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Document 52007AE0608

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten KOM(2006) 815 endg. — 2006/0271 (CNS)

ABl. C 168 vom 20.7.2007, p. 47–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/47


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“

KOM(2006) 815 endg. — 2006/0271 (CNS)

(2007/C 168/10)

Der Europäische Rat beschloss am 12. Januar 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen:

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 23. März 2007 an. Berichterstatterin war Frau O'NEILL.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 435. Plenartagung am 25./26. April 2007 (Sitzung vom 25. April) mit 129 gegen 4 Stimmen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Die derzeit geltenden beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2007 müssen gemäß Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags durch einen Beschluss des Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses bestätigt werden.

1.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt unter Hinweis auf die vorgebrachten Bedenken und Empfehlungen den Vorschlag, die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen 2005-2007 im Jahr 2007 beizubehalten.

1.3

Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, den zu verabschiedenden Zeitplan und den Verfahrensablauf rechtzeitig einem breiten Spektrum von Akteuren bekannt zu machen, damit ein größtmöglicher Nutzen erzielt wird, auf den guten Willen aller zu bauen, eine möglichst hohe Beteiligung von Betroffenen zu gewährleisten sowie während der Ausarbeitung auf EU- und einzelstaatlicher Ebene ausreichend Zeit für Reaktionen einzuräumen.

1.4

Der EWSA empfiehlt, in den neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien mit speziellen Zielvorgaben und einer stärkeren Berücksichtigung der sozialpolitischen Erfordernisse stärkeren Nachdruck auf die Einbeziehung von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu legen. Er betont die Bedeutung, die der Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in die Ausarbeitung der Leitlinien durch die Europäische Kommission zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie deren Konsultation zu dem endgültigen Dokument zukommt.

1.5

Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission, so bald wie möglich formelle und informelle Kontakte zu ihm aufzunehmen, um bei der Ausarbeitung der Leitlinien für die nächsten drei Jahre einen proaktiven Ansatz zu verfolgen.

1.6

Der EWSA spricht sich für viel ehrgeizigere und messbare Ziele, die durch die neuen Leitlinien auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einen Bezugswert erhalten und für mehr Vollzugsbefugnisse der Europäischen Kommission aus.

1.7

Der EWSA empfiehlt, dass geeignete IKT-Systeme in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden, um eine Verbesserung bei der Datenerhebung zu gewährleisten und deren Beobachtung und Auswertung sowohl durch die Mitgliedstaaten als auch durch die Kommission zu ermöglichen.

1.8

Der EWSA empfiehlt ferner, dass die Nationalen Reformprogramme eindeutigere Aussagen zu den festgelegten Zielen, den zeitlichen Vorgaben, den Kosten und den Haushaltsmitteln enthalten.

2.   Der Kommissionsvorschlag

2.1

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens übermittelte die Europäische Kommission dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Anfang 2007 die „Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 2007“, die noch einer Entscheidung des Rats bedürfen, mit der Bitte um Stellungnahme.

2.2

Die Kommission schlägt vor, dass die für 2005-2008 aufgestellten beschäftigungspolitischen Leitlinien (1) auf Grundlage von Artikel 128 des EG-Vertrags auch 2007 ihre Gültigkeit behalten und von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden (2).

2.3

Die Europäische Kommission berücksichtigt mit dem Vorschlag für diese Entscheidung die 2005 beschlossene Lissabon-Strategie, die auf einem neuen Governance-Zyklus mit einem bis 2008 gültigen integrierten Leitlinienpaket basiert. Dieses schließt die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension mit ein.

2.4

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Nationale Reformprogramme zu erstellen, die von der Kommission ausgewertet wurden. In dem diesbezüglichen jährlichen Bericht werden die Fortschritte bei der Umsetzung der Leitlinie dargelegt und die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen, die dem Vorschlag für eine Beibehaltung der Leitlinien zu Grunde liegen.

3.   Frühere Feststellungen des EWSA

Der EWSA hat sich zu den Leitlinien bereits in zwei früheren Stellungnahmen (3) geäußert. Er beanstandete Folgendes:

Der Terminplan für die Ausarbeitung und die Verabschiedung der Leitlinien war straff und erlaubte es nicht, mit möglichst vielen Beteiligten sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene eine wirkliche Debatte über dieses wichtige Thema zu führen, wodurch die demokratischen Prozesse bei der Ausarbeitung der nationalen Programme beeinflusst wurden.

Da in den gegenwärtigen Leitlinien betont wird, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Ziele festlegen sollen, steht zu befürchten, dass die beschäftigungspolitischen Maßnahmen nicht mehr anhand klarer und quantifizierbarer Zielsetzungen beurteilt werden können, wie dies in den vorangegangenen Programmen der Fall war. In der Folge wurden die nationalen Reformprogramme bezüglich der Arbeitsmarktpolitik sowie der Arbeitnehmerrechte und -verpflichtungen weniger ehrgeizig gestaltet.

Eine viel stärkere Gewichtung der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt mit einer gewissen Sicherheit, eine Erstanstellung mit Zukunftsaussichten zu finden, ist notwendig.

Die Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund von Alter, Behinderung oder ethnischer Herkunft muss weiterhin mit Nachdruck angegangen werden.

Der Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft bedarf eines viel entschlosseneren Engagements, das auf Berufsbildung und lebenslanges Lernen ausgerichtet ist, um sich an neue Technologien anzupassen und dabei die industrielle Grundlage neu zu strukturieren und den Einzelnen in die Lage zu versetzen, übertragbares Wissen zu erwerben.

Bei der Einbeziehung von Investitionen in die Forschung, die Entwicklung und die Innovation muss konsequenter vorgegangen werden, um sowohl die Wirtschaft anzukurbeln als auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Fragen zur Gleichbehandlung der Geschlechter und auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden nur unzureichend beachtet.

Die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Herausforderung durch die Alterung der erwerbsfähigen Bevölkerung bedürfen einer größeren Hinwendung.

Die Einwanderungspolitik muss gestrafft und ihre Umsetzung und ihre Auswirkungen auf die einzelstaatlichen Pläne zur Arbeitsmarktpolitik müssen überprüft werden.

Die Bedeutung entsprechender Finanzmittel auf nationaler und europäischer Ebene, um erfolgreich beschäftigungspolitische Maßnahmen umsetzen zu können.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat bereits in früheren Stellungnahmen die Verabschiedung der integrierten Leitlinien 2005-2008 begrüßt und betont weiterhin, dass ihr Erfolg davon abhängt, inwieweit die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und die vereinbarten Prioritäten auf einzelstaatlicher Ebene umsetzen. Die tatsächliche Einbeziehung aller Sozialpartner und der Zivilgesellschaft muss in allen Phasen der Ausarbeitung und Umsetzung mit Nachdruck gewährleistet werden.

4.2

Der EWSA erkennt die bezüglich des Wirtschaftswachstums in der EU der 25 und spezieller arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen erzielten Fortschritte an (4), ist allerdings nach wie vor besorgt über die weiterhin bestehenden Unterschiede bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten. Der Ausschuss vertritt daher weiterhin die Ansicht, dass zu wenig Dringlichkeitsbewusstsein und Schwerpunktsetzung besteht, um wesentliche Veränderungen herbeizuführen.

4.3

Der EWSA würde eine bedeutendere Rolle der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung der europaweiten und einzelstaatlichen Ziele sowie im Beobachtungs- und Bewertungsprozess begrüßen. Dadurch würden die jährlichen Berichte im Rahmen der nationalen Reformprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten an Relevanz gewinnen.

4.4

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, Mittel aus den Struktur-, dem Sozial- und dem Globalisierungsfonds bereitzustellen, um die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu unterstützen. Der EWSA betont erneut nachdrücklich die Bedeutung, die einer angemessenen Finanzierung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zukommt, um arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Priorität einzuräumen.

4.5

Der EWSA ist besorgt über die zögerlichen Fortschritte und spricht sich dafür aus, dass in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010 Maßnahmen vorgeschlagen und Änderungen vorgenommen werden, um den notwendigen Verbesserungen gerecht zu werden.

5.   Weiterhin bestehende Problembereiche

In den 2005 erstellten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung wurden bestimmte Bereiche mit Verbesserungsbedarf ausgemacht. Der EWSA ist nach wie vor darüber besorgt, dass einige der Ziele immer noch nicht erreicht und dass auf einzelstaatlicher Ebene die Schwerpunkte nicht klar genug gesetzt werden. Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn zur Behebung dieser Mängel Maßnahmen für die neuen Leitlinien ergriffen würden, die 2008 vorgelegt werden.

Das allgemeine Ziel einer Gesamtbeschäftigung von 70 % dürfte in diesem Zeitraum nicht erreicht werden können. Auch wenn die Beschäftigungsrate von Frauen die vorgeschlagenen 60 % erreichen sollte, wird diese doch aus Teilzeitstellen, flexiblen oder befristeten Beschäftigungsverhältnissen bestehen.

Das vorgeschlagene Ziel für ältere Arbeitnehmer (nach der Definition der Europäischen Kommission jene zwischen 45 und 65) von 50 % wird trotz der erzielten Fortschritte ebenfalls nicht erreicht werden.

Die Entwicklung von Strategien für Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen sowie deren Einbeziehung in den Arbeitsmarkt kommt weiterhin nur unzulänglich voran.

Weiterhin Anlass zur Sorge gibt das Ausmaß der immer noch steigenden Jugendarbeitslosigkeit und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation.

Eines der Hauptanliegen ist die grundlegende Bildung in Bezug auf den modernen Arbeitsmarkt; hier fehlen Bildungskenntnisse des primären und sekundären Bereichs; außerdem besteht ein Missverhältnis zwischen Ausbildung und Qualifikationen einerseits und den Erfordernissen des Arbeitsmarkts andererseits.

Ernste Bedenken bleiben dahingehend bestehen, ob die Maßnahmen zur Berufsbildung und zum lebenslangen Lernen effektiv umgesetzt und vom öffentlichen bzw. privaten Sektor mit ausreichendem Engagement finanziell unterstützt werden.

Dem lebensbegleitenden Lernen wird weiterhin in Bezug auf alle Altersgruppen — aber besonders hinsichtlich älterer Arbeitnehmer — zu geringe Bedeutung beigemessen. Dies ist bezüglich der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer besonders bedenklich.

Bedenken bleiben auch hinsichtlich der Integration von Migranten in den Mitgliedstaaten bestehen, mit denen ein großer Teil des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden kann.

Obgleich der Ausschuss die Mobilität der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt, zeigt er sich besorgt über die Auswirkungen, die der Verzug von Fachkräften und ihrer Sachkenntnis von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen auf den Heimatstaat hat. Diese müssen ermittelt und Maßnahmen dahingehend ergriffen werden, dass dem Herkunftsstaat zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit genügend Fachkräfte erhalten bleiben.

Die Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort sind im Hinblick darauf zu untersuchen, warum Erwerbslose vor Ort diese Stellenangebote nicht annehmen.

Die Erkenntnis, dass die wissensbasierte Wirtschaft auf der Grundlage von Forschung und Innovation immer noch nicht verwirklicht ist.

Der integrierte, lebenszyklusorientierte Ansatz wird von den Mitgliedstaaten zu wenig beachtet. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voranzutreiben. Hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insbesondere durch die Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder besteht die Chance, familiäre und berufliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen, im Berufsleben zu verbleiben bzw. nach einer Pause rasch auf den Arbeitsmarkt zurückkehren zu können (5).

Für die Mitgliedstaaten besteht die Notwendigkeit, bei der Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen voranzukommen und insbesondere die Möglichkeiten des Flexicurity-Konzepts zu nutzen (6).

Es bestehen noch Fragen zu den Auswirkungen von „Schwarzarbeit“ auf die Mitgliedstaaten und den Einzelnen.

Die Annahme und Umsetzung der Agenda für „menschenwürdige Arbeit“ (7) und die Prinzipien der Qualität des Arbeitsplatzes (8) lassen in einigen Mitgliedstaaten noch auf sich warten.

Die Produktivitätsraten in Europa bleiben im Vergleich zu denen der USA niedrig, was mit dem Umfang und der Höhe der Investitionen in Arbeitskräfte und Ideen zusammenhängt.

Auch wenn der Anteil der öffentlichen Investitionen in der EU mit dem in den USA vergleichbar ist, so liegen die privaten Investitionen hier doch weit zurück.

6.   Von der Kommission ergriffene Maßnahmen

6.1

Die Europäische Kommission hat, nachdem ihr die jährlichen Berichte aus den Mitgliedstaaten vorlagen, Bilanz gezogen und die bisher erzielten Fortschritte in der Mitteilung zur Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung „Ein Jahr der Ergebnisse“ zusammengefasst. Dieses Jahr umfasst die Mitteilung einen ausführlichen Anhang, in dem die empfohlenen Maßnahmen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, dargelegt sind. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da es einen Beitrag zu der allgemeinen Bewertung der Auswirkungen der Leitlinien leistet, zudem wird die Befürchtung des EWSA bestätigt, dass ein Mangel an Dringlichkeitsbewusstsein besteht und bei der Umsetzung der Leitlinien unterschiedlich vorgegangen wird. Der Europäischen Kommission müssen mehr Befugnisse eingeräumt werden, damit sie messbare Zielvorgaben festsetzen, Maßnahmen aufeinander abstimmen und Fortschritte einfordern kann.

6.2

Der EWSA zeigt sich erfreut über die vorgeschlagene „Folgenabschätzung“, die die Kommission gemeinsam mit einer Reihe von Einrichtungen zu dem Dreijahresprogramm durchführen will, um dessen Effektivität abzuschätzen und die Entwicklung der neuen Beschäftigungsleitlinien 2008-2010 zu beeinflussen.

6.3

Der EWSA begrüßt den vorgeschlagenen Konsultationsprozess in Bezug auf die neuen Beschäftigungsleitlinien, der nach der Vorlage des Kommissionsentwurfs im Dezember 2007 beginnen wird. Der endgültige Vorschlag soll dem Rat dann im Juni 2008 zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der EWSA hebt die Bedeutung hervor, die der Konsultation und der Einbeziehung der Mitgliedstaaten und aller Beteiligten in diesen Prozess zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sowohl auf EU- als auch auf einzelstaatlicher Ebene zukommt.

6.4

Der EWSA betont, dass es wichtig ist, die „Folgenabschätzung“ 2007 möglichst früh in Angriff zu nehmen, um über deren Inhalt nachdenken, Informationen sammeln und eine entsprechend proaktive Rolle übernehmen zu können, so dass Einfluss auf die Ausarbeitung der Leitlinien und der nationalen Programme ausgeübt werden kann.

Brüssel, den 25. April 2007.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  KOM(2005) 141 endg., „Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)“.

(2)  KOM(2006) 815 endg., „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“.

(3)  Stellungnahme zu den „Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005-2008“ (Berichterstatter: Herr MALOSSE), ABl. C 286 vom 17.11.2005 und Stellungnahme zu den „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“ (Berichterstatter: Herr GREIF), ABl. C 195 vom 18.8.2006.

(4)  Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: „Ein Jahr der Ergebnisse“, KOM(2006) 816 endg.

(5)  Stellungnahme des EWSA zu den beschäftigungspolitischen Maßnahmen 2005-2008, ABl. C 195 vom 15.11.2005, Seite 41, Ziffer 3.2.3., Berichterstatter: Herr MALOSSE.

(6)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Flexicurity nach dänischem Muster“, ABl. C 195 vom 18.8.2006, Berichterstatterin: Frau VIUM.

(7)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle“ vom 19.12.2006 (CESE 92/2007), Berichterstatter: Herr ETTY.

(8)  Verbesserung der Arbeitsplatzqualität (KOM(2003) 728 endg.), „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität“.


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