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Document C2007/169/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4748 — T-Mobile/Orange Netherlands) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 169 vom 21.7.2007, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 169/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4748 — T-Mobile/Orange Netherlands)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 169/11)

1.

Am 13. Juli 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen T-Mobile Netherlands Holding B.V., das als Holding T-Mobile Netherlands B.V. („T-Mobile“, Niederlande) kontrolliert und der Gruppe Deutsche Telekom AG (Deutschland) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von den Unternehmen Orange Nederland N.V. („ONL“, Niederlande) und Orange Nederland Breedband B.V. („ONB“, Niederlande) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

T-Mobile: Bereitstellung von Mobilfunktelefondiensten und Betrieb eines Mobilfunknetzwerks;

ONL: Bereitstellung von Mobilfunktelefondiensten und Betrieb eines Mobilfunknetzwerkes;

ONB: Bereitstellung des Zugangs zu Breitbanddiensten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4748 — T-Mobile/Orange Netherlands, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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