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Document 42017Y0615(01)
Resolution of the Council and of the Representatives of the Governments of the Member States, meeting within the Council, on the European Union Work Plan for Sport (1 July 2017-31 December 2020)
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Juli 2017-31. Dezember 2020)
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Juli 2017-31. Dezember 2020)
ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 5–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 189/5 |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport
(1. Juli 2017-31. Dezember 2020)
(2017/C 189/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
I. EINLEITUNG
1. |
VERWEISEN auf die Zuständigkeit der Europäischen Union, insbesondere nach Artikel 6 und Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Sport zu den Bereichen zählt, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen sollten; |
2. |
VERWEISEN auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 (1) und 2014-2017 (2); |
3. |
BEGRÜSSEN den Bericht der Kommission über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (3); |
4. |
SIND DER ANSICHT, dass der Sport einen Beitrag zu den übergeordneten Prioritäten der Sicherheits-, Wirtschafts- und Sozialagenda der Union und insbesondere zur Strategie 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum leisten kann; |
5. |
ERKENNEN AN, dass der Sport bei der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit auf EU-Ebene eine positive Rolle spielt und auf diese Weise hilft, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und den umfassenden sozioökonomischen und sicherheitsrelevanten Problemen, mit denen die EU konfrontiert ist, einschließlich Migration, sozialer Ausgrenzung und Radikalisierung, die zu gewalttätigem Extremismus, Arbeitslosigkeit sowie einer ungesunden Lebensweise und Übergewicht führen können, angemessen zu begegnen; |
6. |
STELLEN FEST, dass mit den Interessengruppen im Sportbereich in geeigneter Weise zusammengearbeitet werden muss, unter anderem im Wege eines strukturierten Dialogs (4). |
7. |
NEHMEN KENNTNIS von den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfrage zu Sport und körperlicher Betätigung von 2014, wobei sie feststellen, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, auch was die Ergebnisse zur ehrenamtlichen Tätigkeit und zur bewegungsarmen Lebensweise anbelangt; nehmen ferner Kenntnis von den Eurostat-Statistiken mit wirtschaftlichen und sozialen Schlüsseldaten zum Sport; |
8. |
STELLEN FEST, dass mit Drittstaaten, insbesondere mit Bewerberländern und möglichen Bewerberländern zusammengearbeitet werden muss, um die europäischen Werte im Wege der Sportdiplomatie zur Geltung zu bringen; eine Zusammenarbeit empfiehlt sich auch mit den zuständigen internationalen Organisationen im Sportbereich, unter anderem mit dem Europarat, der WADA und der Weltgesundheitsorganisation; |
9. |
KOMMEN DAHER ÜBEREIN,
|
II. EU-ARBEITSPLAN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DER EUROPÄISCHEN DIMENSION DES SPORTS
10. |
SIND DER AUFFASSUNG, dass dieser EU-Arbeitsplan für den Sport auf folgende maßgebliche Ziele ausgerichtet sein sollte, nämlich darauf,
|
11. |
HEBEN HERVOR, dass dieser EU-Arbeitsplan ein Rahmen und Instrument sein sollte, das so flexibel ist, dass auf Entwicklungen im Sportbereich rasch reagiert werden kann und die Prioritäten der künftigen Vorsitze berücksichtigt werden können; |
12. |
SIND SICH DARIN EINIG, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission während der Laufzeit dieses Arbeitsplans den nachstehend genannten Prioritäten und Schwerpunktthemen Vorrang einräumen sollten. Diesen können von jedem Vorsitz weitere hinzugefügt werden, um eventuellen neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen:
Wie mit den vorgenannten Schwerpunktthemen im Einzelnen verfahren werden soll, ist in Anhang I dargelegt; |
13. |
VEREINBAREN, dass
|
III. ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN
14. |
SIND SICH BEWUSST, dass die Mitgliedstaaten weiter eng miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, um den Arbeitsplan umzusetzen. Zudem sollten die Sportbewegung und die einschlägigen zuständigen Organisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wie der Europarat, die WADA und die WHO eng in diese Zusammenarbeit eingebunden werden; |
15. |
SIND DER AUFFASSUNG, dass geeignete Arbeitsstrukturen und -methoden festgelegt werden sollten, sodass auf Grundlage der im Rahmen der ersten beiden EU-Arbeitspläne erzielten Erfolge Folgemaßnahmen getroffen und im Einklang mit den oben unter Ziffer 12 genannten Prioritäten und Schwerpunktthemen neue Zielvorgaben ausgearbeitet werden können; die Kommission gegebenenfalls Sitzungen von Expertengruppen und Cluster-Treffen in den Politikbereichen organisieren sollte, die unter anderem im vorigen und im geltenden Arbeitsplan für den Sport ausführlich behandelt wurden. Auf Initiative eines oder mehrerer Mitgliedstaaten können Treffen zu Themen von gemeinsamem Interesse (Gruppen interessierter Mitgliedstaaten) organisiert werden. Bei diesen Treffen wird es unter anderem um Peer-Learning-Aktivitäten der teilnehmenden Mitgliedstaaten gehen. Ferner sind andere Strukturen und Arbeitsmethoden, beispielsweise Konferenzen und Seminare des Vorsitzes, informelle Treffen der Sportminister und -direktoren, Studien der Kommission sowie Konferenzen und Seminare der Kommission denkbar. Die Hauptgrundsätze der verschiedenen Arbeitsmethoden sind in Anhang II dargelegt. Im zweiten Halbjahr 2020 wird der Rat die Durchführung des vorliegenden EU-Arbeitsplans anhand eines Berichts, den die Kommission im ersten Halbjahr 2020 vorlegen soll, bewerten; |
IV. WEITERES VORGEHEN
16. |
FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,
|
17. |
FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,
|
18. |
ERSUCHEN DIE KOMMISSION,
|
(1) ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.
(2) ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12.
(3) Dok. 5516/17 + ADD 1.
(4) Entschließung des Rates vom 18. November 2010, in der der Rat vereinbarte, regelmäßig — üblicherweise am Rande einer Ratstagung — ein informelles Treffen führender Vertreter der EU-Behörden und des Sportsektors einzuberufen, das dem Meinungsaustausch zu Fragen des Sports in der EU dient (ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 1).
(5) Zehn politische Leitlinien der Juncker-Kommission (http://ec.europa.eu/priorities/publications/president-junckers-political-guidelines_en).
(6) Einschließlich der Entschließung des Rates vom 18. November 2010 über den strukturierten Dialog.
ANHANG I
Schwerpunktthemen (Nummer 12), Zielvorgaben und entsprechende Arbeitsstrukturen
Schwerpunktthema |
Arbeitsmethode/Aufgaben |
Zielvorgabe und Frist |
Federführung |
||||
Priorität 1: Integrität des Sports |
|||||||
Antidoping |
Rat und Vorbereitungsgremien fachliches Input zu Anti-Doping-Fragen, das auf Expertentreffen erarbeitet und in der Gruppe „Sport“ erörtert wird, insbesondere zur Vereinbarkeit einer künftigen Überarbeitung des Anti-Doping-Kodexes der WADA mit dem EU-Recht |
2017-2019
|
Kommission und Vorsitz |
||||
|
Vorbereitung des Standpunkts der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die CAHAMA- und WADA-Sitzungen, erforderlichenfalls durch Expertensitzungen unterstützt. |
2017-2020
|
Kommission und Vorsitz |
||||
|
Seminare Möglichkeiten zur Verhinderung von Doping bei jungen Menschen im Berufs- und Breitensport |
Zweites Halbjahr 2017
|
Vorsitz |
||||
Good Governance |
Expertengruppe Integrität Anwendung einer international anerkannten Good Governance und von Anti-Korruptionsstandards und -initiativen insbesondere von außerhalb des Sports im Hinblick auf die Anwendung im Bereich des Sports Spielabsprachen |
2018-2020
|
Kommission |
||||
|
Rat und Vorbereitungsgremien Empfehlungen für etwaige künftige Maßnahmen gegen Korruption im Sport auf EU-Ebene. |
Zweites Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
Jugendschutz |
Studie Häufigkeit von Kindesmissbrauch im Sport |
Erstes Halbjahr 2019
|
Kommission |
||||
|
Seminare Maßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport (1) |
Zweites Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
|
Rat und seine Vorbereitungsgremien Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit Minderjähriger im Breiten- und Leistungssport. |
Zweites Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
Besonderheiten des Sports |
Gruppe interessierter Mitgliedstaaten Das EU-Recht in Bezug auf Sport und Sportorganisationen |
Erstes Halbjahr 2019
|
SE, FR, ES, NL |
||||
|
Seminare Besonderheiten des Sports in der EU |
Zweites Halbjahr 2019
|
Kommission |
||||
Priorität 2: Wirtschaftliche Dimension des Sports |
|||||||
Innovation im Sport |
Cluster-Treffen Der wirtschaftliche Nutzen des Sports im Rahmen von Sport-Satellitenkonten. Der praktische Nutzen von Sport-Satellitenkonten für sportpolitische Entscheidungsträger. |
Erstes Halbjahr 2018
|
Kommission |
||||
|
Rat und seine Vorbereitungsgremien Sensibilisierung für die wirtschaftliche Dimension des Sports insbesondere im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 — Schwerpunkt: Wirtschaftliche Vorteile von Sport und Innovation |
Zweites Halbjahr 2018
|
Vorsitz |
||||
|
Konferenz Sensibilisierung für die wirtschaftliche Dimension des Sports insbesondere im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 — Schwerpunkt: Wirtschaftliche Vorteile von Sport und Innovation |
Zweites Halbjahr 2018
|
Vorsitz |
||||
Sport und der digitale Binnenmarkt |
Seminare Vorteile und Herausforderungen des digitalen Binnenmarktes im Hinblick auf eine bessere Finanzierung und Vermarktung des Sports |
Erstes Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
Priorität 3: Sport und Gesellschaft |
|||||||
Sport und Medien |
Konferenz Rolle und Einfluss der Medien im Sport |
Erstes Halbjahr 2020
|
Vorsitz |
||||
|
Rat und seine Vorbereitungsgremien Rolle und Einfluss der Medien im Sport |
|
Vorsitz |
||||
Rolle der Trainer/Sportlehrer |
Rat und seine Vorbereitungsgremien Rolle der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft |
Zweites Halbjahr 2017
|
Vorsitz |
||||
|
Konferenz Rolle, Status und Verantwortung der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft. |
Zweites Halbjahr 2017
|
Vorsitz |
||||
Bildung im und durch den Sport |
Konferenz Körperliche Betätigung, Sport und duale Laufbahn von Athleten besonders mit Blick auf Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen |
Zweites Halbjahr 2017
|
Vorsitz |
||||
|
Expertengruppe Qualifikationen und Entwicklung der Humanressourcen im Sport. |
2018-2020
|
Kommission |
||||
|
Seminare Sportliche Qualifikationen und Kompetenzen für Trainer/Sportlehrer |
Erstes Halbjahr 2020
|
Vorsitz |
||||
Soziale Inklusion |
Rat und seine Vorbereitungsgremien Förderung der europäischen Werte durch den Sport |
Erstes Halbjahr 2018
|
Vorsitz |
||||
|
Konferenz Breitensport als Instrument für die Integration und als Brücke zwischen Tradition und Innovation |
Erstes Halbjahr 2018
|
Vorsitz |
||||
|
Studie Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport |
Zweites Halbjahr 2018
|
Kommission |
||||
|
Rat und seine Vorbereitungsgremien Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport |
Erstes Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
|
Konferenz Vorteile eines im Rahmen einer Organisation ausgeübten Sports für benachteiligte Personen |
Erstes Halbjahr 2019
|
Vorsitz |
||||
|
Cluster-Treffen Förderung körperlicher Betätigung zum Wohle der Gesundheit |
Zweites Halbjahr 2017
|
Kommission |
||||
Sport und Gesundheit |
Seminare Sport und körperliche Betätigung am Arbeitsplatz |
Zweites Halbjahr 2018
|
Vorsitz |
||||
Sport und Umwelt |
Gruppe interessierter Mitgliedstaaten Stadtentwicklung, Natursport, ökologische Nachhaltigkeit bei großen Sportveranstaltungen, umweltverträgliche und energieeffiziente Sportanlagen |
2019-2020
|
FR, DE, PT |
||||
Sportdiplomatie |
Studie Sport zur Unterstützung der Außenbeziehungen der EU |
Zweites Halbjahr 2017
|
Kommission |
||||
|
Seminare Maßnahmen im Anschluss an die Arbeit der Hochrangigen Gruppe der Kommission, Schlussfolgerungen des Rates vom November 2016 und Seminar über Sportdiplomatie |
Zweites Halbjahr 2017
|
Kommission |
(1) Expertengruppe zur Good Governance „Herausforderungen, dass Kinder im Sport geschützt werden müssen“, Empfehlungen zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport, Juni 2016, S. 12.
ANHANG II
Arbeitsmethoden, Strukturen und Berichterstattung: Grundsätze
— |
Die Teilnahme an der Arbeit der Expertengruppen, Cluster-Treffen und Gruppen interessierter Mitgliedstaaten ist für die Mitgliedstaaten freiwillig und steht allen Mitgliedstaaten offen. |
— |
Die Kommission sorgt für eine optimale und möglichst effektive Einbindung von Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, auch von Vertretern der öffentlichen Verwaltungen und der Interessengruppen im Sportbereich. |
— |
Die Mitgliedschaft in den Expertengruppen der Kommission und ihre Arbeitsmethoden sind im Beschluss der Kommission vom 30. Mai 2016 im Einzelnen geregelt (1). |
— |
Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten können ihre Arbeitsmethoden und Strukturen je nach Bedarf und gewünschten Ergebnissen selbst festlegen. Die Kommission wird gegebenenfalls in die Arbeit dieser Gruppen einbezogen. |
— |
Die Kommission berichtet der Gruppe „Sport“ über den Stand der Beratungen in ihren Expertengruppen und Cluster-Treffen und stellt deren Ergebnisse vor. Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten benennen einen Vertreter, der diese Aufgabe übernimmt. |
— |
Die Gruppe „Sport“ macht erforderlichenfalls weitere Vorgaben, damit die gewünschten Ergebnisse fristgerecht erzielt werden. |
— |
Die Tagesordnungen und Sitzungsberichte aller Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Ergebnisse der Gruppen werden veröffentlicht und auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten verbreitet. |
— |
Die im Rahmen der verschiedenen Arbeitsmethoden erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für den Bericht der Kommission über die Durchführung des Arbeitsplans. |
(1) Beschluss C(2016) 3301 final der Kommission vom 30. Mai 2016 zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission.