehlungen/Sachstand

    SE, FR, ES, NL

     

    Seminare

    Besonderheiten des Sports in der EU

    Zweites Halbjahr 2019

    Gedankenaustausch

    Bericht

    Kommission

    Priorität 2: Wirtschaftliche Dimension des Sports

    Innovation im Sport

    Cluster-Treffen

    Der wirtschaftliche Nutzen des Sports im Rahmen von Sport-Satellitenkonten. Der praktische Nutzen von Sport-Satellitenkonten für sportpolitische Entscheidungsträger.

    Erstes Halbjahr 2018

    Austausch bewährter Verfahren

    Kommission

     

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Sensibilisierung für die wirtschaftliche Dimension des Sports insbesondere im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 — Schwerpunkt: Wirtschaftliche Vorteile von Sport und Innovation

    Zweites Halbjahr 2018

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

     

    Konferenz

    Sensibilisierung für die wirtschaftliche Dimension des Sports insbesondere im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 — Schwerpunkt: Wirtschaftliche Vorteile von Sport und Innovation

    Zweites Halbjahr 2018

    Austausch bewährter Verfahren

    Bericht

    Vorsitz

    Sport und der digitale Binnenmarkt

    Seminare

    Vorteile und Herausforderungen des digitalen Binnenmarktes im Hinblick auf eine bessere Finanzierung und Vermarktung des Sports

    Erstes Halbjahr 2019

    Bericht

    Vorsitz

    Priorität 3: Sport und Gesellschaft

    Sport und Medien

    Konferenz

    Rolle und Einfluss der Medien im Sport

    Erstes Halbjahr 2020

    Bericht und Austausch bewährter Verfahren

    Vorsitz

     

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Rolle und Einfluss der Medien im Sport

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

    Rolle der Trainer/Sportlehrer

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Rolle der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft

    Zweites Halbjahr 2017

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

     

    Konferenz

    Rolle, Status und Verantwortung der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft.

    Zweites Halbjahr 2017

    Bericht

    Austausch bewährter Verfahren

    Vorsitz

    Bildung im und durch den Sport

    Konferenz

    Körperliche Betätigung, Sport und duale Laufbahn von Athleten besonders mit Blick auf Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen

    Zweites Halbjahr 2017

    Bericht

    Austausch bewährter Verfahren

    Vorsitz

     

    Expertengruppe

    Qualifikationen und Entwicklung der Humanressourcen im Sport.

    2018-2020

    Leitlinien

    Kommission

     

    Seminare

    Sportliche Qualifikationen und Kompetenzen für Trainer/Sportlehrer

    Erstes Halbjahr 2020

    Bericht

    Vorsitz

    Soziale Inklusion

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Förderung der europäischen Werte durch den Sport

    Erstes Halbjahr 2018

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

     

    Konferenz

    Breitensport als Instrument für die Integration und als Brücke zwischen Tradition und Innovation

    Erstes Halbjahr 2018

    Bericht

    Vorsitz

     

    Studie

    Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport

    Zweites Halbjahr 2018

    Bericht

    Kommission

     

    Rat und seine Vorbereitungsgremien

    Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport

    Erstes Halbjahr 2019

    (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

    Vorsitz

     

    Konferenz

    Vorteile eines im Rahmen einer Organisation ausgeübten Sports für benachteiligte Personen

    Erstes Halbjahr 2019

    Handbuch mit bewährten Verfahren/Beispielen

    Vorsitz

     

    Cluster-Treffen

    Förderung körperlicher Betätigung zum Wohle der Gesundheit

    Zweites Halbjahr 2017

    Austausch bewährter Verfahren

    Kommission

    Sport und Gesundheit

    Seminare

    Sport und körperliche Betätigung am Arbeitsplatz

    Zweites Halbjahr 2018

    Bericht

    Vorsitz

    Sport und Umwelt

    Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

    Stadtentwicklung, Natursport, ökologische Nachhaltigkeit bei großen Sportveranstaltungen, umweltverträgliche und energieeffiziente Sportanlagen

    2019-2020

    Austausch von Wissen und bewährten Verfahren

    Bericht

    FR, DE, PT

    Sportdiplomatie

    Studie

    Sport zur Unterstützung der Außenbeziehungen der EU

    Zweites Halbjahr 2017

    Empfehlungen auf der Grundlage von Studien und bewährten Verfahren

    Kommission

     

    Seminare

    Maßnahmen im Anschluss an die Arbeit der Hochrangigen Gruppe der Kommission, Schlussfolgerungen des Rates vom November 2016 und Seminar über Sportdiplomatie

    Zweites Halbjahr 2017

    Strategie für das weitere Vorgehen

    Kommission


    (1)  Expertengruppe zur Good Governance „Herausforderungen, dass Kinder im Sport geschützt werden müssen“, Empfehlungen zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport, Juni 2016, S. 12.


    ANHANG II

    Arbeitsmethoden, Strukturen und Berichterstattung: Grundsätze

    Die Teilnahme an der Arbeit der Expertengruppen, Cluster-Treffen und Gruppen interessierter Mitgliedstaaten ist für die Mitgliedstaaten freiwillig und steht allen Mitgliedstaaten offen.

    Die Kommission sorgt für eine optimale und möglichst effektive Einbindung von Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, auch von Vertretern der öffentlichen Verwaltungen und der Interessengruppen im Sportbereich.

    Die Mitgliedschaft in den Expertengruppen der Kommission und ihre Arbeitsmethoden sind im Beschluss der Kommission vom 30. Mai 2016 im Einzelnen geregelt (1).

    Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten können ihre Arbeitsmethoden und Strukturen je nach Bedarf und gewünschten Ergebnissen selbst festlegen. Die Kommission wird gegebenenfalls in die Arbeit dieser Gruppen einbezogen.

    Die Kommission berichtet der Gruppe „Sport“ über den Stand der Beratungen in ihren Expertengruppen und Cluster-Treffen und stellt deren Ergebnisse vor. Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten benennen einen Vertreter, der diese Aufgabe übernimmt.

    Die Gruppe „Sport“ macht erforderlichenfalls weitere Vorgaben, damit die gewünschten Ergebnisse fristgerecht erzielt werden.

    Die Tagesordnungen und Sitzungsberichte aller Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Ergebnisse der Gruppen werden veröffentlicht und auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten verbreitet.

    Die im Rahmen der verschiedenen Arbeitsmethoden erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für den Bericht der Kommission über die Durchführung des Arbeitsplans.


    (1)  Beschluss C(2016) 3301 final der Kommission vom 30. Mai 2016 zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission.


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