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Document 62021CN0563

    Rechtssache C-563/21: Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 14. September 2021 — Europäischer Haftbefehl gegen Y, anderer Beteiligter: Openbaar Ministerie

    ABl. C 2 vom 3.1.2022, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.1.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 2/20


    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 14. September 2021 — Europäischer Haftbefehl gegen Y, anderer Beteiligter: Openbaar Ministerie

    (Rechtssache C-563/21)

    (2022/C 2/24)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Vorlegendes Gericht

    Rechtbank Amsterdam

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Europäischer Haftbefehl gegen: Y

    Anderer Beteiligter: Openbaar Ministerie

    Vorlagefragen

    1.

    Ist es angemessen, die im Urteil Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (1) dargelegten und im Urteil Openbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) (2) bestätigten Prüfungskriterien anzuwenden, wenn eine echte Gefahr besteht, dass die betreffende Person von einem Gericht verurteilt wird, das nicht zuvor durch Gesetz errichtet wurde?

    2.

    Ist es angemessen, die im Urteil Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) dargelegten und im Urteil Openbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) bestätigten Prüfungskriterien anzuwenden, wenn eine gesuchte Person, die sich ihrer Übergabe widersetzen will, diese Prüfungskriterien nicht erfüllen kann, weil es zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Art und Weise, in der Rechtssachen nach dem Zufallsprinzip zugewiesen werden, nicht möglich ist, die Besetzung der Gerichte, vor denen ihr Fall verhandelt werden wird, festzustellen?

    3.

    Stellt das Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs zur Anfechtung der Rechtsgültigkeit der Ernennung von Richtern in Polen unter Umständen, unter denen die gesuchte Person zu diesem Zeitpunkt offensichtlich nicht feststellen kann, dass die Gerichte, vor denen ihr Fall verhandelt werden wird, mit nicht rechtsgültig ernannten Richtern besetzt sein werden, eine Verletzung des Wesensgehalts des Rechts auf ein faires Verfahren dar, aufgrund deren die vollstreckende Justizbehörde von der Übergabe der gesuchten Person absehen muss?


    (1)  C-216/18 PPU, ECLI:EU:C:2018:586.

    (2)  C-354/20 PPU und C-412/20 PPU, ECLI:EU:C:2020:1033.


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