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Document 52005AE0380

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)“(KOM(2004) 470 endg. — 2004/0151 (COD))

ABl. C 255 vom 14.10.2005, p. 39–43 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 255/39


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)“

(KOM(2004) 470 endg. — 2004/0151 (COD))

(2005/C 255/07)

Der Rat beschloss am 9. September 2004, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 157 Absatz 3 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen:

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 21. März 2005 an. Berichterstatter war Herr PEGADO LIZ.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 416. Plenartagung am 6./7. April 2005 (Sitzung vom 6. April) mit 133 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung: Zusammenfassung des Vorschlags

1.1

Der hier erörterte Kommissionsvorschlag (KOM(2004) 470 endg. vom 14.7.2004) zielt darauf ab, die Programme MEDIA Plus (1) und MEDIA-Fortbildung (2) weiterzuführen, wobei die Ergebnisse der jeweiligen Halbzeitbewertung dieser Programme in Verbindung mit der vorbereitenden Maßnahme „Wachstum und audiovisuelle Medien: i2i Audiovisual“ (3) ebenso berücksichtigt werden wie die Ergebnisse der umfassenden öffentlichen Konsultation, die von Mai bis August 2003 durchgeführt wurde, und die Wirkungsanalyse mit Ex-ante-Bewertung vom Juli 2004. (4)

1.2

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass der audiovisuelle Sektor ein tragendes Element der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Kultur ist und für die Herausbildung einer europäischen kulturellen Identität eine bedeutende Rolle spielen kann. Sie stellt jedoch auch die Zersplitterung des AV-Sektors fest, die zwar die wichtige kulturelle Vielfalt widerspiegelt, die europäische Industrie jedoch daran gehindert hat, innerhalb der Union und weltweit wirklich mit der nicht-europäischen Produktion konkurrieren zu können.

1.3

Mit dem Programm MEDIA 2007 will die Kommission — unter Nutzung der im Rahmen der früheren Programme gesammelten Erfahrungen — die private Investitionstätigkeit im AV-Sektor stimulieren, damit die in diesem Sektor tätigen Unternehmen, insbesondere die KMU, ihre Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Solidität verbessern können.

1.4

Um Synergien zu entwickeln und Mehrfachaufwand und bürokratische Hemmnisse zu vermeiden, schlägt die Kommission ein einziges Programm vor, das an der Vorproduktions- und Postproduktionsphase ansetzt und dessen besonderer Schwerpunkt auf der europaweiten Verbreitung von AV-Werken liegt.

1.5

Die spezifischen Ziele des Programms lassen sich wie folgt zusammenfassen:

A)

Vorproduktionsphase

I-

Erwerb und Vertiefung von Kompetenzen im AV-Bereich:

a)

Stärkung der Kompetenzen europäischer AV-Fachleute;

b)

Stärkung der europäischen Dimension der Aus- und Weiterbildung.

II-

Entwicklung:

a)

Unterstützung der Entwicklung von unabhängigen Produktionsvorhaben;

b)

Unterstützung für die Ausarbeitung von Finanzplänen für europäische Produktionsgesellschaften und -projekte.

B)

Postproduktionsphase

I-

Vertrieb und Ausstrahlung:

a)

Stärkung des europäischen Vertriebssektors, indem die Verleihfirmen angeregt werden, in die Koproduktion, den Erwerb und die Promotion nicht-nationaler europäischer Filme zu investieren und koordinierte Vermarktungsstrategien zu verfolgen;

b)

Verbesserung der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt;

c)

Förderung der transnationalen Ausstrahlung von europäischen AV-Werken, die von unabhängigen Produktionsfirmen hergestellt wurden;

d)

Förderung der Digitalisierung europäischer AV-Werke;

e)

Anreize für Kinos, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs zu nutzen.

II-

Werbemaßnahmen („Promotion“):

a)

intensivere Verbreitung europäischer AV-Werke;

b)

besserer Zugang zu europäischen AV-Werken für das europäische und internationale Publikum;

c)

Förderung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen zur Werbung für Filme und AV-Programme;

d)

Unterstützung von Werbemaßnahmen für das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe.

C)

Unterstützung von Pilotprojekten in den Bereichen, die von der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien betroffen sein werden.

1.6

Im Anhang zu dem Vorschlag hat die Kommission die operationellen Ziele aufgeschlüsselt und ausführlich erläutert. Für jedes einzelne dieser Ziele sind die zu ergreifenden Maßnahmen, die Modalitäten und Instrumentarien für ihre Durchführung sowie die jeweils zugewiesenen Finanzmittel aufgeführt. Als eine der verschiedenen Durchführungsmaßnahmen ist die Einrichtung eines neuartigen europäischen Netzes von MEDIA-Desks und MEDIA-Antennen mit einer langen Liste von Zuständigkeiten und Aufgaben hervorzuheben.

1.7

Den letzten Teil des Vorschlags bildet ein detaillierter, über die siebenjährige Laufzeit des Programms gestaffelter Finanzierungsplan, in dem die Mittelausstattung für die Durchführung des Programms auf 1,055 Mrd. € festgelegt wird und sämtliche für die einzelnen Aktionen und Maßnahmen zugewiesenen Mittel aufgeführt werden.

2.   Hintergrund

2.1

Wie dargelegt baut der hier erörterte Vorschlag auf den Programmen MEDIA (1991-1995) (5), MEDIA II — Projektentwicklung und Vertrieb (1996-2000) (6), MEDIA PLUS (7), MEDIA II — Fortbildung (8), und MEDIA — Fortbildung (2001-2005) (9) auf, die jetzt zu einem einzigen Programm zusammengefasst werden.

2.2

In diesem Zusammenhang ist auf die wichtigsten Schlussfolgerungen der Stellungnahmen zu verweisen, die der EWSA zu diesen Programmen verabschiedet hat.

2.2.1

In seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen MEDIA II — Fortbildung (1996-2000) und MEDIA II — Projektentwicklung und Vertrieb (1996-2000) (10) (KOM(1994) 523 endg.) wies der EWSA zum Schluss seiner Ausführungen darauf hin, dass „die Gefahr einer Vergeudung der Mittel verringert“ werden müsse und die Festlegung von Durchführungskriterien wünschenswert wäre, mit denen „die optimale Gestaltung der Programme und ihrer Finanzierung begünstigt würde“; außerdem vertrat er die Auffassung, dass „all jene Kriterien und Instrumente klarer definiert werden sollten, mit denen eine genaue Ermittlung der potenziellen Empfänger einer finanziellen Unterstützung sowie ein Höchstmaß an Transparenz der Aktionen gewährleistet werden kann“.

2.2.2

In seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen MEDIA- Fortbildung (2001-2005) und MEDIA Plus — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005) (11) (KOM(1999) 658 endg.) unterstützte der Ausschuss die Vorschläge der Kommission, bedauerte aber, dass in diesen „nicht berücksichtigt wurde, dass die europäische audiovisuelle Industrie ihre Bedeutung nicht allein ihren Unternehmen verdankt, sondern auch ihrer Funktion als Vehikel zur Förderung der europäischen Kultur und der demokratischen Werte“.

2.2.3

Er unterstrich darüber hinaus, dass der Vorschlag „eine Bewertung der im Zuge seiner Umsetzung entstehenden Arbeitsplätze vornehmen“ sollte und empfahl, dass die Kommission Maßnahmen einbeziehen sollte, die „aktiv eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Umsetzung dieses Ausbildungsprogramms fördern und für die Zukunft eine wachsende weibliche Präsenz in diesem Sektor gewährleisten“.

2.2.4

Der EWSA bemängelte außerdem das Fehlen von Maßnahmen, durch die „insbesondere unabhängigen europäischen Unternehmen der Zugang zum Markt erleichtert“ wird und der „Zugang der Öffentlichkeit zum europäischen audiovisuellen Kulturgut“ vor allem im Zuge der Digitalisierung verbessert wird; er wies auf die Zweckmäßigkeit der „Entwicklung von Pilotprojekten im Rahmen von e-Europa“ hin, sprach sich für die „Förderung der Untertitelung“ aus und bemängelte das geringe Mittelvolumen; er schlug erneut vor, eine Europäische Agentur für die Informationsgesellschaft zu errichten, „die zur Koordinierung der einzelnen Initiativen im Bereich der Multimedia-Konvergenz beiträgt“, und bezeichnete es als sinnvoll, einen Garantiefonds als Förderinstrument für den audiovisuellen Sektor vorzusehen. (12)

2.2.5

In seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen für Entscheidungen zur Verlängerung der Programme MEDIA-Fortbildung und MEDIA-Plus bis 2006 (13) (KOM(2003) 188 endg. und KOM(2003) 191 endg.) schließlich kritisierte der EWSA, dass die Kommission nicht in der Lage war, die neuen Mehrjahresprogramme für den audiovisuellen Sektor rechtzeitig vorzulegen, und:

i.

unterstrich, dass der Finanzbetrag ganz offensichtlich zu niedrig angesetzt wurde, um den vorgeschlagenen Zielen Rechnung zu tragen, zumal in Anbetracht der Erweiterung;

ii.

empfahl, die verschiedenen im Programm vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten stärker auf die Unterstützung der KMU, insbesondere der zahlreichen Kleinstunternehmen dieses Sektors, auszurichten, auch durch private Finanzierungsmechanismen und die Unterstützung der EIB nach dem Vorbild der Initiative „Wachstum und audiovisuelle Medien: i2i Audiovisual“;

iii.

hob die Bedeutung der „MEDIA Desks“ als Schnittstelle zu den Nutzern des Programms auf nationaler Ebene hervor;

iv.

bekräftigte einige strategische Erwägungen, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 27. April 2000 dargelegt hatte.

2.3

Im Rahmen der Bewertung des hier erörterten Vorschlags wird auch überprüft, in wie weit die oben angeführten Bemerkungen und Empfehlungen inhaltlich berücksichtigt wurden bzw. ob sie nach wie vor Gültigkeit haben.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der Ausschuss begrüßt die Initiative der Kommission, die verschiedene Anregungen und Empfehlungen aus seinen früheren Stellungnahmen in erheblichem Umfang aufgreift.

3.2

Dies gilt insbesondere für die mit dem neuen Programm angestrebte strukturelle Vereinfachung der Gemeinschaftsinterventionen für den audiovisuellen Sektor: es wird ein einziges integriertes Programm (MEDIA 2007) geschaffen, das an der Vorproduktions- und der Postproduktionsphase ansetzt und an die Stelle der beiden derzeitigen Programme (MEDIA-Plus und MEDIA-Fortbildung) tritt.

3.3

Außerdem werden in dem neuen Programm auch die Querschnittsprioritäten berücksichtigt, die der EWSA in früheren Stellungnahmen hervorgehoben hat, wie z.B.:

i.

Berücksichtigung der kulturellen Bedeutung des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Erbes im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen;

ii.

Stärkung der Produktionsstrukturen der KMU;

iii.

Verringerung des Gefälles zwischen den Ländern mit großen Produktionskapazitäten und denjenigen mit geringen Produktionskapazitäten oder einem kleinen Sprachgebiet;

iv.

Berücksichtigung der Marktentwicklungen hinsichtlich der Verwendung der Digitaltechnik;

v.

Förderung der Synchronisierung oder Untertitelung im Rahmen des Vertriebs und der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke.

3.4

Der EWSA nimmt auch mit Befriedigung die intelligente und wohldurchdachte Konzipierung des Programms zur Kenntnis, insbesondere was die Gestaltung des Anhangs betreffend die Mittelausstattung und die finanziellen Auswirkungen angeht.

3.5

Der Kommission ist es wohl nicht — wie sie dies vermutlich gewünscht hätte — gelungen, deutlicher die Rolle herauszuarbeiten, die der Branche bei der nachhaltigen Entwicklung des europäischen audiovisuellen und kinematografischen Sektors zukommt, der ein wichtiges Instrument ist, um der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Kultur Ausdruck zu verleihen. Nach Auffassung des EWSA müssen jedoch die europäischen kulturellen Werte stets gewahrt sowie die Vielfalt und der Pluralismus in allen audiovisuellen Medien gewährleistet sein. Diesem Anliegen ist bei sämtlichen Maßnahmen der Kommission im Rahmen des Programms Rechnung zu tragen.

3.5.1

In diesem Zusammenhang weist der EWSA die Kommission insbesondere darauf hin, dass wirkungsvollere Maßnahmen gegen die — durch die Einführung der neuen Technologien möglicherweise noch verstärkten — Konzentrationen erforderlich sind, die dem Pluralismus und der Vielfalt abträglich sind und sich auf die Produktion und den Vertrieb nachteilig auswirken. Außerdem ist es notwendig, die Urheberrechte zu schützen und die widerrechtliche Verwertung von audiovisuellem Material zu bekämpfen, gleichzeitig aber auch verbesserte Instrumentarien zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Praktiken zu schaffen.

3.5.2

Der Ausschuss begrüßt daher die Kommissionsmitteilung über Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (14) und spricht sich, wie in seiner früheren Stellungnahme dargelegt (15), für die Annahme der auf dieser Grundlage vorgeschlagenen Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates aus.

3.6

Nach Auffassung des Ausschusses würde es das Verständnis des Programms MEDIA 2007 erleichtern, wenn im Text des Beschlusses auch die wesentlichen Querschnittskonzepte des Programms definiert würden, insbesondere wenn diese — wie das Konzept der unabhängigen Produktionsfirma — für das Programm von besonderer Bedeutung sind. Er räumt allerdings ein, dass derartige Konzeptdefinitionen auch in anderen Gemeinschaftsdokumenten zu finden sind und zudem üblicherweise im Rahmen von „Leitlinien“ für die Programmdurchführung erläutert werden.

3.7

Der EWSA hat Unterschiede zwischen den verschiedenen Sprachfassungen des Kommissionsvorschlags festgestellt und empfiehlt nachdrücklich, durch eine eingehende Prüfung sämtliche Abweichungen festzustellen und in den endgültigen Texten zu beheben.

3.8

Zu der Mittelausstattung für die geplanten Aktionen und ihrer Staffelung ist grundsätzlich nichts weiter anzumerken, aber nach Auffassung des Ausschusses müssten die eventuellen Auswirkungen berücksichtigt werden müssten, die seine besonderen Bemerkungen in dieser Hinsicht haben könnten. Er empfiehlt daher, bei der Zwischenbewertung nach Möglichkeit mit der gebührenden Sorgfalt zu prüfen, ob die zugewiesenen Mittel für die effiziente Verwirklichung der Programmziele ausreichend sind.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Der EWSA bekräftigt einige strategische Erwägungen, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 24. September 2003 (16) dargelegt hatte, da seines Erachtens im Kommissionsvorschlag einige Aspekte im Hinblick auf das neue Programm noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden, das folgendem Anforderungsprofil genügen muss:

Gewährleistung der Komplementarität und Kohärenz mit den anderen Gemeinschaftsmaßnahmen durch ihre Eingliederung in eine gemeinsame Strategie;

Vorrang für technologische Entwicklung und Innovation sowie transnationalen Austausch;

maßgebliche Impulse für die Schaffung eines Informations- und Monitoringsystems für die neuen Erfordernisse und Entwicklungen des audiovisuellen Marktes;

Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zum europäischen audiovisuellen Erbe durch dessen Digitalisierung und Vernetzung auf europäischer Ebene, vor allem zu Bildungs- und Ausbildungszwecken;

angemessene und systematische Bewertung der Programmdurchführung zwecks optimaler Nutzung der verfügbaren Finanzmittel und Erfüllung der Erfordernisse der audiovisuellen Industrie;

konsequente Förderung der Entwicklung von Pilotprojekten, die auch auf die Inhalte und nicht nur auf die technologische Komponente ausgerichtet werden sollten;

effiziente Förderung europäischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt mit Hilfe systematischer Informationskampagnen für Filmfestspiele.

4.2

Der EWSA wiederholt auch nochmals die bereits in seiner Stellungnahme vom 15. September 2004 (17) abgegebene Empfehlung, dass Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der neuen Technologien und im Zusammenhang mit den neuen Erfordernissen auf dem Gebiet der Erfassung, Katalogisierung, Bewahrung und Restaurierung von Kino- und Fernsehfilmen sowie der Verwaltung der Datenbanken und der Standardmethoden für die digitale Aufbewahrung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

4.3

Nach Auffassung des EWSA wäre es begrüßenswert, wenn die Aufnahme spezieller Anreize für KMU in die Programmziele bei der Mittelausstattung stärker berücksichtigt würde, um eine effizientere und konsistentere Unterstützung zu ermöglichen; desgleichen sollten auch für die Unterstützung bei der Einführung der neuen Digitaltechnik in Kinos und bei Online-Diensten sowie für die neuen Initiativen im Bereich der technologischen Innovation umfangreichere Mittel zugewiesen werden.

4.4

Bezüglich der Verwaltung des Programms MEDIA 2007 stellt der EWSA fest, dass die Kommission für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 eine Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur (18) eingerichtet hat. In dem betreffenden Beschluss ist die Möglichkeit vorgesehen, die dieser Agentur übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der neuen Generation von Programmen zu ändern oder zu erweitern, was mithin auch die Verwaltung des Programms Media 2007 betreffen würde.

4.4.1

Gemäß Punkt 7 der Begründung „betraut die Kommission […] eine Exekutivagentur mit der Verwaltung des Programms“, und diese Aussage wird in Ziffer 5.3 des Anhangs wiederholt und in „6.1.1 Financial intervention“ unter Angabe der Mittelzuweisungen für diese Exekutivagentur bestätigt. Angesichts dessen fordert der EWSA nach Prüfung der in Artikel 4 des genannten Beschlusses aufgeführten Ziele und Aufgaben dieser Agentur die Kommission auf, unmissverständlich und transparent klarzustellen, welche Aufgaben gemäß den Bestimmungen der Absätze 2, 3 und 4 von Artikel 4 dieser Agentur bei der Verwaltung des Programms Media 2007 konkret übertragen werden, und in welcher Weise ihre Befugnisse und die anderer Gemeinschaftsgremien, die Durchführungs-, Beratungs- und Bewertungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Programm MEDIA 2007 wahrnehmen, miteinander verzahnt sind bzw. ineinander übergehen.

4.4.2

Es ist besonders zu berücksichtigen, dass für die Exekutivagentur Personal bereitgestellt werden muss, das über Fachkenntnisse im audiovisuellen Sektor verfügt; der Beschluss sagt hierzu nichts aus.

4.4.3

Außerdem muss sichergestellt werden, dass die integrierte Verwaltung des Programms umfassend von der Agentur wahrgenommen wird, um insbesondere Kompetenzstreitigkeiten — über mehr oder weniger Zuständigkeiten — zwischen den an der Festlegung der strategischen Ziele und der Durchführung des Programms beteiligten Stellen zu vermeiden.

4.4.4

Es sollte auch klargestellt werden, auf welche Stelle bzw. welche Stellen die Zuständigkeiten dieser Agentur übertragen werden, falls zur Halbzeit des Programms ihr Auftrag nicht verlängert werden sollte, damit die einwandfreie Durchführung und effiziente Abwicklung des Programms ohne Unterbrechung gewährleistet wird.

4.5

Da der audiovisuelle Markt in Europa nach wie vor zersplittert ist und sich seine kulturelle Heterogenität immer noch in einer Zweiteilung zwischen den Ländern mit einer geringen audiovisuellen Produktionskapazität bzw. einem kleinen Sprachgebiet und den Ländern mit einer größeren audiovisuellen Produktionskapazität (19) niederschlägt, ist der Ausschuss im Hinblick auf die Finanzbestimmungen der Ansicht, dass die Kommission innerhalb der durch das Wettbewerbsrecht abgesteckten Grenzen bei der Festlegung der Leitlinien für das Programm die tatsächliche Situation einiger Mitgliedstaaten und Regionen berücksichtigen könnte, die im audiovisuellen Sektor nachweislich noch nicht den vollen Entwicklungsstand erreicht haben.

4.6

Hinsichtlich der Kommunikationsmaßnahmen unterstützt der EWSA uneingeschränkt die strategische Entscheidung der Kommission, den MEDIA-Desks und MEDIA-Antennen gemäß der betreffenden Ziffer 2.2 „MEDIA-Desks und MEDIA-Antennen“ des Anhangs zu dem hier erörterten Beschluss erhebliche Zuständigkeiten zu übertragen. Der EWSA schlägt daher vor, dass die Kommission den Wortlaut von Artikel 12 des Beschlusses an die umfassendere Aufgabenbeschreibung in der vorgenannten Ziffer des Anhangs anpassen (20) und die MEDIA-Desks mit ausreichenden Mitteln ausstatten sollte, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können.

4.7

Der Ausschuss weist außerdem darauf hin, dass — analog zu Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses des Rates vom 20. Dezember 2000 zu dem Programm MEDIA Plus (21) — in Artikel 13 Absatz 2 des Vorschlags klar ausgesagt werden muss, dass es Aufgabe der Kommission ist, die Kohärenz und Komplementarität zwischen dem Programm MEDIA 2007 und den Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und den zuständigen internationalen Organisationen zu gewährleisten.

4.8

Nach Auffassung des EWSA wäre es angesichts der geplanten Laufzeit des Programms (7 Jahre) und der natürlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie ratsam, den Zeitplan für die Evaluierung in Artikel 14 Absatz 3 des Beschlusses zu ändern und insbesondere den ersten Zwischenbericht über die Evaluierung der erzielten Ergebnisse und die qualitativen und quantitativen Aspekte der Umsetzung des Programms vorzuziehen. Auf diese Weise könnten die Schlussfolgerungen dieser Evaluierung gegebenenfalls als Grundlage für eine Neuformulierung der konkreten Ziele und der umzusetzenden Maßnahmen genutzt werden.

Brüssel, den 6. April 2005

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Beschluss Nr. 2000/821/EG des Rates vom 20.12.2000, ABl. L 13 vom 13.1.2001.

(2)  Beschluss Nr. 163/2001/EG des EP und des Rates vom 19.1.2001, ABl. L 26 vom 27.1.2001.

(3)  KOM(2003) 725 endg. vom 24.11.2003 und KOM(2003) 802 endg. vom 18.12.2003.

(4)  SEK(2004) 955 vom 14.7.2004.

(5)  Beschluss 90/685/EWG des Rates vom 21. Dezember 1990, ABl. L 380 vom 31.12.1990.

(6)  Beschluss 95/563/EG des Rates vom 10. Juli 1995, ABl. L 321 vom 30.12.1995.

(7)  Beschluss 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000, ABl. L 13 vom 17.1.2001.

(8)  Beschluss 95/564/EG des Rates vom 22. Dezember 1995, ABl. L 321 vom 30.12.1995.

(9)  Beschluss 163/2001/EG des EP und des Rates vom 19. Januar 2001, ABl. L 26 vom 27.1.2001.

(10)  ABl. C 256 vom 2.10.1995.

(11)  ABl. C 168 vom 16.6.2000.

(12)  ABl. C 204 vom 15.7.1996.

(13)  ABl. C 10 vom 14.1.2004.

(14)  KOM(2004) 171 endg. vom 16.3.2004, veröffentlicht in ABl. C 123 vom 30.4.2004.

(15)  ABl. C 74 vom 23.3.2005, Berichterstatter: Herr BRAGHIN.

(16)  Vgl. Referenz in Ziffer 2.2.5.

(17)  Vgl. Referenz in Ziffer 3.5.2.

(18)  Beschluss vom 14. Januar 2005 zur Einrichtung der „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (2005/56/EG), ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35-38.

(19)  Laut Bericht der Kommission über die Durchführung und die Ergebnisse nach Ablauf der ersten Hälfte der Laufzeit der Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung (2001-2005), gestützt auf die Schlussfolgerungen des Berichts zur Halbzeitbewertung, der der Europäischen Kommission vorgelegt wurde (Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse nach Ablauf der ersten Hälfte der Laufzeit der Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung (2001-2005) sowie die Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahme „Wachstum und audiovisuelle Medien: i2iAudiovisual“, KOM(2003) 725 endg. vom 24.11.2003); Bericht „Mid-Term evaluation of the MEDIA Plus and MEDIA Training Programmes“, erstellt von den Firmen APRIL/Media Consulting Group/SECOR. Bezüglich der Frage der positiven Diskriminierung wird insbesondere auf Ziffer 4.7 der Zusammenfassung hingewiesen: The European added value of MEDIA for countries with a low production capacity and a restricted linguistic area).

(20)  Nach Auffassung des EWSA würde der hier erörterte Vorschlag für einen Beschluss durch diese Änderung an Transparenz und Rechtssicherheit gewinnen.

(21)  ABl. L 13 vom 17.1.2001, S. 34.


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