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Document 62012TA0529
Case T-529/12 P: Judgment of the General Court of 8 October 2014 — Bermejo Garde v EESC (Appeal — Civil service — Officials — Recruitment — Vacancy notice — Appointment to the post of director — Withdrawal of the appellant’s application — Appointment of another candidate — Actions for annulment — Annulment at first instance of the contested vacancy notice on the grounds that the authority issuing that measure lacked competence — Failure to provide an explicit answer to all of the pleas in law and arguments raised by the parties — Principle of sound administration — Inadmissibility of the forms of order seeking the annulment of decisions taken on the basis of the contested vacancy notice — Article 91(2) of the Staff Regulations — Claim for damages — Right to effective judicial protection — Duty of the Civil Service Tribunal to provide a statement of reasons — Whether the state of the proceedings permits final judgment to be given — Dismissal of the claim)
Rechtssache T-529/12 P: Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2014 — Bermejo Garde/EWSA (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Stellenausschreibung — Ernennung auf den Dienstposten eines Direktors — Rücknahme der Bewerbung des Rechtsmittelführers — Ernennung eines anderen Bewerbers — Aufhebungsanträge — Aufhebung der angefochtenen Stellenausschreibung im ersten Rechtszug wegen Unzuständigkeit ihres Urhebers — Keine ausdrückliche Antwort auf alle Klagegründe und Argumente der Parteien — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Unzulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen, die auf der Grundlage der angefochtenen Stellenausschreibung ergangen sind — Art. 91 Abs. 2 des Statuts — Schadensersatzantrag — Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz — Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst — Rechtsstreit, der zur Entscheidung reif ist — Abweisung der Klage)
Rechtssache T-529/12 P: Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2014 — Bermejo Garde/EWSA (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Stellenausschreibung — Ernennung auf den Dienstposten eines Direktors — Rücknahme der Bewerbung des Rechtsmittelführers — Ernennung eines anderen Bewerbers — Aufhebungsanträge — Aufhebung der angefochtenen Stellenausschreibung im ersten Rechtszug wegen Unzuständigkeit ihres Urhebers — Keine ausdrückliche Antwort auf alle Klagegründe und Argumente der Parteien — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Unzulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen, die auf der Grundlage der angefochtenen Stellenausschreibung ergangen sind — Art. 91 Abs. 2 des Statuts — Schadensersatzantrag — Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz — Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst — Rechtsstreit, der zur Entscheidung reif ist — Abweisung der Klage)
ABl. C 421 vom 24.11.2014, p. 34–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/34 |
Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2014 — Bermejo Garde/EWSA
(Rechtssache T-529/12 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Stellenausschreibung - Ernennung auf den Dienstposten eines Direktors - Rücknahme der Bewerbung des Rechtsmittelführers - Ernennung eines anderen Bewerbers - Aufhebungsanträge - Aufhebung der angefochtenen Stellenausschreibung im ersten Rechtszug wegen Unzuständigkeit ihres Urhebers - Keine ausdrückliche Antwort auf alle Klagegründe und Argumente der Parteien - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Unzulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen, die auf der Grundlage der angefochtenen Stellenausschreibung ergangen sind - Art. 91 Abs. 2 des Statuts - Schadensersatzantrag - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Rechtsstreit, der zur Entscheidung reif ist - Abweisung der Klage))
2014/C 421/47
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Moises Bermejo Garde (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: M. Lernhart im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 25. September 2012, Bermejo Garde/EWSA (F-51/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf teilweise Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 25. September 2012, Bermejo Garde/EWSA (F-51/10), wird aufgehoben, soweit damit der Schadensersatzantrag des Klägers ohne Begründung zurückgewiesen worden ist. |
2. |
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen. |
3. |
Der von Herrn Moises Bermejo Garde beim Gericht für den öffentlichen Dienst gestellte Schadensersatzantrag wird zurückgewiesen. |
4. |
Herr Bermejo Garde trägt die ihm im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten. |
5. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) trägt die ihm im Rechtszug vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst und im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Bermejo Garde im ersten Rechtszug entstanden sind. |