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Document 52012AE1399

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Entwicklung einer makroregionalen Strategie im Mittelmeerraum — die Vorteile für die Inselstaaten der EU“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes)

    ABl. C 44 vom 15.2.2013, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 44/1


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Entwicklung einer makroregionalen Strategie im Mittelmeerraum — die Vorteile für die Inselstaaten der EU“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes)

    2013/C 44/01

    Berichterstatter: Dimitris DIMITRIADIS

    Der Staatssekretär für europäische Angelegenheiten beim Präsidenten der Republik Zypern, Andreas D. MAVROYANNIS, ersuchte den Europäschen Wirtschafts- und Sozialausschuss am 22. Mai 2012 im Namen des künftigen zyprischen EU-Ratsvorsitzes um Stellungnahme zu folgendem Thema:

    Entwicklung einer makroregionalen Strategie im Mittelmeerraum — die Vorteile für die Inselstaaten der EU“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 21. November 2012 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 485. Plenartagung am 12./13. Dezember 2012 (Sitzung vom 12. Dezember) mit 147 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Der EWSA ist der Ansicht, dass trotz der besonders prekären und zurzeit ungewissen Lage im Mittelmeerraum die Voraussetzungen (1) für die Aufnahme eines Mehrebenendialogs zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den an der Zusammenarbeit zwischen Europa und dem Mittelmeerraum beteiligten Staaten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft gegeben sind, mit dem Ziel, zu einer (in zwei Teile untergliederten) makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum zu gelangen, die den Erfordernissen der Region gerecht wird und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

    1.2

    Der EWSA erkennt an, dass die Mittelmeerregion ein besonders ausgedehntes Gebiet mit verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Merkmalen ist und sich aus Ländern mit unterschiedlichen Strukturen und Infrastrukturen zusammensetzt (EU-Mitgliedstaaten, Drittländer mit Kandidatenlandstatus, Drittländer, die an der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft teilnehmen); er schlägt daher vor, zwei subregionale Politiken (für das östliche respektive das westliche Mittelmeer) einzusetzen, die sowohl in ihrem Zusammenwirken ineinandergreifen als auch mit der makroregionalen Strategie für das Ionische Meer und die Adria verzahnt sind.

    1.3

    Der EWSA trägt den Beschlüssen des Rates und der übereinstimmenden Auffassung des Europäischen Parlaments Rechnung, wonach eine makroregionale Strategie keine zusätzliche Finanzierung, keine neuen Regeln und keine weiteren Verwaltungsorgane (die „drei Nein“) erforderlich machen darf. Er hält es jedoch für notwendig, eine technische Hilfe für die Sammlung von Daten und die Förderung der notwendigen Strukturprojekte zu finanzieren.

    1.4

    Der EWSA ist der Meinung, dass der Einsatz der beträchtlichen Ressourcen, die die EU bereits für die Finanzierung der Maßnahmen und Programme aus den Strukturfonds ausgewiesen hat, und die Finanzierungsinstrumente der EIB geeignete Hilfsmittel sind, die auf transparente und möglichst flexible Weise genutzt werden müssen. Er befürwortet außerdem die Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Investitionsbank mithilfe der EIB sowie einer Politik, die einer Finanzierung seitens verschiedener Finanzeinrichtungen (KfW, EBWE, Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank und Islamische Entwicklungsbank) gegenüber offen ist.

    1.5

    Der EWSA vertritt die Meinung, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, die subregionale Zusammenarbeit durch die Intensivierung der Handels-, Fremdenverkehrs- und Industriebeziehungen zwischen den Ländern des südlichen Mittelmeers zu stärken.

    1.6

    Der EWSA hält es für erforderlich, dass der Rat die notwendigen politischen Entscheidungen trifft, um den noch bestehenden Unklarheiten abzuhelfen, sodass die Union für das Mittelmeer zu einer Instanz für die strategische Planung und die Verwirklichung der neuen makroregionalen Politik wird.

    1.7

    Der EWSA ist der Ansicht, dass die sofortige Annahme der Strategie für die Adria und das Ionische Meer durch den Rat (in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Juni 2011) den Weg für die Einsetzung der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum ebnen wird.

    1.8

    Der EWSA ist der Auffassung, dass Zypern und Malta bei jedweder neuen EU-Strategie, aber auch sämtliche Mittelmeerinseln, die sich wegen ihrer mangelnden Anbindung an die und Kommunikation mit der Festlands-EU in einer besonders ungünstigen Lage befinden, eine äußerst wichtige Rolle zu spielen haben.

    1.9

    Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion für den weiteren Mittelmeerraum ist.

    1.10

    Nach Ansicht des EWSA müssen die Schiffs- und Flugverbindungen der Mittelmeerländer untereinander und allgemein mit der restlichen EU verbessert werden.

    1.11

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass mit dieser Stellungnahme der Dialog über die neue Makrostrategie im Mittelmeerraum angestoßen und ihre wichtigsten Themen zur Diskussion gestellt werden. Er erklärt, dass er dieser ganz besonders wichtigen Frage in künftigen Stellungnahmen, in denen alle im vorliegenden Dokument beschriebenen Themen präzisiert und vertieft werden, weiterhin nachgehen wird.

    2.   Einleitung

    2.1

    Bei der Übernahme des EU-Ratsvorsitzes für das zweite Halbjahr 2012 erklärte Zypern die Ausarbeitung einer Stellungnahme zum Thema „Makroregionale Strategie für den Mittelmeerraum“ unter besonderer Berücksichtigung ihrer potenziellen Nutzeffekte für die kleinen Inselstaaten zur Priorität.

    2.2

    Die Entscheidung, den EWSA zu befassen, ist auf dessen Rolle bei der Erarbeitung beratender Stellungnahmen zurückzuführen, in denen die Standpunkte der Organisationen der Zivilgesellschaft der Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht und vertreten werden, wodurch die partizipative Demokratie der EU gestärkt wird.

    2.3

    Mit der Wahl des Themas wird an die erfolgreiche Erarbeitung makrostrategischer Ansätze für den Ostseeraum (2) – sowie die Makrostrategien für den Donauraum, die Region Adria und Ionisches Meer und den Atlantik – angeknüpft, da der Mittelmeerraum ein Gebiet mit besonderen Wesensmerkmalen und entsprechenden Erfordernissen ist.

    2.4

    Ziel dieser Strategie wird die Schaffung zusammenhängender Politiken sein, die die Länder der Region dabei unterstützen, ihre wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu stärken und bei der Lösung gemeinsamer Probleme zusammenzuarbeiten, um der Region dadurch international zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, Sicherheit und ökologischer Nachhaltigkeit zu verhelfen. Eine solche Makrostrategie wird es zudem ermöglichen, sämtliche Politiken, Ziele und Maßnahmen der EU-Institutionen mit den Mitgliedstaaten, den Regionen, den lokalen Wirtschafts- und Sozialräten und allen Akteuren, die sich mit der Mittelmeerregion und insbesondere den kleinen und abgelegenen Inselstaaten des Mittelmeerraums beschäftigen, zu koordinieren.

    2.5

    Mithilfe der Strategie sollte es auch möglich sein, die mit der gegenwärtigen internationalen Wirtschaftskrise verbundenen Probleme zu lösen und das Entwicklungstempo, die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und die Verringerung der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen.

    2.6

    Zu diesem Zweck wird in der Stellungnahme die von der Kommission (3) zugrunde gelegte Definition einer makroregionalen Strategie übernommen, nämlich die einer Strategie für ein Gebiet, das Verwaltungseinheiten verschiedener Länder oder Regionen umfasst, die gemeinsame Merkmale aufweisen, wie denselben Meeres- oder sonstigen Raum, oder vor denselben Herausforderungen stehen, wie Problemen der Entwicklung, des Klimawandels, des begrenzten wirtschaftlichen und kulturellen Austauschs usw. Makroregionale Strategien sind Ansätze, bei denen die bereits vorhandenen Instrumente, Programme und Finanzierungen genutzt und für die Erreichung der spezifischen Ziele der Makrostrategie eingesetzt werden und die darauf abzielen, öffentliche und private Quellen in die Planung zu integrieren, um die Politiken im weiteren Sinne mit den zur Verfügung stehenden (europäischen, nationalen, regionalen) Finanzierungen in Einklang zu bringen. Sie ermöglichen außerdem die Konvergenz zwischen den Mitteln der Regionen und denen der einzelnen Mitgliedstaaten durch die Umsetzung einer koordinierten „Governance“ und Schaffung von „gegenseitigem Nutzen“ für alle beteiligten Parteien.

    2.7

    Angesichts des sich verändernden und besonders ungewissen politischen und sozialen Umfelds, das in den Ländern des südlichen Mittelmeers nach den Aufständen vorherrscht, billigte die EU diesen Ländern gegenüber einen neuen Ansatz, die sogenannte „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“, in deren Rahmen diejenigen Länder belohnt werden, die die notwendigen Reformen anhand spezifischer und messbarer Ziele durchführen (4).

    3.   Herausforderungen für den Mittelmeerraum

    3.1

    Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die neue makroregionale Strategie – aufgrund der Vielzahl an bereits erarbeiteten Programmen und Initiativen sowohl für den weiteren Mittelmeerraum (Beziehung Europa-Mittelmeer, auch unter dem Namen „Barcelona-Prozess“ bekannt) als auch für spezifischere Mittelmeerregionen wie das Ionische Meer und die Adria (territoriale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum über die Makroregionen Adria-Ionisches Meer) – auf alle Länder des Mittelmeerraums erstrecken sollte, d.h. auf Mitgliedstaaten (Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Zypern, Slowenien, Malta) und Drittstaaten (Kroatien, Montenegro, Albanien, Türkei, Libanon, Syrien, Palästinensische Gebiete, Jordanien, Israel, Ägypten, Libyen, Algerien, Tunesien und Marokko).

    3.2

    Bevor jedoch der Rahmen der Ziele und Politiken abgesteckt wird, bedarf es einer Präzisierung der Herausforderungen, vor denen die Region steht:

    3.2.1

    Erstens hat der Mittelmeerraum, insbesondere das östliche Mittelmeer, große historische Bedeutung und umfasst neben EU-Mitgliedstaaten auch Drittstaaten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Da der Mittelmeerraum schon seit der Antike besiedelt ist, wirtschaftlich genutzt wird und einen intensiven Waren-, Personen- und Schiffsverkehr aufweist, ist er durch große Handels- und Menschenströme gekennzeichnet; die Wirtschaftsbeziehungen der Länder der Region sind jedoch sehr begrenzt (es gibt z.B. keine direkten Flug- und Küstenschifffahrtsverbindungen zwischen den Ländern des östlichen Mittelmeers). Nicht ohne Grund besteht die Meinung, dass sich die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer bedauerlicherweise nur auf die Zusammenarbeit zwischen den Ländern des südlichen Mittelmeers mit der EU oder auf bilaterale Beziehungen dieser Länder mit bestimmten Mitgliedstaaten beschränkt.

    3.2.2

    Zweitens hat der Personenverkehr aufgrund der wirtschaftlichen Ungleichheiten, der unterschiedlichen Entwicklungs- und Wohlstandsniveaus sowie der gerade in der heutigen Zeit häufig auftretenden Spannungen die Ausmaße einer permanenten (legalen und illegalen) (5) Wirtschaftsmigration erreicht – mit negativen Auswirkungen sowohl auf die Herkunfts- als auch die Aufnahmeländer, wobei die Bewegungen von politisches Asyl suchenden Menschen einen besonders besorgniserregenden Aspekt dieser Problematik bilden.

    3.2.3

    Drittens ist die Mittelmeerregion weiterhin ein Schauplatz politischer Instabilität und kriegerischer Auseinandersetzungen mit negativen Konsequenzen wie dem Verlust von Menschenleben, der Zerstörung von Eigentum und Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel und auf die Umwelt. Darüber hinaus hat es sich nach den Aufständen in der arabischen Welt als notwendig erwiesen, unverzüglich eine Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen der Länder der Region auf Initiative der EU zu konzipieren, die über einen demokratischen Dialog mit den Ländern, aber auch mit der Zivilgesellschaft (6) aufgebaut wird und beweist, dass die EU auch wirklich an der Seite der Völker des südlichen Mittelmeers steht (7).

    3.2.4

    Viertens ist die Region die Quelle vieler wertvoller Rohstoffe, allen voran die Energiereserven in der weiteren Region Naher Osten und Nordafrika. Ein bedeutender Umstand ist der jüngste Fund neuer Erdgasvorkommen, der für die EU mit einer neuen, stabileren Versorgung mit Energieträgern einhergehen dürfte. Es ist jedoch notwendig, sichere Bedingungen zu gewährleisten und die See-, Luft- und sonstigen Verbindungen zwischen den Mittelmeerländern und dem Rest der Welt zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der Handelsschifffahrt, einer für die Region wichtigen Wirtschaftstätigkeit, liegen sollte.

    3.2.5

    Fünftens haben jahrelange Nutzung, die Agrartätigkeit, die häufigen Dürren der letzten Zeit, die Überfischung sowie der dichte Seeverkehr zu Umweltverschmutzung geführt, die negative Folgen für Meeresumwelt und Küsten zeitigt, was sich ungünstig auf die Tourismusaktivität auswirkt. Die landwirtschaftlichen Betriebe produzieren immer weniger und immer minderwertigere Agrarerzeugnisse (8), der Meeresreichtum ist allmählich erschöpft, und es ist eine starke Verringerung der Fangerträge festzustellen.

    3.2.6

    Sechstens ist eine der Gemeinsamkeiten aller Mittelmeerländer die große Bedeutung, die die Tourismusindustrie als Beschäftigungs- und Wachstumsbranche erlangt hat, weswegen die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region im Fremdenverkehrsbereich einen Grundbaustein der Strategie zur Lösung schwerwiegender Probleme insbesondere im Zusammenhang mit der Saisonalität bilden muss.

    3.2.7

    Siebtens ist vor allem im südlichen Teil des Mittelmeers eine eingeschränkte Nutzung der Internettechnologie zu beobachten, und es fehlt an Forschungsbemühungen und Innovation – Bereiche, die für die heutige Wirtschaft unverzichtbar sind; zudem ist die Vernetzung der Mittelmeerländer untereinander nur sehr begrenzt.

    3.3

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Beziehungen zwischen den Ländern Nordafrikas besonders wenig entwickelt sind, sodass sich die sogenannte Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit im Wesentlichen auf nur einige wenige Länder beschränkt. Gleichzeitig waren die Programme, die die EU in der Region umgesetzt hat, aufgrund des Mangels an kompetenten Akteuren, der Korruption (9), aber auch wegen des unzureichenden Verständnisses der Gepflogenheiten, Traditionen und sozialen Vorstellungen vor Ort nur von geringem Erfolg gekrönt. Der 1995 eingeleitete „Barcelona-Prozess“ hat nur wenig Früchte getragen, und weder das MEDA-Programm noch die Union für den Mittelmeerraum (UfM) haben bislang die erwarteten Ergebnisse für die geeignete Förderung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerbeckens gebracht.

    4.   Ziele einer Makrostrategie für den Mittelmeerraum

    4.1

    Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Herausforderungen werden folgende Ziele für die Makrostrategie für den Mittelmeerraum vorgeschlagen:

    4.1.1

    Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaften der Länder der Region, um die gegenwärtige internationale Wirtschaftskrise anzugehen, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und Arbeitslosigkeit zu reduzieren;

    4.1.2

    Festigung der Beziehungen der Mittelmeerländer und Umwandlung dieser Länder in eine Brücke der Kommunikation zwischen der EU, dem Nahen Osten und Afrika mit dem Ziel, die entsprechenden Bedingungen für Frieden, Wohlstand und regionalen Zusammenhalt für die Völker in der Region zu schaffen;

    4.1.3

    Konzipierung einer ambitionierten Energiepolitik, die sowohl den Ländern der Region als auch der EU dient, da die EU ihre Energielieferanten diversifizieren und ihre Energieabhängigkeit gegenüber Russland verringern muss;

    4.1.4

    Stärkung des freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs zwischen den nicht der EU angehörenden Ländern der Region;

    4.1.5

    Verbesserung der Anbindung zur Ermöglichung eines raschen und ungehinderten Zugangs von Waren, Personen und Dienstleistungen unter Betonung des sicheren Transports von Energiegütern;

    4.1.6

    Stärkung der Rolle der kleinen EU-Inselstaaten des Mittelmeerraums, d.h. Zyperns und Maltas, durch die Ergreifung von Initiativen zur Verbesserung der Beziehungen zu den Mittelmeerpartnern, insbesondere durch die Ausweitung der elektronischen Verbindung dieser Länder zum Rest der Welt;

    4.1.7

    Förderung von Programmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schutzbedürftige Personengruppen (Frauen (10) Jugendliche, Menschen mit Behinderungen usw.).

    4.2

    Die Makrostrategie für den Mittelmeerraum (aufgeteilt in eine subregionale Strategie für das östliche und eine für das westliche Mittelmeer) muss darauf abzielen, die Region zu einem echten Pionierraum für Handel, Tourismus, Kultur, Ideen, Innovation, Forschung und Bildungsaktivitäten zu machen, um sie dadurch in eine Region des Friedens umzuwandeln, die soziale Entwicklung und Wohlstand möglich macht.

    5.   Strategischer Ansatz für die Makroregion Mittelmeerraum

    5.1

    Die vorstehende Analyse kann dabei helfen, die wichtigsten strategischen Elemente herauszuarbeiten, die auf sechs mit der Europa-2020-Strategie (11) in Einklang stehenden Säulen beruhen, als da sind:

    5.1.1

    Erste Säule: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Verbindung mit den Zielen der Nachhaltigkeit samt weitreichender Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich, wie:

    Festlegung einer langfristigen Strategie für eine nachhaltige Agrartätigkeit im Rahmen der GAP auf der Grundlage von Ausbildung, Technologie, Innovation und Forschung;

    Umsetzung von Politiken zur Ausweitung der Fischzucht;

    Unterstützung der KMU, die das Rückgrat der lokalen Wirtschaftstätigkeit bilden;

    Liberalisierung des Handels zwischen den Ländern der Region;

    Bekämpfung der Korruption, die die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zerstört und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt;

    Förderung der touristischen und kulturellen Entwicklung unter Betonung der transnationalen Zusammenarbeit, Anziehung ausländischer Investitionen, Entwicklung des Kreuzfahrttourismus mit vielfältigen Reisezielen sowie Aufwertung des Kulturerbes und der Küsten durch die Auszeichnung mit der Qualitätsflagge.

    5.1.2

    Zweite Säule: Umwelt- und Klimaschutz und Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere:

    Schutz des Meeres- und Unterwasserreichtums durch Erneuerung der Fischbestände und Abmilderung der Probleme des sich abzeichnenden Klimawandels;

    Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zum Küstenschutz;

    Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region in Bezug auf den Schutz und die gerechte Verteilung der begrenzten Wasserressourcen;

    Anwendung der Grundsätze der Nachhaltigkeit im Seeverkehr mit dem Einsatz neuer Schifffahrtstechnologien zur Senkung der Betriebskosten und zur Verringerung der CO2-Emissionen.

    5.1.3

    Dritte Säule: Verkehr zwecks Gewährleistung der Verkehrsanbindung per Schiff oder Flugzeug und der Sicherheit beim Waren- und Personenverkehr. In diesem Rahmen werden folgende Ziele verfolgt:

    Stärkung und Verbesserung der Handelsschifffahrt durch die Zusammenarbeit zwischen den Mittelmeerländern sowie Gewährleistung sicherer Bedingungen für internationale Schifffahrts-, Küstenschifffahrts- und Flugrouten;

    Stärkung der Luft- und Meeresanbindung der Länder der Region, zwischen dem östlichen und westlichen Mittelmeer sowie mit der restlichen EU;

    Absteckung neuer und Verbesserung bestehender Seeverkehrsrouten, insbesondere zur Gewährleistung der sicheren und wettbewerbsfähigen Anbindung der Inselstaaten der EU.

    5.1.4

    Vierte Säule: Zusammenarbeit in Energiefragen  (12) betreffend Kohlenwasserstoffe, Erdgas und erneuerbare Energieträger sowie deren sicheren Transport von den produzierenden Ländern in die EU und anderswohin. Das langfristige Ziel der Schaffung einer Energiegemeinschaft EU-südliches Mittelmeer ist ein sehr ambitionierter, aber unverzichtbarer Plan. Dazu bedarf es der Konzipierung einer Mehrebenen-Energiepolitik für den Mittelmeerraum, die abzielt auf:

    Nutzung der neuen Erdgasfunde und der erneuerbaren Energieträger wie Solar- und Windenergie;

    Exploration und Abbau neuer Erdgasvorkommen;

    Entwicklung erneuerbarer Energieträger durch regionale Initiativen wie den Mittelmeer-Solarplan, Dii – Renewable energy bridging continents, Medgrid u.a.;

    Integration des südlichen Mittelmeers in den EU-Energiebinnenmarkt.

    5.1.5

    Fünfte Säule: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die Strategie muss die Möglichkeiten der bereits bestehenden europäischen Initiativen in den Bereichen Forschung und Innovation nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf diese Weise zum Wohlstand der Völker in den Ländern des weiteren Mittelmeerraums beitragen, und zwar mit folgenden Maßnahmen:

    Unterstützung einer Bildungsreform und Anpassung der Bildungssysteme an die heutigen Entwicklungsanforderungen mithilfe von Politiken zur Aus- und Weiterbildung der Humanressourcen;

    engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in den Bereichen Forschung und Technik;

    Förderung von Programmen zum Austausch von wissenschaftlichem Personal und von Studierenden (Programme ERASMUS, Leonardo Da Vinci usw.);

    Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Ländern, um die elektronischen Verbindungen und den Zugang zum Internet zu verbessern.

    5.1.6

    Sechste Säule: Einwanderung und Mobilität (13) zwecks Förderung der Legalität, Steuerung der Migration, Achtung des internationalen Asylrechts, Eindämmung der irregulären Einwanderung, Bekämpfung krimineller Menschenhändlernetze und Schutz der Menschenrechte bei der Grenzkontrolle:

    Stärkung der Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Einwanderung und Migration zwischen den Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern, wobei Letztere i.d.R. EU-Mitgliedstaaten sind;

    Aufwertung des Migrationsverkehrs, Gewährleistung des sicheren Transits sowie Konzipierung einer neuen, umfassenden Asylpolitik der EU auf der Grundlage

    der Prioritäten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS),

    der Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung.

    6.   Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele der makrostrategischen Entwicklung des Mittelmeerraums

    6.1

    Die (in zwei subregionale Teile gegliederte) Makrostrategie für den Mittelmeerraum muss sich in den Rahmen der Europa-2020-Strategie und der bestehenden Programme und EU-Finanzierungsfazilitäten einfügen (14) und auch europäische Initiativen wie das Programm INTERACT nutzen, um technische Hilfe und Schulung bereitzustellen (15). Es wird jedoch unerlässlich sein, eine neue Infrastruktur zur Verwaltung und Verbesserung der Funktionsweise der Institutionen zu schaffen. Die makroregionale Strategie muss neue, den betroffenen Ländern dienliche Ansätze aufzeigen, wobei es praktische Maßnahmen und Politiken vorzusehen gilt, die wirksam umgesetzt werden können.

    6.2

    Die Strategie für den Mittelmeerraum (östliches und westliches Mittelmeer) wird unter Nutzung aller verfügbaren Mittel und in Verbindung mit Aspekten im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen des Mittelmeeransatzes konzipiert werden. Sie wird auf die wirksamere Koordinierung der Maßnahmen und Politiken der Europäischen Kommission sowie der Mitgliedstaaten, Regionen, lokalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträger abzielen, um gute Ergebnisse zu erreichen.

    6.3

    Die EU beschloss in Anerkennung der wichtigen Rolle des Mittelmeers auf dem Pariser Gipfel für den Mittelmeerraum 2008 die umgehende Verbesserung der Zusammenarbeit durch Schaffung eines permanenten Mechanismus, der Union für den Mittelmeerraum (16). Diesem in Barcelona mit großen Erwartungen ins Leben gerufenen Mechanismus wurden spezifische Projekte im Bereich Meeresverschmutzung und Meeressicherheit, Energie und Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen sämtlichen an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer beteiligten Länder angetragen. Leider kann die Union für den Mittelmeerraum bisher nur mit sehr enttäuschenden Ergebnissen aufwarten.

    6.4

    Makroregionen haben keine streng definierten Grenzen; deshalb müssen die Themen, die für eine künftige Förderung ausgewählt werden, auf die vereinbarten Herausforderungen und die Gemeinsamkeiten, die eine Lösung ermöglichen, ausgerichtet sein und mit anderen makroregionalen Strategien, wie sie die EU festgelegt hat, verknüpft werden, und dies unter Anwendung einer bestimmten, von den beteiligten Ländern ausgewählten Kombination von Politiken und Maßnahmen.

    7.   Zur Verwirklichung der neuen Strategie erforderliche Maßnahmen

    7.1

    Innerhalb des vorstehend abgesteckten Rahmens sollte der Ansatz der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum insbesondere die folgenden Einzelmaßnahmen enthalten:

    7.1.1

    Schaffung eines geeigneten Koordinierungs-/Lenkungsmechanismus zur Umsetzung der makroregionalen Strategie, der in der Lage ist, die große Zahl der beteiligten europäischen Dienststellen und lokalen Akteure zu koordinieren. Daher wird Folgendes vorgeschlagen:

    Übertragung der Koordinierung der Maßnahmen der makroregionalen Strategie auf die Kommission (GD REGIO in Zusammenarbeit mit dem EAD), dergestalt sie zur offiziellen EU-Politik wird;

    Konzipierung zweier subregionaler Makrostrategien für den Mittelmeerraum – eine für das östliche und eine für das westliche Mittelmeer – aufgrund ihrer besonderen wirtschaftlichen, sozialen, geografischen und kulturellen Wesensmerkmerkmale. Diese beiden subregionalen Strategien werden zusammen mit der Strategie für die Adria und das Ionische Meer den gesamten Mittelmeerraum abdecken.

    Es wird überdies vorgeschlagen, sich an den in der Strategie für den Atlantikraum (GD MARE) verwendeten Strukturen zu orientieren, d.h.:

    1.

    Auf Initiative der GD REGIO werden zwei Foren für den Mittelmeerraum (östliches und westliches Mittelmeer) eingerichtet, um die in jeder Region derzeit vorherrschende Lage zu beschreiben und Aktionspläne vorzuschlagen. Diese Foren werden sich aus Vertretern der EU-Institutionen (Kommission, Parlament, EWSA, AdR), der Mittelmeerstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammensetzen.

    2.

    Die Foren werden von zwei Lenkungsausschüssen unterstützt.

    3.

    Die Kommission und die Regierungen werden die abschließenden Vorschläge der beiden Foren bewerten.

    7.1.2

    Umsetzung der EU-Politik der „guten Nachbarschaft“. Der bisherige Ansatz der makroregionalen Strategien war auf die Durchführung der innenpolitischen Maßnahmen der EU beschränkt. Damit die Umsetzung einer solchen Strategie im Mittelmeerraum, an der viele Drittländer beteiligt sind, gelingt, müssen jedoch auch außenpolitische Aspekte ins Spiel gebracht werden, wobei die Betonung selbstverständlich auf der EU-Nachbarschaftspolitik liegen sollte.

    7.1.3

    Formulierung von Politiken in den Bereichen:

    7.1.3.1

    Bildung und Ausbildung von Humanressourcen;

    7.1.3.2

    Verbesserung der internetgestützten und elektronischen Kommunikation und kontinuierliche Optimierung der Onlinedienstleistungen bei den elektronischen Behördendiensten;

    7.1.3.3

    gemeinsame Programmplanung in Forschung und Innovation für nachhaltige Entwicklung und berufliche Bildung;

    7.1.3.4

    Gewährleistung des freien Meerestransits und Waren-, Personen- und Energieverkehrs durch die Umsetzung einer Politik für sichere und günstige Verbindungen und die Schaffung neuer Seewege sowie Verbesserung der Handelsschifffahrt;

    7.1.3.5

    effizientere Flug- und Schiffsverkehrsanbindung aller Mittelmeerregionen an den Rest der Welt;

    7.1.3.6

    Ausweitung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen samt Schaffung ausgedehnter Freihandelszonen auf Grundlage der bestehenden Europa-Mittelmeer-Abkommen, Abschaffung von Einfuhrzöllen sowie koordinierter Maßnahmen wie der Angleichung von Vorschriften;

    7.1.3.7

    Ergreifung von Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb, öffentliche Auftragsvergabe, Investitionsschutz sowie Human- und Pflanzengesundheit.

    7.1.4

    Die Projekte für transnationale und interregionale Zusammenarbeit können durch vorhandene Finanzmittel (17) finanziert werden, d.h. durch die EU-Strukturfonds, durch Beiträge der Mitgliedstaaten und Beiträge anderer Geberländer (z.B. Norwegen, Schweiz), durch die Europäische Investitionsbank (EIB) (18) über die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) (19), durch die Inanspruchnahme der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie durch die für die Union für das Mittelmeer veranschlagten Haushaltsmittel, mit der Möglichkeit einer Beteiligung der lokalen Gebietskörperschaften, privater Organe und NGO.

    7.1.5

    Die neue makroregionale Strategie muss funktionell mit anderen EU-Politiken verzahnt werden, wie der Europa-2020-Straegie, der Kohäsionspolitik, der neuen Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, der Fazilität „Connecting Europe“ und der transnationalen Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze, dem Programm „Horizont 2020“, der Digitalen Agenda, dem COSME-Programm sowie insbesondere mit der integrierten Meerespolitik und dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) (20).

    8.   Rolle der Inseln in der neuen makroregionalen Strategie

    8.1

    Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass auf Ebene der EU bislang keine umfassende, dauerhafte Strategie eingerichtet wurde, um insbesondere den Inselstaaten der EU (Zypern und Malta) Rechnung zu tragen, die mit Problemen in den Bereichen Verkehr und Energie konfrontiert sind. Ihre fehlende Anbindung ist ein Hindernis für die Vollendung des Binnenmarkts.

    8.2

    Eine neue makroregionale Strategie für den Mittelmeerraum wird es ermöglichen, die Modalitäten der Anbindung Zyperns und Maltas genauestens zu definieren und die geeigneten Voraussetzungen für die Verwendung europäischer Mittel zu schaffen.

    8.3

    Zypern (östliches Mittelmeer) und Malta (westliches Mittelmeer) können bei der Umsetzung und Steuerung der neuen makroregionalen Strategie eine besondere Rolle spielen als Sitz der in der Region eingesetzten oder in diese verlegten Lenkungsorgane.

    9.   Mögliche Rolle des EWSA in der neuen Strategie für den Mittelmeerraum

    9.1

    Der EWSA hat in Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialräten der Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums und den vergleichbaren Einrichtungen der Länder Nordafrikas (soweit vorhanden), aber auch mit Vertretungsorganisationen der Zivilgesellschaft die Ausrichtung einer Europa-Mittelmeer-Konferenz der Wirtschafts- und Sozialräte beschlossen.

    9.2

    Der EWSA verfügt über die entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse für eine Mitwirkung als Mitglied in den Foren für das Mittelmeer, sobald diese eingesetzt werden.

    9.3

    Der EWSA beabsichtigt, weiterhin sachkundige Stellungnahmen zur Vertiefung der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum zu erarbeiten.

    Brüssel, den 12. Dezember 2012

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Staffan NILSSON


    (1)  Bericht des Europäischen Parlaments „Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum“, Ausschuss für regionale Entwicklung, Berichterstatter: François ALFONSI (A7-0219/2012).

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zur Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum (2011/2179(INI)).

    (2)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Makroregionale Zusammenarbeit: Ausweitung der Ostseestrategie auf andere Makroregionen in Europa“ – ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 6 sowie

    Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“ (COM(2009) 248 final) – ABl. C 339 vom 14.12.2010, S. 29.

    (3)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (CΟΜ(2009) 248 final) – ABl. C 339 vom 14.12.2010.

    (4)  Gemeinsame Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum – für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand (COM(2011) 200 final vom 8.3.2011).

    (5)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mitteilung zur Migration“ (COM(2011) 248 final) – ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 135.

    (6)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Förderung repräsentativer Zivilgesellschaften in den Euromed-Partnerländern“ – ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 32 sowie

    Stellungnahme des EWSA zum Thema „Ostseeregion: Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und der Festlegung einer regionalen Strategie“ – ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 42.

    (7)  Stellungnahme des EWSA zu der „Gemeinsamen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ – ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 89 sowie

    Stellungnahme des EWSA zum Thema „Der Beitrag der Europäischen Union zur Friedenskonsolidierung im Bereich der Außenbeziehungen: Bewährte Methoden und Aussichten“ – ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 21.

    (8)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Landwirtschaft im Europa-Mittelmeer-Raum (einschließlich der Bedeutung der Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft) und der Rolle der Genossenschaften“ – ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 41.

    (9)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Korruptionsbekämpfung in den südlichen Mittelmeerländern“ – ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 27.

    (10)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Förderung des Unternehmergeistes der Frauen im Europa-Mittelmeerraum“ – ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 144.

    (11)  http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm

    (12)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Förderung erneuerbarer Energieträger und europäische Nachbarschaftspolitik: Der Fall Europa-Mittelmeer“ – ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 1 sowie

    Stellungnahme des EWSA zum Thema „Energieaußenbeziehungen der EU“ – ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 8.

    (13)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ (COM(2011) 743 final) – ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 134 sowie

    Stellungnahmen des EWSA zu folgenden Vorschlägen: „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit“ (COM(2011) 750 final – 2011/0365 (COD)), „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds“ (COM(2011) 751 final – 2011/0366 (COD)), „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl- und Migrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements“ (COM(2011) 752 final – 2011/0367 (COD)), „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit“ (COM(2011) 753 final – 2011/0368 (COD)) – ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 108.

    (14)  Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments – ABl. L 310 vom 9.11.2006.

    (15)  

    http://www.interact-eu.net/about_us/about_interact/22/2911;

    http://www.interact-eu.net/ipvalencia/ipvalencia/117/619 (zu der Antenne für den Mittelmeerraum in Valencia).

    (16)  http://www.eeas.europa.eu/euromed/index_en.htm

    (17)  Für den Zeitraum bis Ende 2013 stehen im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments ca. 4 Mrd. EUR als Hilfe für die südlichen Nachbarn zur Verfügung.

    (18)  http://www.eib.europa.eu/projects/regions/med/index.htm?lang=de&lang.de

    (19)  http://www.eib.europa.eu/infocentre/publications/all/femip-2011-annual-report.htm?lang=de

    (20)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den


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