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Document 62017CN0265
Case C-265/17 P: Appeal brought on 16 May 2017 by the European Commission against the judgment of the General Court (Fourth Chamber) delivered on 7 March 2017 in Case T-194/13: United Parcel Service v European Commission
Rechtssache C-265/17 P: Rechtsmittel, eingelegt am 16. Mai 2017 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. März 2017 in der Rechtssache T-194/13, United Parcel Service/Europäische Kommission
Rechtssache C-265/17 P: Rechtsmittel, eingelegt am 16. Mai 2017 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. März 2017 in der Rechtssache T-194/13, United Parcel Service/Europäische Kommission
ABl. C 231 vom 17.7.2017, p. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 231/21 |
Rechtsmittel, eingelegt am 16. Mai 2017 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. März 2017 in der Rechtssache T-194/13, United Parcel Service/Europäische Kommission
(Rechtssache C-265/17 P)
(2017/C 231/25)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Christoforou, N. Khan, H. Leupold und A. Biolan)
Andere Parteien des Verfahrens: United Parcel Service, Inc., FedEx Corp.
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
— |
das Urteil aufzuheben; |
— |
die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; |
— |
die Kostenentscheidung vorzubehalten. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1. |
Das Urteil sei insoweit fehlerhaft, als darin festgestellt worden sei, dass die Kommission UPS vor Erlass des Beschlusses die endgültige Fassung ihres Preiskonzentrationsmodells hätte vorlegen müssen. |
2. |
Selbst wenn der Umstand, dass die Kommission UPS nicht vor Erlass des Beschlusses die endgültige Fassung ihres Preiskonzentrationsmodells vorgelegt habe, die Verteidigungsrechte von UPS verletzt haben könnte, sei das Urteil fehlerhaft, was die Annahme angehe, dass das Preiskonzentrationsmodell Beweischarakter besitze, und folglich, was die rechtliche Prüfung bei der Feststellung angehe, dass der Beschluss für nichtig zu erklären sei. |
3. |
Selbst wenn es unter diesen Umständen zu einer Verletzung der Verteidigungsrechte von UPS gekommen sein könnte, sei das Urteil insoweit fehlerhaft, als es nicht auf das Vorbringen der Kommission eingegangen sei, das UPS’ Klagegründe ins Leere gingen und UPS in der Lage sei, das Preiskonzentrationsmodell zu verstehen. |
4. |
Jedenfalls könnten die im Urteil getroffenen Feststellungen die Nichtigerklärung des Beschlusses nicht rechtfertigen. |