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Putting the Charter of Fundamental Rights into practice
Umsetzung der Charta der Grundrechte
Umsetzung der Charta der Grundrechte
Mitteilung der Kommission – Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (2020)
Mitteilung der Kommission – Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte (2010)
Die Strategie von 2020 der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) zu einer Realität für alle werden lassen.
Sie fordert ein erneutes Engagement, mit dem sichergestellt wird, dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten die Charta voll ausschöpfen. Sie baut auf der Strategie von 2010 auf.
Bei der Strategie der Kommission von 2020 liegt der Fokus auf vier Bereichen.
Die Charta ist ein rechtsverbindliches Instrument, das sich an die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts richtet. Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und unterstützt sie bei der wirksamen Umsetzung des EU-Rechts und der vollständigen Einhaltung der Charta. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, eine Charta-Kontaktstelle einzurichten, um Koordinierung und Informationsaustausch zu erleichtern. Ab 2021 wird die Kommission jährlich einen Bericht über die Charta vorlegen, in dem sie die Anwendung der Charta in den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen, die unter das EU-Recht fallen, genauer in den Blick nimmt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Rechteverteidiger sind für eine gesunde Demokratie und dafür, dass Grundrechte eine Wirklichkeit im Leben der Bürgerinnen und Bürger werden, unerlässlich. Sie stehen jedoch vor einer wachsenden Zahl von Herausforderungen.
Die Kommission wird nationale Maßnahmen, die den Aktivitäten der Zivilgesellschaft schaden und gegen das EU-Recht verstoßen, genau überwachen und gegen sie vorgehen. Einige Mitgliedstaaten verfügen noch immer nicht über voll funktionsfähige nationale Menschenrechtsinstitutionen, die eine wichtige Verbindung zwischen dem Staat und der Zivilgesellschaft darstellen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, solche Institutionen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sie über die Mittel verfügen, um in voller Unabhängigkeit zu arbeiten. Die Kommission wird auch Schulungsaktivitäten zur Charta für Richter, andere Angehörige der Rechtsberufe und Rechteverteidiger fördern.
Die EU-Organe müssen sich bei all ihren Handlungen an die Charta halten. Die Kommission wird ihre internen Kapazitäten zur Einhaltung der Charta ausbauen, unter anderem durch E-Learning, aktualisierte Leitlinien für das Personal und Schulungspläne. Die Kommission ist bereit, das Europäische Parlament und den Rat darin zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Charta in ihrer Arbeit wirksam angewendet wird.
Eine im Jahr 2019 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage ließ erkennen, dass lediglich 42 % der Befragten von der Charta gehört haben und nur 12 % wirklich wissen, worum es sich dabei handelt. Sechs von zehn Befragten wollen mehr über ihre Rechte sowie darüber erfahren, an wen sie sich bei Verletzungen der Charta wenden können.
Die Kommission arbeitet an der Sensibilisierung und wird
Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads auszuarbeiten und die betroffenen lokalen Behörden und Einzelpersonen zu stärken.
Die Kommission wird
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (COM(2020) 711 final vom ).
Mitteilung der Kommission – Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union (KOM(2010) 573 endgültig vom ).
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