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Document 52007AE0605

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags KOM(2006) 360 endg.

ABl. C 168 vom 20.7.2007, p. 38–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/38


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags“

KOM(2006) 360 endg.

(2007/C 168/07)

Die Kommission beschloss am 4. Juli 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 21. März 2007 an. Berichterstatter war Herr SARRÓ IPARRAGUIRRE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 435. Plenartagung am 25./26. April 2007 (Sitzung vom 25. April) mit 131 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die politische Neuausrichtung des Fischereimanagements in der EU, die von dem höchstmöglichen Dauerertrag der Fischbestände ausgeht und somit langfristig Vorteile bringt, wirtschaftliche und soziale Folgen haben könnte, die eine erhebliche Belastung des europäischen Fischereisektors darstellen. Daher empfiehlt er, die Vor- und Nachteile einer Umsetzung dieser Neuausrichtung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht sehr sorgfältig abzuwägen.

1.2

Da hinsichtlich einer Ermittlung des höchstmöglichen Dauerertrags der verschiedenen Fischbestände große Unsicherheit herrscht, empfiehlt der Ausschuss der Kommission, in ihren langfristigen Plänen jährliche Anpassungen vorzusehen, die sinnvoll, abgestuft und flexibel sind, und die zuvor mit allen betroffenen Sektoren angemessen abgestimmt wurden. Hierzu sollten die Regionalbeiräte, der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur der EU sowie der Ausschuss für den sozialen Dialog im Meeresfischereisektor von Beginn an angemessen konsultiert werden, damit deren Mitgliedern genügend Zeit zu Verfügung steht, um die Bedingungen der vorliegenden Vorschläge gemeinsam mit ihren Partnern zu vergleichen.

1.3

Insofern empfiehlt der EWSA der Kommission, bei der Festlegung der jährlichen Befischungsraten, durch die langfristig der höchstmögliche Dauerertrag der gemischten Fischereien erreicht werden soll, besonders umsichtig vorzugehen.

1.4

Der EWSA kann das Argument der Kommission, durch diese Fischereimanagementpolitik werde die Handelsbilanz ausgeglichen, nicht nachvollziehen, da ein Rückgang der Versorgung des Marktes durch Unternehmen in der Gemeinschaft umgehend durch Importe aus Drittländern kompensiert werden wird. Daher fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, diese Importe in den Gemeinschaftsmarkt besonders zu beobachten und zu kontrollieren.

1.5

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU die „anderen Umweltfaktoren“ berücksichtigen müssen, die in der vorliegenden Stellungnahme genannt werden und die die Entwicklung der Meeresökosysteme ebenfalls beeinflussen. Er empfiehlt, den Wirtschaftsakteuren, deren Aktivitäten die Meeresökosysteme berühren, Beschränkungen aufzuerlegen, die denen des Fischereisektors entsprechen.

1.6

In Bezug auf das zur Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags erforderliche Gleichgewicht können sich die beiden von der Kommission vorgeschlagenen Ansätze nach Auffassung des Ausschusses gegenseitig ergänzen. Schließlich obliegt es den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen anzuwenden, die sie entsprechend den wirtschaftlichen und sozialen Folgen für ihren jeweiligen Fischereisektor für geeignet erachten. Der EWSA äußert Bedenken angesichts der Tatsache, dass die Mittel des Europäischen Fischereifonds nicht ausreichen, um die Auswirkungen der Anwendung dieses neuen Bewirtschaftungssystems auszugleichen.

2.   Begründung

2.1

In ihrer Mitteilung über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags (1), die Gegenstand dieser Stellungnahme ist, legt die Kommission ihre Vorschläge zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ertrags des Fischereisektors im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik dar.

2.2

Diese Verbesserung des wirtschaftlichen Ertrags soll durch die allmähliche Beendigung der Überfischung erreicht werden, da sich infolge geringerer Kosten, größerer Fänge, einer rentableren Fangtätigkeit und der Reduzierung der Rückwürfe wirtschaftliche Vorteile für den Sektor ergeben würden.

2.3

Zur Verwirklichung dieser Ziele ist es nach Auffassung der Kommission an der Zeit, das gemeinsame Fischereimanagement zu ändern und Erfolge anzustreben statt bloß zu versuchen, Misserfolge zu begrenzen.

2.4

In der Mitteilung wird ein neuer politischer Kurs für das Fischereimanagement in der EU eingeschlagen, dessen Ziel es ist, mittels einer langfristigen Festlegung der Befischungsraten den höchstmöglichen Dauerertrag der Fischbestände zu erreichen.

2.5

Dieser neue politische Kurs geht auf die Entscheidung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurück, die sich anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg international politisch verpflichtet haben, die Fischbestände zu erhalten bzw. sie auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag sichert, wobei diese Ziele für erschöpfte Bestande schnellstmöglich und in jedem Fall vor dem Jahr 2015 erreicht werden sollen.

2.6

Daher muss ein langfristiges Bewirtschaftungskonzept entworfen werden, das darauf ausgerichtet ist, das Beste aus dem Produktionspotenzial der lebenden Meeresressourcen Europas herauszuholen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem umfassenderen Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik, durch die nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedingungen gewährleistet werden sollen.

2.7

Die oben genannten wirtschaftlichen Vorteile für den Fischereisektor können nur erreicht werden, wenn die Fangtätigkeit wie in der Mitteilung vorgesehen während einer Übergangszeit stärker eingeschränkt wird. Hinsichtlich des Tempos, in dem diese Änderungen erfolgen sollen, ist es unerlässlich, alle betroffenen Marktteilnehmer an den Wahlentscheidungen zu beteiligen. Die finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Fischereifonds soll dazu beitragen, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen während des Übergangszeitraums zu begrenzen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Die Entscheidung der Kommission, ein auf den höchstmöglichen Dauerertrag ausgerichtetes Fischereimanagement einzuführen, beruht auf der Erkenntnis, dass einige Bestände im Verhältnis zu ihrem Produktionspotenzial zu stark befischt worden sind.

3.2

Da einige Fischbestände in europäischen Gewässern — hauptsächlich aufgrund von Überfischung — in den letzten 30 Jahren erheblich geschrumpft sind, teilt der Ausschuss die Auffassung, dass es wünschenswert sei, zu einem Bestand erhaltenden Niveau der Fischereitätigkeit zu gelangen.

3.3

Die Kommission ist der Meinung, dass die Einführung eines auf den höchstmöglichen Dauerertrag ausgerichteten Bestandsbewirtschaftungssystems nicht allein eine Erschöpfung der Bestände verhindern, sondern auch ein Anwachsen der Fischbestände ermöglichen würde.

3.4

Angesichts dessen, dass der höchstmögliche Dauerertrag eines Fischbestands in der Menge der Biomasse (d.h. der Fische) besteht, die entnommen werden kann, ohne dass der künftige Ertrag dieses Bestands beeinträchtigt wird, hält der EWSA die Anwendung dieses Grundsatzes auf die Fischereibewirtschaftung für richtig und unterstützt folglich eine solche Herangehensweise uneingeschränkt.

3.5

Allerdings weist der Ausschuss die Kommission darauf hin, dass jede Änderung des Bewirtschaftungssystems Gefahren birgt und dass daher Vor- und Nachteile sehr sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.

3.6

In der Mitteilung werden die Vorteile des auf den höchstmöglichen Dauerertrag ausgerichteten Bewirtschaftungssystems sehr ausführlich dargelegt, und zwar in erster Linie die Vorteile für die Umwelt, während die Vor- und vor allem die Nachteile wirtschaftlicher und sozialer Art für den Fischereisektor nicht näher beleuchtet werden.

3.7

Bezüglich der von der Kommission genannten Vorteile hält der EWSA die Behauptung, durch diese Fischereimanagementpolitik werde die Handelsbilanz ausgeglichen, für unzutreffend, da die Lücken, die durch das Verschwinden von Unternehmen der Gemeinschaft in den von den Maßnahmen zur Sicherung des höchstmöglichen Dauerertrags betroffenen Gebieten entstehen, umgehend von Unternehmen aus Drittländern ausgefüllt werden. Schließlich muss der Markt für Fischereierzeugnisse einer ununterbrochenen Nachfrage gerecht werden.

3.8

Aus der Mitteilung geht hervor, dass das neue Bewirtschaftungssystem allgemein bei der Verringerung der Befischungsraten ansetzt. Damit die Fische größer werden und somit höherwertige und ertragreichere Fänge erzielt werden können, muss der Anteil der aus dem Meer entnommenen Fische reduziert werden.

3.9

In der Mitteilung wird aber auch eingeräumt, dass sich Fischpopulationen nur schwer messen lassen, und dass, auch wenn die Fangtätigkeit den größten Einfluss auf den Zustand der Bestände hat, andere Faktoren wie veränderte Umweltbedingungen und der Anteil der Jungfische ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

3.10

Deshalb enthält die Mitteilung den Vorschlag einer langfristigen Strategie zur Wiederherstellung der Fischbestände, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangtätigkeit und Vermehrungskapazität herzustellen. Dieses Ziel kann durch eine allmähliche Reduzierung der Fischereiflotte oder des Fischereiaufwands, den sie betreibt, erreicht werden.

3.11

Damit diese Strategie so umgesetzt wird, dass die Fischer den höchstmöglichen Ertrag aus den Beständen entnehmen können, muss zuvor auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten festgelegt werden, welche Befischungsrate für jeden Bestand angemessen ist, d.h. wie hoch die jährliche Befischungsrate sein darf. Im Rahmen des künftigen Bewirtschaftungssystems müssen dann auch die Raten für die jährlichen Anpassungen festgelegt werden, mit denen diese Zielvorgabe erreicht werden soll. Diese Entscheidungen sollten gemäß der Gemeinsamen Fischereipolitik mithilfe langfristiger Pläne umgesetzt werden.

3.12

Derzeit unterliegt das Fischereimanagement auf Gemeinschaftsebene den Prinzipien der Vorsicht und der Vorsorge für die Fischbestände. Die zulässigen Gesamtfangmengen und die jährlich festgelegten Fangquoten ergeben sich aus differenzierten wissenschaftlichen Gutachten. Im Falle einer Verschlechterung des Zustands einzelner Fischbestände gelangen die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehenen Bestandserholungspläne zur Anwendung, um die Bestände wieder auf ein biologisch nachhaltiges Niveau zurückzubringen.

3.13

Der EWSA hält den Wechsel des Bewirtschaftungssystems für wichtig, da dadurch künftig ein ehrgeizigeres biologisches Ziel als gegenwärtig verfolgt wird. Diese Änderung wiederum beinhaltet mit jeder jährlichen Anpassung eine erhebliche Verringerung der Befischungsraten, die sich zweifelsohne in einer Verringerung der Flotte sowie des Fischereiaufwands niederschlagen muss und die somit für die Fischereiunternehmen zu erheblichen Einbußen führt. Der EWSA äußert Bedenken angesichts der Tatsache, dass die Mittel des Europäischen Fischereifonds nicht ausreichen, um diese Einbußen auszugleichen. Werden die gesetzten Ziele jedoch erreicht, so könnte sich die Lage für die Unternehmen, die weiterhin in der Fischerei tätig sind, als sehr vorteilhaft erweisen.

3.14

Bezüglich dieses Ansatzes möchte der EWSA die Kommission darauf hinweisen, dass der höchstmögliche Dauerertrag der verschiedenen Fischbestände nur schwer geschätzt werden kann. Angesichts einer solchen Unwägbarkeit empfiehlt der Ausschuss der Kommission, in ihren langfristigen Plänen angemessene jährliche Anpassungen vorzusehen.

3.15

Die Herausforderung besteht somit darin, Wege zu finden, wie Fischereigemeinden und -betrieben geholfen werden kann, die Übergangsphase wohlbehalten zu überstehen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass es hierzu großzügigerer und einfallsreicherer Hilfsmaßnahmen bedarf als derer, die die Kommission bisher vorgeschlagen hat. Weitergehende Maßnahmen sind zur Gewährleistung eines baldigen Übergangs zu einer nachhaltigeren Struktur der künftigen Fischereitätigkeit vollkommen berechtigt.

3.16

Der Ausschuss hält es in jedem Fall für unerlässlich, alle betroffenen Akteure wie in der Mitteilung vorgesehen durch häufige Anhörungen der regionalen Beratungsgremien in den Entscheidungsprozess bezüglich der langfristigen Pläne, des Tempos der Umsetzung sowie deren Folgen einzubeziehen. Der EWSA hält es desgleichen für notwendig, den Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur der EU (BAFA) sowie den Ausschuss für den sozialen Dialog im Meeresfischereisektor an diesen Anhörungen zu beteiligen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Im Rahmen der Einführung eines auf den höchstmöglichen Dauerertrag ausgerichteten Fischereibewirtschaftungssystems müssen wie in der Mitteilung geschehen eine Reihe weiterer Fragen erörtert werden, die ein derartiges Management unmittelbar betreffen:

Auswirkungen auf die Umwelt und deren Einfluss auf den Wandel der Meeresökosysteme,

Anwendung des Bewirtschaftungssystems auf gemischte Fischereien,

Handhabung der langfristigen Pläne.

4.2

Auswirkungen auf die Umwelt und deren Einfluss auf den Wandel der Meeresökosysteme

4.2.1

Es ist laut der Mitteilung nur schwer vorherzusehen, wie sich die Meeresökosysteme unter den Auswirkungen des Klimawandels entwickeln und welche Auswirkungen der Klimawandel und andere Umweltfaktoren auf die Fischbestände haben werden.

4.2.2

Da nicht bekannt ist, wie stark sich diese Faktoren insgesamt auf die Umwelt auswirken, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Einfluss der Fangtätigkeit in den meisten Fällen immer noch am stärksten ist. Eine geringere Befischungsrate würde somit dazu beitragen, dass die Bestände weniger anfällig für ökologische Veränderungen sind.

4.2.3

Daher enthält die Mitteilung den Vorschlag, die Fangmenge auf eine konstante und nachhaltige Befischungsrate zu begrenzen. Wenn die Befischungsrate nämlich erst einmal zurückgegangen ist und die Bestände wiederaufgefüllt sind, werden neue Erkenntnisse über die Ökosysteme und deren Produktionspotenzial zur Verfügung stehen, auf Grund derer die Ziele einer langfristigen Bewirtschaftung angepasst werden können.

4.2.4

Der EWSA pflichtet diesem Grundsatz bei, sofern die Befischungsrate bei den Arten, deren Bestand gefährdet ist, schrittweise und nachhaltig verringert wird. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine auf kurzfristige Steigerung der Fangmenge ausgerichtete Bewirtschaftung der Biomasse Fisch zu einer unzumutbaren Unsicherheit für die Industrie führen kann.

4.2.5

Dennoch ist der Ausschuss der Ansicht, dass jene „anderen Umweltfaktoren“, die in der Mitteilung nicht einmal genannt werden, die Entwicklung der Meeresökosysteme ebenfalls beeinflussen, z.B. das Verhalten von Räubern, Verschmutzung, Erforschung und Nutzung von Öl- oder Gasvorkommen, Offshore-Windenergieanlagen sowie die Gewinnung von Sand und Gestein im Meer.

4.2.6

Der EWSA ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU, entsprechend den künftigen Beschränkungen für den Fischereisektor auch den Wirtschaftsunternehmen, deren Tätigkeiten sich ebenfalls auf den Umfang der Fischbestände und auf den Wandel der Meeresökosysteme auswirken, Beschränkungen aufzuerlegen.

4.3   Anwendung des Bewirtschaftungssystems auf gemischte Fischereien

4.3.1

Die Anwendung des auf den höchstmöglichen Dauerertrag ausgerichteten Fischereibewirtschaftungssystems auf gemischte Fischereien scheint sehr problematisch zu sein.

4.3.2

Da dieses Problem bekannt ist, wird auf das Bewirtschaftungssystem der gemischten Fischereien in der Mitteilung nicht näher eingegangen. Der EWSA ist der Meinung, dass gerade in Bezug auf diese Fischereiart die Kontakte zwischen der Kommission und den Regionalbeiräten sowie dem BAFA intensiviert werden müssen.

4.3.3

In der Mitteilung wird die große — nach Ansicht des Ausschusses unbestreitbare — Bedeutung beleuchtet, die der Erhaltung des Gleichgewichts der Meeresökosysteme zukommt, da die Verringerung des Bestandes einer Fischart zur Förderung der Ertragsentwicklung einer anderen ein äußerst riskantes Vorgehen wäre.

4.3.4

Die Komplexität des Systems liegt darin, dass gemäß der Mitteilung die Intensität der Befischung sämtlicher Arten eines Ökosystems der Fangmenge (der Zielvorgabe) entsprechen sollte, mit der langfristig ein höchstmöglicher Dauerertrag erreicht werden kann. Dies bedeutet, dass sich bezüglich der höchstmöglichen Dauerertragsraten, die für die verschiedenen von gemischter Fischerei betroffenen Arten eines Ökosystems festgelegt werden, die maximale Fangmenge in den langfristigen Plänen nach der Fischart richten muss, für die zum Erreichen ihres höchstmöglichen Dauerertrags langfristig die niedrigste Fangmenge bestimmt wurde.

4.3.5

Die Mitteilung enthält zudem den Hinweis, dass es zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Überfischung von Arten durch Beifänge erforderlich sein kann, dass einige langfristige Pläne zusätzliche Maßnahmen wie Änderungen von Fanggeräten, Sperrzonen und Schonzeiten umfassen.

4.3.6

Der EWSA ist der Ansicht, dass der Ansatz dieses Bewirtschaftungssystems zwar im Einklang mit dem umfassenderen Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik steht, die Kommission die verschiedenen Fangmengen zum Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags jedoch sorgfältiger bewerten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der langfristigen Pläne mit den betroffenen Beteiligten im Zusammenhang mit gemischten Fischereien erörtern müsse.

4.4   Handhabung der langfristigen Pläne

4.4.1   Langfristige Pläne

4.4.1.1

Gemäß der Mitteilung sieht die Kommission vor, in Absprache mit den betroffenen Sektoren auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten und unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen langfristige Pläne auszuarbeiten.

4.4.1.2

In diesen muss eine Zielgröße für die Befischung festgelegt werden. Des Weiteren muss angegeben werden, wie die nachteiligen Auswirkungen der Fischerei — auch unter Berücksichtigung der gemischten Fischereien — auf das Ökosystem schrittweise verringert und welche Techniken angewendet werden sollen, um sicherzustellen, dass die Bestände der unterschiedlichen Fischarten gemäß den festgelegten Zielen befischt werden. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, einige Bestände weniger stark zu befischen, als dem höchstmöglichen Dauerertrag entsprechen würde, um Produktivitätsgewinne bei anderen Arten zu erzielen.

4.4.1.3

Für den Fall, dass die wissenschaftlichen Daten zur Bewertung der Maßnahmen, die zur Schaffung der Voraussetzungen für einen höchstmöglichen Dauerertrag erforderlich sind, nicht ausreichen, sollten die Pläne dem Vorsichtsprinzip folgen.

4.4.1.4

Schließlich sind die Pläne und ihre Zielvorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

4.4.1.5

Der EWSA ist der Ansicht, dass diese Neuausrichtung der Fischereibewirtschaftungspolitik, die, wenn der höchstmögliche Dauerertrag aller Fischbestände erst einmal erreicht ist, unzweifelhaft Vorteile mit sich bringt, andererseits drastische Folgen für den Fischereisektor haben kann: Die Verringerung der Fangmenge wird zur Verringerung der Flotte und damit kurzfristig zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, was wiederum eine Schwächung des wirtschaftlichen Gefüges der Hafenstädte zur Folge haben wird.

4.4.1.6

Daher fordert der Ausschuss die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der vorgesehenen Konsultationen des Fischereisektors bezüglich des Tempos der Umsetzung der langfristigen Pläne einen gewissen Spielraum zu wahren, um den Fischern eine allmähliche Anpassung an dieses neue Bewirtschaftungssystem zu ermöglichen.

4.4.1.7

Im Falle der gemischten Fischereien ist der EWSA der Ansicht, dass der Spielraum noch größer ausfallen muss, wenn bestimmte Bestände voll befischt werden können, weil sie sich in einem guten Zustand befinden.

4.4.2   Bewältigung der Umstellung

4.4.2.1

Sobald die langfristigen Pläne mit angemessenen Zielgrößen für die einzelnen Bestände ausgearbeitet und erlassen sind, ist es den Mitgliedstaaten vorbehalten, in welchem Tempo die zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen Änderungen vorgenommen werden sollen und wie der Übergang bewältigt werden soll.

4.4.2.2

In der Mitteilung werden im Wesentlichen zwei Ansätze zur Bewältigung der Umstellung vorgeschlagen:

Verringerung der Fangkapazität (durch Abwracken) auf den Umfang, der für eine dem höchstmöglichen Dauerertrag entsprechende Fangtätigkeit strikt erforderlich ist. Dieser Ansatz würde im Großen und Ganzen eine höhere wirtschaftliche Effizienz für die verbleibenden Flotten bei gleichzeitigem Verlust von Fischereifahrzeugen und Arbeitsplätzen bedeuten.

Aufrechterhaltung des Umfangs der Fangflotten, bei gleichzeitiger Begrenzung der Fangkapazität der Fischereifahrzeuge, z.B. durch eine Begrenzung der Größe, der Maschinenleistung oder des Fanggeräts, oder auch durch eine Begrenzung der Anzahl zulässiger Seetage. Dieser Ansatz würde das derzeitige Beschäftigungsniveau aufrechterhalten, jedoch im Gegenzug wirtschaftliche Ineffizienzen in Kauf nehmen.

4.4.2.3

Die Entscheidung über den wirtschaftlichen Ansatz oder die Strategie für den Fischereisektor wird von jedem Mitgliedstaat selbst getroffen, während die Gemeinschaft in diesem Zusammenhang den Bewirtschaftungsrahmen für die allmähliche Beendigung der Überfischung sowie die finanziellen Hilfen des Europäischen Fischereifonds bereitstellt.

4.4.2.4

In der Mitteilung tendiert die Kommission eindeutig zum erstgenannten Ansatz, der die Verringerung der nationalen Flottenkapazitäten beinhaltet, da dessen Umsetzung leichter zu kontrollieren wäre. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich eine Verringerung der Flottenkapazität im Vergleich zu anderen Lösungen in Bezug auf soziale Akzeptanz und Durchsetzung als weniger problematisch erweist.

4.4.2.5

Der EWSA erkennt an, dass der Ansatz der Verringerung der Flottenkapazität eher geeignet ist, die Überfischung schrittweise zu beendigen. Der Ausschuss ist jedoch überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat nach einer Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen den ihm geeignet erscheinenden Ansatz wählen wird, wobei nicht vergessen werden sollte, dass von beiden Möglichkeiten zur gleichen Zeit Gebrauch gemacht werden kann, um das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags der Fischbestände zu erreichen.

4.4.2.6

Einverstanden ist der Ausschuss mit dem Vorschlag, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Änderung auf regionaler statt auf europäischer Ebene zu analysieren, da die Eigenschaften jeder Flotte je nach Mitgliedstaat variieren.

4.4.2.7

In diesem Sinne sollten die langfristigen Pläne auf einzelne Fischereien ausgerichtet sein, Gruppen von Fischbeständen betreffen, die gleichzeitig befischt werden, und Elemente umfassen wie etwa eine Begrenzung des Umfangs, in dem die Fangmöglichkeiten von einem Jahr zum nächsten geändert werden können, um einen stabilen und reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

4.4.2.8

Schließlich wird in der Mitteilung festgestellt, dass die Aufstellung einer vollständigen Reihe von langfristigen Plänen zur Erreichung höchstmöglicher Dauererträge geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher wird die Gemeinschaft mit Wirkung ab dem Jahr 2007 Bewirtschaftungsentscheidungen erlassen, die gewährleisten, dass die Befischungsrate für bereits überfischte Bestände nicht erhöht wird. Der EWSA ist der Ansicht, dass den Beschlüssen der Europäischen Kommission für das Jahr 2007 Beratungen mit den Regionalbeiräten, dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur der EU (BAFA) sowie dem Ausschuss für den sozialen Dialog im Meeresfischereisektor vorangehen sollten.

Brüssel, den 25. April 2007.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  KOM(2006) 360 endg. vom 4.7.2006.


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