EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011FA0115

Rechtssache F-115/11: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. Juli 2014 — CG/EIB (Öffentlicher Dienst — Personal der EIB — Ernennung — Stelle als Abteilungsleiter — Ernennung eines anderen Bewerbers als der Klägerin — Unregelmäßigkeiten des Auswahlverfahrens — Pflicht zur Unparteilichkeit der Mitglieder des Auswahlgremiums — Fehlverhalten des Vorsitzenden des Auswahlgremiums gegenüber der Klägerin — Interessenkonflikt — Für alle Bewerber vorgesehener mündlicher Kurzvortrag — Mögliche Begünstigung eines Bewerbers durch die für den mündlichen Kurzvortrag unterbreiteten Dokumente — Bewerber, der an der Erstellung der unterbreiteten Dokumente beteiligt war — Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz — Aufhebungsklage — Schadensersatzantrag)

ABl. C 421 vom 24.11.2014, p. 47–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 421/47


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. Juli 2014 — CG/EIB

(Rechtssache F-115/11) (1)

((Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Ernennung - Stelle als Abteilungsleiter - Ernennung eines anderen Bewerbers als der Klägerin - Unregelmäßigkeiten des Auswahlverfahrens - Pflicht zur Unparteilichkeit der Mitglieder des Auswahlgremiums - Fehlverhalten des Vorsitzenden des Auswahlgremiums gegenüber der Klägerin - Interessenkonflikt - Für alle Bewerber vorgesehener mündlicher Kurzvortrag - Mögliche Begünstigung eines Bewerbers durch die für den mündlichen Kurzvortrag unterbreiteten Dokumente - Bewerber, der an der Erstellung der unterbreiteten Dokumente beteiligt war - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - Aufhebungsklage - Schadensersatzantrag))

2014/C 421/65

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CG (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Thieltgen, dann J.-N. Louis und D. de Abreu Caldas, Rechtsanwälte)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: G. Nuvoli und T. Gilliams im Beistand von A. Dal Ferro, Rechtsanwalt)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten der EIB, nicht die Klägerin, sondern einen anderen Bewerber auf die Stelle eines Abteilungsleiters innerhalb der EIB zu ernennen, sowie Schadensersatz

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Investitionsbank vom 28. Juli 2011 über die Ernennung von Herrn A. zum Leiter der Abteilung „Risikopolitik und Preisfestsetzung“ wird aufgehoben.

2.

Die Europäische Investitionsbank wird verurteilt, an CG 25  000 Euro zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Europäische Investitionsbank trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von CG.


(1)  ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 28.


Top