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Document 62017CN0473

    Rechtssache C-473/17: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 2. August 2017 — Repsol Butano S.A./Administración del Estado

    ABl. C 382 vom 13.11.2017, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.11.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 382/31


    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 2. August 2017 — Repsol Butano S.A./Administración del Estado

    (Rechtssache C-473/17)

    (2017/C 382/37)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunal Supremo

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Repsol Butano S.A.

    Beklagte: Administración del Estado

    Vorlagefragen

    1.

    Ist mit Blick auf die in der Rechtssache Federutility (1) begründete Lehre die Bestimmung eines Höchstpreises für Flüssiggasflaschen als Maßnahme zum Schutz sozial schwacher Nutzer mit dem in dieser Rechtssache ergangenen Urteil und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn alternativ oder kumulativ die im Folgenden genannten Umstände vorliegen?

    Die Maßnahme wird mit allgemeinem Charakter für sämtliche Verbraucher und auf unbeschränkte Zeit, nämlich „solange die in diesem Markt bestehenden Konkurrenz- und Wettbewerbsbedingungen als nicht ausreichend angesehen werden“, eingeführt.

    Die Maßnahme dauert bereits 18 Jahre an.

    Die Maßnahme trägt möglicherweise dazu bei, dass die geringe Wettbewerbsintensität dauerhaft fortbesteht, da sie ein Hindernis für den Eintritt neuer Marktteilnehmer darstellt.

    2.

    Ist mit Blick auf die in der Rechtssache Federutility begründete Lehre die Verpflichtung zur Verteilung von abgefülltem Flüssiggas durch Hauszustellung als Maßnahme zum Schutz sozial schwacher oder in schwer zugänglichen Gebieten wohnender Nutzer mit dem in dieser Rechtssache ergangenen Urteil und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn alternativ oder kumulativ die in Frage 1 genannten Umstände vorliegen?


    (1)  Urteil vom 20. April 2010, Federutility u. a., C-265/08, EU:C:2010:205.


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