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Document 52005IE0135

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Beschäftigungspolitik: Rolle des EWSA nach der Erweiterung und in der Perspektive des Lissabonner Prozesses“

ABl. C 221 vom 8.9.2005, p. 94–107 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/94


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Beschäftigungspolitik: Rolle des EWSA nach der Erweiterung und in der Perspektive des Lissabonner Prozesses“

(2005/C 221/18)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 1. Juli 2004 gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine stellungnahme zum Thema „Beschäftigungspolitik: Rolle des EWSA nach der Erweiterung und in der Perspektive des Lissabonner Prozesses“ auszuarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 20. Januar 2005 an. Berichterstatter war Herr Greif.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 414. Plenartagung am 9./10. Februar 2005 (Sitzung vom 9. Februar) mit 138 gegen 1 Stimme bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Im März 2000 lancierte der Europäische Rat in Lissabon ein ambitioniertes Reformprogramm mit ehrgeizigen Zielen für Wachstum und Beschäftigung. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in einer wissensbasierten Wirtschaft und ein dauerhaftes, beschäftigungswirksames Wirtschaftswachstum sollten mit der Verbesserung der Arbeitsqualität und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts verbunden werden. Getragen von einer breiten Zustimmung verlieh es der Hoffnung Nahrung, eine Einlösung könne das Projekt einer erweiterten Union den Bürgerinnen und Bürgern Europas spürbar näher bringen.

1.2

Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage drohen die für 2010 gesetzten Vorgaben, insbesondere die Beschäftigungsziele, verfehlt zu werden, was zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses führen kann. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist der Auffassung, dass dieses Glaubwürdigkeitsproblem nur entschärft werden kann, wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass alle politischen Verantwortlichen energisch daran gehen, die Lissabon-Strategie mit ihrem Gleichklang und ihrer Gleichrangigkeit von Zielen (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen, Stärkung des sozialen Zusammenhaltes sowie nachhaltige ökologische Entwicklung) konsequent umzusetzen.

1.3

Getragen von der Überzeugung, wonach „Lissabon“ keine neue Agenda, sondern vielmehr eine Politik benötigt, welche die selbst gesetzten Ziele durch die Implementierung geeigneter Maßnahmen v.a. in den Mitgliedstaaten auch erreichen will, möchte der EWSA mit dieser Initiativstellungnahme in Ergänzung zu seiner Stellungnahme „Die Durchführung der Lissabon-Strategie verbessern“ (1), zentrale beschäftigungspolitische Herausforderungen aufzeigen und Empfehlungen zur weiteren Umsetzung des Prozesses bis 2010 vorlegen.

2.   Lissabonner Halbzeitbilanz: Europa ist vom Weg zu mehr und besserer Beschäftigung weit entfernt

2.1

In der Lissabonner Strategie werden die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum als wesentliche Instrumente gesehen, damit in Europa mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden können, die Systeme der sozialen Sicherung auf eine stabilere Grundlage gestellt und damit der Schutz vor Armut und Ausgrenzung gewährleistet werden kann. Der EWSA hält diesen ganzheitlichen Politikansatz für einen bemerkenswerten Vorzug der Lissabon-Strategie.

2.2

Im Bereich der Beschäftigungspolitik sollten von Lissabon neue Impulse für die Europäische Beschäftigungsstrategie ausgehen, der Beitrag aktiver Beschäftigungspolitik zur Armutsbekämpfung gestärkt, das Unternehmertum als wesentlicher Motor für Wachstum und Beschäftigung gefördert und über quantitative Zielvorgaben EU-weit die Erwerbsbeteiligung erhöht werden.

So sollte bis 2010 die Gesamtbeschäftigungsquote im EU-Schnitt von 61 % auf 70 % und die der Frauen von 51 % auf 60 % angehoben werden. Dazu wurden ein Jahr später in Stockholm Zwischenziele (eine Gesamtbeschäftigtenquote von 67 % und eine solche für Frauen von 57 % bis 2005) abgesteckt. Darüber hinaus wurde eine neue Zielvorgabe für die Erhöhung der Beschäftigungsquote für die 55- bis 64-Jährigen festgelegt, die im Jahr 2010 bei 50 % liegen soll.

Die einzelnen Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ausgehend von ihren je unterschiedlichen Ausgangspositionen, entsprechend ambitionierte nationale Ziele zu setzen. Also sollten auch jene Länder, die 2000 bereits eine Beschäftigungsquote über 70 % hatten (wie etwa Schweden, die Niederlande, Dänemark und das Vereinigte Königreich) oder knapp darunter lagen (Österreich, Portugal und Finnland), einen entsprechenden Beitrag zu den Lissabonzielen liefern.

2.3

Doch Lissabon setzte nicht nur die Perspektive nach „mehr Beschäftigung“ in die Welt, sondern auch, dass Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit v.a. über die Förderung von Innovation und eine bessere Qualität der Arbeit erreicht werden soll: Investitionen in Humankapital, Forschung, Technologie und Innovation wurde somit dieselbe Priorität eingeräumt wie arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Orientierungen. Dementsprechend wurden weitere quantitative Ziele festgelegt, so u.a. die Steigerung der Humankapitalinvestition pro Kopf/Förderung lebenslangen Lernens (Beteiligung von 12,5 % aller Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter an Weiterbildungsmaßnahmen, Halbierung der Zahl der 18- bis 24-Jährigen ohne weiterführende Schul- oder Berufsausbildung), die Erhöhung der F&E-Quote auf 3 % des BIP (davon zwei Drittel der Investitionen durch den privaten Sektor) oder etwa der Ausbau der Kinderbetreuung (Bereitstellung von Betreuungsplätzen für 33 % der 0- bis 3-Jährigen und 90 % der Kinder bis zum Pflichtschulalter).

2.4

Trotz einiger anfänglicher Erfolge ist Europa Anfang 2005 noch weit vom Weg hin zu seinen ambitionierten Zielen entfernt. Die europäische Wirtschaft erlebt das dritte aufeinander folgende Jahr ein sehr niedriges, deutlich unter den potenziellen Möglichkeiten liegendes Wachstum. Die wirtschaftliche Belebung ist insgesamt zögerlich und angesichts hoher Ölpreise und massiver globaler Ungleichgewichte sehr anfällig. Als Halbzeitbilanz muss man ernüchtert feststellen, dass die Lissabonner Beschäftigungsziele mit ziemlicher Sicherheit bis 2010 nicht erreicht sein werden.

2.5

Alle drei Schaubilder 1 — 3 (siehe unten: Der angegebene Höchstwert entspricht jeweils dem Lissabonner Ziel) zeigen, wie unwahrscheinlich es ist, dass die Ziele von Lissabon bis 2010 erreicht werden können.

Sowohl die Gesamtbeschäftigungsquote als auch die Beschäftigungsquote der Frauen stiegen in den späten neunziger Jahren, als die europäische Wirtschaft vergleichsweise schnell wuchs, rasch an. Die Konjunkturabschwächung, die durch von der makroökonomischen Politik nur unzureichend abgefangene externe Schocks entstand, brachte die Entwicklung der Gesamtbeschäftigungsquote 2001 praktisch zum Stillstand. Die Beschäftigungsquote der Frauen stieg weiter um ein halbes Prozent pro Jahr. Bei einer raschen Zunahme des Wirtschaftswachstums wäre dieses Ziel — zumindest für die EU-15 — bis 2010 erreichbar.

Mit mehr als 8 % für die EU-15 und beinahe 10 % für die EU-25 ist die Kluft zum Beschäftigungsziel für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am größten und am schwersten zu überwinden (2). Allerdings scheint der Anstieg der Zuwachsraten trotz der Konjunkturabschwächung darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen zur Vermeidung der Frühverrentung und zur Förderung des aktiven Alterns im Rahmen der Lissabon-Strategie eine gewisse Wirkung zeitigten. So ist etwa das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter von 60,4 im Jahr 2001 auf 60,8 im Jahr 2002 gestiegen (3). Bei den anderen beiden Hauptindikatoren für die Beschäftigung hingegen war ironischerweise vor der Ankündigung der Lissabon-Strategie ein im Zielkorridor liegendes Wachstum zu verzeichnen, seither jedoch nicht mehr. Das zeigt deutlich, wie wichtig zyklische und makroökonomische Faktoren sind, die jedoch zu Gunsten der Konzentration auf so genannte „strukturelle“ Maßnahmen vernachlässigt wurden. Beides ist jedoch von Bedeutung.

Schaubilder 1 — 3: Die Entwicklung der Beschäftigungsziele von Lissabon (4):

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2.6

Um die in Lissabon festgelegte Zielmarke von 70 % zu erreichen, müssten bis 2010 etwa 15 Mio. neue Arbeitsplätze in der EU-15 und 22 Mio. in der EU-25 geschaffen werden, mehr als 3 Mio. im Jahr, soviel wie in der EU-15 im Jahre 2000, dem besten Jahr für Beschäftigung seit über einem Jahrzehnt.

2.7

Die EU-Erweiterung bringt neue wirtschaftliche Dynamik für ganz Europa, prägt aber auch die Beschäftigungsentwicklung. Wie die Graphiken zeigen, liegen die Beschäftigungsraten in den neuen Mitgliedstaaten deutlich hinter jenen der EU-15. Noch in den späten 90er Jahren war dies v.a. bei Frauen nicht der Fall. Andererseits ist derzeit die Wirtschaftsentwicklung in den neuen Mitgliedstaaten deutlich dynamischer, mit jährlichen Wachstumsraten von teilweise deutlich über 4 %. Die EU muss den Bedürfnissen der neuen Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Beschäftigungsstrategie besondere Aufmerksamkeit schenken, damit diese Länder die gemeinschaftsweiten Beschäftigungsziele auch erfüllen können. Dabei müssen etwa die Konvergenzkriterien in Hinblick auf einen anvisierten Beitritt zum Euroraum so sein, dass sie Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum nicht verhindern, sondern fördern. Der EWSA hat dies im Rahmen der Gemeinsamen Beratenden Ausschüsse mit Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft aus den Beitrittsländern bereits ausführlich behandelt.

3.   Beschäftigungspolitik muss mehr als Strukturreformen auf den Arbeitsmärkten sein

3.1.

Zweifellos liegt die skizzierte schwache Beschäftigungssituation in hohem Maß in der wirtschaftlichen Entwicklung begründet. Lissabon stand unter der Annahme eines jährlichen realen BIP-Wachstums von 3 % im Durchschnitt. Statt des erwarteten Aufschwungs hat sich die wirtschaftliche Lage seit 2000 jedoch rapide verschlechtert. So fielen die Wachstumsraten in den Folgejahren äußerst gering aus: 1,7 % im Jahre 2001, 1 % 2002 und 2003 gar nur 0,8 %.

3.2.

Vor diesem Hintergrund ist klar: Die beschäftigungspolitischen Ziele können nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, einen nachhaltigen konjunkturellen Aufschwung einzuleiten. Entsprechende Rahmenbedingungen, die nicht nur die externe, sondern auch die interne Nachfrage begünstigen, müssen geschaffen werden, um das Potenzial für Wachstum zu erhöhen und Vollbeschäftigung zu erreichen. Der EWSA hat in diesem Zusammenhang in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass es dazu eines „gesunden makroökonomischen Kontextes“ auf europäischer Ebene bedarf. Dazu zählt vor allem eine Makropolitik, die den Mitgliedstaaten bei wirtschaftlicher Stagnation Spielraum für konjunkturpolitisches Handeln in der Wirtschafts- und Finanzpolitik lässt und in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums den entsprechenden Spielraum schafft.

Der Ausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang die Reformvorschläge der Kommission zum Stabilitäts- und Wachstumspakt als Schritt in die richtige Richtung, vor allem dass die Beurteilung von Fiskaldefiziten von landesspezifischen Rahmenbedingungen (z.B. Konjunktur, Schuldenstand, Inflation) abhängig gemacht werden soll. Auch dass die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente stärker in die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung einbezogen werden, entspricht der stärkeren Wachstumsorientierung eines reformierten Paktes. Darüber hinaus muss der Qualität der Staatsausgaben stärker Rechnung getragen werden, etwa über die explizite Herausnahme strategischer Investitionen für Wachstum und Beschäftigung aus der Defizitberechnung (5). Es wird dem Rat obliegen, auf Vorschlag der Kommission festzulegen, welche Investitionen als strategische Investitionen von europäischem Interesse anzusehen sind.

Dies sollte durch eine pragmatisch orientierte Geldpolitik unterstützt werden, die die Gesamtwirtschaft und somit auch die Beschäftigungswirkung in ihrer Politik berücksichtigt. Der EWSA hat in diesem Sinn bereits mehrmals gefordert, ernsthaft darüber nachzudenken, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit die EZB ein Stabilitätsziel 'im weiteren Sinn' einhält, welches bei Stabilität des Geldwertes, auch die Stabilität von Wachstum, Vollbeschäftigung und der Systeme des sozialen Zusammenhaltes im Auge hat. Dies setzt einen kontinuierlichen Dialog mit den Organen der EU und den Sozialpartnern voraus und würde auch das Vertrauen der Investoren und Konsumenten stärken.

3.3.

Für die Wachstumsabschwächung der letzten drei Jahre (nachdem in Jahr 2000 in der EU-15 noch eine Wachstumsrate von 3 % erzielt wurde) waren vor allem makroökonomische, weniger strukturpolitische Gründe verantwortlich. Deshalb hat der Ausschuss bereits mehrmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Grundzüge der europäischen Wirtschaftspolitik bei ihren Empfehlungen dieser Tatsache Rechnung tragen sollen (6). Es muss zu einer spürbaren Belebung der großen Nachfragekomponenten Konsum und Investitionen (privat wie öffentlich) kommen, um die Kaufkraftschwäche in Europa auszugleichen. Europa — mit einer positiven Handelsbilanz und steigenden Exporten — ist durchaus wettbewerbsfähig. Was dagegen stagniert, das ist die Inlandsnachfrage. Strukturreformen sind nur in einem günstigeren makroökonomischen Umfeld erfolgreich. Löhne dürfen nicht nur als Kostenfaktor auf der Angebotsseite gesehen werden, sondern sie bestimmen auch wesentlich die Nachfrageseite und damit die Marktaussichten von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben, die standortgebunden sind. Das Beispiel Deutschland zeigt, dass eine ausgeprägte Lohnzurückhaltung zwar die Angebotsseite stärken kann, jedoch gleichzeitig durch die Schwächung der Nachfrage eine Konjunkturbelebung verhindert. Obgleich es bei Lohnverhandlungen mehrere ausschlaggebende Faktoren gibt, bleibt festzuhalten, dass eine Orientierung des realen Lohnzuwachses am jeweils nationalen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachs einerseits eine ausreichende Nachfrageentwicklung gewährleistet und auf der anderen Seite die Stabilitätsorientierung der Europäischen Zentralbank sichert. Diese wirtschaftspolitische Ausrichtung kann dazu führen, in Europa zu einem nachhaltigen und stabilitätsorientierten Wirtschaftswachstum zu gelangen.

3.4.

In den letzten Jahren hat in europäischen Politikempfehlungen der Standpunkt dominiert, dass strukturelle Faktoren (wie z.B. Lohnpolitik der Sozialpartner, rigide Arbeitsmarktregulierung, zu kurze Arbeitszeiten, Immobilität und Inflexibilität der Arbeitnehmer) das Problem des europäischen Arbeitsmarktes ausmacht. Und in der Tat wurde in den meisten Mitgliedstaaten in den letzten Jahren der Schwerpunkt in der Beschäftigungspolitik gerade darauf gelegt. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder die Beseitigung von Qualifikationsdefiziten sowie die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt gerieten demgegenüber deutlich in den Hintergrund.

3.5.

Der EWSA hat in diesem Zusammenhang bereits öfters darauf hingewiesen, dass eine Kürzung der Sozialleistungen und der Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie unzureichende Investitionen in das Humankapital zu einer Schwächung der Binnennachfrage führt, was die wirtschaftlichen Probleme eher verschärft und die Entwicklung der Arbeitsproduktivität verschlechtert. Im Übrigen steht diese einseitige Angebotsorientierung im Widerspruch zu den ganzheitlichen Zielen von Lissabon selbst, insbesondere zur Produktivitäts- und Qualitätssteigerung der Beschäftigung. Jedenfalls gilt: Arbeitsmarktpolitik, welche zu wenig auf Weiterqualifizierung setzt und qualifizierte Arbeitslose zwingt, niedrig qualifizierte Jobs anzunehmen, wird eine negative Auswirkung auf die Arbeitsproduktivität haben. Der EWSA ist der Ansicht, dass nur eine parallele Steigerung der Beschäftigung und der Arbeitsproduktivität — wie auch neuerdings von der Kommission gefordert — eine angemessene Strategie darstellt. Natürlich werden auch niedrigqualifizierte Jobs entstehen. Hier ist auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialer Gesetzgebung zu achten.

3.6.

In der europäischen Beschäftigungsdebatte steht heute die Notwendigkeit zur Steigerung der Beschäftigungsquoten im Mittelpunkt. Das strategische Ziel von Lissabon besteht in der Förderung von Beschäftigung als beste Prävention vor Armut und Ausgrenzung. Das impliziert eine Strategie zur „Verbesserung der Qualität der Arbeit“ und nicht die Schaffung von Arbeitsplätzen um jeden Preis. In diesem Sinn muss der europäische Weg zur Vollbeschäftigung mit angemessenen Löhnen, sozialer Sicherheit und hohen arbeitsrechtlichen Standards verbunden sein. Der EWSA ruft dazu auf, bei der Weiterverfolgung der Lissabon-Strategie der Qualität der Arbeit erhöhte Bedeutung beizumessen, insbesondere wenn es um die Verfolgung struktureller Reformmaßnahmen geht.

3.7.

Der EWSA will damit keinesfalls sagen, dass Arbeitsmarktreformen oder Reformen in anderen Bereichen keine Relevanz bei der Schaffung von Beschäftigung zukommt. Um das Ziel aufrechtzuerhalten, mehr und bessere Arbeit zu schaffen, ist er jedoch der Überzeugung, dass es in der derzeitigen Situation vor allem darum geht, die Wirtschaft anzukurbeln und ein intelligentes Design an Strukturreformen zu fördern. Nur so kann die Wirkung und Akzeptanz von Reformen erhöht werden. Makropolitik und Strukturreformen haben einander zu ergänzen, ohne sich gegenseitig zu ersetzen.

4.   Neue Wege in der Beschäftigungspolitik: Innovationsfähigkeit der Unternehmen — Investition in Arbeit — Wissen als Schlüsselressource

4.1

Die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen ist entscheidend für die wirtschaftliche Dynamik. Ohne neue und verbesserte Produkte und Dienstleistungen, ohne Zugewinn an Produktivität wird Europa wirtschaftlich und beschäftigungspolitisch ins Hintertreffen geraten. Produktivitätsfortschritt bedeutet auch Wandel in der Arbeitswelt, nicht immer und sofort mit positivem Saldo. Aber der Verzicht auf soziale und wirtschaftliche Innovation führt mit Sicherheit in die Abwärtsspirale. Die Konsequenzen dieses Wandels für den Arbeitsmarkt müssen sozial begleitet und abgefedert werden.

4.2

Wirtschaftswachstum und ein Klima für Investitionen sind wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erhaltung bestehender Beschäftigung, was im Europäischen Binnenmarkt in beträchtlichem Maß durch neue Unternehmen und KMU geleistet wird (7). Kleine und kleinste Firmen sind in hohem Maß auch in der lokalen Wirtschaft verwurzelt, sie profitieren daher im besonderen Maß von einer stabilen und wachsenden Inlandsnachfrage. Der EWSA hat daher bereits mehrfach darauf hingewiesen, in Fragen der Beschäftigung ein besonderes Augenmerk auch auf die Entwicklung des Unternehmergeistes, eine Politik der Unternehmensweiterführung und die Förderung der Gründung solcher Unternehmen zu legen, die durch Innovation zusätzliche Beschäftigung schaffen (8). Oft sind es gerade KMU, die aus der Notwendigkeit heraus, am Markt zu bestehen, besonders innovativ sind. Das Augenmerk sollte hier auch auf die Förderung von Kleinstunternehmen gelegt werden. In diesem Sinn gilt es, es den Unternehmen zu ermöglichen, ihr Innovationspotenzial vollkommen zu entfalten, vor allem durch verbesserte Finanzierungszugangsbedingungen, verwaltungstechnische Vereinfachungen bei der Unternehmensführung sowie verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen.

4.3

Der EWSA hat weiters mehrfach darauf hingewiesen, dass die Menschen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten die bedeutendste Ressource für Innovation und Fortschritt in der Wissensgesellschaft darstellen (9). Europa muss Wege finden, sein Potenzial an qualifizierten Menschen, Wissenschaft, Forschung und Technologie auszubauen, in marktgängige neue Produkte und Dienstleistungen und damit in Beschäftigung umzusetzen. Das erfordert eine hohe Bildungsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen, eine gute Berufsausbildung und einen verbesserten Übergang von höherer Bildung in die Arbeitswelt. Das gesellschaftliche Klima muss so entwickelt werden, dass Bildung zur Selbstverständlichkeit und höhere Bildung nicht als Privileg verstanden wird. Aktuelle OECD-Studien haben abermals die Schwächen im Bildungs- und Ausbildungssystem zahlreicher Mitgliedstaaten vor Augen geführt (10). Akademiker- und Fachkräftemangel zeichnen sich als wirtschaftlicher Engpass ab und sind zugleich Spiegelbild verstellter Bildungszugänge. Der Handlungsbedarf in der Aus- und Weiterbildungspolitik ist überfällig. Wo bleiben etwa entsprechende Investitionen,

um die Drop-out-Rate drastisch zu reduzieren, jene der Hochschulabsolventen zu erhöhen und die Möglichkeit für lebenslanges Lernen für alle tatsächlich zu gewährleisten;

um den Übergang von der höheren und universitären Bildung in die Wirtschaft, insbesondere auch im KMU-Bereich zu verbessern;

um als wesentliche präventive Maßnahme in der Beschäftigungspolitik eine qualitativ hohe Erst- und Berufsausbildung sicherzustellen, die Jugendlichen einen möglichst reibungslosen Eintritt in und nachhaltigen Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erlaubt;

um etwa über die Ermöglichung einer Woche Bildungsfreistellung pro Jahr möglichst vielen Beschäftigten eine erweiterte Bildungspartizipation zuteil werden zu lassen?

4.4

Der EWSA hat in diesem Zusammenhang mehrfach auf die Bedeutung der Übernahme allgemeiner Verantwortung im Bereich der Aus- und Weiterbildung hingewiesen und dabei auch festgestellt, dass Investitionen in Qualifikation nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen und den Einzelnen selbst etwas angehen, kommen doch die Vorteile des lebenslangen Lernens den Beschäftigten, den Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt zugute (11). Die berufliche Bildung und die lebensbegleitende Aus- und Fortbildung dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sie müssen vielmehr grundlegende Elemente bei der Karriereplanung von Erwerbstätigen darstellen. Unabhängig von Altersgruppe oder Ausbildung sollte ausreichend Motivation und Möglichkeiten zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen vorhanden sein. Die Entwicklung von Kompetenz und Innovationsbereitschaft setzt somit auch auf betrieblicher Ebene entsprechende Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie die Entwicklung einer innovationsförderlichen Unternehmenskultur voraus.

4.5

Es genügt heute jedoch nicht, dass der einzelne Mensch kreativ und lernfähig ist. Das Unternehmen selbst muss lernfähig sein, d.h. neues Wissen muss aufgenommen und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Innovationsfähigkeit ist ein wesentliches Wettbewerbsmoment. Um die Grundlage für zukünftige Innovationen zu sichern, müssen Wissenschaft und Forschung einen hohen Stellenwert erhalten. Es kommt darauf an, die im öffentlichen wie auch im privatwirtschaftlichen Forschungssystem liegenden Potenziale umfassend auszuschöpfen und effektiv zu vernetzen. In diesem Sinn kommt der Förderung von Innovation und Forschung und dabei der Erhöhung der F&E-Ausgaben entsprechend des Lissabonzieles auf 3 % des BIP — wobei zwei Drittel davon von privater Seite aufgebracht werden sollen — hohe Bedeutung zu (12). Die öffentliche Unterstützung für FuE sollte auf europäischer und nationaler Ebene verstärkt werden, vor allem für wachstumsfördernde Schlüsseltechnologien, um die Wissenschaftsbasis auszubauen und die Hebelwirkung auf FuE-Investitionen des privaten Sektors zu erhöhen. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission versuchen, die öffentliche Auftragsvergabe für neue forschungs- und innovationsintensive Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.

4.6

Innovative Arbeitsgestaltung und Innovationsmanagement sind aber auch ein Thema für kleine und mittlere Unternehmen. Viele von ihnen haben spezifische Lösungsansätze entwickelt und sind „global players“, andere benötigen spezielle Innovationsberatungsangebote, die neben Innovationsmanagement auch auf die Schaffung lernförderlicher Arbeitsumgebungen zielen sowie auf die speziellen Qualifikationsbedarfe der Mitarbeiter. Vernetzung und Wissensmanagement können KMU dabei unterstützen, gemeinsam neue Wissenspotenziale zu erschließen (13). Diese kulturelle Lücke muss geschlossen werden, damit KMU verstärkt von Grundlagenforschung profitieren. KMU brauchen, um innovativ sein zu können darüber hinaus eine solide Grundfinanzierung und Zugang zu Risikokapital. Konkret bedeutet dies auch, dass Richtlinien im Bereich des EU-Binnenmarktes auf ihre Auswirkungen auf KMU überprüft und gegebenenfalls verbessert werden (z.B. solche zur Liberalisierung der Finanzmärkte oder zu Basel II).

4.7

Ein hochproduktiver industrieller Kern ist und bleibt auch in der EU die Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft. Industrie und Dienstleistungen sind gegenseitig aufeinander angewiesen. Innovationsraum heißt auch, Forschung und Entwicklung gezielt auf den Bedarf der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft auszurichten, wobei die Ausschöpfung neuer Beschäftigungsfelder nicht nur in traditionellen Bereichen der produzierenden Industrie ein besonderes Augenmerk verdient. Lissabon verlangt neben der Förderung von Spitzentechnologie auch eine Fokussierung auf die Dienstleistungswirtschaft. Als Voraussetzung dafür müssen gesellschaftsbezogene Dienste neu bewertet, der Druck auf die öffentlichen Haushalte entschärft und die Bedeutung leistungsfähiger öffentlicher Verwaltungen für die Wirtschaftsentwicklung gewürdigt werden. Stichworte wie Bildung, Mobilität, Individualisierung, Anforderungen an demografische Entwicklung, an Pflege und Gesundheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie veränderte Kommunikations- und Freizeitgewohnheiten weisen auf zusätzlichen und neuen Bedarf an sozialen, personenbezogenen aber auch kommerziellen Diensten hin. Sie stehen oft erst am Anfang einer professionellen Entwicklung (14). In diesem Zusammenhang hat der EWSA bereits mehrfach auch auf die bedeutende Rolle der Sozialwirtschaft und den dritten Sektor für Innovation und Beschäftigung hingewiesen (15).

4.8

Bei Innovation kommt es zuerst auf die Menschen, auf Spielräume für Kreativität, Qualifikation, Wissen, Lernfähigkeit und Arbeitsorganisation an. Kritisch sind dabei Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Beteiligungsrechte. Insofern ist die Neugestaltung von Arbeitsbeziehungen und Mitbestimmungsstrukturen von vorrangiger Bedeutung. Stabile industrielle Beziehungen fördern Innovation. Wer jetzt daher darauf setzt, Interessenvertretung und Gestaltung der Arbeitsbeziehungen und damit Grundrechte der Beschäftigten zu schmälern statt zu stärken, der schafft neue Innovationsbremsen. In diesem Zusammenhang weist der EWSA darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag einer Rahmenrichtlinie zum Binnenmarkt Dienstleistungen nicht zu einer Absenkung bestehender Sozial-, Lohn- und Sicherheitsstandards führen darf.

5.   Veränderung verlangt nach einem nachhaltig leistungsfähigen Sozialstaat, nach aktiver und präventiver Arbeitsmarktpolitik sowie nach Modernisierung und Verbesserung der Sozialschutzsysteme

5.1

Wer Mut für Innovation und Wandel fassen soll, der braucht neben der eigenen Initiative auch Unterstützung durch die Gesellschaft. Risikobereitschaft und soziale Sicherheit gehen Hand in Hand. Viele sind dabei auf gesellschaftliche Dienste angewiesen, die es ermöglichen, Neues anzupacken und umzusetzen. Organisation des sozialen Zusammenhalts als wesentliches Merkmal des europäischen Sozialmodells und Innovation gehören zusammen. Freilich muss der Sozialstaat neuen Anforderungen stets Rechnung tragen. Der EWSA ist in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass die Lissabonner Beschäftigungsziele nur dann erreichbar sein werden, wenn die Sozialpolitik als Handlungsfeld gestärkt und die Politik sozialer Mindestvorschriften als Minimum zur Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa fortgeführt wird. Dies ist in der erweiterten Union besonders dringlich, da das Wohlstandsgefälle in der EU zunimmt.

5.2

Um dem Risiko einer Konkurrenz um soziale Standards entgegenzuwirken, sind daher die bestehenden Regelungen der EU-Sozialgesetzgebung in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerrechte, Gleichstellung der Geschlechter und Wahrung der Persönlichkeitsrechte besser umzusetzen und weiterzuentwickeln. Das gilt auch für Fragen der Arbeitszeit.

5.3

Der EWSA hat bereits mehrfach, so etwa auch in seiner Stellungnahme „Beschäftigungspolitische Maßnahmen“ zur „Taskforce Employment“, notwendige und machbare Innovationen in folgenden Bereichen angesprochen (16):

Soziale Sicherung auf breiterer Grundlage — Barrieren gegen Armut errichten;

Anpassungsfähigkeit verlangt nach echter Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt; neue Formen der Arbeitsorganisation bedürfen neuer Formen der Sicherheit;

Förderung aktiver und präventiver Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik, v.a. für benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt sowie Integration von Migrantinnen verbessern;

Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt und Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit;

Bildungsoffensive — Verbesserung der vorschulischen Bildung — Ganztagsbetreuung von hoher Qualität — tarifvertraglich gesicherte Weiterbildungsangebote für lebensbegleitendes Lernen;

Investitionen in altersgerechte Arbeitsgestaltung — Wissen und Erfahrung Älterer fruchtbar machen;

Erwerbstätigkeit von Frauen erhöhen — Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen.

5.4

Dabei hat der Ausschuss u.a. auf folgende Aussagen besonderen Wert gelegt:

Die Förderung von aktiven und präventiven Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen muss als wichtiges Ziel erkannt und arbeitsmarktpolitische Instrumente müssen konsequent auf die Wiedereingliederung Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.

Vor allem arbeitslose Jugendliche müssen ausreichend gefördert werden, um möglichst reibungslos auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Neben einem steigenden Wachstum wird es wesentlich von der Qualität der Berufsausbildung und zugleich auch von der Gewährleistung einer möglichst hochwertigen Ausbildung bis hin zum Hochschulabschluss abhängen, ob damit auch ein kontinuierlicher Verbleib und das Vorankommen junger Frauen und Männer am Arbeitsmarkt gewährleistet sein wird. Hierzu sind alle Akteure am Arbeitsmarkt aufgefordert, ihre gegenwärtigen Beiträge und Politiken insbesondere im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu überprüfen (17).

Für spezifische Gruppen, etwa Personen mit Behinderungen oder gering Qualifizierte, die auf dem Arbeitsmarkt mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, müssen die notwendigen Voraussetzungen — insbesondere im Bereich der Weiterbildung — geschaffen werden, die den Zugang, den Verbleib und das Vorankommen am Arbeitsmarkt erleichtern.

Im Hinblick auf die Prognosen einer rückläufigen Erwerbsbevölkerung in Europa können Zuwanderer für die Sicherstellung eines ausreichenden Potenzials an qualifizierten Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen, was entsprechende Maßnahmen voraussetzt (18).

Um angesichts der rückläufigen und alternden Erwerbsbevölkerung die Förderung von aktivem Altern tatsächlich zu erreichen, müssen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für längere Erwerbsbiographien stärken und gleichzeitig Unternehmen erleichtern, insbesondere auch ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen.

5.5

Der EWSA hat dabei v.a. auch die Notwendigkeit unterstrichen, mehr für die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen zu tun und jene Hemmnisse zu beseitigen, die Frauen weiterhin von der Beteiligung am Arbeitsmarkt abhalten sowie zugleich bestehende Ungleichheiten (v.a. bei der Entlohnung) konsequent anzugehen. Angesichts der Tatsache, dass eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen entscheidend von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abhängt — und zwar in gleichem Ausmaß für Männer wie für Frauen — ist gerade dieses Lissabonziel konsequent voranzutreiben. Der EWSA begrüßt daher die Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, auf allen Ebenen und somit auch über öffentliche Stellen sicherzustellen, dass Betreuungsplätze für Kinder und pflegebedürftige Personen (z.B. ältere Angehörige, Kranke) in einer genügenden Anzahl und Qualität der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und auch erschwinglich sind. Die Mitgliedstaaten sollen den entsprechenden Empfehlungen der aktuellen Beschäftigungspolitischen Leitlinien nachkommen, indem sie konkrete Ziele aufstellen und entsprechende Aktionspläne zu deren Erreichung entwickeln.

5.6.

Darüber hinaus muss bei der Umsetzung der Lissabon Strategie im Bereich der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung für alle sozial ausgegrenzten und benachteiligten Gruppen auf die Bekämpfung der Diskriminierung und die Förderung der Chancengleichheit entsprechend geachtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang nachdrücklich angehalten werden, in ihren Nationalen Aktionsplänen entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen weiter zu verfolgen.

5.7

Im Sachverständigenbericht zur Zukunft der Sozialpolitik wurde erst kürzlich festgehalten, dass die landläufige Meinung, wonach sozialer Schutz die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und ein hohes Beschäftigungsniveau untergraben, empirisch kaum haltbar ist und in Ländern wie Schweden, Dänemark, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden eine hohe Wirtschaftsleistung mit einem hohen Sozialschutzniveau Hand in Hand geht (19). Jene Länder, die in der Wettbewerbsfähigkeit vorderste Plätze einnehmen, tätigen durchwegs relativ hohe Investitionen in die Sozialpolitik und die sozialen Sicherungssysteme und weisen zugleich hohe Beschäftigungs- sowie geringe Armutsquoten nach Sozialtransfers auf. Worum es heute geht, das ist die ausgewogene Verknüpfung von Modernisierung und Verbesserung der sozialen Sicherungssysteme, um sie bei Erhalt ihrer sozialen Schutzfunktionen an aktuelle Gegebenheiten (wie z.B. die demografische Entwicklung) anzupassen. Die Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit muss in diesem Sinn auch den Kriterien der sozialen Angemessenheit, der allgemeinen Zugänglichkeit und hohen Qualität der Dienste Rechnung tragen.

5.8.

In den meisten europäischen Ländern erfolgt die Finanzierung der sozialen Sicherung überwiegend durch Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite. Diese Beiträge sind zum Teil auf ein Niveau gestiegen, das sich negativ auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken kann.

Der EWSA stimmt in diesem Zusammenhang mit den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Union überein, die Finanzierungsbasis für die sozialen Sicherungssysteme zu verbreitern, um den Faktor Arbeit zu entlasten (20).

Gleichzeitig sind Maßnahmen zu ergreifen, um einer drohenden Aushöhlung des Steuer- und Abgabewesens zuvorzukommen. Der EWSA hat auch hier bereits darauf hingewiesen, dass eine EU-weite einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein könnte. Bei Steuern auf mobile Faktoren und auch im Umweltbereich soll über Mindeststeuersätze diskutiert werden.

Der EWSA hat darüber hinaus die Mitgliedstaaten bereits mehrfach aufgefordert, ihre Bemühungen zu intensivieren, ihre Sozialschutzsysteme zu modernisieren und zu verbessern, um sie beschäftigungsfreundlicher zu machen (21).

5.9

Zu einer Lissabonvorgabe gehört auch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Laut Kommission müssten 7 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden, um das Ziel von 50 % zu erreichen. Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass er unter den adäquaten wirtschaftlichen und politischen Bedingungen im Rahmen einer Strategie des aktiven Alterns eine Erhöhung des effektiven Erwerbsaustrittsalters grundsätzlich für ein sinnvolles Ziel hält. Zahlreiche Mitgliedstaaten haben in ihren Rentenreformen jedoch als zentralen Schwerpunkt die bloße Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters angestrengt, wobei zunehmend der Zugang in eine vorzeitige Alterspension generell eingeschränkt oder gar abgeschafft wurde. Dahinter steht die einseitige Annahme, dass es vorrangig am individuellen Willen der Betroffenen und an fehlenden Anreizen im Pensionsversicherungsrecht liegt, warum ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht länger in Beschäftigung bleiben. Andere wichtige Aspekte werden ausgeblendet. Hier sind die Mitgliedstaaten gefordert, Anreize zu bieten, die es den Beschäftigten einerseits ermöglicht, den Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Erwerbsleben innerhalb des gesetzlichen Rentenalters freiwillig aufzuschieben und zugleich die Unternehmen unterstützt, die Schaffung entsprechender Arbeitsplätze und Arbeitsplatzbedingungen zu realisieren.

5.10

Der EWSA plädiert in Übereinstimmung mit den Hochrangigen Gruppen „Beschäftigung“, „Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Union“ und „Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ für Ansätze — wie in einzelnen Mitgliedstaaten (Finnland und Schweden) praktiziert, die an der Qualität der Arbeit und der Weiterbildung ansetzen. Denn damit die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen im Jahr 2010 in produktiver Beschäftigung stehen kann, ist in erster Linie ein Arbeitsmarkt gefragt, der auch Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulässt, was von allen Akteuren eine aktive Gestaltung erfordert, wozu auch die Verbesserung der Qualifikation gehört. Dazu sind Investitionen in produktive Weiterbildung sowie Prävention im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung notwendig, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Eine Politik, die die Situation älterer Erwerbstätiger ändern will, greift allerdings zu spät, wenn sie erst bei der Altersgruppe der 40- bis 50-Jährigen ansetzt. Aus diesem Grunde ist ein Personalmanagement, welches das Alter vom Beginn der Erwerbstätigkeit an berücksichtigt, ebenso erforderlich wie Modelle zur Arbeitsplatzgestaltung für alternde Belegschaften (v.a. adäquate Arbeitszeitmodelle, die physische wie psychische Belastungen reduzieren) (22).

6.   Politische Empfehlungen des EWSA

6.1   Inhaltliche Verzahnung von wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Koordinierung

Seit Lissabon gab es positive Anstrengungen, die beschäftigungspolitische Koordinierung mit jener der Wirtschaftspolitik zeitlich zu synchronisieren. Problematisch bleibt weiterhin das Defizit bei der inhaltlichen Verzahnung, wobei gewährleistet sein muss, dass die beschäftigungspolitischen und die wirtschaftspolitischen Leitlinien kohärent und gleichgewichtig miteinander vereinbar sind.

Eine effektive Koordinierung zwischen den Akteuren (Regierungen, EZB, Sozialpartner) wird es nur geben, wenn auch die Geld- und Haushaltspolitik Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung übernimmt und das auch Eingang in die Grundzüge der Wirtschaftspolitik findet.

In diesem Kontext ist auch den Reformvorschlägen der Kommission zur stärkeren Wachstumsorientierung des Stabilitäts- und Wachstumspakt stärker Rechnung zu tragen, wie dies auch die Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Lissabon-Strategie gefordert hat, so unter anderem über die Herausnahme strategischer Investitionen für Wachstum und Beschäftigung aus der Defizitberechnung. Es wird dem Rat obliegen, auf Vorschlag der Kommission festzulegen, welche Investitionen als strategische Investitionen von europäischem Interesse anzusehen sind.

6.2   Bessere Einbindung der Sozialpartner und Aufwertung des makroökonomischen Dialogs

Dies muss auf nationaler und europäischer Ebene geschehen. So kann etwa ein realpolitisch aufgewerteter makroökonomischer Dialog erheblich zur besseren „Governance“ und unter Einbindung der Sozialpartner und der Berücksichtigung ihres Standpunktes zum ganzheitlichen Gelingen des Prozesses beitragen. Er ist der einzige Ort, an dem alle wirtschafts- und beschäftigungspolitisch verantwortlichen Akteure im offenen Dialog darüber zusammenkommen, wie ein wachstums- und beschäftigungsfördernder „Policy Mix“ in der EU am besten erreicht werden kann.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist unter Berücksichtigung ihrer vollen Autonomie die angemessene Partizipation der Sozialpartner sicherzustellen, gerade wenn es um Strukturreformen sowie um Qualifikation und Innovation geht, aber auch an den Debatten und in allen Phasen der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (Ausarbeitung, Umsetzung, Evaluierung der nationalen Aktionspläne) (23).

6.3   Effektive Kooperation der zuständigen Ratsformationen

Um in der EU eine beschäftigungspolitische Gesamtstrategie erfolgreich verfolgen zu können, muss die Zusammenarbeit mehrerer „Lissabon-relevanter“ Ratsformationen intensiviert werden. Insbesondere ist eine enge Verzahnung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister mit jenen für Wettbewerb sowie Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz erforderlich.

Eine solche bessere Koordinierung ist insbesondere auch bei der Vorbereitung der Frühjahrsgipfel erforderlich: Lissabon ist ein horizontaler Prozess und darf nicht alleine in die Hände des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister gelegt werden.

6.4   Makropolitik und Strukturreformen müssen einander ergänzen

Nachdem im Jahr 2000 in der EU-15 noch eine Wachstumsrate von 3 % erzielt wurde bleibt festzuhalten, dass für die Wachstumsabschwächung der letzten Jahre vor allem makroökonomische und weniger strukturpolitische Gründe verantwortlich zeichnen. Dieser Tatsache sollten die Grundzüge der europäischen Wirtschaftspolitik bei ihren Empfehlungen Rechnung tragen.

Es muss zu einer spürbaren Belebung der Nachfragekomponenten Konsum sowie privaten und öffentlichen Investitionen kommen, um die Kaufkraftschwäche in Europa auszugleichen. Darauf aufbauend können einem intelligenten Design an Strukturreformen, das die Binnennachfrage nicht noch weiter schwächt, wichtige Impulse bei der Schaffung von Beschäftigung zukommen.

In diesem Sinn ist der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, der Beseitigung von Qualifikationsdefiziten sowie der Integration benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt besondere Bedeutung einzuräumen.

Die EU als Ganzes behauptet sich zur Zeit in der globalen Konkurrenz, mit einer ausgeglichenen Handelsbilanz, allerdings bei einer unzureichenden Wachstumsrate. In der globalen Konkurrenz muss sich Europa auf seine Stärken besinnen. Sie kann nicht mit den Ländern in Asien und Afrika um die niedrigsten Löhne konkurrieren. Stattdessen muss sie weiterhin auf eine breit angelegte Innovationspolitik und auf die Produktion gehobener Güter und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert setzen.

Vorraussetzungen für positive Auswirkungen des Freihandels sind ein Wechselkursregime, das keine Verzerrung der Preise handelbarer Güter schafft, zusammen mit einer Arbeitsteilung aller am Handel beteiligter Länder, die eine Steigerung der Löhne im Verhältnis zur Produktivitätssteigerung ermöglicht. Beide Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben und sollten ein Ziel der politisch Verantwortlichen in der EU sein.

Der EWSA ruft dazu auf, bei der Weiterverfolgung der Lissabon-Strategie der Qualität der Arbeit erhöhte Bedeutung beizumessen, insbesondere wenn es um die Verfolgung struktureller Reformmaßnahmen geht.

6.5   Unterstützung der beschäftigungswirksamen Rolle der KMU

Es sind gerade auch kleine und mittlere Unternehmen, die für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze im Europäischen Binnenmarkt sorgen. Daher ist der Unternehmergeist zu fördern und das unternehmerische Potenzial voll zu entfalten, vor allem durch verbesserte Finanzierungszugangsbedingungen, verwaltungstechnische Vereinfachungen bei der Unternehmensführung sowie verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen (24).

Unterstützung sollte vor allem jenen Unternehmen zugute kommen, die über Innovation für Wachstum und Beschäftigung sorgen. Das ist weit wichtiger als die bloße Steigerung der Zahl an Unternehmen.

6.6   Die Implementierung in den Mitgliedstaaten selbst optimieren

In Übereinstimmung mit dem Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Wim Kok zur Lissabon-Strategie vom November 2004 ist der EWSA der Überzeugung, dass zur Erreichung der Lissabonner Ziele die Mitgliedstaaten stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen sind. Die Nichterreichung einzelner Ziele hat derzeit kaum Auswirkung auf die nationalstaatliche Politikgestaltung. Das öffentliche „an den Pranger stellen“ erfüllt seine Funktion nur bedingt.

Die allgemeinen Beschäftigungsziele müssen auf entsprechend ambitionierte nationale Ziele herunter gebrochen, mehr Transparenz hergestellt und eine breitere nationale Debatte rund um einen nationalen Lissabonner Umsetzungsbericht (resp. Aktionsplan) sichergestellt werden.

Das „Benchmarking“ sollte derart gestaltet sein, dass die relative Position der einzelnen Mitgliedstaaten dargestellt und sinnvolle politische Schlüsse gezogen werden können.

Ausgehend von ihren spezifischen Ausgangswerten von 2000 müssen einzelne Mitgliedstaaten stärkere Anstrengungen als andere unternehmen, um das allgemeine Beschäftigungsziel von Lissabon zu erreichen. Jene mit Beteiligungsquoten von über oder an die 70 % sind ebenso gefordert wie jene, die darunter liegen. In diesem Sinn sollte vermehrt die Entwicklung der Beschäftigung in den Blick geraten als das bloße Vergleichen der Quoten selbst.

Zum Gelingen des Prozesses müssen echte nationale Reformpartnerschaften unter angemessener Einbindung der Sozialpartner — wie vom Europäischen Rat im März 2004 angeregt — gefördert und auch die nationalen Parlamente stärker in die Verantwortung genommen werden.

6.7   Stärkere Berücksichtigung der Erweiterungsdimension

Die EU sollte den Bedürfnissen der neuen Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Beschäftigungsstrategie besondere Aufmerksamkeit schenken, damit diese Länder die gemeinschaftsweiten Beschäftigungsziele auch erfüllen können.

Besonderes Augenmerk ist gerade auch hier auf die adäquate und effektive Einbindung der Sozialpartner in allen Phasen der Beschäftigungsstrategie zu legen.

Mit Blick auf einen möglichen Beitritt zum Euro-Raum müssen die Konvergenzkriterien so gestaltet sein, dass sie Wachstum und Beschäftigung fördern, nicht verhindern.

6.8   „Lissabonnisierung des EU-Budgets“

Die Erreichung der EU-Beschäftigungsziele braucht auch europäische Wachstumsinitiativen, die sich nicht nur auf eine Vorwegnahme bereits beschlossener EIB-Projekte beschränken. Der Sapir-Bericht aus dem Jahre 2003 hat bereits einige wichtige Anregungen in Richtung Konjunkturbudget geliefert.

Auch die Kommissionsvorlage zur Finanziellen Vorschau 2006-2013 enthält interessante Vorschläge, wie etwa die Einrichtung eines Wachstumsanpassungsfonds. Diese Überlegungen müssen weitergeführt werden und alles daran gesetzt werden, damit vom künftigen EU-Budget wirkungsvolle europäische Wachstums- und Beschäftigungsinitiativen ausgehen können.

Dabei ist sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel vor allem auch in den Erweiterungsländern in effektiver Weise zur konsequenten Umsetzung der Lissabonner Ziele für Wachstum und Beschäftigung eingesetzt werden.

6.9   Verstärkter Dialog mit der Zivilgesellschaft und Rolle des EWSA

Lissabon lebt auch davon, wie die Menschen in Europa darüber denken. Der EWSA ist bereit, im Rahmen der Europäischen Beschäftigungspolitik sein Fachwissen anzubieten und seinen Beitrag zur Expertise und zur notwendigen Vermittlung der Lissabon-Strategie an die Bürgerinnen und Bürger Europas zu leisten.

In diesem Zusammenhang sieht der EWSA den Lissabonner Prozess als eine vornehmliche Priorität seiner Arbeit an und erachtet passende interne Strukturen als notwendig, um in enger Kooperation mit der Kommission und anderen Organen der EU, in intensivem operationalem Kontakt mit der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten zu stehen.

Aufgrund seines Fachwissens und seiner Repräsentativität könnte der EWSA seines Erachtens bei der Erarbeitung der Folgenabschätzungen, die die Kommission systematisch erstellen will, eine Rolle spielen. Wie laufende Debatten zeigen, ist es wesentlich, dass die Legislativvorschläge vielfältige Standpunkte widerspiegeln und möglichst genau und objektiv untermauert sind. Die vorrangige Übermittlung der Folgenabschätzungen an den EWSA und die ihm dadurch eröffnete Möglichkeit, diese zu kommentieren, bevor sie an die europäischen Institutionen weitergeleitet werden, könnten im Sinne der Partnerschaft für die Erneuerung Europas zu einer größeren Akzeptanz europäischer Gesetzgebungsinitiativen stoßen.

Brüssel, den 9. Februar 2005

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Durchführung der Lissabon-Strategie verbessern“ (Berichterstatter: Herr VEVER, Mitberichterstatter: die Herren EHNMARK und SIMPSON) (ABl. C 120 vom 20.5.2005).

(2)  Siehe dazu die EWSA-Stellungnahme vom 16.12.2004„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen“: Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters (Berichterstatter: Herr DANTIN) (ABl. C 157 vom 28.6.2005).

(3)  Siehe die Mitteilung der Kommission: „Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters“, KOM(2004) 146 endg.

(4)  Die Eurostat-Daten liegen derzeit nur für 2003 vor. Angesichts eines sehr langsamen Beschäftigungswachstums werden die Zahlen für 2004 im besten Fall geringfügig höher ausfallen als 2003.

(5)  Siehe dazu u.a. auch die EWSA-Initiativstellungnahme vom 26.2.2004„Haushaltspolitik und Investitionen“ (Berichterstatterin: Frau FLORIO) (ABl. 322 vom 25.2.2004 – ECO/105).

(6)  Siehe u.a. die EWSA-Stellungnahme vom 11.12.2003„Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005“ (Berichterstatter: Herr ELAPINA) (ABl. C 80 vom 30.3.2004).

(7)  Siehe die EWSA-Stellungnahme vom 30.6.2004„Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 200/819/EG über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)(2001-2005)“ (Berichterstatter: DIMITRIADIS) (ABl. C 302 vom 7.12.2004) sowie die EWSA-Stellungnahme vom 31.3.2004„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire“ (Berichterstatter: RETUREAU) (ABl. C 112 vom 30.4.2004) und die EWSA-Initiativstellungnahme vom 18.6.2003„Die Rolle der Klein- und Kleinstunternehmen im wirtschaftlichen Leben und im europäischen Produktionsgefüge“ (Berichterstatter: PEZZINI) (ABl. C 220 vom 16.9.2003).

(8)  Siehe v.a. auch die EWSA-Stellungnahme vom 24.9.2003„Grünbuch Unternehmergeist in Europa“ (Berichterstatter: BUTTERS) (ABl. C 10 vom 14.1.2004).

(9)  Siehe dazu etwa die Sondierungsstellungnahme des EWSA vom 28.10.2004„Ausbildung und Produktivität“ (Berichterstatter: Herr KORYFIDIS) (CESE 1435/2004).

(10)  Siehe dazu aktuell PISA 2003: OECD Programme for International Assessment (PISA).

(11)  Initiativstellungnahme des EWSA vom 26.2. 2004 zum Thema „Beschäftigungspolitische Maßnahmen“ (Berichterstatterin: Frau HORNUNG-DRAUS, Mitberichterstatter: Herr GREIF) (ABl. C 110 vom 30.4.2004).

(12)  Siehe dazu die EWSA-Stellungnahme vom 15.12.2004„Mitteilung der Kommission: Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung in der Europäischen Union“ (Berichterstatter: Herr WOLF) (ABl. C 157 vom 28.6.2005).

(13)  So fand eine gemeinsame Studie von Cambridge University und Massachusetts Institute of Technology (USA) heraus, dass etwa 2/3 der britischen Klein- und Mittelbetriebe auf Expertise von Hochschulen zurückgreifen, während dies in den USA nur 1/3 tun. Andererseits empfinden nur 13 % der britischen KMU eine starke Vernetzung universitärer Bildung als wichtig, während dies in den USA doch 30 % der KMU sind (siehe dazu: Financial Times, London, Dienstag 30. November 2004).

(14)  Siehe hierzu den Bericht der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Europäischen Union von Mai 2004.

(15)  Siehe auch die Stellungnahme des EWSA vom 10.12.2003 über die „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda“ (SOC 148 – Berichterstatter: Herr JAHIER – ABl. C 80 vom 30.3.2004), Initiativstellungnahme des EWSA vom 12.9.2001 zum Thema „Private Sozialdienste ohne Erwerbszweck im Kontext der Daseinsvorsorge in Europa“ (SOC 67 – Berichterstatter: Herr BLOCH-LAINÉ - ABl. C 311 vom 7.11.2001) sowie Stellungnahme des EWSA vom 2..2000 zum Thema „Sozialwirtschaft und Binnenmarkt“ (INT 29 – Berichterstatter: Herr OLSSON – ABl. C 155 vom 29.5.2001).

(16)  Initiativstellungnahme des EWSA vom 26.2.2004 zum Thema „Beschäftigungspolitische Maßnahmen“ (Berichterstatterin: Frau HORNUNG-DRAUS, Mitberichterstatter: Herr GREIF) (ABl. C 110 vom 30.4.2004).

(17)  See also: „The European Pact for Youth“ introduced at the European Council on 5 November 2004 by France, Germany, Spain and Sweden beside others addressing youth unemployment and social exclusion.

(18)  Stellungnahme des EWSA vom 10.12.2003 über die „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Einwanderung, Integration und Beschäftigung“ (Berichterstatter: Herr PARIZA CASTAÑOS) (ABl. C 80 vom 30.3.2003).

(19)  Siehe dazu: European Policy Centre (2004): Lisbon revisited – Finding a new path to European Growth (zitiert im Bericht der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Europäischen Union von Mai 2004, S. 42).

(20)  Siehe hierzu den Bericht der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Europäischen Union von Mai 2004.

(21)  EWSA-Stellungnahme vom 1.7.2004„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Modernisierung des Sozialschutzes für mehr und bessere Arbeitsplätze: Ein umfassender Ansatz, um dazu beizutragen, dass Arbeit sich lohnt“ (Berichterstatterin: Frau St. HILL) (ABl. 302 vom 7.12.2004).

(22)  Siehe dazu v.a. EWSA-Stellungnahme vom 16.12.2004„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und des Erwerbsaustrittsalters“ (Berichterstatter: DANTIN) (ABl. C 157 vom 28.6.2005).

(23)  Siehe dazu den 2004 Bericht über Initiativen der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten zur Implementierung der Beschäftigungsleitlinien, ETUC, UNICE, UEAPME, 2004.

(24)  Siehe dazu auch die Stellungnahmen des EWSA in Anmerkung 7 und 8.


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