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Document 62022TN0755

Rechtssache T-755/22: Klage, eingereicht am 5. Dezember 2022 — TG/Kommission

ABl. C 24 vom 23.1.2023, p. 82–83 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/82


Klage, eingereicht am 5. Dezember 2022 — TG/Kommission

(Rechtssache T-755/22)

(2023/C 24/110)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: TG (vertreten durch Rechtsanwältin A. Tymen)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Klage zulässig und begründet ist;

demzufolge

die Entscheidung vom 11. März 2022 über die Ablehnung der Anerkennung ihrer Krankheit als schwere Krankheit im Sinne von Art. 72 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union aufzuheben;

die Entscheidung vom 25. August 2022 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde vom 29. April 2022 aufzuheben;

die Beklagte zum Ersatz ihres immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen auf 5 000 Euro beziffert wird;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem sie einen Verstoß gegen Art. 72 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und die mit dem Beschluss C(2007) 3195 der Kommission vom 2. Juli 2007 erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten in der durch den Beschluss vom 12. Mai 2020 geänderten Fassung geltend macht.


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